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Rückgewährungsansprüche

Um sich gegen einen möglichen Zahlungsausfall des Darlehensnehmers zu schützen, sichern Kreditinstitute Immobilienkredite häufig durch die Eintragung einer Grundschuld ins Grundbuch ab. Kommt der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen im Laufe des Kreditvertrages nicht mehr nach, so kann der Inhaber der Grundschuld, also in der Regel die Bank eine Zwangsvollstreckung des finanzierten Objektes erwirken. Solange das Kreditinstitut über diese Grundschuld verfügt, kann der Kreditnehmer das Grundstück nicht verkaufen oder anderweitig beleihen.

Nachdem der Schuldner seinen Kredit vollständig und ordnungsgemäß getilgt und damit alle seine vertraglich festgelegten Verpflichtungen erfüllt hat, steht ihm die Löschung der zur Kreditsicherung eingetragenen Grundschuld im Grundbuch zu. Damit macht er seine so genannten Rückgewährungsansprüche gegenüber der kreditgebenden Bank gültig.

Mit der Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch geht das finanzielle Objekt vollständig in den Besitz des ehemaligen Kreditnehmers über. Er kann nun vollkommen frei über die Immobilie verfügen und diese nach Wunsch auch verkaufen oder beleihen.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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