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Festgeld Lexikon

Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer – früher Kapitalertragssteuer – ist eine Steuer auf Kapitalerträge. Sie beträgt in Deutschland einheitlich 25 Prozent und fällt auf Zinsen von Festgeld- & Tagesgeldkonten genauso an wie auf Kursgewinne von Fonds und Aktien.
Die Abgeltungssteuer fällt unter anderem auf Gewinne aus:
  • Kapitallebensversicherungen,
  • Bankeinlagen,
  • Aktien,
  • Anleihen,
  • Fonds
  • und Zertifikaten an.

Mit einem Freistellungsauftrag bleibt ein Freibetrag, der als Sparerpauschbetrag bezeichnet wird, in Höhe von bis zu 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro pro Jahr für verheiratete Paare steuerfrei.
 

Wie zahle ich die Abgeltungssteuer?

Die Bank leitet die fällige Abgeltungssteuer normalerweise automatisch an das Finanzamt weiter. Haben Sie einen Freistellungsauftrag eingereicht, führt die Bank die Abgeltungssteuer erst dann ans Finanzamt ab, wenn Ihre Erträge den Sparerpauschbetrag überschreiten. Sie können den Sparerpauschbetrag auch auf mehrere Banken verteilen – also zum Beispiel bei einem Geldinstitut 600 Euro und bei einem anderen 400 Euro.
Wenn Sie Kapitalerträge im Ausland erzielen, werden diese meist nicht automatisch versteuert. Statt dem deutschen Steuersatz, zahlen Sie dann oftmals die ausländische Kapitalertragsteuer. In diesen Fällen kommen Sie Ihrer Steuerpflicht in Deutschland nach, indem Sie die Zinserträge in Ihrer Steuererklärung angeben.
 

Muss ich auf die Abgeltungssteuer Solidaritätszuschlag oder Kirchensteuer zahlen?

Auf die Abgeltungssteuer fallen in Deutschland 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag an. Inklusive Solidaritätszuschlag ergibt sich somit ein Steuersatz von 26,375 Prozent. Wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, fällt diese Steuer ebenfalls auf die Abgeltungssteuer an, wodurch sich insgesamt – je nach Bundesland – ein noch höherer Steuersatz ergibt.

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Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.