Die Abgeltungssteuer wurde am 1. Januar 2009 eingeführt und wird auf Kapitaleinkünfte erhoben. Dazu zählen beispielsweise Zinserträge, die mit einem Festgeldkonto erwirtschaftet werden. Die Steuer beträgt 25 Prozent und wird als Quellsteuer direkt von der zuständigen Bank eingezogen und an das Finanzamt abgeführt. Für den Steuerzahler ist seine Steuerpflicht damit abgegolten: Kapitalerträge müssen nicht nochmals gesondert in der Steuererklärung angegeben werden. Die Abgeltungssteuer soll eine einheitliche Besteuerung gewährleisten – unabhängig vom persönlichen Einkommenssteuersatz. Bei Personen, deren Einkommenssteuersatz darunter liegt, wird allerdings auf Antrag ihr individueller Steuersatz zu Grunde gelegt. Wurden von der Bank Steuern in Höhe von 25 Prozent abgeführt, kann die entsprechende Differenz mit Hilfe der Einkommenssteuererklärung zurückgefordert werden.
Auf die Abgeltungssteuer wird zusätzlich noch ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent erhoben. Insgesamt ergibt sich damit ein Steuersatz von 26,38 Prozent. Dazu kommt gegebenenfalls noch die Kirchensteuer, wobei die konkrete Höhe dieser Steuer zwischen den Bundesländern variiert. Mit einem Freistellungsauftrag können Anleger für Kapitalerträge, die den jährlichen Steuerpausch-Betrag einschließlich der Werbungskostenpauschale nicht überschreiten, die Auszahlung ohne den Abzug der Abgeltungssteuer beantragen. Der jährliche Freibetrag beträgt 750 Euro, die Werbungskostenpauschale 51 Euro. Damit kann ein Sparer im Jahr also 801 Euro an Kapitaleinträgen ohne eine Belastung durch die Abgeltungssteuer einnehmen. Bei verheirateten Paaren verdoppelt sich der Betrag auf 1.602 Euro. Wird die entsprechende Grenze überschritten, unterliegen ausschließlich die darüber hinausgehenden Kapitaleinkünfte der Steuer – der Freibetrag wird folglich auch in diesem Fall nicht besteuert. Sparer haben die Möglichkeit, den Betrag auf verschiedene Geldinstitute, bei denen sie Geld angelegt haben, aufzuteilen. Die Grenze von 801 beziehungsweise 1.602 Euro darf dabei insgesamt jedoch nicht überschritten werden.
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