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Das Wichtigste zusammengefasst

  • Gesetzlich Versicherte können alle 12 Monate ihre Krankenkasse wechseln, um von günstigeren Beiträgen und besonderen Zusatzleistungen zu profitieren.
  • Der kostenlose CHECK24 Vergleich für gesetzliche Krankenversicherungen vergleicht über 70 Krankenkassen miteinander und ermöglicht einen schnellen Wechsel der Krankenkasse.
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2024 bei 1,7 Prozent und damit sind die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung so hoch wie nie zuvor. Ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse kann bis zu 559 Euro sparen.
  • Krankenkassen bieten freiwillige Zusatzleistungen an, wie z. B. zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen oder professionelle Zahnreinigungen. Mit CHECK24 sehen Sie auf einen Blick, welche Zusatzleistungen die Krankenkassen bieten.
Viola Mantei, CHECK24-Expertin für gesetzliche Krankenversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Viola Mantei, CHECK24-Expertin für gesetzliche Kranken­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 05.01.2024

Krankenkassen im Vergleich

Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, kann alle 12 Monate seine Krankenkasse wechseln. Dieses Wechselrecht sollten Sie nutzen! Denn die Kassen unterscheiden sich mittlerweile erheblich in ihren Beiträgen und freiwilligen Zusatzleistungen – und ein Wechsel ist ganz einfach.

Mit dem CHECK24 Vergleich für gesetzliche Krankenversicherungen vergleichen Sie über 70 Krankenkassen und wechseln in nur 5 Minuten online und völlig kostenlos zur Ihrer neuen Krankenkasse. 

Gut zu wissen

Sie sind auch während des Wechsels jederzeit krankenversichert und eine Versicherungslücke ist vom Gesetzgeber ausgeschlossen. Außerdem können Sie später wieder problemlos zu Ihrer alten Krankenkasse zurück – falls zum Beispiel die neue Kasse ihre Beiträge erhöht. In diesem Fall haben Sie sogar ein Sonderkündigungsrecht und können bereits vor Ablauf von 12 Monaten einen erneuten Wechsel beantragen.

Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen

Seit Anfang 2015 erheben die gesetzlichen Krankenkassen Zusatzbeiträge, deren Höhe sich nach ihrer finanziellen Lage richtet. Dieser Zusatzbeitrag ist zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent zu zahlen.

Die meisten Versicherten zahlen den Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse nur zur Hälfte. Arbeitnehmer erhalten beispielsweise von ihren Arbeitgebern einen Beitragszuschuss in Höhe von 50 Prozent zum Zusatzbeitrag.

Im Jahr 2024 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung jährlich festlegt, bei 1,7 Prozent. Dabei gilt: Kassen, die gut wirtschaften, kommen mit geringeren Beiträgen aus.

Wenn Sie zu einer günstigen Kasse wechseln, können Sie daher bares Geld sparen – Monat für Monat.

Beispiel: Soviel können Sie sparen

Ein Angestellter mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 62.100 Euro zahlt bei einem Zusatzbeitrag von 2,70 Prozent für seine Krankenkasse 448 Euro im Monat. Wechselt er zu einer günstigen Kasse, die einen Beitragssatz von 0,9 Prozent verlangt, zahlt er hingegen nur einen monatlichen Beitrag von 401 Euro. Er kann damit insgesamt über 559 Euro im Jahr sparen.

Freiwillige Zusatzleistungen der Krankenkassen

Rund 95 Prozent der Leistungen einer Krankenkasse sind gesetzlich vorgeschrieben. Diese Grundleistungen umfassen im Wesentlichen eine angemessene, bedarfsorientierte medizinische Behandlung, die dem allgemein anerkannten Stand der Medizin entspricht. Dies beinhaltet unter anderem ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Versorgung, die Bereitstellung von Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln, die häusliche Pflege, Krankenhausbehandlungen, sowie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und weitere Dienstleistungen.

Bei einem Wechsel der Krankenkasse müssen Sie somit auf keine gesetzliche Grundleistung verzichten. Krankenkassen können jedoch auch freiwillige Zusatzleistungen anbieten, die über den gesetzlichen Leistungskatalog hinausgehen. Diese Zusatzleistungen unterscheiden sich von Kasse zu Kasse.

So bieten einige Kassen zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen oder leisten für Behandlungen der Alternativmedizin – etwa für homöopathische oder osteopathische Therapien.

Andere Krankenkassen zahlen ihren Mitgliedern einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung oder bieten einen vergünstigten Zahnersatz.

Es lohnt sich also bei einem Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen auch auf die freiwilligen Zusatzleistungen der jeweiligen Krankenkasse zu achten.
 

Beispiele für Zusatzleistungen

Homöopathie

Viele Krankenkassen erstatten Ihnen die Kosten für Homöopathie bis zu einem bestimmten Betrag im Jahr zurück. Im Rahmen einer homöopathischen Behandlung sollen die Selbstheilungskräfte des Körpers durch Zuführung spezieller Substanzen aktiviert werden. Diese bestehen oft aus pflanzlichen Inhaltsstoffen oder Mineralien und werden in Form von Globuli oder Tropfen eingenommen oder als Salbe aufgetragen.

Hinweis: Die Leistungen der Krankenkassen unterscheiden sich in diesem Bereich. Einige Krankenkassen übernehmen homöopathische Behandlungen, andere die Kosten für Medikamente. In vielen Fällen ist die Höhe der Kostenübernahme auf einen festgelegten Betrag pro Jahr beschränkt.

Osteopathie

Einige Krankenkassen erstatten Ihnen die Kosten für osteopathische Leistungen bis zu einem bestimmten Betrag im Jahr zurück. Im Rahmen einer osteopathischen Behandlung sollen die Selbstheilungskräfte des Körpers durch eine manuelle Therapie aktiviert werden. Basierend auf dem Gedanken, dass alle Strukturen im Körper – wie etwa Knochen, Muskeln, Sehnen und Organe – zusammenhängen, versucht der Osteopath, Bewegungseinschränkungen aufzuspüren und zu behandeln.

Hinweis: Viele Krankenkassen beschränken die Höhe der Kostenübernahme für eine osteopathische Behandlung auf einen festgelegten Betrag pro Jahr.

Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung

Einige Krankenkassen erstatten Ihnen die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung bis zu einem bestimmten Betrag im Jahr zurück. Durch eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung kann das Risiko von Zahnkrankheiten gesenkt werden. Bei einer Behandlung werden Beläge wie etwa Zahnstein entfernt, damit sich dort weniger Bakterien festsetzen können. Vor allem für Menschen mit einem erhöhten Risiko für Karies oder Parodontitis, Ältere und Kinder mit Zahnspangen wird eine Zahnreinigung empfohlen.

Hinweis: Einige Krankenkassen haben eine festgelegte Höchstgrenze pro Jahr, bis zu der sie die Kosten erstatten. Andere übernehmen die gesamten Kosten, wenn die Behandlung bei einem bestimmten Zahnarzt durchgeführt wird.

Vergünstigter Zahnersatz

Für Zahnersatz gibt es eine gesetzliche Mindestversorgung, die alle Krankenkassen übernehmen müssen. Darüber hinaus beteiligen sich einige Krankenkassen an den Kosten für Zahnersatz bis zu einem festgelegten Betrag. Oft arbeiten die Kassen dabei mit bestimmten Ärzten oder Zahnlaboren zusammen. Lässt sich der Versicherte dort behandeln oder bezieht er seinen Zahnersatz über das ausgewählte Labor, erhält er die Leistung zu einem günstigeren Preis.

Voraussetzung für diesen Zuschuss ist bei vielen Krankenkassen die regelmäßige Vorsorge beim Zahnarzt.

Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen

Viele Vorsorgeuntersuchungen, die von allen Krankenkassen als gesetzlich vorgeschriebene Leistung übernommen werden, können erst ab einem bestimmten Alter in Anspruch genommen werden. Einige Krankenkassen bieten diese Leistung bereits jüngeren Mitgliedern an oder zahlen für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen. Dazu gehören unter anderem die Hautkrebsvorsorge, eine Darmspiegelung oder besondere Untersuchungen zur Brustkrebsvorsorge.

Bonusprogramme

Viele Kassen belohnen einen aktiven und gesunden Lebensstil ihrer Mitglieder durch Bonusprogramme. Dazu muss man beispielsweise an Gesundheitskursen teilnehmen oder bestimmte Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen. Wer bestimmte Aktivitäten nachweist, erhält von seiner Krankenkasse Bonuspunkte. Diese Punkte können dann in eine Prämie eingetauscht werden.

Die Krankenkassen zahlen dabei Geld oder geben Sachprämien oder Gutscheine für besondere Leistungen aus.

 

Tipp: Sie sollten bei der Suche nach einer Krankenkasse nicht allein auf die Höhe des Zusatzbeitrags achten. Überlegen Sie, welche Zusatzleistungen für Sie oder Ihre mitversicherten Familienangehörigen wichtig sind und welche Kasse die meisten dieser Leistungen anbietet.

Häufige Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung

  • Wie kann ich die Krankenkasse wechseln?

    Wenn Sie seit 12 Monaten oder länger bei Ihrer Kasse versichert sind oder die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, können Sie wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate. Um die Krankenkasse zu wechseln, müssen Sie eine neue Krankenkasse wählen. Diese übernimmt dann die Abmeldung bei Ihrer alten Krankenkasse für Sie. Sie können sich bei jeder Krankenkasse versichern, die für Ihr Bundesland geöffnet ist. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich.

    Kassenwechsel mit CHECK24

    Wechseln Sie die Krankenkasse ganz einfach mit CHECK24 und vergleichen Sie zahlreiche Kassen. Auf Wunsch können Sie gleich online einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Wir kümmern uns anschließend um alle weiteren Schritte, bis Sie Ihre neue Gesundheitskarte in den Händen halten.

  • Mit welcher Frist kann ich meine Krankenkasse kündigen?

    Sind Sie bereits seit mindestens 12 Monaten bei Ihrer Krankenkasse versichert, können Sie jederzeit wechseln. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Geben Sie beispielsweise über Ihre neue Krankenkasse die Kündigung Ihrer alten Krankenkasse im Oktober in Auftrag, wird die Kündigung zum 31. Dezember wirksam. Ab dem 1. Januar können Sie dann zu einer neuen Kasse wechseln.

    Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

    Erhöht die Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können in diesem Fall selbst dann kündigen, wenn Sie noch keine 12 Monate bei Ihrer Kasse versichert sind. Auch hier gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten.

    Keine Bindungsfrist bei Arbeitgeber-Wechsel

    Seit dem 01.01.2021 muss bei einem Arbeitgeberwechsel keine Bindungsfrist mehr eingehalten werden. Sie können dann direkt eine neue Wunschkasse wählen und sofort wechseln. Ihre Abmeldung bei Ihrer bisherigen Kasse übernimmt die neu gewählte Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass Beschäftigte bis 14 Tage nach Arbeitsbeginn eine neue Kasse wählen.

  • Ich habe bereits eine Vorerkrankung. Kann ich trotzdem wechseln?

    Ja, Sie können auch bei einer Vorerkrankung die Krankenkasse wechseln.

    Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Solidarversicherung. Der gesundheitliche Zustand eines Versicherten spielt daher keine Rolle. Sofern Sie versicherungspflichtig sind oder sich freiwillig gesetzlich versichern können, muss Sie die gewählte Krankenkasse annehmen. Sie haben dabei die Wahl zwischen allen Krankenkassen, die für Versicherte in Ihrem Bundesland geöffnet sind.

  • Wie funktioniert die Familienversicherung der GKV?

    Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann seine Kinder oder den Ehe- oder Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos mitversichern.

    Vor allem dürfen der Partner oder die Kinder nicht hauptberuflich selbstständig sein und auch kein Einkommen von monatlich mehr als 485 € oder bei einem Mini-Job von mehr als 538 € (Stand: 2024) haben.

    Wenn ein Elternteil privat versichert ist

    Ist ein Elternteil privat krankenversichert, hängt es von dessen Einkommen ab, ob eine Familienversicherung für ein Kind möglich ist. Verdient er mehr als der gesetzlich versicherte Partner und liegt sein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, kann das Kind nicht kostenlos mitversichert werden.

  • Worin unterscheiden sich die einzelnen gesetzlichen Krankenkassen?

    Die einzelnen Krankenkassen unterscheiden sich vor allem in der Höhe des Zusatzbeitrags, den freiwilligen Zusatzleistungen sowie ihren Bonusprogrammen und Wahltarifen voneinander.

    Je nach ihrer finanziellen Lage erhebt jede Krankenkasse einen Zusatzbeitrag. Diesen Zusatzbeitrag müssen Sie als Arbeitnehmer zur Hälfte zahlen, die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber.

    Rund fünf Prozent der Leistungen einer Kasse unterscheiden sich zudem voneinander. Als freiwillige Zusatzleistungen bieten einige Krankenkassen etwa Zuschüsse zu Therapien der Homöopathie oder Osteopathie oder bezahlen zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen.

    Mit Bonusprogrammen belohnen die Krankenkassen ein gesundheitsbewusstes Verhalten, indem sie Geld- oder Sachprämien ausgeben. Zudem bieten viele Krankenkassen Wahltarife an, bei denen sich ein jährlicher Selbstbehalt oder eine Beitrags­rückerstattung vereinbaren lässt.

    Tipp: Im Krankenkassenvergleich von CHECK24 können Sie die Höhe des Beitragssatzes sowie das Angebot an wichtigen Zusatzleistungen, Bonusprogrammen und Wahltarifen direkt miteinander vergleichen.

  • Was ist der Unterschied zwischen privater (PKV) und gesetzlicher Krankenversicherung?

    Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein soziales Pflichtversicherungssystem, in welchem die meisten Arbeitnehmer in Deutschland versichert sind. Sie basiert auf dem Solidaritätsprinzip, bei dem alle Versicherten in einen gemeinsamen Topf einzahlen und die Beiträge prozentual abhängig vom Einkommen sind. Aus diesem Topf werden die Leistungen für alle Versicherten in der Krankenversorgung gezahlt.

    Die grundlegenden Leistungen der GKV werden vom Gesetzgeber festgelegt und sind für alle gesetzlich Versicherten gleich. Nur durch einige freiwillige Zusatzleistungen, wie etwa der Zuschuss für Zahnreinigung oder Homöopathie, können sich die Leistungen der Krankenkassen leicht unterscheiden.

    Die private Krankenversicherung (PKV) hingegen ist für bestimmte Personengruppen wie Selbständige, Beamte und Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von aktuell 69.300 Euro frei wählbar. In der PKV sind die Beiträge nicht einkommensabhängig, sondern richten sich nach dem Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewählten Leistungsumfang. Die Leistungen können individuell vereinbart werden und sind oftmals umfassender als in der GKV.

  • Worin unterscheiden sich die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung?

    Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind größtenteils gesetzlich vorgegeben und somit für alle Versicherten weitgehend gleich. Sie umfassen beispielsweise zahnärztliche Behandlung, Krankenhausbehandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen. Die Krankenkassen bieten zudem eine Reihe von unterschiedlichen Zusatzleistungen und Wahltarifen. So variiert das Leistungsangebot der einzelnen Krankenassen untereinander.

    Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind hingegen individuell vereinbar und können umfassender als in der GKV sein. Dazu zählen z.B. freie Arztwahl, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, umfangreichere Zahnbehandlungen und höhere Erstattungen für Sehhilfen. Allerdings können die Beiträge für die PKV höher ausfallen, da sie sich nach dem Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewählten Leistungsumfang richten.

    Es ist wichtig, die Leistungen und Kosten der GKV und PKV sorgfältig zu vergleichen, wenn man die Wahl zwischen beiden Versicherungsformen haben sollte.

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Unser Vergleich der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt zahlreiche Kassen, die deutschlandweit oder in einzelnen Bundesländern geöffnet sind. Dazu zählen unter anderem die Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit sowie die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), Betriebskrankenkassen (BKK) und Innungskrankenkassen (IKK).

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