Kassenarten der GKV
Insgesamt sind in Deutschland mehr als 70 Millionen Menschen über die GKV versichert. Auf die private Krankenversicherung (PKV) entfallen bundesweit hingegen lediglich etwas mehr als acht Millionen Versicherungsnehmer. Die Versicherten der GKV verteilen sich dabei auf insgesamt 110 verschiedene Krankenkassen, die jeweils einer bestimmten Kassenart zuzuordnen sind.
Info: Die folgenden Arten von Krankenkassen gibt es in Deutschland:
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AOK (Allgemeine Ortskrankenkassen)
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BKK (Betriebskrankenkassen)
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IKK (Innungskrankenkassen)
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EK (Ersatzkassen)
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LKK (Landwirtschaftliche Krankenkasse)
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KBS (Knappschaft-Bahn-See)
Die verschiedenen Arten der Krankenkassen waren in der Vergangenheit unterschiedlich ausgerichtet: Während beispielsweise die BKK und die IKK betrieblich ausgerichtet waren, richtete sich das Angebot der AOK vor allem an Personen, die sich nicht anders versichern konnten.
Verteilung der Versicherten in der GKV auf die Krankenkassen, Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Stand 11/2018.
Jahr
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Versicherte gesamt (in Mio.)
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AOK
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BKK
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IKK
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LKK
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KBS
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vdek
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1998
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71,31
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39,8 %
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11,9 %
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6,4 %
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1,5 %
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2,2 %
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38,3 %
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2003
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70,45
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36,3 %
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20,4 %
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6,3 %
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1,4 %
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2,1 %
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33,7 %
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2008
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70,23
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34,0 %
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19,8 %
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8,9 %
|
1,2 %
|
2,4 %
|
33,7 %
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2013
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69,86
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34,8 %
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16,6 %
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7,8 %
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1,1 %
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2,5 %
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37,2 %
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11/2018
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73,03
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36,6 %
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14,9 %
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7,1 %
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0,9 %
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2,2 %
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38,4 %
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Heute spielen diese Ausrichtungen kaum noch eine Rolle, denn jede der gesetzlichen Krankenkassen hat die gleichen Aufgaben zu erfüllen. Zudem gilt für Versicherungspflichtige seit 1996 das Kassenwahlrecht. Das bedeutet, die Krankenkasse kann grundsätzlich frei gewählt werden.
Die meisten Mitglieder verzeichnen die Ersatzkassen (EK) und die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die jeweils etwa ein Drittel der Deutschen absichern. Mit Ausnahme der elf Kassen der AOK sowie einiger nur regional aktiver Betriebskrankenkassen (BKK) und Innungskrankenkassen (IKK) sind alle Krankenkassen bundesweit geöffnet.
Trotz gesetzlich vorgeschriebener Leistungen haben die Kassen einige Gestaltungsfreiheit was die Zusatzleistungen betrifft. Gerade was die Kostenübernahme für alternative Heilmethoden, professionelle Zahnreinigungen und Impfungen betrifft, können große Unterschiede zwischen den Kassen bestehen.
Auch die Bonusprogramme sind für Versicherungsnehmer häufig ein wichtiges Kriterium bei der Wahl ihrer Krankenkasse, ebenso wie der jeweilige Zusatzbeitrag. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der GKV beträgt derzeit 1,7 Prozent. Allerdings ist dies eine rein statistische Größe. Der tatsächliche Zusatzbeitrag unterscheidet sich je nach Kasse teilweise erheblich.
Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen
Hauptaufgabe der GKV ist es, Versicherte vor den finanziellen Risiken einer Krankheit zu schützen. Damit es jedoch gar nicht erst zum Krankheitsfall kommt, zählt auch die Prävention zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Kommt es zum Krankheitsfall, übernehmen die Kassen die Kosten für sogenannte Regelleistungen. Diese decken grundsätzlich alle medizinisch notwendigen Maßnahmen ab.
Mit der Absicherung von etwa 90 Prozent der Bevölkerung bildet die GKV die zentrale Säule des deutschen Gesundheitswesens. Darüber hinaus ist die GKV solidarisch finanziert: Die Beiträge richten sich nach den Einkünften der Versicherten – wer wenig verdient, muss auch nur vergleichsweise wenig zahlen. Zudem beteiligen sich die Arbeitgeber zur Hälfte an den Beiträgen der Arbeitnehmer.
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