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Krankenzusatzversicherungen: Das Wichtigste zusammengefasst

  • Die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) deckt nicht alle medizinischen Leistungen ab, sodass Sie bestimmte Kosten selbst tragen müssen. Eine Kranken­zusatz­versicherung kann diese Versorgungs­lücke schließen.
  • Zu den Leistungen einer Kranke­nzusatz­versicherung zählen etwa eine freie Arztwahl, Zahn­behandlungen oder Natur­heil­verfahren.
  • Eine gute Kranken­haus­zusatz­versicherung können Sie bereits ab 8 Euro abschließen. Für die Zahn­gesundheit gibt es Tarife ab 12 Euro. Leistungen eines Heil­praktikers können Sie schon ab 8 Euro monatlich in Anspruch nehmen.
  • Welche Zusatz­versicherung am besten zu Ihnen passt, hängt von Ihren individuellen Bedürf­nissen ab.

Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatzversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatz­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 13.11.2024

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine Krankenzusatz­versicherung?
  2. Für wen ist eine Krankenzusatzversicherung sinnvoll?
  3. Krankenzusatzversicherungen im Überblick
  4. Leistungen einer Krankenzusatzversicherung
  5. Was kostet eine Krankenzusatzversicherung?
  6. Gibt es eine Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung?
  7. CHECK24 Tipps für den Tarifvergleich
  8. Häufige Fragen

Was ist eine Krankenzusatz­versicherung?

Krankenzusatz­versicherungen sind private Versicherungen, die ergänzend zur Basisversorgung der gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen werden können. Auf diese Weise können Sie die Versorgungs­lücke der GKV schließen und erhalten kostengünstigen Zugang zu Leistungen, die sonst nur für Privatpatienten vorgesehen sind.

Krankenzusatz­versicherungen decken verschiedene Bereiche und Leistungen ab. Abhängig von Ihren persönlichen Bedürfnissen und individuellen Lebensumständen können Sie unterschiedliche Zusatzversicherungen abschließen.

Für wen ist eine Krankenzusatz­versicherung sinnvoll?

Eine Krankenzusatzversicherung ist für alle sinnvoll, die ihre gesetzliche Krankenversicherung ergänzen und bessere Leistungen erhalten möchten. Insbesondere für folgende Personengruppen ist eine Zusatzversicherung empfehlenswert:

  • Rentner und Senioren
  • Familien mit Kind/ern
  • Personen mit Zahnproblemen
  • Brillen- und Kontaktlinsenträger
  • Personen, die alternative Heilmethoden in Anspruch nehmen möchten
  • Reisende (im Ausland)

Kinder bestmöglich absichern

Für Kinder entstehen oft zusätzliche Kosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt, wie etwa im Bereich der Kieferorthopädie. Auch eine gemeinsame Unterbringung im Krankenhaus (Rooming-in) wird oftmals nicht von der GKV übernommen. Krankenzusatztarife für Kinder sind deshalb besonders sinnvoll und haben oftmals geringere Beitragskosten als vergleichbare Tarife für Erwachsene.

Krankenzusatzversicherungen im Überblick

Zu den wichtigsten Krankenzusatzversicherungen gehören die Krankenhauszusatz-, Pflegezusatz-, Heilpraktiker-, Brillen-, Zahnzusatz-, Auslandskranken- sowie die ambulante Zusatzversicherung.

Zu den Krankenzusatzversicherungen zählen die Krankenhauszusatzversicherung, die ambulante Zusatzversicherung, die Pflegezusatzversicherung, die Heilpraktikerzusatzversicherung, die Brillenzusatzversicherung, die Zahnzusatzversicherung und die Auslandskrankenversicherung.

Krankenhaus­zusatzversicherung

Mit einer Krankenhaus­zusatz­versicherung sichern Sie sich für den Fall eines Klinikaufenthalts ab. Die sogenannte stationäre Zusatzversicherung sichert Ihnen Leistungen, die über die gesetzliche Grund­versorgung der Krankenkasse hinausgehen.

Heilpraktiker­zusatzversicherung

Für Therapien der Alternativmedizin kommen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht auf. Wer bei gesundheitlichen Beschwerden von einem Heilpraktiker oder einem Arzt für Naturheil­verfahren behandelt werden möchte, sollte daher eine Heilpraktiker­zusatzversicherung abschließen.

Brillenzusatz­versicherung

Bei Erwachsenen beteiligt sich die GKV nur dann an den Kosten für eine Brille, wenn eine starke Sehbehinderung vorliegt. In allen anderen Fällen müssen Rechnungen ohne Brillenzusatz­versicherung selbst bezahlt werden.

Ambulante Zusatzversicherung

Obwohl regelmäßige Vorsorge­untersuchungen und Impfungen dabei helfen können, auch im Alter gesund zu bleiben, zahlt die gesetzliche Kranken­versicherung solche Behandlungen nicht immer und nicht für alle Altersgruppen. Eine ambulante Zusatzversicherung hilft Ihnen bei der Gesundheits­vorsorge.

Zahnzusatzversicherung

Hochwertiger Zahnersatz ist teuer und die Krankenkassen zahlen in der Regel nur die Hälfte einer medizinischen Grundversorgung. Eine private Zahnzusatz­versicherung schützt Sie vor hohen Kosten für Zahnbehandlungen und -ersatz.

Pflegezusatzversicherung

Tritt im Alter oder nach einem Unfall eine Pflegebedürftigkeit ein, müssen Sie und Ihre Angehörigen mit einem hohen Eigenanteil rechnen. Mit teilweise über 2.000 € pro Monat verursacht die Unterbringung in einem Pflegeheim besonders hohe Kosten. Die Kosten für die Unterbringung sind dabei unabhängig von Ihrem Pflegebedarf. Mit einer Pflegezusatz­versicherung können Sie sich und Ihre Angehörigen vor hohen Kosten schützen.

Auslandskrankenversicherung

Auch im Urlaub kann es passieren, dass man erkrankt oder einen Unfall erleidet. Die gesetzliche oder private Kranken­versicherung leistet im Ausland nicht in jedem Fall. Die GKV übernimmt im europäischen Ausland in der Regel nur Behandlungen, die auch Versicherten des Urlaubslandes zustehen. Außerhalb Europas leistet die Krankenkasse meist gar nicht. Auch die Leistungen der PKV sind im Ausland, insbesondere außerhalb Europas, eingeschränkt. Eine Auslands­krankenversicherung springt ein, wenn im Urlaub Krankheits- und Behandlungskosten anfallen.

Leistungen einer Krankenzusatzversicherung

Die Leistungen von Krankenzusatzversicherungen können sich je nach Bereich und gewähltem Tarif unterscheiden.

  • Krankenhauszusatzversicherung

    • Chefarztbehandlung / freie Arztwahl
    • Freie Krankenhauswahl innerhalb Deutschlands
    • Unterbringung in Einbett- oder Zweibettzimmer Arzthonorare ohne Begrenzung

    Verzichten Sie bei einem Krankenhausaufenthalt auf Zusatzleistungen oder können diese von der Einrichtung nicht geboten werden, zahlt die Versicherung in der Regel ein Tagegeld. Ohne eine Versicherung können Sie die entsprechenden Leistungen ebenfalls einfordern, die Kosten müssen Sie allerdings selbst tragen. So kostet allein die Unterbringung in einem 1-Bettzimmer etwa 150 € pro Tag.

    Sie können die Krankenhauszusatzversicherung auch für Ihr Kind abschließen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Kind im Ernstfall bestmöglich abgesichert ist. Neben den genannten Leistungen bieten gute Tarife etwa die Möglichkeit zum Rooming-in, d. h. Sie werden als Begleitperson gemeinsam mit Ihrem Kind im Krankenhaus untergebracht.

  • Heilpraktikerzusatzversicherung

    • Osteopathie
    • Homöopathie
    • Akupunktur
    • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)

    Meist erstatten diese Versicherungen einen festgelegten Anteil der Kosten bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. In den leistungsstärksten Tarifen unseres Vergleichs liegt dieser bei etwa 1.000 €. Viele Heilpraktikerzusatzversicherungen leisten zudem für Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen.

  • Brillenzusatzversicherung

    • Brillen
    • Sonnenbrillen mit Sehstärke
    • Kontaktlinsen
    • Augenlaser-Operationen (Lasik)

    In der Regel übernehmen Brillenzusatzversicherungen die Kosten bis zu einem Höchstbetrag (z. B. 300 € alle zwei Jahre). Der Höchstbetrag unterscheidet sich je nach Tarif.

  • Ambulante Zusatzversicherung

    • Heilpraktiker und Alternativmedizin
    • Brillen bzw. Sehhilfen
    • Lasik-Operationen
    • Erweiterte Krebsvorsorge
    • Schlaganfallvorsorge
    • Kinder- und Jugendvorsorge
    • Schwangerschaftsvorsorge

    Für diese Impfungen leistet die Versicherung häufig:

    • Grippe (Influenza)
    • Hepatitis A/B
    • Gelbfieber
    • Malariaprophylaxe

    Die Erstattung erfolgt in der Regel bis zu einer jährlichen Höchstgrenze. Meist liegt diese zwischen 100 und 500 € pro Jahr.

  • Zahnzusatzversicherung

    • Hochwertiger Zahnersatz (Implantate, Kronen und Brücken)
    • Zahnbehandlungen (Füllungen, Wurzelbehandlungen und Parodontalbehandlungen)
    • Professionelle Zahnreinigungen
  • Pflegezusatzversicherung

    • Pflege im Heim
    • Pflege zu Hause (auch bei Pflege durch Angehörige)
    • Pflegeplatzvermittlung
  • Auslandskrankenversicherung

    • Krankenrücktransport zum Wohnort
    • Ambulante und stationäre Behandlungen
    • Schmerzstillende Zahnbehandlungen

Was kostet eine Krankenzusatzversicherung?

Die Kosten einer Krankenzusatzversicherung richten sich unter anderem nach der Art der Versicherung, dem Alter der versicherten Person und nach den Leistungen des Tarifs.

Monatliche Beitragskosten für verschiedene Krankenzusatz­versicherungen und Altersgruppen. Gerundete Werte aus dem CHECK24 Vergleich, Stand: 11/2024.
  Kosten
(10 Jahre)
Kosten
(30 Jahre)
Kosten
(50 Jahre)
Kranken​haus​zusatzversicherung ab 3 € ab 5 € ab 7 €
Heil​praktiker​zusatzversicherung ab 2 € ab 8 € ab 9 €
Brillen​zusatzversicherung ab 4 € ab 5 € ab 5 €
Ambulante Zusatzversicherung ab 5 € ab 9 € ab 14 €
Zahn​zusatzversicherung ab 8 € ab 13 € ab 15 €
Pflege​zusatzversicherung ab 8 € ab 20 € ab 52 €
Auslands​krankenversicherung ab 7 €
(jährlich)
ab 9 €
(jährlich)
ab 9 €
(jährlich)

Die CHECK24 Testsieger im Alter von 30 Jahren

Krankenhauszusatzversicherung

  • Preis-Leistungs-Empfehlung
    Gothaer

    MediClinic S Plus

    1,4 Tarifnote sehr gut
    • 2-Bett-Zimmer (1-Bett-Zimmer nach Unfall)
    • Chefarzt / freie Arztwahl
    • Arthonorare ohne Begrenzung 
    • Ohne Wartezeit
    • Auslandsschutz
    • Höherer Beitrag im Alter
    12,90 € monatlich

Heilpraktikerzusatzversicherung

  • Leistungs-Empfehlung
    Gothaer

    MediAmbulant

    1,1 Tarifnote sehr gut
    • Naturheilkunde durch Heilpraktiker
    • Naturheilkunde durch Ärzte
    • Osteopathie
    • Erstattung: sehr gut
    • Garantierte Beitragsrückerstattung
    • Zusätzlicher Schutz im Ausland
    17,78 € monatlich

Brillenzusatzversicherung

  • Preis-Leistungs-Empfehlung
    Signal Iduna

    Ambulant­STARTpur

    1,8 Tarifnote gut
    • Brillen und Kontaktlinsen
    • Sonnenbrillen mit Sehstärke
    • Ohne Arztrezept
    • Augenlaser-Operationen
    • Erstattung: gut
    8,59 € monatlich

Ambulante Zusatzversicherung

  • Leistungs-Empfehlung
    Die Continentale

    Easy Ambulant 1200

    1,0 Tarifnote sehr gut
    • Heilpraktiker: sehr gut
    • Brille: sehr gut
    • Vorsorge: sehr gut
    • Impfungen: sehr gut
    • Ausführliche Gesundheitsprüfung
    20,42 € monatlich

Zahnzusatzversicherung

  • Preis-Leistungs-Empfehlung
    Allianz

    MeinZahnschutz 75

    1,6 Tarifnote gut
    • Zahnersatz: gut
    • Zahnbehandlung: exzellent
    • Zahnreinigung: exzellent
    • Höherer Beitrag im Alter
    • Nicht abschließbar bei Knirscherschiene
    12,94 € monatlich

Pflegezusatzversicherung

  • Preis-Leistungs-Empfehlung
    HanseMerkur

    PGA + PGS

    1,8 Tarifnote gut
    • Leistung zu Hause: gut
    • Leistung im Heim: sehr gut
    • Stabiler Beitrag im Alter
    • Europaweite Auszahlung
    19,60 € monatlich

Auslandskrankenversicherung

  • Leistungs-Empfehlung
    Signal Iduna

    Jahres-Reise-Kranken­versicherung

    1,0 Tarifnote exzellent
    • Zahnbehandlungen
    • Bergungskosten bis 15.000 €
    • Krankenrücktransport zum Wohnort
    • Ohne Selbstbeteiligung
    • Sofortige Bestätigung
    • Corona-Erkrankung abgesichert
    15,90 € jährlich

Gibt es eine Krankenzusatz­versicherung ohne Gesundheitsprüfung?

In der Regel müssen Sie für den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung vorab kurze Fragen zu Ihrem aktuellen Gesundheitszustand beantworten. In Ausnahmefällen kann das Ergebnis der Befragung dazu führen, dass die Versicherungsgesellschaft Ihren Antrag auf Versicherung ablehnt, Leistungen ausschließt oder einen Risikozuschlag erhebt. Etwa, wenn Sie an einer chronischen oder besonders schweren Erkrankung leiden.

Krankenzusatzversicherung mit Vorerkrankung abschließen

Tarife ohne Gesundheitsprüfung verzichten hingegen auf die Selbstauskunft. Einen solchen Tarif können Sie auch dann abschließen, wenn Sie an mehreren Vorerkrankungen leiden, die einen Vertragsabschluss sonst verhindern würden. Die Leistungen solcher Tarife sind allerdings meist eingeschränkt. Auch sind Leistungen, die mit den Vorerkrankungen in Verbindung stehen, in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In einigen Fällen können Sie die Gesundheitsprüfung auch mit einer Vorerkrankung bestehen. Aufgrund der Leistungsbeschränkungen sollten Sie auf Tarife ohne Gesundheitsprüfung nur dann zurückgreifen, wenn Sie sich ansonsten nicht versichern können.

Keine Kostenübernahme für bereits geplante Behandlungen

Die Annahme, dass die Versicherung ohne Gesundheits­prüfung nichts von Ihren Vorerkrankungen weiß, ist falsch. So werden Versicherungs­gesellschaften besonders dann skeptisch, wenn kurz nach Vertragsabschluss ein Leistungsfall eintritt. In diesem Fall nimmt der Versicherer Kontakt zu den behandelnden Ärzten auf. Erhält der Versicherer die Information, dass die Behandlung bereits vor Vertrags­abschluss angeraten war, wird er die Leistung verweigern.

CHECK24 Tipps für den Tarifvergleich: Darauf sollten Sie beim Abschluss achten

  • Mindestvertragslaufzeit
    Einige Verträge haben eine Mindestvertragsdauer, in welcher eine Kündigung nicht möglich ist. Je nach Tarif kann diese zwischen einem Monat und einem Jahr liegen.
  • Kündigungsfrist
    Bei der Kündigungsfrist kann es ebenfalls große Unterschiede zwischen den einzelnen Zusatzversicherungen und Tarifen geben. So gibt es etwa monatlich und jährlich kündbare Verträge.
  • Preis-Leistungs-Verhältnis
    Wählen Sie einen Tarif aus, der Ihre individuellen Bedürfnisse bestmöglich abdeckt und gleichzeitig Ihren Geldbeutel schont.
  • Höchstgrenze
    Bei einigen Zusatzversicherungen gibt es begrenzte Versicherungssummen, die im Leistungsfall von der Versicherung erstattet werden.
  • Selbstbeteiligung
    Tarife mit einer Selbstbeteiligung bzw. einem Selbstbehalt sind oftmals minimal günstiger, rentieren sich jedoch nicht in jedem Leistungsfall.
  • Gesundheitsprüfung
    In der Regel müssen Sie beim Abschluss einer Krankenzusatzversicherung Fragen beantworten. Je nach Gesundheitszustand könnte ein Tarif ohne Gesundheitsprüfung die bessere Wahl für Sie sein.
  • Versicherte Personen
    Sie können die Krankenzusatzversicherung auch für andere Personen, beispielsweise Ihre Kinder, abschließen. Zudem bieten einige Versicherungen spezielle Tarife für Paare, Familien oder Singles mit Kindern an.

Kostenloser Vergleich von Krankenzusatzversicherungen

Mit dem Online-Vergleich von CHECK24 können Sie mehrere Hundert verschiedene Tarife für Krankenzusatz­versicherungen miteinander vergleichen. Viele der Tarife können sofort online abgeschlossen werden. Auf Wunsch können Sie sich vor einem Vertragsabschluss zunächst ein unverbindliches Angebot anfordern. Bei Fragen rund um das Thema Krankenzusatz­versicherungen, benötigten Informationen zu einem speziellen Tarif oder für ein persönliches Beratungs­gespräch rufen Sie uns gerne an. Unsere unabhängigen Experten für Krankenzusatz­versicherungen beraten Sie individuell zu Ihrer Situation und finden den bestmöglichen Tarif für Sie.

Häufige Fragen

  • Welche Krankenzusatzversicherung ist die beste?

    Eine pauschal richtige Antwort auf diese Frage gibt es nicht, da Sie eine Krankenzusatz­versicherung nur dann abschließen sollten, wenn Sie potenziell auch Leistungen beziehen werden und so die Versorgungslücke der GKV schließen möchten.

    Sollte beispielsweise Ihre berufliche Situation oder Ihre Freizeit mit einem hohen Verletzungs­risiko verbunden sein, ist der Abschluss einer Krankenhaus­zusatzversicherung für Sie sinnvoll.

    Legen Sie hingegen Wert auf alternativmedizinische Behandlungen, empfiehlt sich der Abschluss einer Heilpraktikerzusatzversicherung.

    Benötigen Sie regelmäßig eine neue Sehhilfe, können Sie sich durch den Abschluss einer Brillenzusatz­versicherung regelmäßige Zuschüsse sichern.

    Profitieren Sie nicht von den jeweiligen Leistungen, ist auch der Abschluss der entsprechenden Versicherung nicht ratsam.

    Welche Krankenzusatzversicherung die beste ist, hängt daher immer von Ihren individuellen Lebensumständen und Bedürfnissen ab.

  • Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung für Zahnersatz und welche nicht?

    Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet lediglich 60 % der Kosten für die sogenannte Regelversorgung. Es handelt sich dabei um eine Behandlung, die Sie so umfangreich wie nötig und so günstig wie möglich versorgt. Teure Behandlungen wie der Lückenschluss durch ein Implantat sind von der GKV nicht vorgesehen. Statt eines Implantats erhalten Sie in diesem Fall für gewöhnlich eine dreigliedrige Brücke.

    Sie können auch ohne Zahnzusatz­versicherung kostspielige Behandlungen erhalten, allerdings übernimmt die Krankenkasse nur den Teil der Kosten, den sie auch für die Regelversorgung übernommen hätte. Die Differenz beträgt nicht selten mehr als 1.000 €.

  • Kann ich eine Krankenzusatzversicherung für meine ganze Familie abschließen?

    Bei Krankenzusatzversicherungen handelt es sich um Individualverträge. Jeder Versicherungsnehmer benötigt daher einen eigenen Tarif für seine persönliche Absicherung. Dies liegt daran, dass jede versicherte Person ein individuelles Versicherungsrisiko vorweist, dass von der Versicherungs­gesellschaft eingeschätzt werden muss.

    Natürlich ist es jedoch möglich, dass Sie für jedes Familienmitglied eine eigene Versicherung abschließen. Dabei fallen für jedes Familien­mitglied eigene Beiträge an.

  • Für welche Leistungen kommen Heilpraktiker- und Brillenzusatzversicherungen nicht auf?

    • Leistungen während der Wartezeit (außer bei Unfall).
    • Leistungen für Behandlungen, die bereits vor Vertragsabschluss angeraten waren oder begonnen haben.
    • Den Teil einer Leistung, der die zeitlich bedingte Erstattungshöchstgrenze übersteigt.
  • Was sind typische Gesundheitsfragen, die ich in der Gesundheitsprüfung beantworten muss?

    Abhängig von der Versicherung, die Sie abschließen wollen, interessiert sich die Versicherungs­gesellschaft für andere Aspekte. Die Gesundheitsfragen beschränken sich dabei nicht auf Ihre körperliche Gesundheit. Für eine Einschätzung Ihres persönlichen Versicherungs­risikos werden Sie häufig zu Ihrer beruflichen Situation befragt.

    Für den Abschluss mancher Verträge stellt der Versicherer auch die Frage, ob Sie sich kürzlich in psychothera­peutischer Behandlung befanden.

    Gängige Gesundheitsfragen sind:

    • Fragen zu Ihrer Größe und Ihrem Gewicht
    • Befinden Sie sich aktuell in ärztlicher Behandlung oder ist eine Behandlung angeraten?
    • Leiden Sie an einer Allergie?
    • Befanden Sie sich innerhalb der letzten fünf Jahre in ärztlicher Behandlung?
    • Leiden Sie an Epilepsie?
    • Wurden Sie in den letzten fünf Jahren stationär in einem Krankenhaus behandelt?
  • Leisten Krankenzusatzversicherungen auch im Ausland, sodass ich auf eine Auslandskrankenversicherung verzichten kann?

    Nicht selten leisten Krankenzusatzversicherungen auch für Leistungen, die Sie im Ausland beziehen. Ob dies auch in Ihrem Tarif der Fall ist, erfahren Sie in den Tarifdetails oder im persönlichen Gespräch mit den Krankenzusatz-Experten von CHECK24. Wissen Sie bereits im Vorfeld, dass Sie Leistungen im Ausland beziehen wollen, sollten Sie sich dennoch absichern und die Kostenübernahme vor Antritt der Reise mit Ihrem Versicherer besprechen.

    Bei Bezug von Leistungen im Ausland sollten Sie immer eine möglichst detaillierte Rechnung vom Arzt fordern. Ohne den Kostennachweis wird keine Versicherung für die Behandlung aufkommen.

    Eine der wichtigsten Leistungen bei Auslandsaufenthalten ist der Krankenrücktransport nach Deutschland. Die einzigen Versicherungen, die hierfür aufkommen, sind die Krankenhauszusatz­versicherungen und Auslandskranken­versicherungen. Da Auslandskranken­versicherungen allerdings auch Leistungen wie die Übernahme von Bergungskosten bieten, die von anderen Versicherungen nicht abgedeckt sind, sollten Sie diese bei einer Auslandsreise möglichst immer abschließen.

  • Wann lohnt sich eine Krankentagegeld- oder Krankenhaustage­geldversicherung?

    Eine Krankentagegeld­versicherung schützt Sie vor der finanziellen Belastung durch eine längere Krankheit und gleicht mögliche Einkommensverluste aus. Sie ist für gesetzlich oder privatversicherte Angestellte sowie für Selbstständige und Freiberufler vorgesehen. Da Selbstständige und Freiberufler anders als Angestellte in den ersten Wochen der Krankheit keine Lohnfortzahlung genießen, ist eine Krankentage­geldversicherung für sie besonders zu empfehlen. Auch im Rahmen der gesetzlichen Mutterschutzzeit kann eine Krankentagegeld­versicherung sinnvoll sein. 

    Dagegen sichert Sie die Krankenhaustage­geldversicherung gegen Ausgaben durch längere Krankenhausaufenthalte ab, indem Sie pro Tag einen vorher festgelegten Tagessatz erhalten. Das erhaltene Geld können Sie beispielsweise für Zuzahlungen, Fahrtkosten oder für die Kinderbetreuung verwenden.

    Die beiden Versicherungen sind nicht zu verwechseln mit dem Krankengeld, welches gesetzlich Versicherten in der Regel nach sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zusteht.

  • Worin unterscheiden sich private Kranken­versicherungen und private Krankenzusatz­versicherungen?

    Die private Krankenversicherung ist ein alternatives Modell zur gesetzlichen Krankenversicherung, das zwar erhöhte Leistungen bietet, jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. So ist die private Krankenversicherung vor allem für Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer mit besonders hohem Jahreseinkommen vorgesehen.

    Private Krankenzusatzversicherungen sind hingegen exklusiv für Mitglieder der GKV, die ihren Versicherungsschutz erweitern möchten. Sie können die Tarife also zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung abschließen. Dadurch können Sie Leistungen erhalten, die denen der privaten Krankenversicherung sehr ähnlich sind oder diese sogar übersteigen.

    Mitglieder einer privaten Krankenversicherung können sich nur unter strengen Voraussetzungen wieder gesetzlich versichern. Private Krankenzusatz­versicherungen können hingegen einfach gekündigt werden, wenn der Versicherungs­schutz nicht mehr benötigt werden sollte. Hierbei gelten allerdings Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten.

  • Übernimmt eine Krankenzusatzversicherung die Kosten für Medikamente?

    Einige Tarife der Heilpraktikerzusatzversicherung bieten in ihrem Leistungskatalog eine Teilerstattung von Arznei- und Verbandmitteln, die von einem Heilpraktiker verschrieben wurden. Diese werden von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel nicht übernommen.

    Manche ambulanten Zusatzversicherungen bieten außerdem die Erstattung von Rezeptgebühren. Als gesetzlich versicherte Person ohne Zusatzversicherung müssen Sie 10 % der anfallenden Kosten, mindestens aber 5 und höchstens 10 € pro Rezept bezahlen.

    Erstattung von Rezeptgebühren bedeutet, dass Sie bei ärztlich verschriebenen Medikamenten die gesetzliche Zuzahlung zunächst selbst bezahlen. Nachdem Sie die Rechnung der Apotheke bei Ihrer Zusatzversicherung eingereicht haben, erhalten Sie Ihr Geld von der Versicherung zurückerstattet.

    Ohne ärztliches Rezept ist eine Erstattung von Medikamenten durch die Krankenzusatzversicherung nicht möglich.

 

Weitere Fragen & Lexikon

Noch mehr Fragen rund um die verschiedenen Krankenzusatz­versicherungen finden Sie in unserem FAQ.

Falls Sie nach Begriffserklärungen suchen, können Sie diese in unserem Lexikon finden.

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt rund 200 Tarifvarianten der privaten Krankenzusatzversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier:

Liste der teilnehmenden Versicherer – Krankenhauszusatzversicherung

Liste der teilnehmenden Versicherer – Zahnzusatzversicherung

Liste der teilnehmenden Versicherer – Heilpraktiker- und Brillenversicherung