Bundesrat bewilligt Krankenhausreform: Umsetzung ab Januar 2025 geplant
Der Bundesrat hat der geplanten Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am 22.11.2024 zugestimmt.
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Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatzversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 13.11.2024
Krankenzusatzversicherungen sind private Versicherungen, die ergänzend zur Basisversorgung der gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen werden können. Auf diese Weise können Sie die Versorgungslücke der GKV schließen und erhalten kostengünstigen Zugang zu Leistungen, die sonst nur für Privatpatienten vorgesehen sind.
Krankenzusatzversicherungen decken verschiedene Bereiche und Leistungen ab. Abhängig von Ihren persönlichen Bedürfnissen und individuellen Lebensumständen können Sie unterschiedliche Zusatzversicherungen abschließen.
Eine Krankenzusatzversicherung ist für alle sinnvoll, die ihre gesetzliche Krankenversicherung ergänzen und bessere Leistungen erhalten möchten. Insbesondere für folgende Personengruppen ist eine Zusatzversicherung empfehlenswert:
Kinder bestmöglich absichern
Für Kinder entstehen oft zusätzliche Kosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt, wie etwa im Bereich der Kieferorthopädie. Auch eine gemeinsame Unterbringung im Krankenhaus (Rooming-in) wird oftmals nicht von der GKV übernommen. Krankenzusatztarife für Kinder sind deshalb besonders sinnvoll und haben oftmals geringere Beitragskosten als vergleichbare Tarife für Erwachsene.
Zu den wichtigsten Krankenzusatzversicherungen gehören die Krankenhauszusatz-, Pflegezusatz-, Heilpraktiker-, Brillen-, Zahnzusatz-, Auslandskranken- sowie die ambulante Zusatzversicherung.
Mit einer Krankenhauszusatzversicherung sichern Sie sich für den Fall eines Klinikaufenthalts ab. Die sogenannte stationäre Zusatzversicherung sichert Ihnen Leistungen, die über die gesetzliche Grundversorgung der Krankenkasse hinausgehen.
Für Therapien der Alternativmedizin kommen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht auf. Wer bei gesundheitlichen Beschwerden von einem Heilpraktiker oder einem Arzt für Naturheilverfahren behandelt werden möchte, sollte daher eine Heilpraktikerzusatzversicherung abschließen.
Bei Erwachsenen beteiligt sich die GKV nur dann an den Kosten für eine Brille, wenn eine starke Sehbehinderung vorliegt. In allen anderen Fällen müssen Rechnungen ohne Brillenzusatzversicherung selbst bezahlt werden.
Obwohl regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen dabei helfen können, auch im Alter gesund zu bleiben, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung solche Behandlungen nicht immer und nicht für alle Altersgruppen. Eine ambulante Zusatzversicherung hilft Ihnen bei der Gesundheitsvorsorge.
Hochwertiger Zahnersatz ist teuer und die Krankenkassen zahlen in der Regel nur die Hälfte einer medizinischen Grundversorgung. Eine private Zahnzusatzversicherung schützt Sie vor hohen Kosten für Zahnbehandlungen und -ersatz.
Tritt im Alter oder nach einem Unfall eine Pflegebedürftigkeit ein, müssen Sie und Ihre Angehörigen mit einem hohen Eigenanteil rechnen. Mit teilweise über 2.000 € pro Monat verursacht die Unterbringung in einem Pflegeheim besonders hohe Kosten. Die Kosten für die Unterbringung sind dabei unabhängig von Ihrem Pflegebedarf. Mit einer Pflegezusatzversicherung können Sie sich und Ihre Angehörigen vor hohen Kosten schützen.
Auch im Urlaub kann es passieren, dass man erkrankt oder einen Unfall erleidet. Die gesetzliche oder private Krankenversicherung leistet im Ausland nicht in jedem Fall. Die GKV übernimmt im europäischen Ausland in der Regel nur Behandlungen, die auch Versicherten des Urlaubslandes zustehen. Außerhalb Europas leistet die Krankenkasse meist gar nicht. Auch die Leistungen der PKV sind im Ausland, insbesondere außerhalb Europas, eingeschränkt. Eine Auslandskrankenversicherung springt ein, wenn im Urlaub Krankheits- und Behandlungskosten anfallen.
Die Leistungen von Krankenzusatzversicherungen können sich je nach Bereich und gewähltem Tarif unterscheiden.
Verzichten Sie bei einem Krankenhausaufenthalt auf Zusatzleistungen oder können diese von der Einrichtung nicht geboten werden, zahlt die Versicherung in der Regel ein Tagegeld. Ohne eine Versicherung können Sie die entsprechenden Leistungen ebenfalls einfordern, die Kosten müssen Sie allerdings selbst tragen. So kostet allein die Unterbringung in einem 1-Bettzimmer etwa 150 € pro Tag.
Sie können die Krankenhauszusatzversicherung auch für Ihr Kind abschließen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Kind im Ernstfall bestmöglich abgesichert ist. Neben den genannten Leistungen bieten gute Tarife etwa die Möglichkeit zum Rooming-in, d. h. Sie werden als Begleitperson gemeinsam mit Ihrem Kind im Krankenhaus untergebracht.
Meist erstatten diese Versicherungen einen festgelegten Anteil der Kosten bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. In den leistungsstärksten Tarifen unseres Vergleichs liegt dieser bei etwa 1.000 €. Viele Heilpraktikerzusatzversicherungen leisten zudem für Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen.
In der Regel übernehmen Brillenzusatzversicherungen die Kosten bis zu einem Höchstbetrag (z. B. 300 € alle zwei Jahre). Der Höchstbetrag unterscheidet sich je nach Tarif.
Für diese Impfungen leistet die Versicherung häufig:
Die Erstattung erfolgt in der Regel bis zu einer jährlichen Höchstgrenze. Meist liegt diese zwischen 100 und 500 € pro Jahr.
Die Kosten einer Krankenzusatzversicherung richten sich unter anderem nach der Art der Versicherung, dem Alter der versicherten Person und nach den Leistungen des Tarifs.
Kosten (10 Jahre) |
Kosten (30 Jahre) |
Kosten (50 Jahre) |
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Krankenhauszusatzversicherung | ab 3 € | ab 5 € | ab 7 € |
Heilpraktikerzusatzversicherung | ab 2 € | ab 8 € | ab 9 € |
Brillenzusatzversicherung | ab 4 € | ab 5 € | ab 5 € |
Ambulante Zusatzversicherung | ab 5 € | ab 9 € | ab 14 € |
Zahnzusatzversicherung | ab 8 € | ab 13 € | ab 15 € |
Pflegezusatzversicherung | ab 8 € | ab 20 € | ab 52 € |
Auslandskrankenversicherung |
ab 7 € (jährlich) |
ab 9 € (jährlich) |
ab 9 € (jährlich) |
In der Regel müssen Sie für den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung vorab kurze Fragen zu Ihrem aktuellen Gesundheitszustand beantworten. In Ausnahmefällen kann das Ergebnis der Befragung dazu führen, dass die Versicherungsgesellschaft Ihren Antrag auf Versicherung ablehnt, Leistungen ausschließt oder einen Risikozuschlag erhebt. Etwa, wenn Sie an einer chronischen oder besonders schweren Erkrankung leiden.
Tarife ohne Gesundheitsprüfung verzichten hingegen auf die Selbstauskunft. Einen solchen Tarif können Sie auch dann abschließen, wenn Sie an mehreren Vorerkrankungen leiden, die einen Vertragsabschluss sonst verhindern würden. Die Leistungen solcher Tarife sind allerdings meist eingeschränkt. Auch sind Leistungen, die mit den Vorerkrankungen in Verbindung stehen, in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In einigen Fällen können Sie die Gesundheitsprüfung auch mit einer Vorerkrankung bestehen. Aufgrund der Leistungsbeschränkungen sollten Sie auf Tarife ohne Gesundheitsprüfung nur dann zurückgreifen, wenn Sie sich ansonsten nicht versichern können.
Keine Kostenübernahme für bereits geplante Behandlungen
Die Annahme, dass die Versicherung ohne Gesundheitsprüfung nichts von Ihren Vorerkrankungen weiß, ist falsch. So werden Versicherungsgesellschaften besonders dann skeptisch, wenn kurz nach Vertragsabschluss ein Leistungsfall eintritt. In diesem Fall nimmt der Versicherer Kontakt zu den behandelnden Ärzten auf. Erhält der Versicherer die Information, dass die Behandlung bereits vor Vertragsabschluss angeraten war, wird er die Leistung verweigern.
Mit dem Online-Vergleich von CHECK24 können Sie mehrere Hundert verschiedene Tarife für Krankenzusatzversicherungen miteinander vergleichen. Viele der Tarife können sofort online abgeschlossen werden. Auf Wunsch können Sie sich vor einem Vertragsabschluss zunächst ein unverbindliches Angebot anfordern. Bei Fragen rund um das Thema Krankenzusatzversicherungen, benötigten Informationen zu einem speziellen Tarif oder für ein persönliches Beratungsgespräch rufen Sie uns gerne an. Unsere unabhängigen Experten für Krankenzusatzversicherungen beraten Sie individuell zu Ihrer Situation und finden den bestmöglichen Tarif für Sie.
Eine pauschal richtige Antwort auf diese Frage gibt es nicht, da Sie eine Krankenzusatzversicherung nur dann abschließen sollten, wenn Sie potenziell auch Leistungen beziehen werden und so die Versorgungslücke der GKV schließen möchten.
Sollte beispielsweise Ihre berufliche Situation oder Ihre Freizeit mit einem hohen Verletzungsrisiko verbunden sein, ist der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung für Sie sinnvoll.
Legen Sie hingegen Wert auf alternativmedizinische Behandlungen, empfiehlt sich der Abschluss einer Heilpraktikerzusatzversicherung.
Benötigen Sie regelmäßig eine neue Sehhilfe, können Sie sich durch den Abschluss einer Brillenzusatzversicherung regelmäßige Zuschüsse sichern.
Profitieren Sie nicht von den jeweiligen Leistungen, ist auch der Abschluss der entsprechenden Versicherung nicht ratsam.
Welche Krankenzusatzversicherung die beste ist, hängt daher immer von Ihren individuellen Lebensumständen und Bedürfnissen ab.
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet lediglich 60 % der Kosten für die sogenannte Regelversorgung. Es handelt sich dabei um eine Behandlung, die Sie so umfangreich wie nötig und so günstig wie möglich versorgt. Teure Behandlungen wie der Lückenschluss durch ein Implantat sind von der GKV nicht vorgesehen. Statt eines Implantats erhalten Sie in diesem Fall für gewöhnlich eine dreigliedrige Brücke.
Sie können auch ohne Zahnzusatzversicherung kostspielige Behandlungen erhalten, allerdings übernimmt die Krankenkasse nur den Teil der Kosten, den sie auch für die Regelversorgung übernommen hätte. Die Differenz beträgt nicht selten mehr als 1.000 €.
Bei Krankenzusatzversicherungen handelt es sich um Individualverträge. Jeder Versicherungsnehmer benötigt daher einen eigenen Tarif für seine persönliche Absicherung. Dies liegt daran, dass jede versicherte Person ein individuelles Versicherungsrisiko vorweist, dass von der Versicherungsgesellschaft eingeschätzt werden muss.
Natürlich ist es jedoch möglich, dass Sie für jedes Familienmitglied eine eigene Versicherung abschließen. Dabei fallen für jedes Familienmitglied eigene Beiträge an.
Abhängig von der Versicherung, die Sie abschließen wollen, interessiert sich die Versicherungsgesellschaft für andere Aspekte. Die Gesundheitsfragen beschränken sich dabei nicht auf Ihre körperliche Gesundheit. Für eine Einschätzung Ihres persönlichen Versicherungsrisikos werden Sie häufig zu Ihrer beruflichen Situation befragt.
Für den Abschluss mancher Verträge stellt der Versicherer auch die Frage, ob Sie sich kürzlich in psychotherapeutischer Behandlung befanden.
Gängige Gesundheitsfragen sind:
Nicht selten leisten Krankenzusatzversicherungen auch für Leistungen, die Sie im Ausland beziehen. Ob dies auch in Ihrem Tarif der Fall ist, erfahren Sie in den Tarifdetails oder im persönlichen Gespräch mit den Krankenzusatz-Experten von CHECK24. Wissen Sie bereits im Vorfeld, dass Sie Leistungen im Ausland beziehen wollen, sollten Sie sich dennoch absichern und die Kostenübernahme vor Antritt der Reise mit Ihrem Versicherer besprechen.
Bei Bezug von Leistungen im Ausland sollten Sie immer eine möglichst detaillierte Rechnung vom Arzt fordern. Ohne den Kostennachweis wird keine Versicherung für die Behandlung aufkommen.
Eine der wichtigsten Leistungen bei Auslandsaufenthalten ist der Krankenrücktransport nach Deutschland. Die einzigen Versicherungen, die hierfür aufkommen, sind die Krankenhauszusatzversicherungen und Auslandskrankenversicherungen. Da Auslandskrankenversicherungen allerdings auch Leistungen wie die Übernahme von Bergungskosten bieten, die von anderen Versicherungen nicht abgedeckt sind, sollten Sie diese bei einer Auslandsreise möglichst immer abschließen.
Eine Krankentagegeldversicherung schützt Sie vor der finanziellen Belastung durch eine längere Krankheit und gleicht mögliche Einkommensverluste aus. Sie ist für gesetzlich oder privatversicherte Angestellte sowie für Selbstständige und Freiberufler vorgesehen. Da Selbstständige und Freiberufler anders als Angestellte in den ersten Wochen der Krankheit keine Lohnfortzahlung genießen, ist eine Krankentagegeldversicherung für sie besonders zu empfehlen. Auch im Rahmen der gesetzlichen Mutterschutzzeit kann eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll sein.
Dagegen sichert Sie die Krankenhaustagegeldversicherung gegen Ausgaben durch längere Krankenhausaufenthalte ab, indem Sie pro Tag einen vorher festgelegten Tagessatz erhalten. Das erhaltene Geld können Sie beispielsweise für Zuzahlungen, Fahrtkosten oder für die Kinderbetreuung verwenden.
Die beiden Versicherungen sind nicht zu verwechseln mit dem Krankengeld, welches gesetzlich Versicherten in der Regel nach sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zusteht.
Die private Krankenversicherung ist ein alternatives Modell zur gesetzlichen Krankenversicherung, das zwar erhöhte Leistungen bietet, jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. So ist die private Krankenversicherung vor allem für Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer mit besonders hohem Jahreseinkommen vorgesehen.
Private Krankenzusatzversicherungen sind hingegen exklusiv für Mitglieder der GKV, die ihren Versicherungsschutz erweitern möchten. Sie können die Tarife also zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung abschließen. Dadurch können Sie Leistungen erhalten, die denen der privaten Krankenversicherung sehr ähnlich sind oder diese sogar übersteigen.
Mitglieder einer privaten Krankenversicherung können sich nur unter strengen Voraussetzungen wieder gesetzlich versichern. Private Krankenzusatzversicherungen können hingegen einfach gekündigt werden, wenn der Versicherungsschutz nicht mehr benötigt werden sollte. Hierbei gelten allerdings Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten.
Einige Tarife der Heilpraktikerzusatzversicherung bieten in ihrem Leistungskatalog eine Teilerstattung von Arznei- und Verbandmitteln, die von einem Heilpraktiker verschrieben wurden. Diese werden von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel nicht übernommen.
Manche ambulanten Zusatzversicherungen bieten außerdem die Erstattung von Rezeptgebühren. Als gesetzlich versicherte Person ohne Zusatzversicherung müssen Sie 10 % der anfallenden Kosten, mindestens aber 5 und höchstens 10 € pro Rezept bezahlen.
Erstattung von Rezeptgebühren bedeutet, dass Sie bei ärztlich verschriebenen Medikamenten die gesetzliche Zuzahlung zunächst selbst bezahlen. Nachdem Sie die Rechnung der Apotheke bei Ihrer Zusatzversicherung eingereicht haben, erhalten Sie Ihr Geld von der Versicherung zurückerstattet.
Ohne ärztliches Rezept ist eine Erstattung von Medikamenten durch die Krankenzusatzversicherung nicht möglich.
Noch mehr Fragen rund um die verschiedenen Krankenzusatzversicherungen finden Sie in unserem FAQ.
Falls Sie nach Begriffserklärungen suchen, können Sie diese in unserem Lexikon finden.
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Liste der teilnehmenden Versicherer – Krankenhauszusatzversicherung
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