Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
zahn@check24.de für Zahnzusatzversicherung
krankenhaus@check24.de für Krankenhauszusatzversicherung
zusatzschutz@check24.de für Heilpraktiker- und Brillenversicherung
München, 18.6.2024 | 12:48 | npa
Am 15. Mai 2024 wurde die Krankenhausreform vom Bundeskabinett verabschiedet. Diese sieht eine umfassende Neustrukturierung und Qualitätssteigerung der Krankenhäuser vor. Ein zentrales Ziel ist die Spezialisierung der Krankenhäuser, um spezifische medizinische Leistungen an wenigen, besonders qualifizierten Standorten zu bündeln.
Der Bundesrat hat der geplanten Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am 22.11.2024 zugestimmt.
Das Amalgam-Verbot soll im Januar 2025 in Kraft treten. Damit fällt die einzige Zahnfüllung weg, für die gesetzlich Versicherte keine Zuzahlung leisten müssen.
Derzeit schließen Eltern vermehrt Krankenhaus-Zusatzversicherungen (KHZV) für ihre Kinder ab. Im Dezember 2022 lag die Anzahl der Anträge für einen solchen Versicherungsschutz 54 Prozent über dem Jahresdurchschnitt. Das ergab eine Auswertung des Vergleichsportals CHECK24.