Recht & Steuer
Das sollten Tagesgeld-Sparer außerdem wissen
Nichts geht über die Sicherheit der persönlichen Ersparnisse. Ebenso sollte von den einmal erzielten Tagesgelderträgen auch nach der Steuer möglichst viel übrig bleiben. Was Banken und Behörden für den Schutz der Tagesgeldeinlagen tun und worauf Sparer in puncto Steuern achten sollten.
Doppelt hält besser:
So schützen Banken die Einlagen ihrer Kunden
Europäische Einlagensicherung
(gesetzlich)
Deutsche Einlagensicherung
(freiwillig)
Bankenkrisen verdeutlichen, welchen Risiken Spareinlagen ausgesetzt sein können. Zum Schutz der privaten Sparer trat im Jahr 2014 eine neue EU-Richtlinie in Kraft, die bis zum Juli 2015 in sämtlichen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt wurde. Sie klärt, was bei einer Bankenpleite mit den Ersparnissen der Verbraucher geschieht.
Für Beträge, die über die gesetzliche Einlagensicherung hinausgehen, springt im Ernstfall die deutsche Einlagensicherung ein. Eine Entschädigung erhalten Sparer hier über die Einlagensicherungsfonds der privaten und öffentlichen Banken. Deren Mitglieder zahlen einen jährlichen Beitrag in den jeweiligen Fonds ein.
Wer kümmert sich um die Entschädigung?
Je nach Bank wird die gesetzliche Einlagensicherung über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) oder über die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands (EdÖ) abgewickelt.
Für die freiwillige Einlagensicherung privater Banken ist der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) verantwortlich. Bei den öffentlichen Banken übernimmt der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VöB ESF) diese Aufgabe.
Bis zu welcher Höhe sind Tagesgeldeinlagen geschützt?
Über die gesetzliche Einlagensicherung sind private Ersparnisse bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Bank und Kunde geschützt. Bei gemeinschaftlicher Kontoführung mit dem Ehepartner erhöht sich diese sogenannte Deckungssumme auf 200.000 Euro. Unter Umständen – etwa nach Verkauf einer privat genutzten Immobilie oder bei besonderen Ereignissen wie einer Hochzeit oder der Geburt eines Kindes, aber auch bei Verlust des Arbeitsplatzes – sind sogar bis zu 500.000 Euro über einen Zeitraum von maximal sechs Monaten abgesichert. Liegt der Wert der Einlagen aber niedriger als die Verwaltungskosten bei der Entschädigung, geht der betroffene Sparer leer aus.
weitere Informationen zur europäischen Einlagensicherung
Anders als bei der europäischen Einlagensicherung gibt es bei der deutschen keine klar definierte Obergrenze. Welche Entschädigung Sparer im Ernstfall erhalten, richtet sich stattdessen nach den Eigenmitteln der Banken. Über den BdB etwa sind etwa pro Kunde bis zu 20 Prozent des gesamten haftenden Eigenkapitals der Bank als Sicherheit im Fonds vorhanden (ab 2020: 15 Prozent, ab 2025: 8,75 %), mindestens jedoch eine Million Euro. Da der gesamte Fonds im Entschädigungsfall haftet, ist es unerheblich, ob die betroffene Bank diesen Betrag zuvor auch in den Fonds eingezahlt hat. In der Praxis liegt die durchschnittliche Sicherungsgrenze bei 190 Millionen Euro pro Kunde und Institut Stand: 2015).
weitere Informationen zur deutschen Einlagensicherung
CHECK24 KURZINFO
Guthaben bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind anderweitig geschützt – bei der sogenannten Institutssicherung sind die Ersparnisse im Insolvenzfall theoretisch unbegrenzt abgesichert.
Abgeltungssteuer & Co.: Diese Steuerbegriffe sind beim Tagesgeld wichtig
Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag
Auf Kapitalerträge werden Steuern fällig, da bilden die Zinsen aufs Tagesgeld keine Ausnahme. Seit 2009 werden pauschal 26,38 Prozent der Erträge an das Finanzamt abgeführt. Darin enthalten ist die Abgeltungssteuer (auch schlicht Kapitalertragsteuer genannt) in Höhe von 25 Prozent. Auf sie entfällt zusätzlich ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent.
Gehört der Kunde einer Kirche an, kommt noch die Kirchensteuer hinzu. Kapitalertragsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag zusammengenommen werden in Baden-Württemberg und Bayern so 27,82 Prozent der Erträge an das Finanzamt abgeführt. In den übrigen Bundesländern liegt der Satz bei 27,99 Prozent.
Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag
Sofern nicht anders vereinbart, zieht die Bank Steuern und Zuschläge automatisch ab und führt sie ans Finanzamt ab. Da Gewinne aus Kapitalanlagen jedoch bis zu einer Höhe von 801 Euro pro Person steuerfrei sind – das Steuerwesen spricht hier vom Sparerpauschbetrag –, können Sparer die gezahlten Abgaben bei ihrer Steuererklärung bis zu dieser Höhe zurückfordern. Doch es geht auch einfacher: Um zu verhindern, dass die Bank Zinsgewinne beim Tagesgeld unterhalb der genannten Grenze überhaupt erst an das Finanzamt abführt, können Bankkunden einen Freistellungsauftrag erteilen. Oftmals können diesen direkt beim Onlinebanking einrichten. Wer mehrere Konten bei verschiedenen Banken führt, kann seinen Sparerpauschbetrag über mehrere Freistellungsaufträge auch splitten.
CHECK24 ERKLÄRT
Der Sperrvermerk
Seit 2015 wird auch die Kirchensteuer auf Kapitalerträge automatisch abgezogen. Dafür holen die Banken einmal jährlich Informationen über die Kirchensteuerpflicht ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern ein. Wer das nicht möchte, kann dem automatisierten Datenabruf über einen Sperrvermerk auch widersprechen. Ein vorgefertigtes Formular finden Sparer auf der Website des Bundesfinanzministeriums. Bedenken Sie aber: Wird die Kirchensteuer nicht automatisch an das Finanzamt abgeführt, müssen Sie bei der nächsten Steuererklärung auf jeden Fall die Anlage KAP ausfüllen.
Grundfreibetrag und Günstigerprüfung
So mancher Sparer braucht auf seine Kapitalerträge keine Abgaben zu leisten: Liegen die gesamten Jahreseinkünfte unterhalb des sogenannten Grundfreibetrages von derzeit 8.820 Euro (Stand: 2017), verlangt der Fiskus keine Steuern. In anderen Fällen ist eine Steuerminderung möglich, etwa dann, wenn der persönliche Steuersatz niedriger ist als die pauschale Abgeltungssteuer. Hier hilft die sogenannte Günstigerprüfung weiter, die betroffene Tagesgeld-Sparer bei ihrer Steuererklärung beantragen können. Das Finanzamt prüft dann nach, was im individuellen Fall für den Verbraucher günstiger ist – die Kapitalertragsteuer oder doch eine Berechnung nach dem persönlichen Steuersatz – und erstattet zu viel gezahlte Steuern zurück.