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Das Smartphone gehört zum Leben dazu und ist immer und überall dabei. Entsprechend groß ist die Gefahr, dass es kaputtgeht oder gestohlen wird. CHECK24 bietet Kunden mit einem bestehenden Kundenkonto mit der exklusiven Handyversicherung das ideale Produkt, um bei einem Schaden finanziell abgesichert zu sein.
Die Zahlung des Beitrages erfolgt als Jahresprämie und ist zum Versicherungsbeginn fällig.
Die Zahlung des Beitrages erfolgt als Jahresprämie und ist zum Versicherungsbeginn fällig.
Die Zahlung des Beitrages erfolgt als Jahresprämie und ist zum Versicherungsbeginn fällig.
Hinweis: Alle Angaben sind nach bestem Wissen von unseren Experten recherchiert, wir übernehmen jedoch keine Haftung für deren Richtigkeit. Es gelten die Versicherungsbedingungen des Tarifs.
Wird das Handy gestohlen oder beschädigt, ist das sehr ärgerlich. Nicht nur ist das Mobilfunkgerät plötzlich weg oder nicht mehr nutzbar – auch die Reparatur beziehungsweise der Austausch kann teuer werden. Sorgen Sie daher am besten mit dem passenden Versicherungsschutz vor!
Tipp: Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach dem Neukauf eines Handys beziehungsweise Smartphones eine Versicherung abschließen, genießen Sie einen Sofort-Schutz. Ansonsten beträgt die Wartezeit vier Wochen, bevor der Versicherungsschutz beginnt. Beachten Sie außerdem, dass der Gerätekauf zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses generell maximal sechs Monate zurückliegen darf.
Die CHECK24-Handyversicherung kann in zwei Tarifvarianten abgeschlossen werden. Im Basisschutz versichert sind:
Ein typisches Beispiel für einen Displayschaden wäre, dass Ihnen Ihr Handy aus der Hand fällt und durch den Sturz auf den Boden das Display bricht.
Die Handyversicherung leistet bei Flüssigkeitsschäden – also wenn das Gerät nicht mehr funktioniert, weil Flüssigkeit eingedrungen ist. Ein Beispiel wäre, dass das Handy ins Klo gefallen ist. Ausgenommen sind Schäden durch Witterungseinflüsse, wie etwa Regen.
Versichert sind auch Elektronikschäden durch Kurzschluss, Überspannung, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Induktion oder Brand.
Ein Beispiel für einen Bedienungsfehler wäre, dass Sie versehentlich eine Systemdatei löschen und Ihr Handy dadurch unbrauchbar wird.
Beschädigt ein Unbekannter Ihr Handy vorsätzlich derart, dass es nicht mehr benutzbar ist, besteht Versicherungsschutz. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie nicht wissen, wer der Verursacher ist und dieser somit nicht selbst haftbar gemacht werden kann.
Im Schadensfall übernimmt der Versicherer die Reparaturkosten – abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung in Höhe von 30 Euro.
Ihre Geräteversicherung fürs Handy beziehungsweise Smartphone können Sie auf Wunsch mit zusätzlichem Diebstahlschutz abschließen. Dann besteht neben den oben genannten Schäden auch in diesen Fällen Versicherungsschutz:
Wird Ihr Handy gestohlen, erhalten Sie vom Versicherer nach dessen Ermessen entweder ein Ersatzgerät oder den entsprechenden Geldwert ausgezahlt. Dabei wird der aktuelle Zeitwert des versicherten Geräts zugrunde gelegt. Ihre Selbstbeteiligung beträgt hier 25 Prozent des aktuellen unsubventionierten Neupreises.
Wissenswert: Auch eine Hausratversicherung deckt im Normalfall keine Schäden an Handys und Elektrogeräten ab. Ausgenommen sind lediglich Schäden, die durch Gefahren wie Feuer, Blitz, Leitungswasserschäden innerhalb der eigenen vier Wände abgedeckt sind.
Fast 76 Prozent aller gemeldeten Handyschäden sind Displayschäden. Fällt das Gerät aus der Tasche auf den Boden, kann das prompt einen Displaybruch oder eine defekte Touchscreen-Einheit nach sich ziehen.
Wasser und Elektronik – das passt nicht gut zusammen. Einmal nicht aufgepasst – und eine ausgelaufene Flasche im Rucksack verursacht einen Wasserschaden an der empfindlichen Elektronik des Handys. Ebenfalls keine Seltenheit sind Probleme mit dem Mikrofon oder den Lade- und Kopfhörerbuchsen (circa fünf Prozent aller gemeldeten Fälle) – hier gibt es häufig Wackelkontakte oder andere Probleme. Handys sind außerdem ein beliebtes Diebesgut (weitere fünf Prozent aller Schadensmeldungen).
Ja, Sie können Ihren Vertrag zur Handyversicherung ganz bequem über das CHECK24-Versicherungscenter verwalten. Hier können Sie auch Ihre weiteren Versicherungsverträge hinzufügen.
Einen Schaden an Ihrem Handy melden Sie ganz einfach über CHECK24 – entweder über das Online-Schadensformular oder telefonisch unter 089 / 24 24 12 54. Den Rest erledigen wir für Sie.
Eine Handyversicherung lohnt sich, wenn Sie sich ein neues Handy oder Smartphone anschaffen und dieses umfassend gegen diverse Schadensrisiken absichern möchten. Im Schadensfall erhalten Sie schnelle Hilfe von Ihrem Versicherer und bleiben nicht auf den Reparatur- oder Austauschkosten sitzen.
Unterscheiden sich versicherte Person und Käufer, so benötigen wir hierfür eine schriftliche Erklärung. In dieser muss der Käufer des Gerätes versichern, dass das Handy von der versicherten Person genutzt wird. Bitte beachten Sie, dass keine Geräte versichert werden können, die im Rahmen eines Leasingvertrages erworben wurden.
Selbstverständlich kann das Handy auch versichert werden, wenn der Besitzer noch nicht volljährig ist. In diesem Fall muss ein Erziehungsberechtigter die Versicherung abschließen und als versicherte Person eingetragen werden. Wird der Besitzer des Gerätes volljährig, können Sie den Vertrag bei uns auf ihn übertragen lassen.
Selbstverständlich haben Sie ab Abschluss Ihres Vertrags, unter Berücksichtigung einer Wartezeit bei Gebrauchtgeräten, einen Versicherungsschutz. Jedoch sind Schäden, für die der Hersteller im Rahmen seiner Herstellergarantie aufkommen muss, auch durch diesen zu beheben. Hierzu gehören beispielsweise Softwarefehler oder Rückrufaktionen zu Akkus. Auch bei Vorschäden, die von einer Reparaturwerkstatt behoben wurden (zum Beispiel Displaytausch), besteht Anspruch auf Garantie bei der Reparaturwerkstatt.
Die Allianz arbeitet mit einem in Deutschland ansässigen und tätigen Reparaturdienstleister zusammen, der für die Wiederherstellung von Geräteschäden von den jeweiligen Herstellern zertifiziert ist.
Unser Reparaturdienstleister ist bemüht, alle Schäden so schnell wie möglich zu bearbeiten. In der Regel dauert dies etwa acht Werktage ab Eingang Ihrer Schadensmeldung. Sie können uns helfen, diese Zeit zu verkürzen, indem Sie uns direkt alle notwendigen Unterlagen – zum Beispiel Kaufbeleg und Schadensmeldung – zusammen mit dem defekten Gerät einsenden. Details hierzu entnehmen Sie bitte der Anleitung, die wir Ihnen im Schadensfall zukommen lassen.
Vom Reparaturdienstleister werden Sie per E-Mail über den Bearbeitungsstatus informiert.
Bei Neugeräten (nicht älter als 14 Tage) haben Sie einen sofortigen Versicherungsschutz mit Kauf der Handyversicherung. Bei Geräten, die älter als 14 Tage sind, liegt eine vierwöchige Wartezeit vor, in denen Schäden noch nicht reguliert werden.
Ihre Zufriedenheit ist unsere Mission! Daher haben alle CHECK24-Kunden nach Abschluss einer Versicherung die Möglichkeit, uns über das unabhängige Portal eKomi zu bewerten.
alle Bewertungen »Wir bieten Ihnen einen Überblick über Preise und Leistungen von tausenden Anbietern. Und das alles über eigene Vergleichsrechner.
Für Kunden ist unser Service kostenlos. Wir finanzieren uns über Provisionen, die wir im Erfolgsfall von Anbietern erhalten.
Bei uns können Kunden erst nach einem Abschluss eine Bewertung abgeben. Dadurch sehen Sie nur echte Kundenbewertungen.
Seit 1999 haben unsere Experten über 15 Millionen Kunden beim Vergleichen und Sparen geholfen.
Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse):
Diese spiegelt Ihre Schadensbilanz in der CHECK24-Handyversicherung wider und ist mit Ihrem Kundenkonto verknüpft. Mit jedem schadenfreien Versicherungsjahr steigt die Schadenfreiheitsklasse und damit auch der Rabatt auf die Jahresprämie des Vorjahres. Unsere SF-Klassen reichen von SF 0 bis SF 5:
SF-Klasse | Prozente auf den Beitragssatz des Vorjahres | Prozente im Vergleich zum Basispreis in SF 0 |
---|---|---|
SF 0 | 0 % | 0 % |
SF 1 | 10 % | 10 % |
SF 2 | weitere 10 % | 19 % |
SF 3 | weitere 10 % | 27 % |
SF 4 | weitere 10 % | 34 % |
SF 5 | weitere 10 % | 41 % |
Übertragung:
Schadenfreiheitsklassen können bei einem Wechsel des Handys übertragen werden. Der neue Beitragssatz errechnet sich dann nach dem Kaufpreis des neuen Gerätes sowie der bisherigen SF-Klasse.
Rückstufung:
Nach einem Schadens- oder Diebstahlfall erfolgt eine Rückstufung auf SF 0, wodurch der Jahresbeitrag wieder steigt. Ob sich eine Schadensregulierung für Sie lohnt, berechnet Ihnen gerne unser Versicherungsexperte, den Sie montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr unter 089 – 24 24 12 54 erreichen.
Für den Abschluss dieser Versicherung ist ein CHECK24-Kundenkonto Voraussetzung.
Damit wir so günstige Konditionen anbieten können, ist ein Versicherungsabschluss nur online möglich. Außerdem können wir auf diese Weise den Schadenfreiheitsrabatt ab dem zweiten Jahr direkt Ihrem Kundenkonto zuordnen.
Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse):
Diese spiegelt Ihre Schadensbilanz in der CHECK24-Handyversicherung wider und ist mit Ihrem Kundenkonto verknüpft. Mit jedem schadenfreien Versicherungsjahr steigt die Schadenfreiheitsklasse und damit auch der Rabatt auf die Jahresprämie des Vorjahres. Unsere SF-Klassen reichen von SF 0 bis SF 5:
SF-Klasse | Prozente auf den Beitragssatz des Vorjahres | Prozente im Vergleich zum Basispreis in SF 0 |
---|---|---|
SF 0 | 0 % | 0 % |
SF 1 | 10 % | 10 % |
SF 2 | weitere 10 % | 19 % |
SF 3 | weitere 10 % | 27 % |
SF 4 | weitere 10 % | 34 % |
SF 5 | weitere 10 % | 41 % |
Übertragung:
Schadenfreiheitsklassen können bei einem Wechsel des Handys übertragen werden. Der neue Beitragssatz errechnet sich dann nach dem Kaufpreis des neuen Gerätes sowie der bisherigen SF-Klasse.
Rückstufung:
Nach einem Schadens- oder Diebstahlfall erfolgt eine Rückstufung auf SF 0, wodurch der Jahresbeitrag wieder steigt. Ob sich eine Schadensregulierung für Sie lohnt, berechnet Ihnen gerne unser Versicherungsexperte, den Sie montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr unter 089 – 24 24 12 54 erreichen.
Einfacher Diebstahl ist nur versichert, wenn sich das Handy im sogenannten sicheren Gewahrsam befunden hat. Gegeben ist dieser, wenn ein fremder Zugriff auf das versicherte Gerät sofort bemerkt und abgewehrt werden könnte. Dafür muss sich das Gerät im direkten Blickfeld befinden beziehungsweise so nah am Körper sein, dass man bemerken kann, wenn ein Dieb zugreift.
Kein Versicherungsschutz über die Handyversicheung besteht in der Regel, wenn der Versicherte
Ebenfalls kritisch ist das Tragen eines Rucksacks sowie einer Gürtel- oder Handtasche seitlich oder auf dem Rücken – insbesondere an Orten mit viel Publikumsverkehr.
Wie umfangreich die Sicherung sein muss, hängt unter anderem auch davon ab, wie groß der Gefährdungsgrad in der entsprechenden Situation am jeweiligen Ort ist. Beispielsweise wird in einer voll besetzten U-Bahn körperlicher Kontakt zum Handy selbst oder zum Verschluss der Tasche, in der sich das Gerät befindet, vorausgesetzt.
Wichtig: Eine allgemeingültige Aussage, welcher Fall versichert beziehungsweis nicht versichert ist, kann nicht getroffen werden. Bei einer Schadensmeldung erfolgt grundsätzlich eine Prüfung des Einzelfalls.