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Was ist eine Risikolebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung ist ein Risikoschutz für den Todesfall und sichert Angehörige für einen festgelegten Zeitraum finanziell ab. Sie wird auf das Leben einer bestimmten Person abgeschlossen. Stirbt die versicherte Person während der Laufzeit, zahlt der Versicherer einmalig die vereinbarte Versicherungssumme aus. Wie hoch diese Todesfallsumme ausfällt, wie viele Jahre der Schutz bestehen und wer das Geld als Begünstigter erhalten soll, legen Sie bei Vertragsabschluss fest.

Mit Hilfe der Auszahlung können Angehörige zumindest ohne finanzielle Sorgen die Zeit der Trauer meistern und die Bestattungskosten sowie die laufenden Kosten stemmen – etwa für Miete, Lebensmittel oder die Ausbildung der Kinder.

Auch Geschäftspartner können sich mit einer Risikolebensversicherung gegenseitig absichern.

Für wen eine Risikolebensversicherung sinnvoll ist

Eine Risikolebensversicherung ist sinnvoll, wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin, ein Kind oder Geschäftspartner finanziell auf Sie angewiesen ist. Besonders für Familien und Paare, die hauptsächlich vom Einkommen eines Haupt­verdieners leben, ist dieser Todesfall­schutz sehr wichtig. Denn häufig entsteht beim Tod des Haupt­verdieners eine Einkommens­lücke, welche die Hinterbliebenen alleine nicht füllen können.

Eltern mit Kindern haben vor allem in den ersten Jahren nach der Familiengründung ein hohes finanzielles Risiko: die Kinder sind noch klein, während ein Elternteil wegen der Betreuung häufig nur Teilzeit oder gar nicht arbeitet.

Eine Risikolebensversicherung gibt Ihnen Gewissheit, dass Ihre Angehörigen oder Geschäftspartner finanziell abgesichert sind. Ein Vertrag ist vor allem für folgende Personengruppen zu empfehlen:

  • Eltern mit Kindern
  • Paare mit einem Hauptverdiener
  • Immobilienkäufer mit Darlehen
  • Unternehmensgründer / Geschäftsgründer

Alleinstehende, die keine Angehörigen versorgen müssen, benötigen hingegen meist auch keine Risikolebensversicherung.

Varianten der Risikolebens­versicherung: Konstante vs. fallende Versicherungs­summe

Bei der Risikolebensversicherung stehen mehrere Varianten zur Auswahl. Die klassische Variante ist die Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme. Das bedeutet, die Versicherungssumme, die im Todesfall ausbezahlt wird, wird bei Vertragsabschluss gewählt und bleibt über die gesamte Laufzeit konstant. Daneben gibt es die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme. Diese sichert in der Regel einen Kredit ab, wobei die Versicherungssumme parallel zum ausstehenden Kredit abnimmt.

  Konstante Ver­sicherungs­summe Fallende Versicherungs­summe
Für wen eignet sich die Versicherung? Familie oder Lebens­partner absichern
(Hinterbliebenen-Absicherung)
Kredit absichern
Wann ist sie sinnvoll? Geburt eines Kindes
Hochzeit
Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentums­wohnung
Wie hoch sollte die Versicherungs­summe sein? Individuell

Faustregel: Mindestens das 3- bis 5-Fache des Bruttojahres­gehalts
Mindestens so hoch wie der ausstehende Kredit
Wie entwickelt sich die Versicherungs­summe? Bleibt über die gesamte Laufzeit konstant Nimmt während der Laufzeit ab
(linear oder annuitätisch)
Wie lange sollte die Vertrags­laufzeit sein? So lange, wie Angehörige auf Unter­stützung angewiesen sind

Faustregel: Bis jüngstes Kind 25 Jahre alt ist
So lange, bis der Kredit zurückgezahlt ist

Höhe der Versicherungssumme

Die Lücke im Todesfall: BeispielBei der Risikolebensversicherung wird eine Versicherungs­summe – auch Todesfallsumme oder Deckungs­summe genannt – vereinbart, die beim Tod der versicherten Person an die Begünstigten ausbezahlt wird. Wie hoch diese Summe sein sollte, hängt von den individuellen Lebensumständen des Versicherten und der begünstigten Personen ab.

Folgende Aspekte spielen bei der Ermittlung der Todesfallsumme eine Rolle:

  • Laufende Kosten der Familie oder des Unternehmens
  • Kosten für Unterhalt und Ausbildung der Kinder
  • Laufende Kredite
  • Vorhandenes Vermögen
  • Einkommen des Partners

Generell sollte die Versicherungs­summe so gewählt werden, dass die Hinterbliebenen in den ersten Jahren nach dem Tod des Hauptverdieners die entstehende Einkommenslücke ausgleichen können. Als Faustregel wird hierfür in etwa das Drei- bis Fünffache des Bruttojahresgehalts des Versicherten empfohlen. Dies ist allerdings lediglich ein grober Richtwert. Wir empfehlen, die Versicherungssumme immer individuell zu bestimmen und dabei nicht zu knapp zu kalkulieren. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Betrag die Versorgungslücke im Todesfall komplett schließt.

Anders verhält es sich hingegen bei Risikolebens­versicherungen mit einer fallenden Versicherungs­summe. Diese werden meist abgeschlossen, um einen Kredit abzusichern – etwa einen Immobilienkredit oder den Geschäftskredit für die Übernahme einer Praxis oder Kanzlei. Hier richtet sich die Höhe der Todesfall­summe nach dem zu versichernden Kredit: Sie sollte mindestens so hoch sein wie das ausstehende Darlehen.

Länge der Vertragslaufzeit

Ebenso wie die Versicherungssumme hängt auch die Vertragslaufzeit von persönlichen Faktoren ab. Da mit jedem zusätzlichen Lebensjahr das Todesfallrisiko steigt, fallen auch die Beiträge höher aus, je länger ein Vertrag läuft. Dennoch ist eine ausreichend lange Laufzeit von zentraler Bedeutung – denn sobald ein Vertrag ausläuft, verfällt auch der Anspruch auf Versicherungsschutz im Todesfall.

Besonders für Familien mit Kindern sollte die Laufzeit der Risikolebensversicherung daher gut überlegt sein. Empfohlen wird meist eine Laufzeit bis zum Ende der Ausbildung oder des Studiums der Kinder. Dann ist der Nachwuchs normalerweise in der Lage, auch finanziell auf eigenen Beinen zu stehen. In der Regel ist dies mit 25 Jahren der Fall.

Bei einer Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme lässt sich die Laufzeit im Normalfall recht einfach bestimmen: Die Versicherung sollte so lange laufen, bis der Kredit abbezahlt ist. So bewahren Sie Ihre Angehörigen oder Geschäftspartner davor, auf den Schulden sitzen zu bleiben.

So viel kostet eine Risikolebens­versicherung

Eine Risikolebensversicherung mit einer Versicherungs­summe von 150.000 Euro und einer Laufzeit von zehn Jahren gibt es für einen 25-Jährigen bereits ab etwa drei Euro monatlich. Damit ist eine Risikolebensversicherung vergleichsweise kostengünstig, weil mit den Beiträgen kein Kapital angespart wird. Die Versicherung dient allein dem Risikoschutz: nur im Todesfall zahlt der Versicherer die vereinbarte Summe aus.

Von den folgenden Faktoren hängt die Höhe des Beitrags in der Regel ab:

  • Vertragslaufzeit
  • Höhe der Versicherungssumme
  • Alter bei Vertragsbeginn
  • Beruf
  • Gesundheitszustand
  • Raucherstatus
  • Riskante Hobbys

Vor allem die Vertragslaufzeit sowie die vereinbarte Versicherungssumme bestimmen die Höhe des Versicherungsbeitrags. Je länger der Vertrag laufen soll und je höher die versicherte Todesfallsumme ist, desto höher fällt auch der monatliche Versicherungsbeitrag aus.

Darüber hinaus variiert die Beitragshöhe, da sie sich nach den persönlichen Merkmalen des Versicherten richtet.

Zum einen wägen die Anbieter das Versicherungs­risiko des Antragstellers sogfältig ab, indem sie Fragen zum allgemeinen Gesundheits­zustand sowie zum Alter, zum Gewicht und zur Körpergröße stellen. Da Rauchen das Sterberisiko enorm erhöht, zahlen Raucher in der Regel deutlich mehr als Personen, die nicht mehr rauchen oder nie geraucht haben.

Wer es in der Freizeit sportlich mag, muss mit einem höheren Beitrag rechnen. Für riskante Hobbys wie Fallschirm­springen, Klettern oder Tauchen verlangen die Versicherer meist einen Risikozuschlag.

Gesundheitsfragen unbedingt wahrheitsgemäß beantworten

Auch wenn die Versicherer bei bestimmten Vorerkrankungen häufig Risikozuschläge verlangen, sollten Antragsteller die Fragen zu ihrer Gesundheit unbedingt wahrheitsgemäß beantworten. Bei nachweislich falschen Angaben kann die Versicherung die Leistung kürzen oder sogar ganz verweigern.

Zudem führen die Angaben zu bestimmten Krankheiten nicht automatisch zu einer Erhöhung des Versicherungsbeitrags oder einer Ablehnung durch die Versicherung. Jeder Versicherer hat eigene Kriterien zur Bewertung des Gesundheitszustandes des Antragstellers und prüft diese immer individuell.

Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen gibt es nicht.

Sinnvolle Zusatzleistungen

Viele Versicherer bieten verschiedene Zusatz­leistungen an, die entweder in einem Tarif bereits enthalten sind oder als Zusatz­bausteine beim Abschluss vereinbart werden können. Diese Zusatzleistungen ermöglichen trotz langer Vertragslaufzeiten eine flexible und individuelle Gestaltung der Verträge.

Folgende Zusatzleistungen bieten die Versicherer häufig an:

  • Nachversicherungsgarantie

    Um auf zukünftige Ereignisse wie die Geburt eines Kindes oder den Kauf einer Immobilie vorbereitet zu sein, bietet sich ein Vertrag mit Nachversicherungsgarantie an. Das bedeutet, die Versicherungssumme kann nachträglich ohne erneute Gesundheits­prüfung erhöht werden. In der Regel ist die Erhöhung begrenzt – meist auf 20.000 bis 50.000 Euro pro Ereignis – und nur zu bestimmten Anlässen möglich.

    Spezielle Tarife bieten zudem eine erweiterte Nachversicherungsgarantie. Dann lässt sich die Summe auch bei speziellen Ereignissen wie dem Beginn einer Selbstständigkeit oder ganz unabhängig von einem bestimmten Anlass erhöhen.

    Eine Nachversicherungsgarantie – auch Erhöhungsoption genannt – ist häufig für junge Paare sinnvoll.

  • Verlängerungsoption

    Tarife mit Verlängerungsoption bieten die Möglichkeit, den Vertrag bei Bedarf ohne erneute Gesundheits­prüfung zu verlängern. Dies kann bei unvorhergesehenen Änderungen der Lebenssituation sinnvoll sein.

  • Dynamik

    Um die Inflation oder steigende finanzielle Ansprüche im Laufe der Zeit auszugleichen, kann eine Dynamik gewählt werden. Dann steigt die Versicherungs­summe jährlich um einen bestimmten Prozentsatz. Allerdings erhöht sich parallel zur Summe auch der Beitrag, in der Regel jährlich. Dieser Erhöhung kann in der Regel mindestens zwei Jahre in Folge widersprochen werden. Eine Dynamik kann für Verträge mit langer Laufzeit und konstanter Versicherungssumme sinnvoll sein.

  • Vorgezogene Todesfall-Leistung

    Sollten Sie so schwer erkranken, dass der Todeszeitpunkt bereits absehbar ist (meist: innerhalb der nächsten zwölf Monate), wird bei Tarifen mit vorgezogener Todesfall-Leistung ein Teil der Versicherungs­summe noch vor Ihrem Tod ausgezahlt. Obwohl derartige Diagnosen in der Praxis äußerst selten vorkommen, kann eine vorgezogene Todesfall-Leistung in einem solchen Fall die finanzielle Belastung für den Versicherten verringern.

  • Extraleistung bei schwerer Krankheit

    Auch bei schwerwiegenden Krankheiten ohne sofortige Todesfolge bieten einige Versicherer ihren Kunden die Option auf eine zusätzliche Zahlung. Wird bei einem Versicherten beispielsweise Krebs diagnostiziert, zahlt die Versicherung einen Teil der Todesfallsumme bis zu einem bestimmten Höchstsatz aus. Auch bei einem Herzinfarkt oder Schlaganfall sind solche Sofort­leistungen möglich. Die Auszahlung verringert dabei nicht die Todesfall­summe und ist somit eine echte Zusatzleistung.

 

Kombination mit Zusatzversicherung

Eine Risikolebensversicherung lässt sich auch zusammen mit einer Zusatzversicherung abschließen – etwa einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) oder Unfallzusatzversicherung mit erhöhter Leistung bei Unfalltod. Solche Kombinationen sind jedoch meist nicht zu empfehlen.

Ob eine bestimmte Zusatzleistung sinnvoll ist, hängt ganz von der individuellen Situation ab.

Wer eine zusätzliche Leistung wünscht, sollte sich beim Vertragsabschluss dafür entscheiden. Eine spätere Ergänzung ohne erneute Gesundheits­prüfung ist nur bei wenigen Anbietern möglich.

Zusatzleistungen sorgfältig prüfen

Jede Zusatzleistung kostet Geld. Prüfen Sie daher vor einem Abschluss genau, welche Leistungen für Sie sinnvoll sind und auf welche Sie verzichten können.

Partner richtig absichern

Die Risikolebensversicherung bietet Partnern diverse Möglichkeiten, sich gegenseitig abzusichern: Der Hinterbliebenenschutz, die „Über Kreuz”-Versicherung und die verbundene Lebensversicherung. Welche Option am sinnvollsten ist, sollten die Partner in einer Beziehung individuell abwägen.

  • Risikolebensversicherung für Ehepaare

    Häufig sichert der Hauptverdiener einer Familie mit der Risikolebensversicherung seinen Partner sowie die Kinder ab. Das heißt, die Versicherungs­summe wird den Hinterbliebenen ausgezahlt, wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit sterben sollte. Beim Hinterbliebenen­schutz sind die versicherte Person – also die Person, bei deren Tod die Versicherungssumme ausgezahlt wird – und der Versicherungsnehmer – also der Vertragsinhaber – identisch. Die Bezugsberechtigten, also die Personen, die im Todesfall die Versicherungssumme erhalten, werden vorab festgelegt.

    Für verheiratete Paare ist der Hinterbliebenen­schutz der Risikolebens­versicherung die einfachste Lösung, denn die Erbschafts­steuer erlaubt es Ehepaaren, jeweils 500.000 Euro steuerfrei vom Partner zu erben.

    Risikolebensversicherung „über Kreuz” für verheiratete Paare

    Besteht die Möglichkeit, dass Sie in Zukunft im Todesfall größere Summen vererben, etwa durch eine Immobilie? Wenn der steuerfrei vererbbare Betrag von 500.000 Euro überschritten wird, kann eine Absicherung „über Kreuz” auch für verheiratetet Paare sinnvoll sein.

  • Risikolebensversicherung „über Kreuz” für unverheiratete Paare

    Risikolebensversicherung über Kreuz - Partner versichernFür unverheiratete Paare ist in der Erbschaftssteuer lediglich ein Freibetrag von 20.000 Euro vorgesehen. Aus diesem Grund bietet sich für nicht verheiratete Paare, die sich gegenseitig finanziell absichern wollen, eine Risikolebensversicherung „über Kreuz” an.

    Bei dieser Form der Lebensversicherung schließen beide Partner einen eigenen Vertrag ab, der die jeweils andere Person absichert. Der Vorteil: Versicherungssumme und Laufzeit können je Vertrag individuell festgelegt werden. Stirbt einer der beiden, erhält der andere als Versicherungsnehmer die vereinbarte Todesfallsumme steuerfrei ausbezahlt. Die Über-Kreuz-Risikoversicherung ermöglicht es unverheirateten Paaren somit, im Todesfall eine größere Summe zu erhalten, ohne Erbschaftssteuer darauf zahlen zu müssen.

    „Über Kreuz”-Versicherung auch für ein Einkommen

    Bei der Absicherung „über Kreuz” müssen nicht zwingend zwei Verträge abgeschlossen werden. Häufig wird lediglich auf den Tod des Hauptverdieners eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, um die Angehörigen im Falle seines Todes versorgt zu wissen.

  • Verbundene Risikolebensversicherung

    Familien oder Geschäftspartner mit zwei Einkommen haben die Möglichkeit, eine verbundene Risikolebensversicherung abzuschließen. Hierbei sichert ein Vertrag die Todesfälle zweier Personen gleichzeitig ab. Jedoch ist dies nicht empfehlenswert, da die Versicherungssumme dann nur einmalig beim ersten Todesfall ausbezahlt wird.

    Zwei getrennte Verträge sind meist sinnvoller. Denn durch die Möglichkeit, unterschiedliche Laufzeiten und Versicherungssummen zu bestimmen, bieten sie den Partnern mehr Flexibilität.

 

Auch das niedrigere Einkommen absichern!

Das niedrigere Einkommen des Partners sollte auf keinen Fall vergessen werden, denn sein Wegfall kann ebenfalls eine große finanzielle Lücke verursachen. Wir empfehlen daher, das zweite Einkommen mit einer geringeren Versicherungssumme ebenfalls abzusichern.

Risikolebensversicherung-Vergleich und persönliche Beratung

Vergleich der Kosten einer Risikolebensversicherung (RLV) von ERGO, Allianz, Hannoversche und EuropaMit dem umfassenden Risikolebensversicherung-Vergleich von CHECK24 können Sie rund 250 Tarife verschiedener Anbieter miteinander vergleichen, darunter zum Beispiel die Allianz, ERGO, Hannoversche und CosmosDirekt.

Das Angebot ist für Sie kostenlos und bietet die Möglichkeit, schnell und bequem einen Überblick über passende Versicherungen zu bekommen.

Auf Wunsch beraten wir Sie gerne auch persönlich. Unsere kompetenten Spezialisten im Bereich Risikolebensversicherung nehmen sich gerne Zeit, um für Sie den besten Schutz zu finden, der auf Ihre Lebenssituation zugeschnitten ist.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Unsere Experten für die Risikolebens­versicherung helfen Ihnen gerne weiter – an fünf Tagen die Woche, von 8 bis 20 Uhr.

CHECK24 unterstützt auch im Leistungsfall

CHECK24 unterstützt Sie nicht nur beim Abschluss einer Versicherung. Gerade auch im Leistungsfall sind unsere erfahrenen Kundenberater für Sie da und helfen Ihnen weiter.

Häufig gestellte Fragen zur Risikolebensversicherung

  • Was bedeuten Brutto- und Nettobeitrag?

    Der Bruttobeitrag (Tarifbeitrag) bezeichnet den maximal zu zahlenden Beitrag, der auf Basis von Alter, Laufzeit, Todesfallsumme und individuellen Risikofaktoren wie Beruf, gefährliche Hobbys oder Vorerkrankungen bestimmt wird.

    Der Nettobeitrag (Zahlbeitrag) ist der tatsächlich zu zahlende Beitrag, der sich durch erwirtschaftete Überschüsse der Versicherung aus Zinsgewinnen oder Risikogewinnen ergibt.

    Achten Sie darauf, dass der Brutto-Netto-Spread – die Differenz zwischen Brutto- und Nettobeitrag – nicht zu groß ist. Denn der zu zahlende Nettobeitrag kann von der Versicherung bei ausbleibenden Überschüssen bis auf den Bruttobeitrag angehoben werden. Im Online-Vergleich von CHECK24 sehen Sie, ob der Nettobeitrag einer Versicherung während der letzten zehn Jahre stabil war oder angehoben wurde.

  • Greift die Risikolebensversicherung bei Todesfall durch Corona (Covid-19)?

    Ja, die Risikolebensversicherung greift auch, wenn sich die versicherte Person mit dem Coronavirus infiziert und an den Folgen verstirbt. Daher leisten auch alle Tarife, die Sie im CHECK24 Online-Vergleich finden, wenn der Versicherte infolge einer Covid-19-Erkrankung verstirbt.

    Generell ist die Ursache des Todesfalls einer versicherten Person unerheblich für die meisten Versicherer. Die vereinbarte Leistung wird nur in sehr selten Fällen nicht ausgezahlt – etwa bei einem Suizid in den ersten drei Jahren nach Vertragsabschluss.

  • Was ist der Unterschied zwischen Risiko- und Kapitallebensversicherung?

    Die Risikolebensversicherung ist ein reiner Risikoschutz. Das heißt, die Versicherung leistet nur im Todesfall des Versicherten. Nach regulärem Ablauf der Vertragslaufzeit wird die versicherte Summe nicht ausbezahlt.

    Bei der Kapitallebensversicherung hingegen wird der Todesfallschutz mit der Vermögensbildung kombiniert. Das bedeutet, die Versicherung zahlt am Ende der Vertragslaufzeit das angesparte Kapital aus.

    Die Beiträge zur Kapitallebensversicherung sind daher meist deutlich teurer, während Risikolebensversicherungen vergleichsweise günstig sind.

  • Sind die Beiträge der Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar?

    Ja, die Beiträge können theoretisch als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.

    Allerdings ist zu beachten, dass die jährliche Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen bei 1.900 Euro (2.800 Euro für Selbstständige) liegt. Diese Grenze wird in der Regel bereits durch die Beiträge zur Krankenversicherung sowie zur Pflegeversicherung erreicht.

  • Was ist ein Risikozuschlag?

    Risikozuschläge werden von den Versicherungen erhoben, wenn ein Versicherter ein erhöhtes Todesfallrisiko aufweist. Dies ist beispielsweise bei chronischen Krankheiten, gefährlichen Hobbys oder risikoreichen Berufen der Fall.

    Der Risikozuschlag wird von den Versicherungen individuell bestimmt und auf den regelmäßigen Versicherungsbeitrag aufgeschlagen. Dies ermöglicht es der Versicherung, auch Menschen mit erhöhtem Todesfallrisiko einen Versicherungsschutz anbieten zu können.

  • Wann gilt man als Raucher oder Nichtraucher?

    Bei der Unterscheidung zwischen Raucher und Nichtraucher machen die Versicherungen in der Regel eine sehr genaue Unterscheidung.

    Als Raucher gilt, wer innerhalb der letzten zwölf Monate aktiv geraucht hat (auch E-Zigaretten oder Kautabak).

    Als Nichtraucher gilt hingegen, wer in den letzten zwölf Monaten nicht aktiv geraucht oder Nikotin zu sich genommen hat (auch keine E-Zigaretten, Kautabak oder Wasserpfeife/Shisha). Für Verbraucher, die mindestens zehn Jahre nicht geraucht haben, sind Verträge meist noch günstiger.

    Die meisten Versicherer sind bei dem Thema Rauchen sehr streng. Ändert sich Ihr Raucherstatus nach Vertragsabschluss, kann es je nach Tarif sein, dass Sie dies der Versicherung mitteilen müssen.

  • Gibt es eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung?

    Nein, seit dem 17.3.2010 gibt es keine Risikolebensversicherung mehr ohne Gesundheitsprüfung.

    Das bedeutet, jeder Antragsteller muss Fragen zu seiner Gesundheit beantworten. Auf Basis dieser Gesundheitsfragen wird das individuelle Risiko abgeschätzt und der Versicherungsbeitrag festgelegt.

    Die Gesundheitsfragen beziehen sich unter anderem auf Körpergröße und -gewicht, Blutwerte, chronische Krankheiten, Allergien und psychische Leiden. Einige Versicherungen bieten auch Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen an.

  • Wann lohnt sich der Wechsel der Risikolebensversicherung?

    Es lohnt sich für jeden, der bereits eine Risikolebensversicherung abgeschlossen hat, seinen Tarif von Zeit zu Zeit zu überprüfen und zu vergleichen. Die Versicherer passen die Tarife und die Beiträge regelmäßig an. So ergibt sich die Möglichkeit, bei einem Wechsel der Versicherung viel Geld zu sparen und gleichzeitig einen besseren Versicherungsschutz zu bekommen.

    Ein guter Zeitpunkt, die bestehende Versicherung zu überprüfen, ist bei einer Änderung des Absicherungsbedarfs – beispielsweise bei der Geburt eines Kindes oder dem Kauf einer Immobilie.

    Zudem verlieren Sie bei einer Risikolebensversicherung im Falle eines Wechsels kein Geld. Die Versicherung spart kein Kapital an, welches bei einer Kündigung verfallen würde.

  • Ist der Vergleich von CHECK24 wirklich kostenlos?

    Ja, der Online-Vergleich von CHECK24 ist für Sie kostenlos und völlig unverbindlich.

    Im Falle eines Vertragsabschlusses erhält CHECK24 von der jeweiligen Versicherung eine Provision. Die Höhe dieser Auszahlung hat jedoch keinen Einfluss auf den Tarifvergleich oder die Beratung durch unsere geschulten Experten.

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Quelle: CHECK24 Risikolebensversicherung, 04/2023

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Quelle: CHECK24 Risikolebensversicherung, 04/2023