
Corona: Mehr wollen für Todesfall vorsorgen
Die Corona-Pandemie führt dazu, dass mehr Verbraucher mit einer Risikolebensversicherung vorsorgen wollen. Immer mehr informieren sich zudem online.
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Was passiert im Todesfall mit den Menschen, die finanziell von mir abhängig sind? Diese Frage sollte sich jeder stellen, der mit seinem Einkommen seinen Partner, seine Kinder oder weitere Angehörige unterstützt. Denn im Todesfall können den geliebten Menschen finanzielle Schwierigkeiten drohen. In der Zeit der Trauer befreit eine Risikolebensversicherung die Hinterbliebenen somit zumindest von den finanziellen Sorgen.
Eine Risikolebensversicherung versichert den Todesfall eines Familienangehörigen oder Geschäftspartners und bietet den Hinterbliebenen im Ernstfall eine finanzielle Absicherung.
Eine Risikolebensversicherung ist daher für alle sinnvoll, die ihren Partner, ihre Kinder oder andere Angehörige finanziell absichern wollen. Im Todesfall wird eine festgelegte Summe ausbezahlt, die die Angehörigen absichert. Mit der Todesfallsumme kann die Beerdigung bezahlt, laufende Kosten gedeckt und die Ausbildung der Kinder weitergeführt werden. Denn statistisch gesehen verliert in Deutschland im Schnitt ein Kind pro Schulklasse einen Elternteil, noch bevor es die Schule abgeschlossen hat.
Mit einer Risikolebensversicherung kann auch gezielt ein Kredit abgesichert werden. Diese Form der Kreditabsicherung bewahrt Angehörige davor, im Ernstfall das Eigenheim aufgeben zu müssen – wenn beispielsweise noch ein Immobilienkredit abbezahlt werden muss, die Raten jedoch nicht mehr aufgebracht werden können. Auch für Geschäftspartner kann eine solche Absicherung sinnvoll sein.
Klassische RLV (Konstante Versicherungssumme) |
RLV mit fallender Versicherungssumme |
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Für wen eignet sich die Versicherung? |
Familie oder Lebenspartner absichern (Hinterbliebenenabsicherung) |
Kredit absichern |
Wann ist sie sinnvoll? |
Geburt eines Kindes Hochzeit |
Bau oder Kauf eines Hauses |
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein? |
Individuell Faustregel: Mindestens das 3- bis 5-Fache des Bruttojahresgehalts |
Mindestens so hoch wie der ausstehende Kredit |
Wie entwickelt sich die Versicherungssumme? | Bleibt über die gesamte Laufzeit konstant |
Nimmt während der Laufzeit ab (linear oder annuitätisch) |
Wie lange sollte die Vertragslaufzeit sein? |
So lange, wie Angehörige auf Unterstützung angewiesen sind. Faustregel: Bis jüngstes Kind 25 Jahre alt ist. |
So lange, bis der Kredit zurückgezahlt ist. |
Bei der Risikolebensversicherung wird eine feste Summe vereinbart, die im Falle des Todes der versicherten Person an die Begünstigten ausbezahlt wird. Wie hoch diese Summe sein sollte, hängt von den individuellen Lebensumständen des Versicherten und der begünstigten Personen ab. Folgende Aspekte spielen bei der Ermittlung der Todesfallsumme eine Rolle:
Generell sollte die Versicherungssumme so gewählt werden, dass die Hinterbliebenen in den ersten Jahren nach dem Tod des Hauptverdieners die entstehende Einkommenslücke ausgleichen können. Als Faustregel wird hierfür in etwa das Drei- bis Fünffache des Bruttojahresgehalts des Versicherten empfohlen. Dies ist allerdings lediglich ein grober Richtwert. Wir empfehlen, die Versicherungssumme individuell zu bestimmen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Betrag die Versorgungslücke im Todesfall komplett schließt.
Ebenso wie die Versicherungssumme hängt auch die Vertragslaufzeit von persönlichen Faktoren ab. Da mit jedem zusätzlichen Lebensjahr des Versicherten das Todesfallrisiko steigt, fallen auch die Beiträge höher aus, je länger ein Vertrag läuft. Dennoch ist eine ausreichend lange Laufzeit von zentraler Bedeutung – denn sobald ein Vertrag ausläuft, verfällt auch der Anspruch auf Versicherungsschutz im Todesfall.
Besonders für Familien mit Kindern sollte die Laufzeit der Risikolebensversicherung daher gut überlegt sein. Empfohlen wird meist eine Laufzeit bis zum Ende der Ausbildung oder des Studiums der Kinder. Dann ist der Nachwuchs meist in der Lage, auch finanziell auf eigenen Beinen zu stehen. In der Regel ist dies mit 25 Jahren der Fall.
Anders verhält es sich hingegen bei Risikolebensversicherungen mit einer fallenden Versicherungssumme. Diese werden meist abgeschlossen, um einen Kredit abzusichern. Die Versicherung orientiert sich dabei an dem zu versichernden Kredit: Die Todesfallsumme sollte mindestens so hoch sein wie das ausstehende Darlehen. Zudem sollte die Versicherung so lange laufen, bis der Kredit abbezahlt ist. Nur so bewahren Sie Ihre Angehörigen oder Geschäftspartner davor, auf den Schulden sitzen zu bleiben.
Anpassungen mit Nachversicherungsgarantie
Soll die Vertragslaufzeit verlängert oder die Versicherungssumme erhöht werden, müssen die Gesundheitsfragen in der Regel erneut beantworten werden. Um dies zu vermeiden, können Versicherungsnehmer Tarife mit Nachversicherungsgarantie oder Option auf Laufzeitverlängerung wählen.
Eine Risikolebensversicherung ist vergleichsweise kostengünstig. Hauptgrund hierfür ist, dass – im Gegensatz zu einer Kapitallebensversicherung – kein Vermögen aufgebaut wird. Konkret bedeutet dies, dass nach Ende der Vertragslaufzeit kein Geld ausbezahlt wird – lediglich im Todesfall kommt es zur Leistung durch den Versicherer. Eine Risikolebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 150.000 Euro und einer Laufzeit von 10 Jahren gibt es für einen 25-Jährigen bereits ab etwa drei Euro monatlich.
Vor allem die Vertragslaufzeit sowie die vereinbarte Deckungssumme bestimmen die Höhe des Versicherungsbeitrags. Je länger der Vertrag laufen soll und je höher die versicherte Todesfallsumme ist, desto höher fällt auch der monatliche Versicherungsbeitrag aus.
Darüber hinaus variiert die Beitragshöhe, da sie sich nach den persönlichen Merkmalen des Versicherten richtet. Für vollkommen gesunde Menschen mit ungefährlichen Berufen und ohne risikoreiche Hobbys ist eine Versicherung besonders günstig.
Jedoch wägen die Anbieter das Versicherungsrisiko des Antragstellers sogfältig ab. Für Raucher und Menschen mit riskanten Hobbys wie Fallschirmspringen oder Tauchen werden in der Regel Risikozuschläge fällig. Auch das Alter, das Gewicht sowie der allgemeine Gesundheitszustand fließen in die Kalkulation der Versicherungsbeiträge ein.
Von den folgenden Faktoren hängt die Höhe des Beitrags in der Regel ab:
Um das Todesfallrisiko eines Versicherten zu bestimmen, stellt die Versicherung dem Antragsteller Fragen zu seinem Gesundheitszustand. Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsfragen gibt es nicht. Bei sehr hohen Versicherungssummen – meist ab 400.000 Euro – setzen einige Anbieter sogar eine ärztliche Gesundheitsprüfung voraus. Hierbei untersucht ein Arzt den aktuellen Gesundheitszustand des Antragstellers. Dies erleichtert es der Versicherung, das individuelle Risiko möglichst genau einzuschätzen.
Die Gesundheitsfragen zielen in der Regel auf den allgemeinen Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers ab. Eine der wichtigsten Fragen bei der Gesundheitsprüfung bezieht sich auf den Raucherstatus. Auch Gelegenheitsraucher und Nutzer von E-Zigaretten zählen für die Versicherung als Raucher. Ebenso werden die Körpergröße und das Gewicht abgefragt, da alle Versicherer den Body-Mass-Index (BMI) bei der Beitragsberechnung berücksichtigen.
Zu den häufigsten Gesundheitsfragen zählen
Weitere Fragen beziehen sich auf chronische Erkrankungen, etwa Multiple Sklerose oder Rheuma, sowie körperliche Einschränkungen und Schäden. Wenn Sie beispielsweise eine Behinderung haben oder über eine verminderte Erwerbsfähigkeit verfügen, sollten Sie dies der Versicherung unbedingt mitteilen.
Antragsteller sollten beachten, dass die Angaben zu bestimmten Krankheiten nicht automatisch zu einer Erhöhung des Versicherungsbeitrags oder einer Ablehnung durch die Versicherung führen müssen. Jeder Versicherer hat eigene Kriterien zur Bewertung des Gesundheitszustands des Antragstellers. Die Angaben werden daher immer individuell geprüft – so wird zudem sichergestellt, dass der Versicherungsschutz optimal auf die Bedürfnisse des Versicherten abgestimmt ist.
Gesundheitsfragen unbedingt wahrheitsgemäß beantworten
Auch wenn die Versicherer bei bestimmten Vorerkrankungen häufig Risikozuschläge verlangen, sollten Antragsteller die Fragen zu ihrer Gesundheit unbedingt wahrheitsgemäß beantworten. Bei nachweislich falschen Angaben kann die Versicherung die Leistung kürzen oder sogar ganz verweigern.
Häufig sichert der Hauptverdiener einer Familie mit der Risikolebensversicherung seinen Partner sowie die Kinder ab. Das heißt, die Versicherungssumme wird Hinterbliebenen ausgezahlt, wenn der Versicherungsnehmer während der Laufzeit sterben sollte.
Für verheiratete Paare ist der Hinterbliebenenschutz der Risikolebensversicherung die einfachste Lösung, denn die Erbschaftssteuer erlaubt es Ehepaaren, jeweils 500.000 Euro steuerfrei vom jeweiligen Partner zu erben. Für unverheiratete Paare ist hingegen lediglich ein Freibetrag von 20.000 Euro vorgesehen.
Aus diesem Grund bietet sich für nicht verheiratete Partner, die sich gegenseitig finanziell absichern wollen, eine Risikolebensversicherung „über Kreuz” an. Bei dieser Form der Lebensversicherung schließen beide Partner einen eigenen Vertrag ab, der die jeweils andere Person absichert. Der Vorteil: Versicherungssumme und Laufzeit können je Vertrag individuell festgelegt werden. Stirbt einer der beiden Versicherten, erhält die andere Person als Versicherungsnehmer die vereinbarte Todesfallsumme steuerfrei ausbezahlt. Die Über-Kreuz-Risikoversicherung ermöglicht es unverheirateten Paaren somit, im Todesfall eine größere Summe zu erhalten, ohne Erbschaftssteuer darauf zahlen zu müssen. Auch für verheiratete Paare ist eine Absicherung „über Kreuz” sinnvoll, wenn größere Summen vererbt werden. Denn wenn etwa zusätzlich Immobilien Teil der Erbmasse sind, kann auch der Freibetrag von 500.000 Euro für Ehepartner bei der Erbschaftssteuer überschritten werden.
Sind die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, fällt Erbschaftssteuer unter Berücksichtigung folgender Freibeträge an:
Verhältnis | Freibetrag |
---|---|
Ehe- und eingetragene Lebenspartner | 500.000 € |
Kinder, Enkelkinder (deren Eltern verstorben sind), Stief- und Adoptivkinder | 400.000 € |
Enkelkinder | 200.000 € |
Eltern, Großeltern | 100.000 € |
Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern | 20.000 € |
Schwiegerkinder, Schwiegereltern | 20.000 € |
geschiedene Ehepartner, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft, Geschäftspartner | 20.000 € |
Absicherung von zwei Einkommen
Bei der Absicherung „über Kreuz” müssen nicht zwingend zwei Verträge abgeschlossen werden. Häufig schließt lediglich der Hauptverdiener einer Familie eine Risikolebensversicherung ab, um die Angehörigen im Falle seines Todes versorgt zu wissen. Das niedrigere Einkommen des Partners sollte jedoch auf keinen Fall vergessen werden, denn sein Wegfall kann ebenfalls eine große finanzielle Lücke verursachen. Wir empfehlen daher, das zweite Einkommen mit einer geringeren Versicherungssumme ebenfalls abzusichern.
Familien oder Geschäftspartner mit zwei Einkommen haben außerdem die Möglichkeit, eine verbundene Risikolebensversicherung abzuschließen. Hierbei sichert ein Vertrag zwei Partner gleichzeitig ab – jedoch ist dies nicht empfehlenswert, da die Versicherungssumme dann nur einmalig beim ersten Todesfall ausbezahlt wird. Zwei getrennte Verträge sind meist sinnvoller, denn durch die Möglichkeit, unterschiedliche Laufzeiten und Versicherungssummen zu bestimmen, bieten sie den Partnern mehr Flexibilität.
Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers hat die versicherte Person in der Regel die Möglichkeit, den Vertrag zu übernehmen. Will sie das nicht, kann auch eine andere Person als Versicherungsnehmer angegeben werden.
Viele Versicherer bieten verschiedene Zusatzbausteine an. Diese Zusatzleistungen ermöglichen trotz langer Vertragslaufzeiten eine flexible und individuelle Gestaltung der Verträge. Ob bestimmte Zusatzleistungen benötigt werden, sollten Versicherungsnehmer allerdings bereits vor dem Vertragsabschluss entscheiden. Eine spätere Ergänzung von Zusatzbausteinen ist in der Regel nur in Verbindung mit einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich.
Folgende Zusatzleistungen werden häufig angeboten:
Der Bruttobeitrag (Tarifbeitrag) bezeichnet den maximal zu zahlenden Beitrag, der auf Basis von Alter, Laufzeit, Todesfallsumme und individuellen Risikofaktoren wie Beruf, gefährliche Hobbys oder Vorerkrankungen bestimmt wird.
Der Nettobeitrag (Zahlbeitrag) ist der tatsächlich zu zahlende Beitrag, der sich durch erwirtschaftete Überschüsse der Versicherung aus Zinsgewinnen oder Risikogewinnen ergibt.
Achten Sie darauf, dass der Brutto-Netto-Spread – die Differenz zwischen Brutto- und Nettobeitrag – nicht zu groß ist. Denn der zu zahlende Nettobeitrag kann von der Versicherung bei ausbleibenden Überschüssen bis auf den Bruttobeitrag angehoben werden.
Es empfiehlt sich, den Brutto-Netto-Spread der Versicherer individuell zu prüfen – denn es gibt Versicherungen, die zwar einen großen Spread aufweisen, den Nettobeitrag aber seit vielen Jahren nicht angepasst haben.
Ja, die Risikolebensversicherung greift auch, wenn sich die versicherte Person mit dem Coronavirus infiziert und an den Folgen verstirbt. Demnach leisten auch alle Tarife, die Sie im CHECK24 Online-Vergleich finden, wenn der Versicherte infolge einer CoViD-19 Erkrankung verstirbt.
Generell ist die Ursache des Todesfalls einer versicherten Person unerheblich für die meisten Versicherer. Eine Kürzung der vereinbarten Leistungen ist nur in seltenen Fällen vorgesehen, etwa bei Suizid in den ersten drei Jahren nach Vertragsabschluss.
Die Risikolebensversicherung ist eine reine Risikoabsicherung. Das heißt, die Versicherung leistet nur im Todesfall des Versicherten. Nach regulärem Ablauf der Vertragslaufzeit wird die versicherte Summe nicht ausbezahlt.
Bei der Kapitallebensversicherung hingegen wird der Todesfallschutz mit der Vermögensbildung kombiniert. Das bedeutet, die Versicherung zahlt am Ende der Vertragslaufzeit das angesparte Kapital aus.
Die Beiträge zur Kapitallebensversicherung sind daher meist deutlich teurer, während Risikolebensversicherungen vergleichsweise preisgünstig sind.
Ja, die Beiträge können theoretisch als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.
Allerdings ist zu beachten, dass die jährliche Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen bei 1.900 Euro (2.800 Euro für Selbstständige) liegt. Diese Grenze wird in der Regel bereits durch die Beiträge zur Krankenversicherung sowie zur Pflegeversicherung erreicht.
Risikozuschläge werden von den Versicherungen erhoben, wenn ein Versicherter ein erhöhtes Todesfallrisiko aufweist. Dies ist beispielsweise bei chronischen Krankheiten, gefährlichen Hobbies oder risikoreichen Berufen der Fall.
Der Risikozuschlag wird von den Versicherungen individuell bestimmt und auf den regelmäßigen Versicherungsbeitrag aufgeschlagen. Dies ermöglicht es der Versicherung, auch Menschen mit erhöhtem Todesfallrisiko einen Versicherungsschutz anbieten zu können.
Bei der Unterscheidung zwischen Raucher und Nichtraucher machen die Versicherungen in der Regel eine sehr genaue Unterscheidung.
Als Raucher gilt, wer innerhalb der letzten zwölf Monate aktiv geraucht hat (auch E-Zigaretten oder Kautabak).
Als Nichtraucher gilt hingegen, wer in den letzten zwölf Monaten nicht aktiv geraucht oder Nikotin zu sich genommen hat (auch keine E-Zigaretten, Kautabak oder Wasserpfeife/Shisha). Die meisten Versicherer sind bei dem Thema Rauchen sehr streng. Ändert sich Ihr Raucherstatus nach Vertragsabschluss, teilen Sie dies umgehend der Versicherung mit.
Nein, seit dem 17.3.2010 gibt es keine Risikolebensversicherung mehr ohne Gesundheitsprüfung.
Das bedeutet, jeder Antragsteller muss Fragen zu seiner Gesundheit beantworten. Auf Basis dieser Gesundheitsfragen wird das individuelle Risiko des Versicherten abgeschätzt und der Versicherungsbeitrag festgelegt.
Die Gesundheitsfragen erkundigen sich unter anderem nach Körpergröße und -gewicht, Blutwerten, chronischen Krankheiten, Allergien und psychischen Leiden. Einige Versicherungen bieten auch Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen an.
Alle Details zur Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Es lohnt sich für jeden, der bereits eine Risikolebensversicherung abgeschlossen hat, seinen Tarif von Zeit zu Zeit zu überprüfen und zu vergleichen. Die Versicherer passen die Tarife und die Beiträge regelmäßig an. So ergibt sich die Möglichkeit, bei einem Wechsel der Versicherung viel Geld zu sparen und gleichzeitig einen besseren Versicherungsschutz zu bekommen.
Ein guter Zeitpunkt, die bestehende Versicherung zu überprüfen, ist bei einer Änderung des Absicherungsbedarfs, beispielsweise der Geburt eines Kindes oder dem Kauf eines Hauses.
Zudem verlieren Sie bei einer Risikolebensversicherung im Falle eines Wechsels kein Geld. Die Versicherung spart kein Kapital an, welches bei einer Kündigung verfallen würde.
Ja, der Online-Vergleich von CHECK24 ist für Sie kostenlos und völlig unverbindlich.
Im Falle eines Vertragsabschlusses erhält CHECK24 von der jeweiligen Versicherung eine Provision. Die Höhe dieser Auszahlung hat jedoch keinen Einfluss auf den Tarifvergleich oder die Beratung durch unsere geschulten Experten.
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CHECK24 unterstützt auch im Leistungsfall
CHECK24 unterstützt Sie nicht nur beim Abschluss einer Versicherung. Gerade auch im Leistungsfall sind unsere erfahrenen Kundenberater für Sie da und helfen Ihnen weiter.
Auf Wunsch beraten wir Sie gerne auch persönlich. Unsere kompetenten Spezialisten im Bereich Risikolebensversicherung nehmen sich gerne Zeit, um für Sie den günstigsten Schutz zu finden, der auf Ihre Lebenssituation zugeschnittenen ist.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Unsere speziell geschulten Kundenberater helfen Ihnen gerne weiter – an fünf Tagen die Woche, von 8 bis 20 Uhr.
Die Corona-Pandemie führt dazu, dass mehr Verbraucher mit einer Risikolebensversicherung vorsorgen wollen. Immer mehr informieren sich zudem online.
Die meisten Deutschen verfügen über keinen Versicherungsschutz für den Todesfall. Selbst bei Paaren mit Kindern ist die Mehrheit nicht abgesichert.
Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe aus. Eine aktuelle Umfrage zeigt, wann Deutsche diese Absicherung abschließen.
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