Montag - Freitag von 9:00 - 18:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
Moped, Roller oder E-Scooter fahren bedeutet für viele Menschen ein großes Gefühl von Freiheit. CHECK24 bietet auch für diese Fahrzeuge eine entsprechende Versicherung an. Der Vorteil beim Abschluss über das CHECK24-Kundenkonto: Der Wiederabschluss im Folgejahr ist ganz einfach mit einem Klick erledigt!
E-Scooter-Versicherung-Vergleich bei CHECK24
E-Scooter (kurz für Elektro-Scooter beziehungsweise Elektro-Tretroller) benötigen mit dem Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung zur Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr eine eigene Haftpflichtversicherung.
Was als E-Scooter gilt? Und wie Sie Ihren E-Scooter versichern können? Erfahren Sie hier mehr »
Ein Moped zeichnet sich dadurch aus, dass es – wie ein Fahrrad – zwei Pedale besitzt. Darüber wird der Motor gestartet. Aus der Kombination der Wörter „Motor” und „Pedal” entstand der Kunstbegriff „Moped”.
In Deutschland fällt das Moped in die Kategorie Kleinkraftrad. Darunter sind motorisierte Zweiräder, Dreiräder und vierrädrige Fahrzeuge zusammengefasst, die
Neben Mopeds benötigen auch die folgenden Fahrzeuge eine Mopedversicherung:
Um im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden zu dürfen, benötigen Mopeds eine eigene Versicherung. Der Versicherer stellt den Versicherungsschein aus und schickt das Versicherungskennzeichen zu. Dieses wird am Heck des Mopeds angebracht.
Eine Mopedversicherung ist ein Jahr gültig. Das Versicherungsjahr beginnt ab dem 1. März eines Jahres und endet mit dem letzten Februartag des darauffolgenden Kalenderjahrs. Deshalb ist auch das Versicherungskennzeichen für Mopeds und Co. – im Gegensatz zu einem Pkw-Kennzeichen – immer nur zwölf Monate gültig und muss dann ausgetauscht werden.
Damit die Gültigkeit leicht erkannt werden kann, wechselt die Ziffernfarbe des Mopedkennzeichens jedes Jahr im rotierenden System zwischen schwarz, blau und grün.
Info: Zulassung, Hauptuntersuchung, Kfz-Steuer und Fahrzeugschein
Mopeds müssen nicht bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Auch ist weder eine Hauptuntersuchung (HU) noch Abgasuntersuchung (AU) vorgeschrieben. Eine Kfz-Steuer wird ebenfalls nicht fällig.
Für die Nutzung im Straßenverkehr genügt eine Betriebserlaubnis des Herstellers. Die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) sowie Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief) werden nicht ausgestellt.
Bei welcher Versicherungsgesellschaft ein Moped oder Mofa versichert ist, kann über die Buchstabenkombination des Kennzeichens leicht ermittelt werden. Die entsprechende Auskunft kann beim Zentralruf der Autoversicherer oder der GDV Dienstleistungs-GmbH eingeholt werden.
Mopeds müssen – wie alle Kleinkrafträder – mindestens eine Haftpflichtversicherung besitzen. Das schreibt der Gesetzgeber vor.
Den Versicherungsschein stellt die jeweilige Kfz-Versicherung aus, ebenso gibt es von der Gesellschaft das Versicherungskennzeichen.
Gesetzlich vorgeschrieben für die Haftpflichtversicherung sind diese Leistungen:
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung kann zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden. Ein Vollkaskoschutz wird hingegen in der Regel für Mopeds nicht angeboten.
Der Teilkaskoschutz einer Mopedversicherung beinhaltet die Absicherung der folgenden Risiken:
Tipp: Eine Teilkaskoversicherung ist ratsam, da Mopeds und andere Kleinkrafträder im Vergleich zu anderen Fahrzeugen überproportional häufig gestohlen werden.
Auf 25 km/h gedrosselte Kleinkrafträder werden als Mofas bezeichnet. Der Begriff ist eine Wortkreation aus „Motor” und „Fahrrad”.
In Deutschland werden zudem alle Fahrräder mit einem Hilfsmotor, die schneller als 20 km/h fahren, rechtlich wie Mofas behandelt und benötigen daher ein Mofa-Kennzeichen.
Lesen Sie hier mehr zur Mofaversicherung.
Das Mokick wird traditionell mit einem sogenannten Kickstarter angetreten – was der Bauart auch ihren Namen eingebracht hat.
Mokicks bieten Platz für bis zu zwei Personen.
Der Motorroller zeichnet sich durch seinen „Damendurchstieg” und die aufrechte Sitzposition aus. Angeboten werden ein- und zweisitzige Motorroller.
Gestartet werden diese mit einem Kickstarter oder Anlasser.
Informationen zur Rollerversicherung erhalten Sie hier.
Die folgenden Kraftfahrzeuge benötigen für den Straßenverkehr eigene Versicherungskennzeichen:
Die Nummernschilder werden von der jeweiligen Kfz-Versicherung herausgegeben und sind ein Jahr gültig.
Ja, seitdem am 15.06.2019 das Gesetz zur Straßenzulassung von E-Scootern in Kraft getreten ist unterliegen die Elektro-Tretroller der Versicherungspflicht. Näheres zur aktuellen Gesetzeslage und der E-Scooter-Versicherung können Sie hier nachlesen.
Eine Mopedversicherung läuft maximal zwölf Monate – in der Regel vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres. Dann muss der Versicherungsschutz neu beantragt werden.
Ihr Vorteil, wenn Sie über CHECK24 abschließen: Alle relevanten Daten werden in Ihrem Kundenkonto hinterlegt, sodass ein Wiederabschluss der Mopedversicherung im Folgejahr ganz einfach mit einem Klick erledigt werden kann.
Ein Moped-Versicherungsjahr startet immer ab dem 1. März eines Jahres. Der Versicherungsschutz beginnt jedoch an dem Tag, der vertraglich als Versicherungsbeginn genannt ist.
Beginnt die Versicherung also „unterjährig”, berechnet die Mopedversicherung den Beitrag auch nur anteilig für das verbleibende Versicherungsjahr.
Das Kennzeichen ist in jedem Fall bis Ende Februar des Folgejahres gültig. Für das darauffolgende Versicherungsjahr muss ein neues Kennzeichen und somit ein erneuter Versicherungsschutz bestellt werden.
Bei der Mopedversicherung von CHECK24 dürfen die folgenden Personen mit dem versicherten Fahrzeug fahren:
Info: Als Fahrer sind alle Personen berechtigt, die
Für Fahrten ins beziehungsweise im Ausland ist eine sogenannte grüne Versicherungskarte notwendig. Diese stellt die Versicherungsgesellschaft aus. Damit ist das Fahrzeug in allen EU-Staaten sowie in Gebieten, die zur EU gehören, versichert. Allerdings richtet sich der Versicherungsschutz dann nach den gesetzlichen Mindeststandards des jeweiligen Landes.
Wichtig: Eine in Deutschland abgeschlossene Mopedversicherung gilt nicht für Fahrzeuge, die dauerhaft im Ausland – etwa am eigenen Feriendomizil – genutzt werden.
Bei minderjährigen Personen muss der gesetzliche Vertreter (das sind in der Regel die Eltern) den Versicherungsantrag stellen. Beim Vertragsabschluss ist darauf zu achten, dass das Alter des jüngsten Fahrers berücksichtigt wird.
Eine Mopedversicherung endet automatisch nach einem Versicherungsjahr. Deshalb muss keine Kündigungsfrist beachtet werden.
Wichtig: Lediglich im Schadensfall gilt eine Sonderkündigungsfrist von einem Monat.
Wir bieten Ihnen einen Überblick über Preise und Leistungen von tausenden Anbietern. Und das alles über eigene Vergleichsrechner.
Für Kunden ist unser Service kostenlos. Wir finanzieren uns über Provisionen, die wir im Erfolgsfall von Anbietern erhalten.
Bei uns können Kunden erst nach einem Abschluss eine Bewertung abgeben. Dadurch sehen Sie nur echte Kundenbewertungen.
Seit 1999 haben unsere Experten über 15 Millionen Kunden beim Vergleichen und Sparen geholfen.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie 10 Tarifvarianten der Moped- und E-Scooter-Versicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 VVG weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
Der Kfz-Tarifvergleich von CHECK24 ist 15-facher Testsieger. Unter anderem kürten die Jurys der Fachmagazine Computer, Focus Money, €uro am Sonntag und das renommierte Deutsche Institut für Servicequalität (DISQ) den Kfz-Tarifvergleich zum Sieger unter den getesteten Kfz-Vergleichsportalen. Hier erfahren Sie mehr.
Bei einem Abschluss über das CHECK24-Kundenkonto ist der Wiederabschluss der Mopedversicherung im Folgejahr ganz einfach mit einem Klick erledigt!