In diesen Fällen hilft eine Reiserücktrittsversicherung
Eine Reiseversicherung kann unter anderem in Form einer Reiserücktrittsversicherung
abgeschlossen werden. Damit sind Sie optimal abgesichert, falls Sie den langersehnten,
gebuchten Urlaub aus unerwarteten Gründen nicht antreten können. Beispiele hierfür
wären etwa, dass Sie vor Reisebeginn auf einmal schwer erkranken oder einen
folgenschweren Unfall erleiden.
Auch wenn Sie plötzlich von Ihrem Arbeitgeber entlassen werden - oder anders herum nach
längerer Arbeitslosigkeit ein neues Arbeitsverhältnis beginnen - und deswegen nicht mehr
verreisen können, leisten viele Versicherer ebenfalls. Des Weiteren im
Versicherungsumfang einer Reiserücktrittsversicherung enthalten ist beispielsweise, wenn
Sie eine Prüfung an einer Schule oder Universität nicht bestehen und während des
geplanten Reisezeitraums wiederholen müssen. Die Versicherung leistet außerdem, wenn Sie
den Hinflug verpassen, weil sich die Anreise zum Flughafen mit den öffentlichen
Verkehrsmitteln um mindestens zwei Stunden verzögert.
Leistungen der Reiserücktrittsversicherung
Die Stornokosten für Ihren Urlaub - die schlimmstenfalls bis zu 100 Prozent des
Reisepreises betragen können - werden Ihnen, je nach gewähltem Tarif, teilweise oder
sogar ganz erstattet. Das Geld können Sie dann spätestens für den nächsten Urlaub
verwenden. Diese Aussicht ist zumindest ein kleiner Trost für die geplante, ins Wasser
gefallene Urlaubsreise.
Abhängig vom gewählten Tarif leistet die Reiserücktrittsversicherung auch, wenn Sie Ihren
geplanten Urlaub nicht komplett stornieren, sondern umbuchen wollen. Beim Abschluss
einer Reiserücktrittsversicherung haben Sie die Wahl, ob Sie den Versicherungsschutz nur
für eine bestimmte Reise in Anspruch nehmen möchten oder ob Sie gleich den Jahresschutz
wählen. Dieser lohnt sich finanziell bereits ab zwei geplanten Reisen pro Jahr.
In diesen Fällen hilft eine Reiseabbruchversicherung
Die Reiseabbruchversicherung ist eine Variante der Reiseversicherung. Sie leistet, wenn
Sie eine Reise vorzeitig abbrechen oder außerplanmäßig verlängern müssen -
vorausgesetzt, es liegt ein schwerwiegender und unerwarteter Grund für den Abbruch vor.
Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein naher Verwandter oder ein Mitreisender
plötzlich verstirbt und Sie deswegen vorzeitig wieder nach Hause reisen müssen.
Auch wenn Sie selbst während des Urlaubs erkranken oder einen schweren Unfall erleiden,
kommt die Reiseabbruchversicherung für die finanziellen Folgen Ihrer vorzeitigen
Heimreise auf. Auch wenn Sie während der Reise die unerwartete Kündigung Ihres
Arbeitgebers erreicht, wird umfassend geleistet. Der Versicherungsschutz besteht des
Weiteren, wenn Sie Ihren Rückflug verpassen, weil sich Ihre Fahrt zum Flughafen mit
öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Schuld Ihrerseits um mindestens zwei Stunden
verzögert.
Leistungen der Reiseabbruchversicherung
Der genaue Leistungsumfang der Reiseabbruchversicherung hängt vom jeweiligen Anbieter und
Tarif ab. Standardmäßig übernommen werden unter anderem die Kosten, die Ihnen durch die
vorzeitige Heimreise entstehen, zum Beispiel die Umbuchungsgebühren für Ihren Rückflug.
Anteilig werden Ihnen auch die Reisekosten erstattet - etwa für den Zeitraum, in dem Sie
das Hotelzimmer und die gebuchte Verpflegung unerwartet nicht mehr in Anspruch nehmen
können.
Sind Sie gezwungen, Ihre Reise länger als geplant fortzusetzen, erstattet Ihnen der
Versicherer in aller Regel die zusätzlich anfallenden Unterbringungskosten. Eine
Reiseabbruchversicherung können Sie entweder einzeln oder in Kombination mit anderen
Reiseversicherungen abschließen. Hierbei haben Sie die Wahl zwischen einer
Jahresversicherung und dem einmaligen Schutz für eine bestimmte Reise.
Darum ist eine Reisekrankenversicherung sinnvoll
Wie der Name schon nahelegt, ist eine Reisekrankenversicherung
hilfreich, wenn Sie während einer Reise erkranken. Mit Ihrer deutschen
Krankenversicherung kommen Sie im Urlaub nicht weit - denn die deutschen Krankenkassen
übernehmen die Kosten für ärztliche Behandlungen im Ausland nur teilweise oder gar
nicht. Üblicherweise leistet Ihre Krankenversicherung nur in Urlaubsländern, in denen
die Behandlungskosten ähnlich hoch wie in Deutschland sind.
Daher ist es wichtig, dass Sie selbst vorsorgen. Sonst bleiben Sie bei einer möglichen
Erkrankung im Urlaub schnell auf hohen Behandlungskosten und den Kosten für Medikamente
sitzen. Beim Abschluss einer Reisekrankenversicherung können Sie zwischen einem
Einmalschutz für eine bestimmte Reise und einem Jahresvertrag wählen. Bei längeren
Auslandsaufenthalten empfehlen sich Auslandskrankenversicherungen mit längeren
Laufzeiten.
Leistungen einer Reisekrankenversicherung
Zu den Leistungen der Reisekrankenversicherung gehört die Erstattung für Arznei- und
Verbandsmittel, die Sie im Zuge Ihrer ärztlichen Behandlung im Urlaub benötigen.
Abhängig vom jeweiligen Anbieter und Tarif werden diese Ausgaben bis zu 100 Prozent
übernommen. Bei zahnärztlichen Behandlungen im Ausland werden in aller Regel einfache
Zahnfüllungen und Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz übernommen.
Der Transport zum nächstliegenden Krankenhaus durch den Rettungsdienst ist ebenfalls im
Versicherungsschutz der Reisekrankenversicherung enthalten. Müssen Sie zeitnah wieder
nach Hause, weil in Ihrem Urlaubsland keine zufriedenstellende medizinische Versorgung
gewährleistet ist, übernimmt der Versicherer zudem die Kosten für den
Krankenrücktransport.
Darum ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll
Die Reisegepäckversicherung
gehört zu den Reiseversicherungen. Der Versicherungsschutz für Ihr Gepäck besteht sowohl
während Ihres Aufenthaltes am Urlaubsort als auch bei der An- und Abreise. Finanziell
entschädigt werden Sie etwa, wenn Ihr Gepäck auf der Hin- oder Rückreise verlorengeht.
Sind Sie dadurch gezwungen, beispielsweise neue Kleidung zu kaufen, weil Ihr Gepäck nicht
rechtzeitig am Urlaubsort ankommt, übernimmt die Reisegepäckversicherung die Auslagen.
Während Ihrer Reise ist Ihr Gepäck zudem gegen Diebstahl, mutwillige Beschädigung sowie
weitere Schäden - etwa durch Feuer - versichert.
Leistungen der Reisegepäckversicherung
Welche Gepäckgegenstände unter den Schutz der Reisegepäckversicherung fallen und in
welcher Höhe diese jeweils erstattet werden, kann von Versicherer zu Versicherer
variieren. Daher ist es wichtig, den genauen Leistungsumfang in den Vertragsbedingungen
nachzuschlagen. Standardmäßig sind alle Gegenstände versichert, die Sie für Ihren
privaten Bedarf dabei haben. Ebenso werden auch Mitbringsel, die Sie während der Reise
gekauft haben, im Versicherungsfall erstattet.
Beim Abschluss einer Reisegepäckversicherung können Sie bestimmen, in welcher Höhe Sie
Ihr Reisegepäck versichern möchten - zum Beispiel mit 1.500 oder 3.000 Euro. Durch die
hohe Marktabdeckung unseres Vergleichsrechners ist gewährleistet, dass Sie problemlos
den passenden Tarif für Ihren individuellen Absicherungswunsch finden und Ihr
Sparpotenzial beim Beitrag optimal nutzen können. Eine Reisegepäckversicherung können
Sie sowohl einzeln als auch in Kombination mit anderen Reiseversicherungen
abschließen.
Ratgeber
Sie möchten sich genauer über die Reiseversicherung informieren? Kein Problem: In unserem
aufschlussreichen Ratgeber werden wichtige Aspekte rund um dieses Thema beleuchtet. Hier
können Sie unter anderem erfahren, welche Pflichten Sie im Schadensfall haben und wie
Sie Ihre Reiseversicherung kündigen und wechseln können.
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Häufige Fragen
Sie interessieren sich für eine Reiseversicherung? In unserer Rubrik „Häufige Fragen“
finden Sie detaillierte und verständlich erklärte Antworten auf Fragen, die häufig von
Verbrauchern gestellt werden. Hier wird unter anderem auch erläutert, welche
unterschiedlichen Formen der Reiseversicherung es gibt.
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Lexika
Sie sind kein Versicherungsexperte und möchten trotzdem umfassend über die
Reiseversicherung Bescheid wissen? Dann ist unser Lexikon genau das Richtige für Sie.
Begriffe wie Krankenrücktransport, Leistungsausschluss und Selbstbeteiligung werden hier
detailliert und für den Laien verständlich erklärt. Die Reiseversicherung muss kein Buch
mit sieben Siegeln bleiben!
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