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Reisegepäckversicherung:
Das Wichtigste zusammengefasst

  • Die Reisegepäckversicherung sichert Sie finanziell ab, wenn Ihr Gepäck während einer Reise verloren geht oder beschädigt wird.
  • Die Versicherung kann oftmals in Kombination mit anderen Reiseversicherungen, z. B. der Reiseabbruchversicherung, abgeschlossen werden.
  • Sie können die Gepäckversicherung für eine einzelne Reise oder als Jahresschutz für all Ihre Reisen abschließen.
  • Für eine einzelne Reise können Sie sich ab 1,41 Euro absichern. Tarife im Jahresschutz gibt es bereits ab 19,00 Euro jährlich.

Juliane Anders, CHECK24-Expertin für Reiseversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Juliane Anders, CHECK24-Expertin für Reise­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 11.09.2024

1.

Wann ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll?

In diesen Fällen ist die Versicherung besonders empfehlenswert

Eine Reisegepäckversicherung sichert Sie gegen den finanziellen Schaden ab, der durch abhandengekommenes oder beschädigtes Gepäck entsteht. Für wenige Euro pro Reise oder pro Jahr können Sie so Ihr Hab und Gut absichern und sich vor finanziellen Verlusten schützen.

In diesen Fällen ist die Versicherung besonders sinnvoll:

  • wenn Sie mit hochwertigem Gepäck reisen, z. B. mit teurer Sportausrüstung
  • wenn Sie häufig und lange verreisen
  • wenn Sie in unsichere Regionen reisen, in denen etwa das Risiko eines Diebstahls größer ist
  • bei Familien bzw. Reisenden mit viel Gepäck

Fallbeispiel:

Sie schließen eine Reisegepäckversicherung mit Beitragskosten von 19 Euro pro Jahr ab. Ihre Versicherungssumme beträgt 2.500 Euro ohne Selbstbeteiligung. Im Urlaub wird in Ihr Hotelzimmer eingebrochen und es werden Ihr Notebook sowie weitere Wertgegenstände entwendet. Ihr Versicherer legt einen Zeitwert von 1.500 Euro für die geklauten Gegenstände fest, der Ihnen nun zu 100 Prozent erstattet wird. Für wenige Euro konnten Sie so einen finanziellen Verlust im vierstelligen Bereich verhindern.

2.

Was sind die Leistungen einer Reisegepäckversicherung?

Diese Fälle sind abgesichert

Das Reisegepäck ist während des Aufenthalts sowie bei der Hin- und Rückreise versichert. Der Versicherungsschutz einer Reisegepäckversicherung gilt für alle im Versicherungsvertrag aufgeführten Personen. Welche Gegenstände des persönlichen Reisebedarfs im Einzelnen versichert sind, hängt vom Anbieter und Tarif ab. Dies gilt auch für die Höhe der Versicherungssumme. Kommt es zu einem Schaden, richtet sich der Ersatz meistens nach dem Zeitwert des beschädigten, zerstörten oder verlorenen Gegenstands.

Wenn Ihr versichertes Gepäck abhandenkommt oder beschädigt wird, besteht ein Leistungsanspruch in diesen Fällen:

  • Straftat (z. B. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, vorsätzliche Sachbeschädigung),
  • Elementarereignis (z. B. Feuer, Blitzschlag, Überschwemmung, Sturm),
  • Verkehrs- oder Personenunfall sowie
  • Aufbewahrung durch ein Beförderungsunternehmen, einen Beherbergungsbetrieb oder eine Gepäckaufbewahrung

Die Reisegepäckversicherung leistet in diesen vier Fällen: Straftat, Elementarereignis, Unfall oder Aufbewahrung durch ein Beförderungsunternehmen.

Trifft aufgegebenes Gepäck nicht zum selben Zeitpunkt wie der Reisende am Zielort ein, erbringen die meisten Versicherer ebenfalls eine Leistung. Beispielsweise übernehmen sie die Kosten für Beschaffungen, die notwendig sind, um die Reise fortführen zu können (z. B. Kleidung). Zudem sind Geschenke und Andenken, die während der Reise erworben werden, ebenfalls versichert.

Ein Leistungsanspruch besteht hingegen meist nicht,

  • wenn Sie Ihr Gepäck vergessen oder verlieren,
  • wenn es unbeaufsichtigt abhandenkommt,
  • wenn finanzielle Schäden infolge eines Reisegepäckschadens entstehen,
  • wenn versicherte Gegenstände dauerhaft nicht am Hauptreisewohnort, sondern anderweitig aufbewahrt werden (z. B. Zweitwohnsitz, Boote, Campingwagen).
  • bei Gegenständen, die prinzipiell nicht versichert sind, z. B. Bargeld, Wertpapiere, Fahrkarten, motorisierte Fahrzeuge samt Zubehör sowie Jagd- und Sportwaffen.

Gegenstände mit beschränkter Leistung

Für manche Gegenstände, wie Schmuck und Unterhaltungselektronik (z. B. Fotoapparate und Notebooks), können bestimmte Entschädigungsgrenzen und Vertragspflichten gelten. Zudem unterscheiden viele Versicherer beim Versicherungsschutz zwischen aufgegebenen und mitgeführten Gegenständen. So sind beispielsweise Fotoapparate nur zu 50 Prozent versichert, wenn sie mitgeführt werden.

3.

Wie viel kostet eine Reisegepäckversicherung?

Kostenbeispiele für verschiedene Fälle

Die Kosten für eine Reisegepäckversicherung sind unter anderem abhängig von der Versicherungssumme, den abgesicherten Gegenständen und davon, ob es sich um einen Einmal- oder Jahresschutz handelt. Auch das Reiseziel, die Reisedauer und das Alter der versicherten Personen können die Kosten beeinflussen. Zudem haben Tarife ohne Selbstbeteiligung in der Regel einen etwas höheren Beitrag. Für Familien bieten sich die gesonderten Familientarife an.

Beitragskosten einer Reisegepäckversicherung im Jahresschutz für eine Reise mit einer Dauer von max. 28 Tagen (Daten aus dem CHECK24-Vergleich, Stand: Februar 2024).
Leistungsmerkmal Beitragskosten
Single, 30 Jahre
Beitragskosten
Familie
mit Selbstbeteiligung ab 12 € ab 29 €
ohne Selbstbeteiligung ab 18 € ab 37 €
inkl. Reiseabbruch ab 18 € ab 36 €
inkl. Reisekrankheit ab 23 € ab 41 €
inkl. Reiserücktritt ab 61 € ab 78 €

Im CHECK24 Tarifvergleich können Sie zudem nach den einzelnen Gegenständen, die Ihnen besonders wichtig sind, filtern. So können Sie etwa einen Tarif wählen, der Ihre Kamera, Ihr Smartphone oder mitgeführte Sportgeräte bis zu einer festgelegten Summe versichert.

Möglichst ohne Selbstbeteiligung

Tarife mit Selbstbehalt sind meist wenige Euro günstiger, im Schadensfall müssen Sie jedoch einen größeren Anteil aus eigener Tasche zahlen. In der Regel liegt der Selbstanteil bei 20 Prozent der Schadenssumme oder 100 Euro je Schadensfall.

4.

Wann lohnt sich ein Jahresschutz?

So wählen Sie zwischen Jahres- und Einmaltarif

Die Reisegepäckversicherung wird ähnlich wie andere Reiseversicherungen als Einmalschutz und als Jahrespolice angeboten. In der Regel ist ein Jahrestarif attraktiver und bietet ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis. Meist lohnt er sich bereits, wenn Sie mindestens einmal pro Jahr verreisen. Die Jahresverträge sind in der Regel jährlich kündbar.

Wenn Sie die Versicherung nur für eine bestimmte Reise abschließen möchten und keine weiteren Reisen geplant sind, kann ein Einmalschutz sinnvoller sein. Dieser endet automatisch mit der betreffenden Reise und bedarf keiner Kündigung. Ob sich die Einmalpolice lohnt, hängt zudem von der Dauer der spezifischen Reise ab.

Kosten der Reisegepäckversicherung für eine 30-jährige Person für Reisen innerhalb Europas mit einer Versicherungssumme von 3.000 Euro (Daten aus dem CHECK24-Vergleich, gerundete Preise, Stand: Februar 2024).
Reisedauer Einmalschutz
(Preis pro Reise)
Jahresschutz
(Preis pro Jahr)
1 Tag ab 2 € ab 30 €
3 Tage ab 4 € ab 30 €
7 Tage ab 10 € ab 30 €
14 Tage ab 20 € ab 30 €
21 Tage ab 30 € ab 30 €
28 Tage ab 40 € ab 30 €

5.

Mit welchen Reiseversicherungen lässt sich die Gepäckversicherung kombinieren?

Eine Reisegepäckversicherung kann einzeln oder in Verbindung mit anderen Reiseversicherungen, wie etwa einer Reiserücktrittsversicherung oder Auslandskrankenversicherung, abgeschlossen werden. Ein Versicherungspaket ist in der Regel günstiger als die jeweiligen Komponenten einzeln abzusichern. Die Kombination verschiedener Bausteine ermöglicht einen leistungsstarken und günstigen Reiseschutz, sodass Sie gegen sämtliche Eventualitäten gewappnet sind.

  • Reiseabbruch:
    Die Reiseabbruchversicherung leistet, wenn Sie Ihre Reise frühzeitig abbrechen oder verlängern müssen. Die Kosten für neue Unterkünfte und Transportmöglichkeiten können schnell mehrere hundert Euro betragen. Die Reiseabbruchversicherung deckt diese Kosten für Sie ab.
  • Reiserücktritt:
    Eine Reiserücktrittsversicherung sichert Sie finanziell ab, wenn Sie Ihre Reise aus unvorhersehbaren Gründen stornieren müssen, beispielsweise aufgrund einer schweren Erkrankung. Viele Reiseveranstalter erheben je nach Zeitpunkt des Rücktritts hohe Stornierungsgebühren. Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet Ihnen diese Kosten.
  • Reisekranken:
    Eine Reisekranken- bzw. Auslandskrankenversicherung schützt Sie vor den Kosten, die aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls während Ihrer Reise entstehen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind dabei stark eingeschränkt, sodass Sie beispielsweise die Kosten für einen Krankenrücktransport ohne Auslandskrankenversicherung aus eigener Tasche zahlen müssten.
6.

Tipps bei der Tarifwahl

Darauf sollten Sie beim Abschluss achten
  • Ausreichende Versicherungssumme
    Die Versicherungssumme bzw. der versicherte Gepäckwert sollte ausreichend sein, um den Wert Ihrer Gegenstände abzudecken.
  • Versicherte Gegenstände
    Nicht alle Tarife sichern die gleichen Gegenstände ab. Achten Sie darauf, dass Wertgegenstände wie Kameras oder Handys abgedeckt sind.
  • Keine Selbstbeteiligung
    Tarife mit Selbstbeteiligung sind zwar etwas günstiger, die Selbstbeteiligung kann jedoch schnell über hundert Euro betragen.
  • Jahresschutz
    Jahrestarife bieten in der Regel ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis als Einmalpolicen und sichern Sie auf all Ihren Reisen ab.
  • Versicherungspaket
    Reisegepäckversicherungen werden oft in Kombination mit anderen Bausteinen angeboten, die Ihnen einen Rundumschutz während Ihres Urlaubs ermöglichen.
  • Reiseziel
    Achten Sie bei der Tarifwahl darauf, dass die Versicherung für Ihr Urlaubsziel gültig ist. Bestenfalls schließen Sie einen Tarif ab, der Sie weltweit schützt.

Häufige Fragen

  • Ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll für mich?

    Eine Reisegepäckversicherung schützt Sie vor finanziellen Verlusten und ist insbesondere bei hochwertigem Gepäck, häufigen Reisen oder bei Reisen in unsichere Regionen empfehlenswert.

  • Wann kann ich die Reisegepäckversicherung abschließen?

    Die Versicherung muss in jedem Fall vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Bestenfalls schließen Sie die Police direkt nach der Reisebuchung ab.

  • Welche Personen werden versichert?

    Es gibt verschiedene Personenkonstellationen, die versichert werden können. Sie können die Versicherung als Single, Paar oder als Familie abschließen.

  • Werden auch Sportgeräte durch die Gepäckversicherung abgedeckt?

    Bei den meisten Tarifen werden auch Sportgeräte mitabgesichert, die Versicherungssumme ist hier jedoch in der Regel begrenzt.

 

Unsere Partner

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Quelle: CHECK24 Vergleichsrechner für Reiseversicherung, Stand 02/2024

Beispielrechnung: Reisegepäckversicherung für eine Person unter 31 Jahren, im Einmalschutz für eine Reisedauer von 1 Tag. Berechnung vom 20.02.2024.

Insgesamt können Sie bis zu 4 Bereiche versichern:

Rücktritt
Erstattet die Kosten, wenn man eine Reise nicht antreten kann.

Reiseabbruch
Erstattet die Kosten, wenn man eine bereits begonnene Reise ungeplant abbrechen oder verlängern muss.

Reisekranken
Erstattet die Kosten, wenn man während einer Reise ärztlich behandelt werden muss.

Gepäck
Erstattet die Kosten bei Verspätung, Beschädigung oder Verlust des Gepäcks.