
Erhöhung der Sozialversicherungskennzahlen 2024: Das sind die Auswirkungen für die Krankenversicherung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2024 festgelegt.
Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail:
pkv@check24.de
Jeder in Deutschland muss eine Krankenversicherung haben. Hierfür existieren zwei unterschiedliche Systeme – die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV).
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer, die einen Bruttolohn unter der aktuell geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) von 66.600 € (Stand 2023) verdienen, in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Arbeitnehmer die mehr verdienen erhalten die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Zudem existieren Ausnahmen von der Versicherungspflicht – so können etwa Beamte oder Selbstständige unabhängig von der Höhe ihres Einkommens in die private Krankenversicherung wechseln.
Während sich die Beiträge gesetzlich Versicherter nach Ihrem Einkommen richten, gilt in der privaten Krankenversicherung das sogenannte Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, der Beitrag und die Leistung sind abhängig vom individuellen Risiko des Versicherten und dem gewünschten Leistungsumfang.
Versicherte können nur unter bestimmten Voraussetzungen zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen.
Wer sich privat versichern kann, welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen und welche Vorteile sich daraus ergeben, erfahren Sie in der folgenden Übersicht und auf Detailseiten zu den einzelnen Personengruppen.
Privatversicherung kann sich ab 2024 noch mehr lohnen
Zum 01.01.2024 soll die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kassen erneut erhöht werden. Geplant ist ein Anstieg von 59.850 € auf 62.100 €. Zudem steht voraussichtlich eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags um 0,1 Prozentpunkte bevor.
Insgesamt könnten für gesetzlich Versicherte dadurch Mehrkosten von bis zu 213,30 € pro Jahr entstehen.
Da die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung nicht vom Einkommen abhängig sind, können Sie durch einen Wechsel in eine private Krankenversicherung ab nächstem Jahr noch mehr sparen als bereits jetzt. Und das bei oftmals höheren Leistungen. Da auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze erhöht werden soll, ist der Wechsel für Angestellte nur ab einem Brutto-Einkommen von 69.300 € vorgesehen. Auf den Wechsel von Beamten/-anwärtern und Selbstständigen hat dies keine Auswirkung.
In unserem Vergleich erhalten Sie eine unverbindliche Übersicht, die Ihnen zeigt, wie viel Sie monatlich durch einen Wechsel in die PKV sparen können.
Die Kosten einer privaten Krankenversicherung sind abhängig vom gewählten Anbieter beziehungsweise Tarif, den gewünschten Leistungen, dem Eintrittsalter, der beruflichen Situation und dem persönlichen Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss.
Der CHECK24 Vergleich für private Krankenversicherungen liefert Ihnen bereits mit wenigen Angaben ein umfassendes Bild über die zu erwartenden Kosten.
GKV | PKV |
---|---|
|
|
Bei der privaten Krankenversicherung lässt sich der Leistungsumfang individuell und ganz nach den persönlichen Bedürfnissen zusammenstellen. Wer zum Beispiel im Falle eines Krankenhausaufenthalts eine Behandlung durch den Chefarzt oder hohe Leistungen für Zahnersatz wünscht, kann seinen Versicherungsumfang entsprechend gestalten.
Die meisten PKV-Tarife gehen weit über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinaus. Besonders bei den Krankenhausleistungen erfahren Kassen- und Privatpatienten die größten Unterschiede.
Gesetzlich Versicherte müssen für einen umfangreichen Versicherungsschutz spezielle Zusatzversicherungen abschließen. Privatpatienten dagegen erhalten in vielen Fällen umfangreichere Behandlungen und höherwertige medizinische Produkte standardmäßig durch ihre private Krankenversicherung erstattet.
Leistungen sind vertraglich garantiert
Der Leistungsumfang einer PKV ist vertraglich garantiert. Festgelegte Leistungen können im Nachhinein nicht gekürzt werden. Im Gegensatz dazu kann der Gesetzgeber Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen reduzieren oder ganz streichen.
Je nach Umfang der vereinbarten Leistungen fällt auch die Beitragshöhe aus. Bei der PKV gilt der Grundsatz: Je besser der Schutz, desto höher sind auch die Beiträge. Dies ermöglicht jedem Versicherten, das Preis-Leistungs-Verhältnis selbst mitzugestalten.
Auch durch eine höhere Selbstbeteiligung lassen sich Kosten sparen. Die Selbstbeteiligung regelt, bis zu welchem Betrag der Versicherte seine Rechnungen selbst bezahlt. Ein hoher Selbstbehalt lohnt sich daher vor allem für gesunde Versicherte, die in der Regel selten zum Arzt gehen. Arbeitnehmer sollten jedoch keine allzu hohe Selbstbeteiligung wählen – ihr Arbeitgeber beteiligt sich an ihrem Versicherungsbeitrag, nicht jedoch an der Selbstbeteiligung.
Neben dem gewählten Versicherungsumfang beeinflussen Ihr Alter und Gesundheitszustand die Beitragshöhe. Hierbei gilt: Je jünger und gesünder Sie bei Vertragsabschluss sind, desto niedriger fallen Ihre Beiträge aus. Die PKV sollten Sie daher am besten möglichst früh abschließen. Viele Gesellschaften achten dabei nicht auf das genaue Geburtsdatum, sondern lediglich auf das Geburtsjahr.
Beihilfeversicherung für Beamte
Für Beamte gibt es in der privaten Krankenversicherung besondere Tarife mit günstigen Beiträgen. Beamte haben einen Anspruch auf Beihilfe. Das heißt, ihr Dienstherr beteiligt sich an den Gesundheitskosten. Beamte benötigen daher nur eine private Krankenversicherung, die den restlichen Teil der Kosten abdeckt.
"Sie haben bereits Vorerkrankungen und sind sich unsicher, ob und wie Sie am besten in die PKV kommen? Lassen Sie sich beraten, um Ihr persönliches Krankenversicherungsangebot zu erhalten. Unsere Berater und Beraterinnen finden anhand Ihres Gesundheitszustands schnell heraus, welcher Anbieter das beste Angebot für Sie hat."
- Tobias Laber, CHECK24-Spezialist für private Krankenversicherungen
Die meisten Tarife der PKV leisten sowohl bei allgemeinärztlichen Behandlungen als auch bei Behandlungen durch den Facharzt zu 100 %. Bei einigen Tarifen erhält der Patient die volle Erstattung nur dann, wenn er sich von seinem Hausarzt zum Facharzt überweisen lässt.
Weitere Tarifunterschiede betreffen die Arzthonorare. So zahlen gute Tarife auch, wenn der behandelnde Arzt mehr als das 3,5-fache Honorar der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnet.
In der Regel kommen die privaten Krankenversicherer zudem für alle rezeptpflichtigen Medikamente auf und bezahlen einen Zuschuss für Sehhilfen.
Sollte ein Krankenhausaufenthalt notwendig sein, können Sie bei einer privaten Krankenversicherung bestimmen, ob Sie eine Behandlung durch einen Chefarzt oder Spezialisten wünschen. Auch die Zimmerart im Krankenhaus – ob Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer – ist für Sie frei wählbar. Die Wahl eines Ein- oder Zweibettzimmer-Tarifs geht dabei meist mit einer Chefarztbehandlung einher.
Auch hier gibt es Tarife, welche die Arztkosten im Krankenhaus, die über das 3,5-Fache der ärztlichen Gebührenordnung hinausgehen, erstatten. Solche Kosten sind bei Behandlungen von Chefärzten oder ausgewiesenen Spezialisten durchaus üblich.
Sehr gute Versicherungstarife zahlen mindestens 90 % der zahnärztlichen Behandlungskosten sowie 75 % der Kosten für teuren Zahnersatz. Außerdem gibt es auch hier Tarife, die selbst dann zahlen, wenn ein Zahnarzt für seine Leistung mehr als das 3,5-fache der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) verlangt.
Bei der Inanspruchnahme von Zahnleistungen in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss sollte man jedoch auf die sogenannte Zahnstaffel achten. Diese gibt es bei den meisten Versicherern. Sie legt fest, bis zu welcher Höchstsumme Leistungen in den ersten Versicherungsjahren bezahlt werden.
Nehmen Versicherte in einem bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch, zahlen ihnen einige Versicherer einen Teil der Beiträge zurück. Dabei gibt es garantierte und variable Beitragsrückerstattungen. Sind die Rückerstattungen variabel, hängt die Rückzahlung vom Geschäftsergebnis der Versicherungsgesellschaft ab.
Je nach Versicherer variiert auch die Art der Auszahlung. So kann etwa ein Teil der Monatsbeiträge zurückgezahlt werden oder aber ein zuvor festgelegter Betrag.
Manche Tarife belohnen zudem einen gesunden Lebensstil mit einem Bonus. Wer etwa regelmäßig zum Sport geht, sein Normalgewicht hält oder nicht raucht, erhält Beitragszahlungen zurück.
Das Krankentagegeld wird während einer Krankheit gezahlt. Wer länger krank ist und nicht arbeiten kann, verliert meist sein Einkommen. Die gesetzliche Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer läuft ab dem 43. Tag aus. Das Krankentagegeld kann in einem solchen Fall den Einkommensverlust ausgleichen. Es sollte daher in etwa Ihr Nettogehalt abdecken.
Selbstständige und Freiberufler müssen sich vom ersten Krankheitstag an selbst vorsorgen. Gerade für sie ist das Krankentagegeld daher eine sehr sinnvolle, da existenzsichernde Zusatzleistung.
Einige private Krankenversicherungen leisten auch für eine ambulante oder stationäre Kur bis zu einer festgelegten Höchstsumme.
Bei der Wahl des richtigen Versicherers sollten Sie auf die Beitragsstabilität der Versicherungsgesellschaft achten. Da Privatversicherte meistens ein Leben lang bei einer Versicherung bleiben, sollten die Beiträge auch im Alter stabil sein. Die CHECK24-Tarifnote für Versicherer stützt sich daher unter anderem auf die finanziellen Rückstellungen, die Versicherungen regelmäßig bilden, sowie auf zurückliegende Beitragsentwicklungen.
Die Unternehmenssicherheit ist ebenfalls ein wichtiger Entscheidungsfaktor für eine Versicherungsgesellschaft. Daher sind auch Kriterien wie etwa die Kapitalerträge, die versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote oder die Zuwachsraten an Versicherten, Teil der CHECK24-Tarifnote.
Neben der Stabilität und der Unternehmenssicherheit untersuchen wir zudem die Kundenorientierung der Versicherer. Unsere Bewertung stützt sich dabei unter anderem auf die Beschwerdequote, auf das Service-Angebot oder die Kundenfreundlichkeit am Telefon und bei E-Mail-Anfragen.
Sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung steigen die Beiträge mit der Zeit an. Grund dafür sind steigende Lebenserwartung, Inflation und der Fortschritt der Medizin sowie die damit verbundenen Kosten.
Wann der Anbieter in der privaten Krankenversicherung den Beitrag für Ihren Tarif anheben darf, ist gesetzlich geregelt.
In der Regel müssen die tatsächlichen Kosten die kalkulierten Ausgaben um 5 – 10 % übersteigen. Der genaue Schwellenwert ist in den Versicherungsbedingungen des Anbieters festgehalten.
Seit 2013 stiegen die Beiträge zur GKV durchschnittlich um 3,4 % pro Jahr.
In der PKV liegt die durchschnittliche Beitragserhöhung dagegen bei 2,8 % pro Jahr (Quelle: PKV-Verband).
Grundsätzlich wird der Beitrag zur privaten Krankenversicherung bei Vertragsbeginn so kalkuliert, dass er unter den aktuellen Bedingungen (beispielsweise ohne Steigerung der medizinischen Kosten) über die gesamte Lebensdauer hinweg möglichst konstant bliebe.
Um dies im Alter – trotz des oftmals höheren Versorgungsbedarfs – zu ermöglichen, wird bereits in jungen Jahren ein Teil der gezahlten Versicherungsbeiträge als Alterungsrückstellungen angelegt.
Da durch einen späteren Eintritt in die PKV allerdings weniger Zeit bleibt, um die Rückstellung zu bilden, ist es sinnvoll bereits möglichst früh in die Privatversicherung einzutreten. (Siehe Schaubild)
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie in der privaten Krankenversicherung zahlreiche Möglichkeiten, die Beitragsentwicklung im Alter zu kontrollieren – etwa durch einen Beitragsentlastungstarif, die Anpassung der Selbstbeteiligung oder Tarifwechsel.
Mit dem Online-Vergleich von CHECK24 haben Sie die Möglichkeit, bis zu 68 % bei Ihren Krankenversicherungsbeiträgen zu sparen.
Wählen Sie individuelle Leistungen aus, die Ihnen wichtig sind, und erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden eine Übersicht der besten Tarife. Je nach Leistungsniveau haben Sie die Wahl zwischen Basis-, Komfort- und Premiumtarifen. Insgesamt können Sie rund 4.300 verfügbare Tarifkombinationen von rund 23 Anbietern vergleichen. Darunter sind Angebote namhafter Versicherer wie der Allianz, Barmenia, HanseMerkur und Signal Iduna sowie vieler Testsieger der Zeitschrift Finanztest von Stiftung Warentest.
Auf der Suche nach der richtigen privaten Krankenversicherung helfen wir Ihnen mit unserer Bewertung der Versicherungsgesellschaften. Vor allem in Hinblick auf Beitragsstabilität im Alter und Kundenorientierung unterstützen wir Sie bei Ihrer Entscheidung.
Unsere Experten der privaten Krankenversicherung stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon – unsere Beratung ist für Sie absolut unverbindlich und kostenfrei.
Wer als Angestellter sehr gut verdient, kann durch einen Wechsel in die private Krankenversicherung Geld sparen. Zudem bieten private Krankenversicherer einen hochwertigen Versicherungsschutz.
Beispiel:
Verdient ein Arbeitnehmer 5.550 € im Monat, bezahlt er für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowohl den Höchstbetrag von monatlich rund 440 € als auch den einkommensabhängigen Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Da dieser im Schnitt bei 1,6 % liegt und der Arbeitgeber die Hälfte davon zahlt, kommt er insgesamt auf einen Beitrag von rund 5.760,56 € pro Jahr (Stand: 2023).
Ist er gesund und 30 Jahre alt, kann er in einem Tarif der PKV dagegen bis zu 3.517 € pro Jahr sparen.
Auch Selbstständige und Freiberufler sparen mit einer PKV in den meisten Fällen Geld und erhalten gleichzeitig höhere Versicherungsleistungen.
Beamte und Beamtenanwärter haben Anspruch auf die sogenannte Beihilfe. Das bedeutet, dass ihr Dienstherr einen großen Teil der Krankheitskosten übernimmt. Für die restlichen Kosten bietet sich eine private Krankenversicherung an. Sie wir dann häufig auch als Beihilfe- oder Restkostenversicherung bezeichnet. Sie ist deutlich günstiger als eine gesetzliche Krankenkasse. In der GKV müsste der Beamte oder Beamtenanwärter dagegen den vollen Beitrag zahlen.
Wenn Sie die Voraussetzungen für eine PKV erfüllen, können Sie von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Die reguläre Kündigungsfrist in der GKV beträgt zwei Monate zum Monatsende. Sollte Ihr Jahreseinkommen erstmals über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegen, ist ein Wechsel ganz ohne Kündigungsfrist möglich.
Haben Sie einen passenden Tarif in der PKV gefunden, können Sie bei der Gesellschaft einen Antrag stellen. Darin müssen Sie Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand beantworten. Unsere PKV-Experten helfen Ihnen gerne, wenn Sie hierbei Unterstützung benötigen.
Nach einem erfolgreichen Antrag erhalten Sie eine Annahmebestätigung, die Sie innerhalb der Kündigungsfrist bei Ihrer Krankenkasse einreichen müssen. Erst danach wird die Kündigung wirksam. Sollte ein Wechsel wider Erwarten nicht klappen, bleiben Sie bei Ihrer Krankenkasse versichert.
Bevor Sie eine private Krankenversicherung abschließen können, müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten. Dabei variieren die abgefragten Zeiträume je nach Gesellschaft. So wird oft nach ärztlichen Behandlungen der letzten fünf Jahre oder Krankenhausaufenthalten der letzten zehn Jahre gefragt.
Werden schwere Erkrankungen oder Allergien angegeben, verlangen die Versicherer häufig Risikozuschläge auf den Tarifbeitrag oder schließen bestimmte Leistungen vom Versicherungsschutz aus. Personen, die an starkem Unter- oder Übergewicht leiden, müssen ebenfalls mit einem Zuschlag rechnen.
Bei schweren Erkrankungen kann der Versicherer Ihren Antrag auch ganz ablehnen. Wenn Sie eine Vorerkrankung haben und wissen möchten, ob Sie sich dennoch günstig privat versichern können, stehen Ihnen unsere Versicherungsexperten gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.
Die private Krankenversicherung bietet keine Familienversicherung. Für jeden Versicherten muss ein eigener Beitrag gezahlt werden.
Dadurch ist es allerdings auch möglich, bei Vertragsabschluss auf die individuellen Bedürfnisse eines jeden Familienmitglieds einzugehen. Bei einem Paar können etwa beide Partner unterschiedliche Leistungen wählen.
Zudem ist die private Krankenversicherung für Kinder vergleichsweise günstig, da keine Alterungsrückstellungen aufgebaut werden. Leistungsstarke Tarife gibt es bereits ab 100 € im Monat. Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber auch für die Kinder bis zur gesetzlichen Höchstgrenze einen Zuschuss von 50 % des Beitrags.
Ihre Zufriedenheit ist unsere Mission! Daher haben alle CHECK24-Kunden nach Abschluss einer Versicherung die Möglichkeit, uns über das unabhängige Portal eKomi zu bewerten.
alle BewertungenErhöhung der Sozialversicherungskennzahlen 2024: Das sind die Auswirkungen für die Krankenversicherung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2024 festgelegt.
Mehr Versicherte in die private Krankenversicherung gewechselt
In 2020 sind mehr Menschen von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gewechselt. Die Zahl der Vollversicherungen blieb fast unverändert.
BGH erklärt Beitragserhöhungen für teilweise unwirksam
Der BGH hat über Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung entschieden. Die Richter erklärten die verhandelten Erhöhungen für teilweise unwirksam.
Wir bieten Ihnen einen Überblick über Preise und Leistungen von tausenden Anbietern. Und das alles über eigene Vergleichsrechner.
Für Kunden ist unser Service kostenlos. Wir finanzieren uns über Provisionen, die wir im Erfolgsfall von Anbietern erhalten.
Bei uns können Kunden erst nach einem Abschluss eine Bewertung abgeben. Dadurch sehen Sie nur echte Kundenbewertungen.
Seit 1999 haben unsere Experten über 15 Millionen Kunden beim Vergleichen und Sparen geholfen.
Teilnehmende Versicherer
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 4.300 Tarifvarianten der privaten Krankenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
2023 | 2024 | |
---|---|---|
BBG | 59.850 € | 62.100 € |
Grundbeitrag | 14,6 % | 14,6 % |
Zusatzbeitrag | 1,6 % | 1,7 % |
Beitrag / Jahr | 9695,70 € | 10122,30 € |
Anteil Arbeitnehmer / Jahr | 4847,85 € | 5061,15 € |
Mehrkosten / Jahr | - | 213,30 € |