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Tobias Laber, CHECK24-Experte für private Krankenversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 05.04.2024
Langfristig kommt es sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung zu Beitragserhöhungen. Im Vergleich zu den Krankenkassen fallen die Beitragserhöhungen in der PKV jedoch geringer aus. Seit 2004 sind die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durchschnittlich um 3,2 Prozent pro Jahr gestiegen, die zur PKV lediglich um 2,8 Prozent. Die Beitragserhöhungen liegen vor allem an drei Faktoren:
Damit Sie sich vor den höheren Kosten und der finanziellen Belastung im Alter schützen können, gibt es verschiedene Sicherheitsmechanismen der PKV, die in den folgenden Punkten vorgestellt werden.
Mit Beginn der Rente entfällt für Arbeitnehmer der Arbeitgeberzuschuss. Wer Rente bezieht, kann bei seiner Rentenkasse allerdings einen Zuschuss beantragen, der den bisherigen Anteil des Arbeitgebers zur Krankenversicherung möglichst ausgleichen soll. Die Voraussetzung ist, dass das Versicherungsunternehmen der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegt. Der Zuschuss für privatversicherte Rentner ergibt sich aus der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenkasse (7,3 Prozent) und der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags der GKV (Stand 2025: 1,25 Prozent). Somit beläuft sich der Zuschuss auf bis zu 8,55 Prozent Ihrer monatlichen Rente, maximal jedoch die Hälfte des PKV-Beitrags.
Monatliche Rente | Maximaler Zuschuss (8,55% der Rente) | Beispielhafter PKV-Beitrag |
Tatsächlicher Zuschuss (max. 50 % vom PKV-Beitrag) |
Eigenanteil |
500 € | 42,75 € | 170 € | 40,75 € | 127,25 € |
1.000 € | 85,50 € | 200 € | 85,50 € | 114,50 € |
1.500 € | 128,25 € | 220 € | 110,00 € | 110,00 € |
2.000 € | 171,00 € | 250 € | 125,00 € | 125,00 € |
2.500 € | 213,75 € | 480 € | 213,75 € | 266,25 € |
3.000 € | 256,50 € | 500 € | 250,00 € | 250,00 € |
Sofern mehrere Renten, etwa durch eine zusätzliche Witwenrente, bezogen werden, kann der anteilige Zuschuss für jede einzelne Rente beantragt werden. Alternativ ist auch eine Summierung der Anteile für eine der Renten möglich. Der Beitragszuschuss wird grundsätzlich nur für Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung gewährt. Wenn Sie eine Rente aus dem Ausland beziehen, haben Sie für diese keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung.
Antrag auf Zuschuss
Das entsprechende Dokument R0820 für den Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung können Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung entweder herunterladen und ausdrucken oder direkt online ausfüllen und elektronisch übermitteln.
Basistarif | Standardtarif | |
Voraussetzungen |
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Leistungen |
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Kosten |
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Notlagentarif
In bestimmten Situationen ist es möglich, vorübergehend in einen Notlagentarif zu wechseln. Dies gilt etwa, wenn Sie Ihren Beitragssatz nicht bezahlen können, aber in der PKV bleiben müssen.
Private Versicherer sind seit dem 1. Januar 2000 dazu verpflichtet, einen gesetzlichen Zuschlag in Höhe von zehn Prozent des Beitrags zu erheben. Der gesetzliche Zuschlag wird in der Regel vom 22. bis zum 60. Lebensjahr erhoben und soll vor allem die steigenden Kosten durch medizinischen Fortschritt ausgleichen. Ab einem Alter von 65 Jahren wird der angesparte gesetzliche Zuschlag inklusive Zinsen dazu verwendet, den Monatsbeitrag zu stabilisieren.
Die Alterungsrückstellungen werden hauptsächlich aus dem gesetzlichen Zuschlag, den vererbten Rückstellungen aus dem Kollektiv sowie aus den Überschüssen der Versicherungsunternehmen gebildet.
Bei der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung handelt es sich um unterschiedliche Systeme. Die GKV ist ein staatliches Solidarsystem. Die Versicherten zahlen einen Beitrag, der sich nach der Höhe ihres Einkommens sowie dem jeweiligen Beitragssatz der Krankenkasse berechnet. Persönliche Risiken oder Vorerkrankungen dürfen die Krankenkassen nicht berücksichtigen. Die gesetzlichen Krankenkassen erhalten zudem jedes Jahr einen Zuschuss des Bundes aus Steuermitteln. Damit werden vor allem versicherungsfremde Leistungen finanziert, die nicht direkt zu den Aufgaben der Krankenkassen zählen: etwa die kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen oder die Zahlung von Krankengeld für die Betreuung eines Kindes.
Anders ist dies im kapitalgedeckten System der privaten Krankenversicherung. Dort schließt der Versicherte einen Vertrag mit einem privaten Versicherungsunternehmen ab. Der Beitrag berechnet sich nach dem individuellen Risiko – vor allem nach Alter und Gesundheitszustand – sowie den gewünschten Leistungen. Die Leistungen einer privaten Krankenversicherung sind meist deutlich umfangreicher als die der GKV.
Wenn Sie privatversichert sind, ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ein Wechsel wäre etwa realisierbar, wenn Sie unter die Versicherungspflichtgrenze fallen oder Arbeitslosengeld beziehen.
Im Alter gelten jedoch strengere Bedingungen, um in die GKV wechseln zu können. Sind Sie älter als 55 Jahre, können Sie sich grundsätzlich nicht mehr gesetzlichen versichern lassen. So soll verhindert werden, dass Versicherte im jungen Alter die niedrigeren Beitragssätze der PKV genießen und später vom Solidarsystem der GKV profitieren, wenn die PKV-Beiträge höher werden.
Wenn Sie privatversichert und über 55 Jahre alt sind, ist ein Wechsel in die GKV nur denkbar,
Sofern Sie mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllen, ist ein Wechsel von der PKV in die GKV auch im Rentenalter möglich.
Durch den Entfall der Beiträge eines eventuellen Krankentagegelds sowie des 10-Prozent-Zuschlags sinken die Beiträge im Alter automatisch. Zusätzlich können Sie die Initiative ergreifen, um die Beiträge weiter zu senken und erhöhte Kosten schon im jungen Alter zu vermeiden. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist die PKV mit ihrer Tariflandschaft deutlich flexibler.
Insbesondere für Arbeitnehmer kann ein Beitragsentlastungstarif empfehlenswert sein. Hier spart man zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Alterungsrückstellungen bei der Versicherung Geld für das Alter an. Durch den Abschluss eines Beitragsentlastungstarifs steigen die monatlichen Beiträge zur PKV, dafür werden die Beiträge im Alter – meist ab 65 Jahren – um einen festgelegten Betrag gesenkt. Da sich der Arbeitgeber bis zu der Hälfte der Kosten des GKV-Höchstsatzes für Kranken- und Pflegeversicherung beteiligt, müssen Arbeitnehmer in der Regel nur die Hälfte der zusätzlichen Kosten übernehmen.
Zusätzlich sind die Beiträge zum Entlastungstarif als Vorsorgeaufwendungen steuerlich begünstigt. Dabei ist abzuwägen, dass die Beiträge für die Entlastung bei den meisten Versicherungen ein Leben lang zu zahlen sind – auch im Alter. Die angesparten Gelder lassen sich zudem in der Regel nicht übertragen, falls Sie später den Anbieter oder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln sollten.
Lassen Sie sich beraten
Ob ein Beitragsentlastungstarif sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Angebot sowie Ihrer persönlichen Situation ab. Die CHECK24 Spezialisten für private Krankenversicherungen beraten Sie hierzu gerne.
Falls Ihnen Teilaspekte Ihrer PKV nicht (mehr) wichtig sind, sollten Sie überlegen diese zu kündigen. So verzichten Versicherungsnehmer teilweise auf Leistungsbausteine wie Einbett-Zimmer, Heilpraktiker- oder Chefarztbehandlung, wenn sie dadurch Beitragskosten einsparen können. Dies ist allerdings nicht immer möglich, da einzelne Versicherungen alle Leistungsbausteine in einem Tarif zusammenfassen. Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer Versicherung und erfragen Sie, ob der Verzicht auf Leistungsbausteine möglich ist und ob sich dadurch Vergünstigungen ergeben würden.
Durch eine Selbstbeteiligung übernehmen Sie jedes Jahr einen Teil der anfallenden Kosten selbst. Dadurch sinkt das Risiko für den Versicherungsanbieter und Ihre monatlichen Beiträge werden günstiger. Ob sich eine höhere Selbstbeteiligung lohnt, ist vom Einzelfall abhängig. Entstehen Ihnen dadurch keine Mehrausgaben, weil Sie gesund sind, kann dies die Beitragskosten stark reduzieren und zu einer hohen Ersparnis führen. Benötigen Sie allerdings kostenpflichtige Medikamente oder regelmäßige Behandlungen, ist von einer Erhöhung Ihrer Selbstbeteiligung abzuraten.
Beachten Sie, dass die Selbstbeteiligung in den meisten Fällen nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung wieder reduziert werden kann. Wenn Sie die Selbstbeteiligung erhöhen und dann krank werden, kann es sein, dass Sie ihr Leben lang einen höheren Eigenanteil an den Kosten tragen müssen.
Viele Versicherungsnehmer haben in der privaten Krankenversicherung geringere Beitragskosten als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Um für das Alter vorzusorgen, empfiehlt es sich grundsätzlich einen Sparplan einzuhalten. Das durch niedrigere Beiträge eingesparte Geld sollten Sie konsequent sparen, um ein verringertes Einkommen im Alter auszugleichen.
Falls Sie auf Teile der Leistungen Ihres bisherigen Tarifs verzichten können, ist ein Tarifwechsel, z. B. in einen Standardtarif, möglicherweise die beste Option für Sie. In der privaten Krankenversicherung haben Sie jederzeit das Recht, innerhalb der Gesellschaft zu einem günstigeren Tarif mit gleichartigen oder verminderten Leistungen zu wechseln. Dies ist im Versicherungsvertragsgesetz (§ 204 VVG) eindeutig geregelt. Eine erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten darf der Versicherer in diesem Fall nicht verlangen. Sollte der Wechseltarif einzelne Mehrleistungen vorweisen, kann ein Leistungsausschluss für diese Mehrleistungen der erneuten Gesundheitsprüfung entgegenwirken. Fragen Sie daher bei Ihrer Versicherung nach, ob es einen günstigeren Tarif für Sie gibt. Prüfen Sie das Angebot in Ruhe und haken Sie bei Bedarf nach. Nicht immer bieten die Gesellschaften sofort den günstigsten Tarif an.
Anbieterwechsel für Renter selten sinnvoll
Die Versicherungsgesellschaft zu wechseln, ist im Ruhestand meist nicht empfehlenswert. Sie würden bei dem Wechsel einen Teil Ihrer Alterungsrückstellungen verlieren, bei einem vor 2009 abgeschlossenen Vertrag sogar sämtliche Rückstellungen. Zudem müssten Sie erneut eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Haben Sie mittlerweile gesundheitliche Beschwerden, lehnt die Versicherung einen Vertrag in der Regel ab oder verlangt Risikozuschläge.
Unter Umständen kann es hilfreich sein, sich an einen Berater zu wenden, der sich auf Tarifwechsel spezialisiert hat. Solche Berater arbeiten als Makler, Versicherungsberater oder Anwälte und verlangen ein festes Honorar oder eine Erfolgsbeteiligung. Bei einer Erfolgsbeteiligung als Vergütung sollten Sie jedoch vorsichtig sein: Der Berater hat dann vermutlich ein Interesse, eine möglichst hohe Ersparnis zu erzielen – selbst, wenn die Leistungen eines Tarifs deutlich schlechter sein sollten als eigentlich von Ihnen gewünscht.
Wollen Sie über mögliche Ersparnisse durch Tarifwechsel informiert werden, nutzen Sie einfach den CHECK24-Service. Dazu genügt es, Ihren Vertrag im Versicherungscenter zu hinterlegen. Sobald sich durch einen Wechsel bessere Konditionen für Sie ergeben würden, informieren wir Sie darüber.
Ein später Wechsel in die private Krankenversicherung ist selten empfehlenswert, da die reduzierten Alterungsrückstellungen zu höheren Beitragskosten führen. Für die meisten Rentner sind Neukunden-Tarife in der PKV nicht finanzierbar. Je früher man einen Vertrag abschließt, desto mehr Geld für das Alter kann angespart werden. Das stabilisiert die späteren Beiträge. Wir empfehlen Ihnen den Wechsel in die PKV daher möglichst vor Ihrem 45. Geburtstag
Ihr Versicherer sagt den vereinbarten Leistungen Ihrer PKV vertraglich zu und kann diese nachträglich nur mit Ihrer Zustimmung kürzen. Sollten Sie nicht zustimmen, ist eine Leistungskürzung nicht rechtens. Unangekündigte Leistungskürzungen, wie etwa die Einschränkung der Leistungen für Zahnersatz in der GKV, sind in einer privaten Krankenversicherung daher nicht zu befürchten.
Wer möglichst früh Mitglied in der privaten Krankenversicherung wird, bildet über die Jahre Alterungsrückstellungen, die die Beiträge im Alter möglichst stabil halten. In diesem Fall ist die private Krankenversicherung auch in hohen Alter bezahlbar. Ab der Vollendung des 60. Lebensjahres entfällt der gesetzliche 10-Prozent-Zuschlag, der ab dem 65. Lebensjahr zusätzlich zur Beitragsstabilisierung verwendet wird. Zusätzlich entfallen mit dem Renteneintritt die Beiträge für ein eventuell vereinbartes Krankentagegeld. Falls die Beiträge doch stärker gestiegen sind als erwartet, muss Ihnen jede PKV auch einen Basistarif anbieten, der sich bei den Leistungen und den Beitrag stets am Höchstsatz der GKV orientiert.
Die Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist vom Gesetzgeber grundsätzlich nicht vorgesehen. Es soll vermieden werden, dass Personen im jungen Alter von den günstigen Beitragskosten profitieren, später aber in die GKV zurückkehren und das Solidaritätssystem überlasten. Vor allem Personen ab 55 Jahren sollten damit rechnen, nicht zurück in die gesetzliche Versicherung wechseln zu können. Ein Wechsel in die PKV sollte daher immer gut überlegt sein. Allerdings gibt es auch für Rentner Möglichkeiten wieder Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zu werden, etwa über die Familienversicherung des Ehepartners. Eine andere Möglichkeit ist die mindestens einjährige Verlagerung des Wohnsitzes in ein Land mit Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung. Anschließend ist bei der Rückkehr nach Deutschland der Wiedereintritt in die GKV möglich.
Bei Fragen rund um das Thema private Krankenversicherung beraten unsere Experten Sie gerne unverbindlich per Telefon oder E-Mail.