Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Private Krankenversicherungen für Rentner - Die PKV im Alter

Die Entscheidung für die private Krankenversicherung ist meist eine Entscheidung für das ganze Leben. Doch wie entwickeln sich die Beiträge im Alter? Wie kann man die Beiträge im Rentenalter senken? Ist für Rentner eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich? Unser Ratgeber klärt auf.

CHECK24 Bewertungen
CHECK24 Versicherungen
5 / 5
29.848 Bewertungen
(letzte 12 Monate)
Die PKV im Alter
Die PKV im AlterKostenloser Download 

Zu teuer versichert?

Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.

mehr erfahren

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Langfristig steigen die Beiträge jeder Krankenversicherung – unabhängig davon, ob es sich um eine gesetzliche oder private Versicherung handelt.
  • Mit Beginn der Rente entfällt der Arbeitgeberzuschuss, wodurch die eigenen Beiträge für die Versicherung zusätzlich ansteigen. Zum Ausgleich kann beim Rentenversicherungsträger ein Beitragszuschuss beantragt werden.
  • Für Rentner gibt es aber verschiedene Möglichkeiten die Beitragskosten der privaten Krankenversicherung möglichst gering zu halten.
  • Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner ist vom Gesetzgeber zwar nicht vorgesehen, in manchen Fällen dennoch möglich.
Tobias Laber, CHECK24-Experte für private Krankenversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Tobias Laber, CHECK24-Experte für private Kranken­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 10.01.2024

Inhaltsverzeichnis

  1. Steigende Gesundheitskosten
  2. Vergleich GKV - PKV
  3. Gesetzliche Beitragsstabilisierung
  4. 7 Tipps für niedrigere Beiträge
  5. Häufige Fragen

 

Steigende Gesundheitskosten: Deshalb erhöhen sich die Beiträge zur Krankenversicherung

Langfristig kommt es sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung zu Beitragserhöhungen. Seit 2012 sind die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durchschnittlich um 3,3 Prozent gestiegen, die zur privaten Krankenversicherung (PKV) lediglich um 2,6 Prozent. Die Beitragserhöhungen liegen vor allem an drei Faktoren: die steigende Lebenserwartung, die Inflation sowie der ständige Fortschritt in der Medizin. Letzterer führt dazu, dass regelmäßig neue Behandlungsverfahren und Medikamente entwickelt werden. Dies verbessert die Versorgung, steigert gleichzeitig jedoch die Kosten des Gesundheitssystems.

Vergleich Beitragsentwicklung PKV und GKV

 

Vergleich GKV - PKV: Die zwei Varianten der Krankenversicherung

Bei der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung handelt es sich um unterschiedliche Systeme. Die GKV ist ein staatliches Solidarsystem. Die Versicherten zahlen einen Beitrag, der sich nach der Höhe ihres Einkommens sowie dem jeweiligen Beitragssatz der Krankenkasse berechnet. Persönliche Risiken oder Vorerkrankungen dürfen die Krankenkassen nicht berücksichtigen. Die gesetzlichen Krankenkassen erhalten zudem jedes Jahr einen Zuschuss des Bundes aus Steuermitteln. Damit werden vor allem versicherungsfremde Leistungen finanziert, die nicht direkt zu den Aufgaben der Krankenkassen zählen: etwa die kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen oder die Zahlung von Krankengeld für die Betreuung eines Kindes.

Anders ist dies im kapitalgedeckten System der PKV. Dort schließt der Versicherte einen Vertrag mit einem privaten Versicherungsunternehmen ab. Der Beitrag berechnet sich nach dem individuellen Risiko – vor allem nach Alter und Gesundheitszustand – sowie den gewünschten Leistungen. Die Leistungen einer privaten Krankenversicherung sind meist deutlich umfangreicher als die der GKV.

 

Gesetzliche Beitragsstabilisierung: So schützt der Bund privat Versicherte in der PKV vor zu hohen Altersbeiträgen

Alterungsrückstellungen
In der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge vor allem durch Alterungsrückstellungen stabil gehalten. Seit dem 1. Januar 2000 sind diese für Neuversicherte gesetzlich vorgeschrieben. Dabei spart jeder Versicherte in jungen Jahren mit einem Teil seiner Beiträge Rückstellungen für die höheren Kosten im Alter an. Diese Rückstellungen legt die Versicherung nach strengen Vorgaben an, sodass sie durch Zinsen weiter erhöht werden. Die Versicherung berechnet die Alterungsrückstellungen dabei so, dass sie zusammen mit den Zahlbeiträgen bis zum kalkulierten Endalter des Versicherten alle Kosten decken sollen, die im Laufe des gesamten Lebens des Versicherten anfallen. Die Rückstellungen werden zudem durch Vererbung innerhalb der Tarifgemeinschaft einer PKV erhöht: Wenn ein Versicherter zurück in die GKV wechseln muss oder früh stirbt, bleiben seine angesparten Alterungsrückstellungen bei der Versicherung. Sie werden dann auf die anderen Versicherten im gleichen Tarif verteilt. Ab welchem Alter die Rückstellungen dazu genutzt werden, den Beitrag stabil zu halten, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Eine einheitliche Altersgrenze hierfür gibt es nicht.

 

10-Prozent-Zuschlag
Private Versicherer sind seit dem 1. Januar 2000 dazu verpflichtet, einen gesetzlichen Zuschlag in Höhe von zehn Prozent des Beitrags zu erheben. Dieser gesetzliche Zuschlag wird in der Regel vom 22. bis zum 60. Lebensjahr erhoben und soll vor allem die steigenden Kosten durch medizinischen Fortschritt ausgleichen. Ab einem Alter von 65 Jahren wird der angesparte gesetzliche Zuschlag inklusive Zinsen dazu verwendet, den Monatsbeitrag zu stabilisieren und eventuelle Beitragserhöhungen möglichst gering zu halten.

 

7 Tipps für niedrigere Beiträge: So können Sie Ihre Beitragskosten senken und Erhöhungen frühzeitig entgegenwirken

Durch den Entfall der Beiträge eines eventuellen Krankentagegelds sowie des 10-Prozent-Zuschlags sinken die Beiträge im Alter automatisch. Allerdings können Sie Initiative ergreifen, um die Beiträge weiter zu senken und erhöhte Kosten schon im jungen Alter zu vermeiden.

 

Beitragsentlastungstarife
Für Arbeitnehmer kann ein Beitragsentlastungstarif empfehlenswert sein. Hier spart man zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Alterungsrückstellungen bei der Versicherung Geld für das Alter an. Durch den Abschluss eines Beitragsentlastungstarifs steigen die monatlichen Beiträge zur PKV, dafür werden die Beiträge im Alter – meist ab 65 Jahren – um einen festgelegten Betrag gesenkt. Da sich der Arbeitgeber bis zu der Hälfte der Kosten des GKV-Höchstsatzes für Kranken- und Pflegeversicherung beteiligt, müssen Arbeitnehmer in der Regel nur die Hälfte der zusätzlichen Kosten übernehmen. Zusätzlich sind die Beiträge zum Entlastungstarif als Vorsorgeaufwendungen steuerlich begünstigt. Dabei ist abzuwägen, dass die Beiträge für die Entlastung bei den meisten Versicherungen ein Leben lang zu zahlen sind – auch im Alter. Die angesparten Gelder lassen sich zudem in der Regel nicht übertragen, falls Sie später den Anbieter oder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln sollten.

Für Selbstständige lohnen sich Beitragsentlastungstarife meist nicht, da sie keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten. Prüfen Sie in jedem Fall die Bedingungen eines Beitragsentlastungstarifs und vergleichen Sie, ob eine von der Versicherung unabhängige Geldanlage lohnender wäre.

Lassen Sie sich beraten

Ob ein Beitragsentlastungstarif sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Angebot sowie Ihrer persönlichen Situation ab. Die PKV-Experten von CHECK24 beraten Sie hierzu gerne.

 

Beitragszuschuss durch die Rentenkasse
Mit Beginn der Rente entfällt für Versicherungsnehmer der Arbeitgeberanteil. Wer Rente bezieht, kann bei seiner Rentenkasse allerdings einen Zuschuss beantragen, der den bisherigen Anteil des Arbeitgebers zur Krankenversicherung möglichst ausgleichen soll. Der Zuschuss für privatversicherte Rentner ergibt sich aus der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenkasse (7,3 Prozent) und der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags der GKV (Stand 2024: 0,85 Prozent). Somit beläuft sich der Zuschuss auf bis zu 8,15 Prozent Ihrer monatlichen Rente, maximal jedoch die Hälfte des PKV-Beitrags.

Beispielhafte Berechnung der Höhe des Beitragszuschusses und des Eigenanteils für einen privatversicherten Rentner
Monatliche Rente Maximaler Zuschuss (8,15% der Rente) Beispielhafter PKV-Beitrag Tatsächlicher Zuschuss (max. 50% PKV-Beitrag) Eigenanteil
500 € 40,50 € 170 € 40,50 € 129,50 €
1.000 € 81,00 € 200 € 81,00 € 119,00 €
1.500 € 121,50 € 220 € 110,00 € 110,00 €
2.000 € 162,00 € 250 € 125,00 € 125,00 €
2.500 € 202,50 € 480 € 202,50 € 277,50 €
3.000 € 243,00 € 500 € 243,00 € 257,00 €

 

Antrag auf Zuschuss

Das entsprechende Dokument R0820 für den Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung können Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung entweder herunterladen und ausdrucken oder direkt online ausfüllen und elektronisch übermitteln.

 

Verzicht auf Leistungsbausteine
Falls Ihnen Teilaspekte Ihrer PKV nicht (mehr) wichtig sind, sollten Sie überlegen diese zu kündigen. So verzichten Versicherungsnehmer teilweise auf Leistungsbausteine wie Einbett-Zimmer, Heilpraktiker- oder Chefarztbehandlung, wenn sie dadurch Beitragskosten einsparen können. Dies ist allerdings nicht immer möglich, da viele Versicherungen alle Leistungsbausteine in einem Tarif zusammenfassen. Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer Versicherung und erfragen Sie, ob der Verzicht auf Leistungsbausteine möglich ist und ob sich dadurch Vergünstigungen ergeben würden.

 

Erhöhung der Selbstbeteiligung
Durch eine Selbstbeteiligung übernehmen Sie jedes Jahr einen Teil der anfallenden Kosten selbst. Dadurch sinkt das Risiko für den Versicherungsanbieter und Ihre monatlichen Beiträge werden günstiger. Ob sich eine höhere Selbstbeteiligung lohnt, ist vom Einzelfall abhängig. Entstehen Ihnen dadurch keine Mehrausgaben, weil Sie gesund sind, kann dies die Beitragskosten stark reduzieren und zu einer hohen Ersparnis führen. Benötigen Sie allerdings kostenpflichtige Medikamente oder regelmäßige Behandlungen ist von einer Erhöhung Ihrer Selbstbeteiligung abzuraten.

Mit Risiko verbunden

Beachten Sie, dass die Selbstbeteiligung in den meisten Fällen nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung wieder reduziert werden kann. Wenn Sie die Selbstbeteiligung erhöhen und dann krank werden, kann es sein, dass Sie ihr Leben lang einen höheren Eigenanteil an den Kosten tragen müssen.

 

Basis- /Standard-Tarif
Der Basistarif steht allen Versicherten offen, die ihren Vertrag nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen haben. Er bietet Leistungen, die mit denen der GKV vergleichbar sind. Wer geringe Einkünfte hat und nach den Regelungen des Sozialrechts bedürftig ist, muss für den Basistarif nur die Hälfte des Höchstbetrags in der GKV – inklusive des durchschnittlichen Zusatzbeitrags – zahlen.

Übersteigt auch dies die finanziellen Möglichkeiten des Versicherten, zahlt das Sozialamt oder die Arbeitsagentur einen Zuschuss. Alle anderen müssen in der Regel den vollen Höchstbeitrag inklusive Beitrag zur Pflegepflichtversicherung aufbringen: Diese Kosten liegen aktuell bei 977,56 Euro (Stand: 2024).

Langjährig Versicherte, die ihren Vertrag in der Zeit vor 2009 abgeschlossen haben und seit mindestens zehn Jahren privat versichert sind, können unter bestimmten Bedingungen in den Standardtarif wechseln. Auch dieser Tarif bietet Leistungen, die mit der GKV vergleichbar sind. Die Prämien sind dabei auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (ohne Zusatzbeitrag) begrenzt. Aktuell liegt dieser er bei 728,17 Euro (Stand: 2024).

Der Versicherer kann einen Teil der Alterungsrückstellungen auflösen, um die Beiträge zu senken. In der Regel ist der Standardtarif damit deutlich günstiger als der Basistarif.

 

Beitragsdifferenz sinnvoll nutzen
Viele Versicherungsnehmer haben in der privaten Krankenversicherung geringere Beitragskosten als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Um für das Alter vorzusorgen, empfiehlt es sich grundsätzlich einen Sparplan einzuhalten. Das durch niedrigere Beiträge eingesparte Geld sollten Sie konsequent sparen um ein verringertes Einkommen im Alter auszugleichen.

 

Tarifwechsel
Falls Sie auf Teile der Leistungen Ihres bisherigen Tarifs verzichten können, ist ein Tarifwechsel möglicherweise die beste Option für Sie. In der privaten Krankenversicherung haben Sie jederzeit das Recht, innerhalb der Gesellschaft zu einem günstigeren Tarif mit gleichartigen oder verminderten Leistungen zu wechseln. Dies ist im Versicherungsvertragsgesetz (§ 204 VVG) eindeutig geregelt. Eine erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten darf der Versicherer in diesem Fall nicht verlangen.

Sollte der Wechseltarif einzelne Mehrleistungen vorweisen, kann ein Leistungsausschluss für diese Mehrleistungen der erneuten Gesundheitsprüfung entgegenwirken. Fragen Sie daher bei Ihrer Versicherung nach, ob es einen günstigeren Tarif für Sie gibt. Prüfen Sie das Angebot in Ruhe und haken Sie bei Bedarf nach. Nicht immer bieten die Gesellschaften sofort den günstigsten Tarif an.

Anbieterwechsel für Rentner selten sinnvoll

Die Gesellschaft zu wechseln, ist im Ruhestand meist nicht empfehlenswert. Sie würden bei dem Wechsel einen Teil Ihrer Alterungsrückstellungen verlieren, bei einem vor 2009 abgeschlossenen Vertrag sogar sämtliche Rückstellungen. Zudem müssten Sie erneut eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Haben sie mittlerweile gesundheitliche Beschwerden, lehnt die Versicherung einen Vertrag in der Regel ab oder verlangt Risikozuschläge.

Unter Umständen kann es hilfreich sein, sich an einen Berater zu wenden, der sich auf Tarifwechsel spezialisiert hat. Solche Berater arbeiten als Makler, Versicherungsberater oder Anwälte und verlangen ein festes Honorar oder eine Erfolgsbeteiligung. Bei einer Erfolgsbeteiligung als Vergütung sollten Sie jedoch vorsichtig sein: Der Berater hat dann vermutlich ein Interesse, eine möglichst hohe Ersparnis zu erzielen – selbst, wenn die Leistungen eines Tarifs deutlich schlechter sein sollten als eigentlich von Ihnen gewünscht.

Regelmäßig vergleichen

Wir empfehlen Ihnen ihren Tarif regelmäßig mit dem CHECK24 Vergleich für private Krankenversicherungen mit den aktuellen Tarifen am Markt zu vergleichen. Sollten Sie bei einem anderen Anbieter ein besseres Angebot finden, dann lassen Sie sich von unseren Experten kostenlos und unverbindlich beraten, ob ein Wechsel tatsächlich sinnvoll sein kann.

 

Häufige Fragen

  • Ist es sinnvoll als Rentner von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu wechseln?

    Ein später Wechsel in die private Krankenversicherung ist selten empfehlenswert, da die reduzierten Alterungsrückstellungen zu höheren Beitragskosten führen. Für die meisten Rentner sind Neukunden-Tarife in der PKV nicht finanzierbar. Je früher man einen Vertrag abschließt, desto mehr Geld für das Alter kann angespart werden. Das stabilisiert die späteren Beiträge. Wir empfehlen Ihnen den Wechsel in die PKV daher möglichst vor Ihrem 45. Geburtstag.

  • Kann meine private Krankenversicherung Leistungen kürzen?

    Ihr Versicherer sagt den vereinbarten Leistungen Ihrer PKV vertraglich zu und kann diese nachträglich nur mit Ihrer Zustimmung kürzen. Sollten Sie nicht zustimmen, ist eine Leistungskürzung nicht rechtens. Unangekündigte Leistungskürzungen, wie etwa die Einschränkung der Leistungen für Zahnersatz in der GKV, sind in einer privaten Krankenversicherung daher nicht zu befürchten.

  • Ist die PKV im Alter noch bezahlbar?

    Wer möglichst früh Mitglied in der privaten Krankenversicherung wird, bildet über die Jahre Alterungsrückstellungen, die die Beiträge im Alter möglichst stabil halten. In diesem Fall ist die private Krankenversicherung auch in hohen Alter bezahlbar. Ab der Vollendung des 60. Lebensjahres entfällt der gesetzliche 10-Prozent-Zuschlag, der ab dem 65. Lebensjahr zusätzlich zur Beitragsstabilisierung verwendet wird. Zusätzlich entfallen mit dem Renteneintritt die Beiträge für ein eventuell vereinbartes Krankentagegeld. Falls die Beiträge doch stärker gestiegen sind als erwartet, muss Ihnen jede PKV auch einen Basistarif anbieten, der sich bei den Leistungen und den Beitrag stets am Höchstsatz der GKV orientiert.

  • Kann ich als privatversicherter Rentner wieder zurück in die GKV?

    Die Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist vom Gesetzgeber grundsätzlich nicht vorgesehen. Es soll vermieden werden, dass Personen im jungen Alter von den günstigen Beitragskosten profitieren, später aber in die GKV zurückkehren und das Solidaritätssystem überlasten. Vor allem Personen ab 55 Jahren sollten damit rechnen, nicht zurück in die gesetzliche Versicherung wechseln zu können. Ein Wechsel in die PKV sollte daher immer gut überlegt sein. Allerdings gibt es auch für Rentner Möglichkeiten wieder Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zu werden, etwa über die Familienversicherung des Ehepartners. Eine andere Möglichkeit ist die mindestens einjährige Verlagerung des Wohnsitzes in ein Land mit Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung. Anschließend ist bei der Rückkehr nach Deutschland der Wiedereintritt in die GKV möglich.

Private Krankenversicherung Vergleich
  • Jetzt kostenlos und unverbindlich vergleichen
  • Ihre Daten sind sicher, keine Datenweitergabe
    Wen möchten Sie versichern?