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Private Krankenversicherung wechseln

  • Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Versicherung
  • Tarifwechsel bei Ihrem aktuellen Anbieter
  • Anbieterwechsel zu einem anderen Versicherer

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Das Wichtigste zusammengefasst

  • Selbstständige, Freiberufler und Beamte können nach bestandener Gesundheitsprüfung aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die PKV wechseln. Arbeitnehmer müssen ein regelmäßiges Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze (Stand 2025: 73.800 Euro pro Jahr) vorweisen.
  • Der Wechsel des Tarifs innerhalb einer privaten Krankenversicherung ist oft sinnvoller als ein Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung.
  • Wenn Sie sich für einen Tarifwechsel interessieren, ist der Versicherer dazu verpflichtet, Sie zum Wechsel zu beraten.
  • Bei einem Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung entfällt die 12-monatige Bindungsfrist.
Tobias Laber, CHECK24-Experte für private Krankenversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Tobias Laber, CHECK24-Experte für private Kranken­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 02.01.2024

Inhaltsverzeichnis

  1. Wechsel GKV zu PKV
  2. Vorteile der privaten Krankenversicherung
  3. Wechsel des PKV Anbieters
  4. Tarifwechsel innerhalb der PKV
  5. Kündigungsfristen
  6. Häufige Fragen

Von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung

Wann Sie die Option zum Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) erhalten, ist durch gesetzliche Vorgaben geregelt und von Ihrer individuellen Lebenssituation abhängig. Folgende Faktoren entscheiden über Ihre Wechselmöglichkeiten von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die PKV:

Gesundheitszustand

Anbieter privater Krankenversicherung ermitteln bei Antragsstellung Ihren Gesundheitszustand, um über eine Annahme zu entscheiden. Hierzu müssen Sie eine Reihe von Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Je nach Ergebnis dieser Gesundheitsprüfung nimmt die Private Krankenversicherung Sie auf oder lehnt den Antrag aufgrund bestehender Vorerkrankungen ab. Eine Aufnahme kann auch unter Ausschluss gewisser Leistungen oder mit einem Risikozuschlag erfolgen.

Die Beurteilung von Vorerkrankungen variiert bei den verschiedenen Versicherern. Unsere spezialisierten Kundenberater können Ihnen anhand Ihrer Gesundheit und Ihren Präferenzen die beste Versicherung für Ihre Situation anbieten.

Berufliche Situation

Angestellte

Für den Wechsel in die PKV müssen Angestellte ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 73.800 Euro (Stand 2025) beziehen. Es handelt sich dabei um die sogenannte Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Sobald das regelmäßige Jahresgehalt oberhalb der JAEG liegt und die Mitteilung der Personalstelle an die GKV erfolgt ist, sind Angestellte versicherungsfrei und können zwischen gesetzlicher und privater Versicherung entscheiden.

Mehr zur PKV für Angestellte

Selbstständige

Selbstständige und Freiberufler brauchen für den Wechsel in eine PKV kein Mindesteinkommen, da sie von der Sozialversicherungspflicht befreit sind. Sie können sich also aussuchen, wie sie sich absichern möchten.

Allerdings gibt es Einschränkungen für freiberufliche Künstler, Geschäftsführer einer GmbH/UG und nebenberuflich Selbstständige. In diesen Fällen gilt die Jahresarbeitsentgeltgrenze und sie müssen ein regelmäßiges jährliches Einkommen von mindestens 73.800 Euro brutto nachweisen.

Mehr zur PKV für Selbstständige

Beamte und Beamtenanwärter

Verbeamtete Personen und Beamtenanwärter sind nicht sozialversicher­ungspflichtig. Sie können daher frei wählen, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern möchten. Auch die Versicherungspflichtgrenze findet bei Beamten keine Anwendung. Weil ihr Dienstherr mindestens 50 Prozent der Kosten als Beihilfe übernimmt, müssen Beamte nur eine Versicherung für die übrigen Kosten - eine sogenannte beihilfebedingte Restkostenversicherung - abschließen. Private Krankenversicherungen sind für Beamte dadurch besonders preiswert.

Mehr zur PKV für Beamte

Mehr zur PKV für Beamtenanwärter

Studenten

Wer studiert, hat bis zu drei Monate nach Beginn des Studiums Zeit in die private Krankenversicherung zu wechseln. Diese Entscheidung gilt in der Regel allerdings für das gesamte Studium. Wer familienversichert ist und während seines Studiums das 25. Lebensjahr vollendet, hat erneut die Chance auf einen Wechsel. Dasselbe gilt für Studenten bei Vollendung des 30. Lebensjahres. Studenten sind von der Jahresarbeitsentgeltgrenze ausgenommen und können sich auch dann privat versichern, wenn sie weniger oder kein Einkommen beziehen.

Mehr zur PKV für Studenten

Darum lohnt sich ein möglichst früher Eintritt in die private Krankenversicherung

Mit steigendem Alter häufen sich Arztbesuche. Sofern sich der Versicherungsnehmer nicht in einer Ausbildung oder einem Studium befindet, bilden private Krankenversicherungen Altersrückstellungen. Diese dienen dazu, dass die Beiträge im Alter weitestgehend stabil bleiben. Wer später in die PKV einsteigt, hat weniger Zeit, diese Rückstellungen zu bilden. Da die monatlichen Beitragskosten für die PKV durch einen zu späten Versicherungseintritt stark ansteigen würden, ermöglichen die meisten Privatversicherer einen Tarifabschluss nur bis zu einem Höchsteintrittsalter zwischen 55 und 65 Jahren.

Wer früher in die PKV einsteigt, hat mehr Zeit Altersrückstellungen zu bilden und profitiert zudem noch von einem oftmals besseren Gesundheitszustand und günstigeren Beiträgen.

Eine Privatversicherung für Neugeborene ist innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt sogar ohne Gesundheitsprüfung möglich, wenn die Eltern bereits bei der selben Versicherung krankenversichert sind und der gleiche Versicherungsschutz gewünscht wird. Auch Kinder können jederzeit privat versichert werden, wenn die Eltern dies wünschen und auf die beitragsfreie Familienversicherung verzichten, falls sie gesetzliche krankenversichert sind.

Wir empfehlen Ihnen den Einstieg in eine PKV möglichst vor einem Alter von 45 Jahren. In manchen Fällen, beispielweise wenn Sie keine gesundheitlichen Probleme haben, kann der Vertragsabschluss auch später noch sinnvoll sein.

So funktioniert der Wechsel von der gesetzlichen in die private Versicherung

Kündigung der GKV

Um die gesetzliche Krankenversicherung ordentlich zu kündigen, sollten Sie die Kündigung per Fax oder Einschreiben an Ihre Krankenkasse senden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. In Ihrer Kündigung geben Sie an, zu welchem Zeitpunkt Sie den Vertrag beenden möchten und dass Sie eine Kündigungsbestätigung wünschen. Sollte Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöhen oder Leistungen kürzen, haben Sie außerdem das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Ist dies der Fall, haben Sie zwei Monate Zeit, Ihre Versicherung zum Wirksamwerden der Vertragsanpassung zu kündigen.

Wenn Sie die Kündigung nicht selbst versenden möchten, können Sie unseren Kündigungsservice nutzen und diese bequem digital unterschreiben. CHECK24 übermittelt das Kündigungsschreiben an die Versicherung und informiert Sie, sobald die Kündigung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.

Die Suche nach einer PKV

Haben Sie sich für eine private Krankenversicherung entschieden, stellen Sie bei einem Anbieter Ihrer Wahl einen Antrag. Ab diesem Punkt müssen Sie die Gesundheitsfragen beantworten, damit der Versicherer ihr individuelles Risiko einschätzen kann. Die Versicherung entscheidet dann auf Grundlage der Gesundheitsprüfung, ob sie den Antrag annimmt, eventuell einen Risikozuschlag erhebt, Leistungen ausschließt oder den Antrag ablehnt.

Eine Ablehnung der Versicherung bei einem einzelnen Anbieter bedeutet nicht automatisch, dass eine Privatversicherung für Sie unmöglich ist. Unsere Experten beraten Sie zu Ihrer persönlichen Situation.

Nach der Annahme Ihres Antrags erhalten Sie eine Annahmebestätigung von der Versicherungsgesellschaft. Diese Bestätigung muss bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden, damit der Wechsel in die PKV wirksam wird. Sollte die PKV den Antrag ablehnen, bleiben Sie automatisch weiter gesetzlich versichert. Eine frühzeitige Kündigung der GKV stellt daher kein Risiko dar. Sie ist erst dann gültig, sobald eine private Versicherung die Annahme des Antrags bestätigt. Unsere Kundenberater übernehmen gerne den Kontakt zu den Versicherern und helfen Ihnen bei Ihrem Wechsel.

Vorteile: So profitieren Sie nach einem Wechsel in die Privatversicherung

In der privaten Krankenversicherung profitieren Versicherte vor allem durch bessere und vertraglich garantierte Leistungen, etwa für Zahnersatz. Diese reichen weit über die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus. Zusätzlich bietet die Privatversicherung viele weitere Vorteile:

  • Die Leistungen Ihres Tarifs sind garantiert und dürfen (im Gegensatz zur GKV) nachträglich nicht gekürzt werden.
  • Vor allem Gutverdiener können in der PKV sogar sparen, weil die Beitragskosten nicht vom Einkommen, sondern von den Tarifleistungen und Ihrem Gesundheitszustand abhängig sind.
  • Bei Leistungsfreiheit erhalten Sie in vielen Tarifen jährlich einen Teil Ihrer Beiträge zurück. In manchen Tarifen kann die Rückerstattung sogar direkt in den monatlichen Prämien verrechnet werden.
  • Durch die Möglichkeit, den Tarif innerhalb der PKV zu wechseln, können Sie den Versicherungsschutz jederzeit an Ihre individuelle Lebenssituation anpassen.
  • Durch die besseren Abrechnungsmöglichkeiten erhalten Sie bei Ärzten schneller einen Termin und die Wartezeiten fallen deutlich kürzer aus.

Anbieterwechsel: Ob und wann sich der Wechsel des Anbieters lohnt

Wer seinen PKV Anbieter wechseln möchte, muss wissen, dass die bisher angehäuften Altersrückstellungen zu einem Teil oder sogar vollständig verloren gehen. Wer seinen Vertrag nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen hat, kann die Rückstellungen zum Großteil auf die neue Versicherung übertragen.

Wie hoch die verlorenen Rückstellungen bei einem Wechsel wären, können Sie bei Ihrer Versicherung erfragen. Wer bereits vor dem 1. Januar 2009 privat versichert war, verliert seine Altersrückstellungen bei einem Anbieterwechsel vollständig.

In diesen Fällen kann sich ein Anbieterwechsel lohnen:

 

  • Sie sind bisher über einen leistungsschwachen Tarif versichert

Dadurch geht nur ein kleiner Anteil der Altersrückstellungen verloren, da die angesparte Summe im Basisvertrag, die zum neuen Versicherer übertragen wird, nicht viel höher wäre.

 

  • Bei Ihrem bisherigen Anbieter kommt es übermäßig oft zu Beitragsanpassungen

Sind Sie bei einem instabilen Versicherer unter Vertrag, ist es schwer mit den Beitragskosten zu planen. Ein Wechsel des Anbieters kann in diesem Fall dafür sorgen, dass Ihre Beiträge wieder stabiler werden.

 

  • Sie sind unzufrieden und ihr Vertrag besteht erst seit kurzem

Dadurch ist die Höhe der angesammelten Altersrückstellungen noch nicht allzu hoch und ein Wechsel führt zu weniger Verlust.

Bei einem anderen Versicherungsanbieter sind Sie Neukunde. Das bedeutet, dass Sie auch erneut eine Gesundheitsprüfung durchführen müssen. Sollte sich Ihr Gesundheitszustand seit der letzten Überprüfung verschlechtert haben, müssen Sie mit einem Risikozuschlag oder sogar Leistungsausschlüssen rechnen. Bevor Sie tatsächlich Ihren Anbieter wechseln, raten wir Ihnen zu einer unverbindlichen Beratung durch unsere Versicherungsexperten.

Der Anbieterwechsel in der privaten Krankenversicherung ist daher aus finanzieller Sicht - bei langer Laufzeit – oft keine gute Option. Sind Sie mit Preis und Leistung Ihres aktuellen Tarifs nicht zufrieden, ist ein Tarifwechsel bei Ihrem aktuellen Anbieter häufig die sinnvollere Wahl.

Tarifwechsel beim gleichen Anbieter: Diese Möglichkeiten gibt es in einen günstigeren Tarif zu wechseln

In der privaten Krankenversicherung haben Sie jederzeit das Recht, in einen anderen Tarif Ihres Versicherers zu wechseln. Ihr Anbieter darf Ihnen für eine solche Tarifoptimierung keine Kosten in Rechnung stellen.

Wechseln Sie nicht in einen leistungsstärkeren Tarif, verzichtet der Versicherer beim Tarifwechsel sogar auf eine erneute Gesundheitsprüfung. Dadurch beugen Sie Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen vor. Oft ist der Wechsel in einen günstigeren Tarif zum Rentenbeginn sinnvoll. Achten Sie dabei jedoch darauf, dass keine wichtigen Leistungen gestrichen werden.

Der Tarifwechsel innerhalb Ihrer bisherigen PKV kann sich besonders dann lohnen, wenn…

  • … Ihnen Ihr bisheriger Tarif zu teuer ist.
  • … Ihr bisheriger Tarif Leistungen absichert, die Sie nicht benötigen.
  • … Ihr Vertrag bereits längere Zeit besteht und mittlerweile passendere Tarife vom Versicherer angeboten werden. (Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich alle 3-5 Jahre nach neuen Tarifen Ihres Anbieters erkundigen)

Unisex- und Bisex-Tarife

Wer seinen Vertrag vor dem 21.12.2012 abgeschlossen hat, verfügt über einen sogenannten Bisex-Tarif. Diese sind geschlechtsspezifisch kalkuliert und somit für Männer und Frauen unterschiedlich teuer. Grund dafür war, dass Frauen durch potenzielle Schwangerschaften und eine allgemein höhere Lebenserwartung statistisch für die Versicherungen ein erhöhtes Kostenrisiko darstellten. Dadurch waren die Beitragskosten für Frauen früher oft deutlich höher als für Männer. Tarife, die nach diesem Stichtag abgeschlossen wurden, sind sogenannte Unisex-Tarife und geschlechtsunabhängig.

Achten Sie darauf, dass Sie sich nicht in einem geschlossenen Alttarif befinden. Es droht das Risiko, dass die Kohorte der Versicherten in diesem Tarif überaltert, wodurch die Beitragskosten steigen, da alle Neukunden in einen Unisextarif aufgenommen werden.

Standardtarif

Beim Standardtarif handelt es sich um einen preiswerten Tarif der PKV, welcher mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar ist und dadurch im Alter und für Rentner oftmals interessant wird. Allerdings ist er nicht für jeden zugänglich.

Der Wechsel in den Standardtarif ist nur möglich, wenn Sie bereits vor dem 01.09.2009 immer mit demselben Bisex-Tarif privat krankenversichert waren. Außerdem muss man für den Wechsel mindestens 65 Jahre alt sein. Ausnahme ist ein Mindestalter von 55 Jahren oder der Bezug einer gesetzlichen Rente bei Verdienst unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Ein Tarifwechsel aus dem Standardtarif heraus ist nicht möglich. Zudem können neben ihm keine gesundheitlichen Zusatzversicherungen abgeschlossen werden.

Basistarif

In diesen Tarif kann wechseln, wer seine private Krankenversicherung nach dem 01.09.2009 abgeschlossen hat. Auch hier handelt es sich um einen Tarif, der dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkasse ähnlich ist. Der Wechsel in den Basistarif Ihrer Krankenversicherung ist nur dann sinnvoll, wenn Ihre aktuellen Beitragskosten deutlich höher sind als der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. An diesem orientiert sich nämlich der Beitrag zum Basistarif. Sollte Ihnen durch die Beiträge zum Basistarif eine Sozialhilfebedürftigkeit drohen, können Sie einen Antrag stellen, dass die Beitragskosten halbiert werden. Im Basistarif ist der Abschluss von Zusatzversicherungen erlaubt.

Wer einmal in der PKV versichert ist, kann nur unter gewissen Voraussetzungen zurück in die gesetzliche Versicherung wechseln. Welche das sind, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Kündigungsfristen: Was sie beachten müssen, wenn Sie einen Wechsel planen

Von GKV in PKV

Wollen Sie von einer gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln, sind Sie nicht an die 12-monatige Bindungsfrist gebunden.

  • Nachdem Ihre Versicherungspflicht durch eine Verbeamtung, Selbstständigkeit oder ein Angestelltenverhältnis mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze entfällt, haben Sie bis zu zwei Wochen Zeit um Ihren Austritt aus der gesetzlichen Versicherung bekannt zu geben. In diesem Fall können Sie mit sofortiger Wirkung von der GKV in die PKV wechseln.
  • Wer bereits Selbstständig, verbeamtet oder Angestellter mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze ist, für den gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist zum Ende des übernächsten Monats.
  • Sollte Ihre gesetzliche Krankenkasse die Beiträge erhöhen oder Leistungen streichen, erhalten Sie ein Sonderkündigungsrecht und können innerhalb eines Monats nach Umsetzung der Änderungen Ihre GKV kündigen.

Anbieterwechsel

  • Wollen Sie Ihren Anbieter wechseln, müssen Sie dafür die gesetzliche Kündigungsfrist beachten. Manche Versicherer setzen die Frist auf drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Ein Vertrag, der beispielsweise zum 01. November abgeschlossen wurde, muss also spätestens am 31. Juli gekündigt werden, damit er am 31. Oktober endet. Bei anderen Versicherern hingegen können Sie Ihren Vertrag zum Ende eines Kalenderjahres kündigen. Die Frist von 3 Monaten ist hier ebenfalls zu beachten.
  • In vielen Fällen setzen Privatversicherer eine Mindestversicherungsdauer voraus. Diese beträgt meist ein bis zwei Jahre. Auch in diesem Fall gilt die 3-monatige Kündigungsfrist.
  • Falls Ihr Anbieter die Beiträge erhöht, erhalten Sie ein Sonderkündigungsrecht und können Ihren Vertrag bis zu zwei Monate nach Erhalt der Information über die Beitragserhöhung kündigen.

Damit die Kündigung bei einem Anbieterwechsel wirksam ist, müssen Sie einen nahtlosen Übergang in eine andere Versicherung nachweisen.

Wechsel in einen anderen Tarif innerhalb einer PKV

Ein Tarifwechsel innerhalb einer privaten Krankenversicherung ist an keine Fristen gekoppelt. Das bedeutet, dass Sie jederzeit Ihren Tarif wechseln können. Der Anbieter ist sogar gesetzlich verpflichtet, Sie zum gewünschten Wechsel zu beraten. Die Kündigung des bisherigen Tarifs sollten Sie immer schriftlich durchführen.

Häufige Fragen

  • In welchen Lebenssituationen lohnt sich ein Wechsel in die PKV besonders?

    Eine private Krankenversicherung abzuschließen lohnt sich besonders für junge und gesunde Menschen mit hohem Einkommen. Privatversicherte bezahlen in der PKV häufig geringere Beiträge, als es in der GKV der Fall wäre, obwohl sie besseren Versicherungsschutz besitzen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, um Mitglied in einer privaten Krankenversicherung zu werden, ist die PKV fast immer die bessere Entscheidung. Haben Sie viele Kinder, sollten Sie vor Ihrem eigenen Wechsel die summierten Versicherungskosten für ihre Kinder prüfen, da diese jeweils einen eigenen Vertrag benötigen.

  • Was bedeutet die 12-monatige Bindungsfrist in der GKV bei einem Wechsel in die PKV?

    Normalerweise sind gesetzlich Versicherte 12 Monate an ihre GKV gebunden. Bei einem Wechsel in die PKV gilt diese Bindungsfrist nicht. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, muss für den Wechsel nur die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende beachten. Entfällt die Versicherungspflicht, haben bislang gesetzlich Versicherte zwei Wochen Zeit, ihren Austritt aus der GKV zu erklären. Dadurch wird auch diese Kündigungsfrist hinfällig und man kann sofort in die PKV wechseln.

  • Wie viel kostet eine PKV im Monat?

    Für junge, gesunde Arbeitnehmer gibt es Tarife bereits für unter 200 Euro monatlich. Selbstständige ohne Arbeitgeberanteil sollten etwa 300 Euro pro Monat einplanen. Mit 40 Jahren liegen die Kosten für Angestellte bei etwa 280 Euro, für Selbstständige dagegen bei etwa 470 Euro pro Monat. Wer noch stärker von höheren Leistungen in der PKV profitieren möchte, findet ab einem Arbeitnehmeranteil von ca. 365€ attraktive Tarife. Wenn Sie sich für eine PKV interessieren, empfehlen wir Ihnen den Abschluss möglichst vor Ihrem 45. Geburtstag.

  • Was passiert mit meinen Altersrückstellungen bei einem PKV-Tarifwechsel?

    Wechseln Sie innerhalb Ihres Versicherers lediglich in einen anderen Tarif, hat dies keinerlei Auswirkungen auf Ihre bisher angesparten Altersrückstellungen. Diese werden einfach übertragen und Sie können Sie ohne Verluste in den neuen Tarif mitnehmen. 
    Bei einem Anbieterwechsel hingegen würden nur die Rückstellungen übertragen werden, die Sie im selben Zeitraum im Basistarif Ihres Versicherers angespart hätten

  • Wie komme ich mit 55 aus der privaten Krankenversicherung raus?

    Da ältere Menschen häufig mehr medizinische Versorgung benötigen, sieht der Gesetzgeber nicht vor, dass Privatversicherte später das Solidarsystem der GKV überlasten. Ein Wechsel ist daher nicht so einfach möglich. Nur wer innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens einen Tag gesetzlich krankenversichert war, kann ohne Umwege zurück in die GKV wechseln.
    Eine weitere Möglichkeit um nach der Vollendung des 55. Lebensjahres zurück in die GKV zu gelangen ist, dass Sie in die gesetzliche Familienversicherung Ihres Ehe-/Lebenspartners aufgenommen werden. Dazu muss Ihr monatliches Gesamteinkommen unter 535 Euro (556 Euro für Minijobber) liegen.
    Die letzte Möglichkeit ist ein längerfristiger Aufenthalt und damit die Versicherung in einem Land mit Versicherungspflicht in gesetzlichen Krankenkassen. Bei der Rückkehr nach Deutschland wird die gesetzliche Versicherungszeit anerkannt und man kann einfach zurück in die GKV wechseln.

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