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alle BewertungenViele Beamte und Beamtinnen entscheiden sich zu Beginn ihrer Laufbahn für eine private Krankenversicherung (PKV). Dafür gibt es viele gute Gründe. Beamte und Beamtenanwärter sind nicht sozialversicherungspflichtig und somit steht es ihnen frei, zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung zu wählen. Das ist ein großer Vorteil gegenüber Angestellten, die erst bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Bruttojahreseinkommen von 66.600 Euro – Stand 2023) die Möglichkeit erhalten, in die PKV zu wechseln.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind abhängig vom Tarif oftmals deutlich besser als die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie umfassen beispielsweise 1- oder 2-Bettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung und deutlich höhere Zuschüsse für Zahnersatz.
Zudem können die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) jährlich angepasst und auch reduziert werden, währen die Leistungen in der PKV vertraglich garantiert sind. Daher besteht bei der GKV das Risiko, dass möglich entstehende Leistungslücken mit der Zeit über private Zusatzversicherungen geschlossen werden müssen.
Beamte genießen einen großen Vorteil bei der Krankenversicherung: Sie haben Anspruch auf sogenannte Beihilfe. Das heißt, sie erhalten von ihrem Dienstherrn einen Zuschuss zu ihren Behandlungskosten. Die Höhe der individuellen Beihilfe richtet sich dabei nach dem Bundes- oder jeweiligen Landesrecht und ist abhängig von der individuellen Lebenssituation des Beamten. In Regel liegt sie aber bei mindestens 50 Prozent. Beamte mit mehr als einem Kind und Pensionäre erhalten in den meisten Bundesländern einen Zuschuss von 70 Prozent. Ehe- oder Lebenspartner von Beamten sind innerhalb gewisser Einkommensgrenzen ebenfalls mit 70 Prozent beihilfeberechtigt und Kinder erhalten sogar 80 Prozent.
Beihilfesätze (Bund). Die Sätze für Landesbeamte können je nach Bundesland variieren. Siehe auch „Beihilfesätze der Bundesländer“.
Beihilfesatz | Versorgungsbedarf | |
---|---|---|
Beamter | 50 Prozent | 50 Prozent |
Beamter mit zwei oder mehr Kindern | 70 Prozent | 30 Prozent |
*Ehe-/Lebenspartner | 70 Prozent | 30 Prozent |
Kinder | 80 Prozent | 20 Prozent |
Beamter im Ruhestand | 70 Prozent | 30 Prozent |
Der Dienstherr beteiligt sich also mit der Beihilfe direkt an den medizinischen Kosten und Beamte müssen nur die Differenz – also ihren Eigenanteil – tragen. Daher spricht man bei der privaten Krankenversicherung für Beamte oftmals auch von einer Beihilfeversicherung oder Restkostenversicherung, die eben nur die Kosten abdeckt, die nicht schon von der Beihilfe übernommen werden.
Der große Vorteil: Im Gegensatz zu beispielweise privat versicherten Angestellten, müssen Beamte und Beamtenanwärter mit Beihilfeanspruch so nur einen Teil der medizinischen Kosten versichern. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bieten die privaten Anbieter dafür spezielle vergünstigte Tarife an.
Beispiel:
Eine Beamtin mit zwei Kindern hat einen Beihilfeanspruch von 70 Prozent.
Sie lässt sich aufgrund eines grippalen Infektes von ihrem Hausarzt behandeln und erhält von der Praxis eine Rechnung über 200 Euro.
70 Prozent, also 140 Euro, werden von der Beihilfe übernommen. Die übrigen 60 Euro reicht sie bei ihrer privaten Krankenversicherung ein, wo sie eine Beihilfeversicherung für die restlichen 30 Prozent der Kosten hat. Somit wäre hier der Versicherungsbedarf optimal gedeckt.
Die Beihilfeversicherung zahlt dabei auch zu 100% für Leistungen, die von der Beihilfe nicht übernommen werden. Wenn die Beihilfe etwa Höchstbeiträge für gewisse Leistungen festlegt, wie beispielsweise für Zahnersatz oder Brillen.
Zahlt die Beihilfe beispielsweise maximal 200 Euro eine Brille. Die gewünschte Brille kostet 600 Euro. Eine Private Beihilfeversicherung übernimmt die restlichen 400 Euro obwohl dies mehr als 50% Bezuschussung bedeutet.
Private Beihilfeversicherung anpassen
Ändert sich der Beihilfesatz, zum Beispiel durch die Geburt eines Kindes oder eine Scheidung, muss der private Krankenversicherungsschutz erhöht oder gesenkt werden.
Für den Wechsel in die private Krankenversicherung müssen vorab eine Reihe von Angaben zum Gesundheitsstatus und Vorerkrankungen gemacht werden – das gilt auch für Beamte. Jedoch gibt es eine Besonderheit. Beamte und Beamtinnen können von der sogenannten Beamtenöffnungsklausel Gebrauch machen, die auch eine Versicherung bei schweren Vorerkrankungen ermöglicht. Diese Öffnungsaktion ist eine freiwillige Aktion der meisten Krankenversicherer im PKV-Verband.
Anders als etwa Angestellte oder Selbständige können Personen dann innerhalb der ersten 6 Monate der erstmaligen Verbeamtung nicht aufgrund von Vorerkrankungen oder hohem Alter abgelehnt werden. Es besteht ein sogenannter Kontrahierungszwang für bestimmte Tarife der Öffnungsaktion. Der Anbieter kann für diese Tarife lediglich einen maximalen Risikoaufschlag von 30 Prozent auf den Beitrag festlegen und darf keine Leistungen ausschließen.Allerdings gilt es die Leistungen für Tarife in der Öffnungsaktion genau zu prüfen, da sie aufgrund des hohen Risikos für den Versicherer oftmals sehr eingeschränkt sind und häufig nicht besser leisten als die GKV. So gesehen ist die Öffnungsaktion für Beamte eher als Notlösung für Personen zu sehen, die sonst keine private Krankenversicherung bekommen würden.
Seit 2019 gilt die Öffnungsaktion auch für Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter und Referendare). Diese mussten zuvor bei schweren Vorerkrankungen noch bis zur vollen Verbeamtung in der GKV verbleiben, da der Kontrahierungszwang noch nicht für sie galt.
Heilfürsorge für gefährliche Berufe
Beamte mit gefährlichen Tätigkeiten sind nicht beihilfeberechtigt, für sie zahlt der Staat eine Heilfürsorge. Hierzu zählen etwa die Polizisten in einigen Bundesländern oder Feuerwehrleute. Der Staat übernimmt damit anfallende Behandlungskosten in voller Höhe. Eine private Pflegepflichtversicherung aus den Beihilfetarifen wird dennoch zusätzlich benötigt. Die Angehörigen haben Anspruch auf Beihilfe. Sobald Beamte mit gefährlichen Tätigkeiten pensioniert werden, erhalten auch sie Beihilfe statt Heilfürsorge und benötigen entsprechend eine Restkostenversicherung.
Anhand der vielen Vorteile und Privilegien für Beamte in der privaten Krankenversicherung ist es nicht überraschend, dass sich die meisten Beamten und Beamtenanwärter für die PKV entscheiden. Hinzu kommt, dass eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung mit oftmals deutlich höheren Beitragskosten verbunden ist. Anders als bei Angestellten erhalten Beamte in den meisten Bundesländern keinen Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung. Das bedeutet, dass sie den kompletten Beitrag zur GKV selbst zahlen müssen.
Seit 2018 können Beihilfeberechtigte zwar neben der individuellen Beihilfe in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung auch eine pauschale Beihilfe wählen. Hierbei erhalten Beamte einen Zuschuss von 50 Prozent zu den Krankenversicherungskosten, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Diese Wahlmöglichkeit existiert Stand 2022 jedoch nur für Beamte in Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen. Zudem ist die Entscheidung ist endgültig. Ein späterer Wechsel in die PKV ist mit einer Entscheidung für die pauschale Beihilfe nicht mehr möglich.
Viele Landesbeamte und alle Bundesbeamten sind in der gesetzlichen Krankenversicherung also finanziell deutlich schlechter gestellt als ein sozialversicherungspflichtiger Angestellter und mit einer individuellen Beihilfeversicherung deutlich besser beraten.
Für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner von Beamten besteht ein Anspruch auf Beihilfe, wenn sie kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen haben. Dann beteiligt sich der Dienstherr an den Gesundheitskosten. Die Beihilfe für Ehepartner von Bundesbeamten beträgt 70 Prozent.
Die Einkommensgrenze für den Beihilfeanspruch beträgt für diesen Fall 20.000 Euro Brutto (Stand: 2023). Besteht ein Anspruch, muss für die restlichen Gesundheitskosten ebenfalls eine zusätzliche Beihilfeversicherung abgeschlossen werden.
Ist man als Ehepartner eines Beamten dagegen sozialversicherungspflichtig angestellt, besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Auch die Kinder von Beamten und Beamtenanwärtern haben Anspruch auf Beihilfe. So erhält ein Bundesbeamter beispielsweise 80 Prozent Beihilfe für seine Kinder. Für jedes beihilfeberechtigte Kind muss ebenfalls eine Restkostenversicherung über den restlichen Teil der Krankheitskosten abgeschlossen werden. Bei einer Deckungslücke von nur 20 Prozent fallen die Kosten dabei sehr gering aus.
Sind beide Ehepartner als Beamte beihilfeberechtigt, wird das Kind immer demjenigen zugeordnet, welcher den Anteil des Familienzuschlags für das Kind erhält. Damit wird die Beihilfe für das Kind nur an diesen Elternteil ausgezahlt.
Über die Beihilfe sind Kinder abgesichert, solange Kindergeld für sie gezahlt wird – also in der Regel bis zum Abschluss der Ausbildung und maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Sollte Ihr Kind über ein Alter von 25 Jahren hinaus studieren, entfällt die Beihilfe. Es kann dann in eine private Krankenvollversicherung zu Ausbildungskonditionen wechseln und entsprechend höhere Beiträge zahlen.
Der Beihilfeanspruch für Pensionäre gilt bis an ihr Lebensende. Der Beihilfesatz beträgt für Beamte im Ruhestand und deren beihilfeberechtigte Ehepartner in der Regel 70 Prozent.
Beamte haben einen Beihilfeanspruch von mindestens 50 Prozent. Das bedeutet, sie müssen nur die Hälfte ihrer Gesundheitskosten mit einer privaten Restkostenversicherung absichern. Ein Beispiel aus unserem Vergleich zeigt: Für einen 30 Jahre alten Beamten mit einem Beihilfeanspruch von 50 Prozent gibt es sehr guten privaten Versicherungsschutz bereits für 283,68 € im Monat (Daten aus dem CHECK24-Vergleich 2022).
Kinder von Beamten haben einen Beihilfeanspruch von 80 Prozent. Daher müssen nur 20 Prozent der anfallenden Gesundheitskosten abgesichert werden, weshalb eine PKV für Beamtenkinder besonders günstig ist. Pro Kind liegen die Kosten bei etwa 40-50 Euro.
Beamtenanwärter sind mit Beginn ihrer Ausbildung nicht mehr über die GKV der Eltern familienversichert und brauchen eine eigene Versicherung. Auch Sie haben die Wahl zwischen der GKV und der PKV. So gilt auch für Anwärter: Wer sich freiwillig gesetzlich versichert, zahlt in den meisten Fällen den Gesamtbeitrag komplett alleine.
Wird eine Behandlung notwendig, reicht der Beamte die Rechnung bei seiner Beihilfestelle ein. Diese erstattet dann den festgelegten Anteil der Kosten. Der Beamte muss lediglich den Rest privat übernehmen beziehungsweise über seine private Beihilfeversicherung abrechnen.
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