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Tobias Laber, CHECK24-Experte für private Krankenversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 22.11.2024
Beamte oder Beamtenanwärter sind nicht sozialversicherungspflichtig und somit steht es ihnen frei, zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung zu wählen. Das unterscheidet sie von Angestellten, die erst bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Bruttojahreseinkommen von 73.800 Euro, Stand: 2025) in die PKV wechseln können.
Viele Beamte und Beamtinnen entscheiden sich zu Beginn ihrer Laufbahn für eine private Krankenversicherung: Laut dem PKV-Verband sind 93 Prozent der Beamten privat versichert.
Die private Krankenversicherung bietet für Beamte viele Vorteile:
Beamte bekommen in der Form von Beihilfe finanzielle Unterstützung für Behandlungskosten von ihrem Dienstherrn. Die Höhe der Beihilfesätze variiert je nach Bundes- oder Landesrecht. Sie ist zudem abhängig von der Familien- und Lebenssituation. Grundsätzlich werden immer mindestens 50 Prozent der Behandlungskosten vom Dienstherrn getragen.
Der Dienstherr beteiligt sich also mit der Beihilfe an den medizinischen Kosten und Beamte müssen nur die restlichen Kosten durch eine Krankenversicherung abdecken. Daher spricht man bei der privaten Krankenversicherung für Beamte oftmals auch von einer Beihilfeversicherung oder Restkostenversicherung.
Beispiel:
Eine Bundesbeamtin mit zwei Kindern (Beihilfesatz 70 Prozent) erhält eine Arztrechnung über 200 Euro:
Bei bestimmten Leistungen, beispielsweise Sehhilfen, kann es jedoch zu einer Versorgungslücke kommen. Beispiel: Die Beihilfe übernimmt 30 Prozent der Kosten für eine Brille, die Versicherung zahlt 50 Prozent. Es würde damit ein Eigenanteil von 20 Prozent für die Beamtin entstehen.
Beihilfeergänzungstarife sind für Beamte besonders relevant, da sie die Kosten übernehmen, die von der Beihilfe nicht gedeckt werden.
Da die Beihilfe in der Regel nur einen Teil der medizinischen Kosten übernimmt, können durch einen Beihilfeergänzungstarif finanzielle Lücken geschlossen werden.
Ebenso wichtig sind stationäre Wahlleistungstarife. Diese Tarife ermöglichen es, im Falle eines Krankenhausaufenthalts zusätzliche Leistungen und Komfortleistungen in Anspruch zu nehmen. So können Beamte sich beispielsweise für ein Einzelzimmer entscheiden oder Behandlungen durch Chefärzte beanspruchen. Diese Wahlleistungstarife bieten eine individuelle und hochwertige Versorgung im Krankenhaus – ohne dass hohe Zusatzkosten entstehen.
Insgesamt gewährleisten diese beiden Zusatzversicherungen eine rundum abgesicherte Gesundheitsversorgung. Sie bieten nicht nur finanziellen Schutz, sondern auch Zugang zu besseren medizinischen Leistungen und mehr Komfort im Krankheitsfall.
PKV leistet bis zu 100 Prozent
Die Beihilfeergänzungstarife der PKV übernehmen auch 100 Prozent für Leistungen, die von der Beihilfe nicht oder nur teilweise bezuschusst werden (z. B. bei Höchstbeträgen für Zahnersatz oder Brillen). Zahlt die Beihilfe beispielsweise maximal 300 Euro für Brillen, die gewünschte Brille kostet aber 700 Euro, so übernimmt die private Beihilfeversicherung die restlichen 400 Euro, obwohl dies mehr als 50 Prozent Bezuschussung bedeutet.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind für Beamte deutlich umfangreicher als die Leistungen in der GKV. Besonders vorteilhaft ist die Möglichkeit, den Versicherungsschutz individuell anzupassen und nur für Leistungen zu zahlen, die den persönlichen Bedürfnissen entsprechen.
Die PKV für Beamte bietet je nach Tarif folgende Leistungen:
Leistungen vertraglich garantiert
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, wo der Leistungskatalog durch Gesetzesänderungen angepasst werden kann, haben Sie in der PKV einen rechtlich gesicherten Anspruch auf die vereinbarten Leistungen. In der PKV müssen Sie also keine Leistungskürzungen fürchten.
Im Vergleich zu Angestellten oder Selbstständigen gelten für Beamte deutlich einfachere Voraussetzungen für den Eintritt in die private Krankenversicherung. Sie sind beispielsweise nicht an eine bestimmte Einkommensgrenze gebunden.
Beamtenanwärter haben den Beamtenstatus auf Widerruf. Sie befinden sich in der Ausbildung zum Beamten, beispielsweise im Referendariat. Einige Versicherer bieten für Beamtenanwärter spezielle Tarife an, die besser auf ihre Situation abgestimmt sind und geringere Beiträge haben. Diese Tarife können in der Regel bis zu einem Alter von 39 Jahren abgeschlossen werden. Ältere Beamtenanwärter können einen regulären Tarif für Beamte abschließen. Bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit besteht die private Krankenversicherung grundsätzlich unverändert fort. Im Falle eines Anwärtertarifes, wird dieser nach Ausbildungsende in einen regulären Beamtentarif umgestellt.
Beamte und Beamtenanwärter haben den Vorteil, dass sie auch mit Vorerkrankungen in die private Krankenversicherung aufgenommen werden können. Während andere Berufsgruppen mit einer Ablehnung oder einem Leistungsausschluss rechnen müssten, genießen sie bei bestimmten Anbietern die Vorzüge der Öffnungsaktion. Diese sieht vor, dass Beamte unabhängig von ihrem Alter und ihrem gesundheitlichen Zustand in die PKV aufgenommen werden können und keine oder nur geringe Risikozuschläge für ihre Vorerkrankung leisten müssen. Die Öffnungsaktion gilt im ersten halben Jahr der Verbeamtung, sodass bisher anderweitig versicherte Beamte die Möglichkeit haben, in die PKV oder in einen anderen PKV-Tarif zu wechseln. Den Versicherern steht frei, ob sie an der Öffnungsklausel teilnehmen, sodass die Sonderregelung nicht für jeden Anbieter und Tarif gilt.
Durch ihren Beihilfeanspruch müssen Beamte nur die restlichen Gesundheitskosten, in der Regel 30 oder 50 Prozent, versichern. Im Vergleich zu anderen Versicherungsnehmern profitieren sie daher von deutlich günstigeren Tarifen.
Die individuellen Beitragskosten richten sich nach drei Hauptfaktoren:
Beispielhafte Beitragsübersicht bei 50 Prozent Beihilfe:
Alter des Beamten | Kosten pro Monat |
---|---|
20 Jahre | ab 122 € |
25 Jahre | ab 244 € |
30 Jahre | ab 259 € |
35 Jahre | ab 273 € |
40 Jahre | ab 290 € |
45 Jahre | ab 314 € |
Genauere Informationen zu den Kosten in der privaten Krankenversicherung können Sie auf unserer Themenseite nachlesen.
Der Beihilfeanspruch für Beamte gilt bis an ihr Lebensende. In den meisten Bundesländern erhöht sich der Beihilfesatz im Ruhestand von 50 auf 70 Prozent, sodass nur noch 30 Prozent der Gesundheitskosten versichert werden müssen. Bei Beamten, die bereits 70 Prozent Beihilfe erhalten, bleibt der Beihilfesatz im Ruhestand unverändert.
Darüber hinaus legen privat Versicherte in jüngeren Jahren Alterungsrückstellungen an, um ihren Beitrag zur PKV im Alter zu reduzieren. Diese Rückstellungen sind an den Versicherer gebunden, das heißt bei einem Versichererwechsel können sie ggf. verlorengehen. Bei Verträgen, die nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden, können die Rückstellungen bis zu einem Übertragungswert mitgenommen werden. Wechselt man jedoch nur den Tarif innerhalb des Versicherungsunternehmens, bleiben die angesparten Rückstellungen grundsätzlich vollständig erhalten.
Heilfürsorge endet mit Ruhestand
Beamte mit einem erhöhten gesundheitlichen Risiko, wie etwa Polizisten, erhalten in bestimmten Bundesländern statt der staatlichen Beihilfe eine Heilfürsorge. Bei der Heilfürsorge werden die Gesundheitskosten vollständig vom Staat übernommen. Der Anspruch auf Heilfürsorge besteht nur in der aktiven Dienstzeit, d. h. mit der Pensionierung erhalten die Beamten ebenfalls Beihilfe und müssen eine private Krankenversicherung für die Restkosten abschließen.
Mit einer Anwartschaft können Versicherte vorsorgen, wenn sie vorübergehend oder längerfristig aus der PKV austreten und sich anderweitig versichern müssen. Es wird zwischen der kleinen und großen Anwartschaft unterschieden.
Kleine Anwartschaft
Die kleine Anwartschaft empfiehlt sich für junge Beamtenanwärter mit gutem Gesundheitszustand. Sie ist kostengünstiger, da keine Alterungsrückstellungen gebildet werden. Die Kosten liegen meist zwischen 5 und 10 Prozent des eigentlichen Versicherungsbeitrags. Bei der späteren Wiederaufnahme der PKV werden die Beitragskosten mit dem aktuellen Alter neu kalkuliert. Die kleine Anwartschaft eignet sich daher vor allem für kurze Unterbrechungen der PKV.
Große Anwartschaft
Die große Anwartschaft beinhaltet den Aufbau von Alterungsrückstellungen und „friert" das Eintrittsalter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein. Bei Wiederaufnahme der PKV werden die Versicherten also zu den gewohnten Konditionen versichert. Durch die Zahlung der Alterungsrückstellungen ist die große Anwartschaft teurer als die kleine Variante. In der Regel belaufen sich die Kosten auf 20 bis 45 Prozent der eigentlichen Beiträge.
Im Regelfall verlassen Beamte die private Krankenversicherung nicht, weshalb die Anwartschaft oft nicht notwendig ist. In bestimmten Fällen kann sie jedoch auch für Beamte sinnvoll sein:
Für Ehe- oder eingetragene Lebenspartner von Beamten besteht ein Anspruch auf Beihilfe, wenn sie kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen haben. Dann beteiligt sich der Dienstherr an den Gesundheitskosten. Die Beihilfe für Ehepartner von Beamten beträgt meist 70 Prozent.
Die Einkommensgrenze für den Beihilfeanspruch beträgt 21.832 Euro brutto (Stand: 2025). Besteht ein Anspruch, muss für die restlichen Gesundheitskosten ebenfalls eine zusätzliche Beihilfeversicherung abgeschlossen werden.
Anders sieht es aus, wenn der Partner oder die Partnerin sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. In diesem Fall greift die gesetzliche Versicherungspflicht und er oder sie hat keinen Anspruch auf Beihilfe.
Auch die Kinder von Beamten haben Anspruch auf Beihilfe. Bundesbeamte erhalten beispielsweise 80 Prozent Beihilfe für ihre Kinder. Für jedes beihilfeberechtigte Kind muss ebenfalls eine Restkostenversicherung über den restlichen Teil der Krankheitskosten abgeschlossen werden. Bei einer Deckungslücke von nur 20 Prozent fallen die Kosten dabei sehr gering aus.
Sind beide Ehepartner als Beamte beihilfeberechtigt, wird das Kind immer demjenigen zugeordnet, welcher den Anteil des Familienzuschlags für das Kind erhält. Damit wird die Beihilfe für das Kind nur diesem Elternteil zugeordnet.
Beihilfeanspruch abhängig vom Kindergeld
Über die Beihilfe sind Kinder abgesichert, solange Kindergeld für sie gezahlt wird – also in der Regel bis zum Abschluss der Ausbildung und maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Sollte Ihr Kind über ein Alter von 25 Jahren hinaus studieren, entfällt die Beihilfe. Es kann dann in eine private Krankenvollversicherung zu Ausbildungskonditionen wechseln.
Die Wahl der optimalen privaten Krankenversicherung richtet sich nach Ihrer individuellen Lebenssituation und Ihren persönlichen Bedürfnissen. Als junger Beamtenanwärter bieten sich eventuell Tarife mit niedrigeren Beitragskosten für Sie an, während ältere Beamte einen leistungsstarken Versicherungsschutz bevorzugen könnten. Mit dem CHECK24 Vergleich können Sie die verschiedenen Tarife nach Ihren persönlichen Kriterien filtern und gegenüberstellen.
Die dargestellten Tarife beziehen sich auf einen ledigen Bundesbeamten ohne Kinder und Vorerkrankungen – für Landesbeamte können andere Konditionen gelten. Daten aus dem CHECK24 Vergleich, Stand: 11/2024, Vertragsbeginn 01.12.2024. Alle im Vergleich dargestellten Angebote beinhalten einen Beihilfeergänzungstarif und die stationären Wahlleistungen.
Die Heilfürsorge ist eine spezielle Form der staatlichen Gesundheitsversorgung für Beamte, die einem erhöhten gesundheitlichen Risiko ausgesetzt sind. Sie gilt u. a. für:
Die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Dienstherrn und Bundesland.
Beamten steht es grundsätzlich frei, sich gesetzlich oder privat zu versichern. Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist für Beamte jedoch meist mit deutlich höheren Beitragskosten verbunden. Anders als bei Angestellten erhalten Beamte in den meisten Bundesländern keinen Zuschuss zur Krankenversicherung. Das bedeutet, dass sie den kompletten Beitrag zur GKV selbst zahlen müssen.
Seit 2018 können Beihilfeberechtigte in einigen Bundesländern neben der individuellen Beihilfe in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung auch eine pauschale Beihilfe wählen. Hierbei erhalten Beamte einen Zuschuss von 50 Prozent zu den Krankenversicherungskosten, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Die Wahl ist endgültig: Ein späterer Wechsel in die PKV ist mit einer Entscheidung für die pauschale Beihilfe nicht mehr möglich.
Da Beamte unabhängig von ihrem Einkommen in die PKV eintreten können, ist ein Wechsel von gesetzlich zu privat jederzeit möglich. Sobald Sie einen passenden Tarif gefunden haben, können Sie einen Antrag bei dem ausgewählten Versicherer stellen. Für versicherungspflichtige Mitglieder der GKV gilt keine Kündigungsfrist und sie können unmittelbar zum Tag der Verbeamtung in die PKV eintreten. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, muss eine zweimonatige Frist beachten. Wenn Sie also zum 01.09. in die PKV eintreten möchten, müssen Sie spätestens am 30.06. bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse kündigen.
Wird eine Behandlung notwendig, müssen Sie eine Kopie der Rechnung bei Ihrer Beihilfestelle einreichen. Diese erstattet die Kosten in der Höhe Ihres Beihilfeanspruches. Die übrigen Kosten rechnen Sie über Ihre private Beihilfeversicherung ab. Diese übernimmt dann gegen Vorlage der Originalrechnung die Kostenerstattung gemäß Ihrem Versicherungstarif.
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