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Pflegezusatzversicherung

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Pflegezusatzversicherung

Pflegeversicherung einfach erklärt (Stand: 2019):
Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung sorgen Sie finanziell für den Pflegefall vor. Denn die Bevölkerung wird immer älter. Im Jahr 2030 wird es nach aktuellen Prognosen in Deutschland mehr als 5,1 Millionen Menschen geben, die pflegebedürftig sind. 

Unabhängig davon, ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind: Die Leistungen der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegepflichtversicherung reichen bei weitem nicht aus. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Art Teilkaskoversicherung: Im Pflegefall droht eine Versorgungslücke.

Sollten Sie pflegebedürftig werden, müssen Sie bei den Pflegekosten mit einem hohen Eigenanteil rechnen – vor allem für einen Platz in einem Pflegeheim. Unabhängig von der Schwere Ihrer Pflegebedürftigkeit müssen Sie je nach Heim mit rund 2.000 € rechnen, die Sie jeden Monat aus eigener Tasche zahlen müssen. Um diese Pflegelücke abzusichern, ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll.

Die private Pflegezusatzversicherung leistet, falls Sie pflegebedürftig werden sollten. Je nach Tarif zahlt die Versicherung ein monatliches Pflegegeld, eine Rente oder einen festgelegten Teil der anfallenden Kosten. Damit können Sie Ihre Versorgungslücke im Pflegefall deutlich reduzieren oder sogar ganz schließen.

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Angehörige absichern

Sichern Sie Ihre Angehörigen ab: Mit einer Pflegezusatzversicherung verhindern Sie, dass beispielsweise Ihre Kinder für Sie aufkommen müssen. Das könnte der Fall sein, wenn Ihre eigenen Einkünfte und Ersparnisse die Pflegekosten nicht abdecken. Denn Kinder sind gesetzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Unterhalt der Eltern zu sorgen – selbst wenn der Kontakt bereits seit langer Zeit abgebrochen sein sollte.

 

Die Formen der Pflegezusatzversicherung

Infografik: Kosten im Pflegefall Es gibt die Pflegezusatzversicherung in drei Varianten: Als Pflegetagegeldversicherung, Pflegekostenversicherung oder Pflegerentenversicherung.

Die häufigste Form ist die Pflegetagegeldversicherung. Sie zahlt im Pflegefall ein Pflegegeld aus, das sich nach dem Pflegegrad richtet und frei verwendet werden kann. Mit dem Geld kann man etwa die Kosten für ein Pflegeheim bezahlen oder Angehörige entlohnen, die einen zu Hause betreuen. Geld, das übrig bleibt, könnten Sie auch zurücklegen. Bei vielen Tarifen legt die Versicherung fest, wie viel Geld es in welchem Pflegegrad für die Pflege zu Hause oder im Heim gibt. Bei einigen Tarifen kann man die Höhe des Pflegegelds in den einzelnen Pflegegraden noch individuell anpassen.

Die Pflegekostenversicherung deckt in der Regel nur die tatsächlich anfallenden Pflegekosten ab. Während Versicherte mit einer Pflegetagegeldversicherung frei über ihr Pflegetagegeld verfügen können, müssen bei der Pflegekostenversicherung meist Rechnungen eingereicht werden, damit die Kosten erstattet werden. Die Versicherung erstattet dann die Kosten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. Es gibt auch Tarife, die für eine Pflege durch Angehörige zahlen. Meist sind die Leistungen dann jedoch deutlich niedriger als bei einer Pflege durch professionelle Kräfte.

Die Pflegerentenversicherung wird von privaten Lebensversicherern angeboten und zahlt im Pflegefall eine lebenslange, garantierte Pflegerente aus, die sich nach dem Pflegegrad richtet und frei verwendet werden kann. Sie ist allerdings die teuerste Variante der privaten Pflegevorsorge und wird nur von wenigen Gesellschaften angeboten. Die Pflegerentenversicherung kombiniert den Versicherungsschutz mit einer Geldanlage. Ihre Beiträge können bei vergleichbaren Leistungen zwei bis drei Mal so hoch sein wie bei einer Pflegetagegeldversicherung.

Es gibt zudem staatlich geförderte Verträge, die als Pflege-Bahr bezeichnet werden. Der Staat bezuschusst jeden Vertrag mit 5 € pro Monat, wenn der Versicherte selbst mindestens 10 € einzahlt. Die Versicherung darf bei einem Pflege-Bahr keine Gesundheitsfragen stellen und muss jeden Antragsteller aufnehmen. Es gibt jedoch eine Wartezeit von fünf Jahren, bevor die Versicherung zahlt.

Zudem sind die Leistungen eines Pflege-Bahr-Tarifs begrenzt. Sie reichen meist nicht aus, um davon sämtliche Pflegekosten zu bezahlen. Außerdem besteht durch die fehlende Gesundheitsprüfung das Risiko, dass sich viele Menschen mit Vorerkrankungen in einem Tarif versichern und die Beiträge daher überdurchschnittlich steigen.


Die Varianten im Überblick

  Pflegetagegeldversicherung Pflegekostenversicherung Pflegerentenversicherung
Leistungen im Pflegefall Monatliches Pflegegeld Erstattung der Pflegekosten bis zu einer bestimmten Höhe Monatliche Rente
Leistung frei verfügbar
Nur Erstattung von nachgewiesenen Kosten
Staatlicher Zuschuss (Pflege-Bahr) Bei bestimmten Tarifen:
5 € pro Monat
Höhe der Beiträge Vergleichsweise gering Vergleichsweise gering Vergleichsweise hoch
Stabilität der Beiträge Beiträge können steigen. Beiträge können steigen. Beiträge bleiben in der Regel stabil.
Wie lange müssen Beiträge gezahlt werden? Lebenslang
Je nach Tarif bis zum Pflegefall
Lebenslang Bis zum Pflegefall
Oft gibt es eine Altershöchstgrenze.
Gesundheitsfragen
Ausnahme: Pflege-Bahr-Tarife

 

Seit 2017: Pflegegrad statt Pflegestufe

Mit der letzten Pflegereform wurden die bisherigen Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Seit dem 1. Januar 2017 gibt es nunmehr fünf verschiedene Pflegegrade. Stellt eine pflegebedürftige Person einen Antrag auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, beurteilt ein Gutachter den Grad der Pflegebedürftigkeit. Je höher der Grad der Bedürftigkeit, desto höher sind auch der Pflegegrad und die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Das Gutachten erstellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), für privat Krankenversicherte ist das Unternehmen Medicproof zuständig.

Die Leistungen einer privaten Pflegezusatzversicherung richten sich in der Regel ebenfalls nach dem Pflegegrad. So zahlen einige Versicherungen erst ab einem bestimmten Pflegegrad und machen die Höhe der Leistung davon abhängig.

Pflegestufen und Pflegegrade

Pflegestufe Pflegegrad
Bisher nicht vorgesehen 1
Pflegestufe 0
Pflegestufe 1
2
Pflegestufe 1 und Demenz
Pflegestufe 2
3
Pflegestufe 2  und Demenz
Pflegestufe 3
4
Pflegestufe 3 und Demenz
Pflegestufe 3 mit Härtefall
5

Häufige Fragen

  • Welche Leistungen zahlt die Pflege­zusatz­versicherung und wie hoch sind die Beiträge?

    Eine private Pflegezusatzversicherung zahlt im Pflegefall eine vereinbarte Leistung aus. Wie viel der Versicherer zahlt, hängt von der Art der Versicherung ab.

    Eine Pflegerentenversicherung zahlt eine monatliche Rente, falls man pflegebedürftig wird. Eine Pflegekostenversicherung erstattet die Kosten für eine Pflege bis zu einer festgelegten Höhe. Die Pflegetagegeldversicherung hingegen zahlt ein monatliches Pflegetagegeld, dessen Höhe sich nach dem Pflegegrad richtet.

    Wie hoch die monatlichen Beiträge ausfallen, hängt zum einem vom Leistungsumfang des Tarifs ab. Es gilt: Je höher die versicherte Rente oder das Tagegeld für einen bestimmten Pflegegrad ist, umso höher sind auch die Beiträge. Zum anderen richtet sich die Höhe des Beitrags nach dem Alter und Gesundheits­zustand bei Vertragsabschluss. Wer bereits in jungen Jahren eine Versicherung abschließt und keine größeren gesundheitlichen Probleme hat, bezahlt vergleichsweise wenig.

  • Für wen ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?

    Eine private Pflegezusatzversicherung ist für praktisch jeden sinnvoll, der nicht über ein großes Vermögen verfügt, um anfallende Pflegekosten privat zu bezahlen. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung deckt im Ernstfall nur einen Teil solcher Kosten ab.

    Auch jüngere Menschen sollten über den Abschluss eines Vertrags nachdenken. Sie haben in der Regel noch keine Rücklagen, um davon Pflegekosten zu bezahlen. Gleichzeitig können auch sie zum Pflegefall werden – etwa nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall.

    Je später man eine Pflegezusatzversicherung abschließt, desto höher sind die Beiträge. Allerdings ist die Versicherung selbst für ältere Menschen oft noch sinnvoll. Liegen keine schweren Erkrankungen vor, versichern die Gesellschaften in der Regel auch Senioren. Können sich die Eltern die monatlichen Beiträge nicht leisten, ist es unter Umständen für die Kinder empfehlenswert, die Zahlungen zu übernehmen. Denn mit einem guten Tarif kann das Pflegerisiko zu einem großen Teil abgesichert werden.

  • Warum sollte man die Gesundheitsfragen korrekt beantworten?

    Wer eine Pflegezusatzversicherung abschließen möchte, muss Fragen zu seiner Gesundheit beantworten. Ausgenommen hiervon sind nur staatlich geförderte Pflege-Bahr-Verträge, bei denen keine Gesundheitsprüfung erfolgt.

    Die Gesundheitsfragen sollten Sie möglichst sorgfältig und korrekt beantworten. Sollten Sie sich bei bestimmten Fragen unsicher sein, fragen Sie am besten Ihren Arzt, welche Diagnosen er erstellt hatte. Die Versicherer fragen nach gesundheitlichen Beschwerden der Vergangenheit, um das Pflegerisiko möglichst genau abschätzen zu können.

    Sollten Sie die Gesundheitsfragen nicht korrekt beantworten und etwa eine schwere Erkrankung verschweigen, lohnt sich dies nicht. Damit gefährden Sie nur Ihren Versicherungsschutz. Die Versicherung würde den Antrag zwar zunächst ohne Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen annehmen. Im Pflegefall würde sie die Angaben jedoch überprüfen und die Leistungen im schlimmsten Fall verweigern.

  • Wie hoch sollte das Pflegegeld sein?

    Wie hoch das Pflegetagegeld sein sollte, hängt vor allem von Ihren Einkünften ab. Bei einer stationären Pflege müssen Sie mit einem Eigenanteil von durchschnittlich 2.000 € rechnen. Davon können Sie Ihre regelmäßigen Einnahmen abziehen – etwa Rentenzahlungen oder Kapitalerträge. Den restlichen Teil sollten Sie über das Pflegetagegeld absichern.

  • Welche Pflegegrade gibt es?

    Die Pflegepflichtversicherung und Pflegezusatzversicherung unterscheiden fünf verschiedene Pflegegrade. Dabei gilt: Je mehr Unterstützung man im Alltag benötigt, desto höher sind der Pflegegrad sowie die Leistungen, die ausbezahlt werden. Während bei einem Pflegegrad 1 die Menschen noch recht selbstständig sind, liegen beim Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vor.

    Pflegegrad

    Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

    1

    geringe Beeinträchtigung

    2

    erhebliche Beeinträchtigung

    3

    schwere Beeinträchtigung

    4

    schwerste Beeinträchtigung

    5

    schwerste Beeinträchtigung
    besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung


    Bis zur Pflegereform, die am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, wurde die Pflegebedürftigkeit anhand von Pflegestufen gemessen. Die Pflegegrade ersetzen die bisherigen Pflegestufen.

  • Gibt es eine staatliche Förderung?

    Der Staat fördert die private Vorsorge für den Pflegefall – allerdings nur bei speziellen Pflege-Bahr-Verträgen. Wer monatlich mindestens 10 € in einen solchen Vertrag einzahlt, erhält einen Zuschuss von 5 €.

    Jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist und noch keine Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung erhält, kann einen Pflege-Bahr abschließen. Da beim Abschluss keine Gesundheitsfragen gestellt werden dürfen, ist das Risiko von künftigen Beitragserhöhungen hoch.

    Zudem sind die Leistungen in der Regel vergleichsweise niedrig: Im Pflegegrad 5 kann etwa ein monatliches Pflegegeld von maximal 600 € abgesichert werden. Außerdem gibt es stets eine Wartezeit von fünf Jahren. Eine nicht geförderte private Pflegezusatzversicherung ist daher als Vorsorge meist sinnvoller.

  • Warum sollte man eine Pflegezusatzversicherung möglichst nicht kündigen?

    Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung sichert man das finanzielle Risiko eines Pflegefalls ab. Eine solch wichtige Versicherung sollten Sie möglichst nicht kündigen.

    Die Beiträge berechnen sich neben den versicherten Leistungen vor allem nach dem Alter und Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrags. Daher würden Sie für den gleichen Versicherungsschutz mehr bezahlen, wenn Sie später wieder einen Vertrag abschließen wollen. Hatten Sie in der Zwischenzeit gesundheitliche Probleme, wird die Versicherung einen Risikozuschlag verlangen oder einen Antrag eventuell ganz ablehnen.

    Falls Sie einmal einen finanziellen Engpass haben, sollten Sie daher zunächst andere Möglichkeiten prüfen. Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, die Beiträge für eine gewisse Zeit zu reduzieren oder zu stunden. Fragen Sie Ihre Versicherung danach oder wenden Sie sich an einen Kundenberater von CHECK24.

Gute Gründe für die Pflegezusatzversicherung

Angehörige entlasten

 

Entlasten Sie Ihre Angehörigen mit einer privaten Pflegezusatzversicherung. Ansonsten müssten unter Umständen Ihre Kinder einspringen.

Lebensqualität im Alter

 

Eine Pflegezusatzversicherung hilft, Lebensqualität
im Alter zu bewahren. Sie bestimmen selbst, wie Sie gepflegt werden möchten.

Gesetzliche Pflegelücke

 

Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt nur einen Teil der Pflegekosten. Mit einer privaten Zusatzversicherung schließen Sie diese Lücke – Jetzt absichern!

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