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Pflegezusatz­versicherung

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Das Wichtigste zusammengefasst

  • Eine Pflege­zusatz­versicherung dient dazu, die Versorgung­slücke der gesetzlichen Pflegepflicht­versicherung zu verringern oder sie sogar voll­ständig zu schließen. Dabei können die Kosten sowohl für ambulante als auch für statio­näre Pflege­fälle abgedeckt werden.
  • Man unterscheidet vier Formen der Pflege­zusatz­versicherung. Pflege­tagegeld­versicherung, Pflege­kosten­versicherung, Pflege­renten­versicherung und Förder­pflege, auch Bahr genannt.
  • Die Pflege­tagegeld­versicherung ist die gängigste Form. Das ausgezahlte Pflege­tagegeld steht dem Versicherten zur freien Verfügung. Ein Nachweis der Pflegekosten ist für die Auszahlung nicht notwendig.
  • Die Kosten einer Pflege­zusatz­versicherung richten sich nach dem Alter und dem Gesundheits­zustand der versicherten Person bei Antrags­stellung sowie den versicherten Leistungen.
  • Durch höhere Lebens­erwartungen steigt das Risiko einer Pflege­bedürftigkeit an, weshalb der Abschluss einer Pflege­zusatz­versicherung immer wichtiger wird.
Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatz- und Pflegeversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatz- und Pflege­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 20.06.2024

Inhaltsverzeichnis

  1. Pflegezusatzversicherung einfach erklärt
  2. Leistungen der Pflege­zusatz­versicherung im Überblick
  3. Die Formen der Pflege­zusatz­versicherung
  4. Die Pflegegrade in der Pflege­zusatz­versicherung
  5. Für wen ist eine Pflege­zusatz­versicherung wichtig?
  6. Was kostet eine Pflege­zusatz­versicherung?
  7. Häufige Fragen

 

Pflegezusatzversicherung einfach erklärt

Erklärvideo Pflegeversicherung (Stand: 2019):

Mit einer privaten Pflege­zusatz­versicherung können Sie finanziell für den Pflegefall vorsorgen. Denn die Bevölkerung wird immer älter. Im Jahr 2055 wird es nach aktuellen Prognosen des Statis­tischen Bundesamts in Deutschland mehr als 6,8 Millionen pflege­bedürftige Menschen geben. Besonders betroffen sind ältere Menschen, sodass im Alter bei etwa jeder zweiten Person eine Pflege­bedürftigkeit vorliegt.

Die Leistungen der gesetzlich vorgeschriebenen Pflege­pflicht­versicherung reichen aber bei weitem nicht aus, um die laufenden Kosten einer Pflege zu decken. Im Pfle­gefall droht Ihnen daher eine Versorgungs­lücke. Sollten Sie pflege­bedürftig werden, müssen Sie bei den Pflege­kosten mit einem hohen Eigenanteil rechnen – vor allem für einen Platz in einem Pflegeheim. Unabhängig von der Schwere Ihrer Pflege­bedürftigkeit müssen Sie je nach Pflegeheim mit mindestens 2.600 € rechnen, die Sie für die Pflege monatlich selbst aufbringen müssen.

Infografik: Kosten im Pflegefall

Eine Pflege­zusatz­versicherung dient dazu, diese Versorgungs­lücke zu schließen. Die private Pflege­versicherung leistet, falls die versicherte Person pflege­bedürftig werden sollte. Abhängig von Ihrem Tarif zahlt die Versicherung ein monatliches Pflegegeld, eine Rente oder einen fest­gelegten Teil der anfallenden Kosten. Damit können Sie Ihre Ausgaben im Pflegefall deutlich reduzieren oder sogar voll­ständig abdecken.

Allgemein wird zwischen ambulanter und stationärer Pflege unterschieden. Mit einer Pflege­zusatz­versicherung können Sie sich gegen die Kosten einer oder beider Pflegeformen absichern.

Angehörige vor Pflegekosten schützen

Mit einer Pflege­zusatz­versicherung verhindern Sie, dass beispiels­weise Ihre Kinder für die Kosten Ihrer Pflege aufkommen müssen, etwa wenn Ihre eigenen Einkünfte und Erspar­nisse die Pflege­kosten nicht abdecken. Kinder sind gesetzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer finan­ziellen Möglich­keiten für den Unterhalt der Eltern zu sorgen –unabhängig davon, wie das persön­liche Verhältnis ist.

 

Leistungen der Pflege­zusatz­versicherung im Überblick

Die hier aufgeführten Leistungen beziehen sich vor allem auf Pflege­tagegeld­versicherungen.

  • Monatliche Auszahlung

    Tritt bei der versicherten Person ein Pflegefall ein, zahlt die Versicherung jeden Monat einen Betrag aus, den Sie beim Versicherungs­abschluss selbst wählen können.

  • Leistung zu Hause und im Heim

    Die Versicherung leistet unabhängig davon, wo und durch wen die Pflege der versicherten Person stattfindet. Für die Auszahlung wird in vielen Fällen ein Kostennachweis benötigt. Dieser entfällt lediglich in Pflege­kosten­versicherungen.

  • Beitragsbefreiung im Pflegefall

    In einigen Tarifen müssen Sie keine Beiträge mehr bezahlen, wenn eine Pflege­bedürftig­keit eintritt oder ein bestimmter Pflegegrad erreicht ist. Dadurch entfällt die zusätz­liche finan­zielle Belastung.

  • Ohne Wartezeit

    Viele Versicherer verzichten auf eine Wartezeit und bieten Ihnen den vollen Versicherungs­schutz ab dem Zeitpunkt des Vertrags­abschlusses.

  • Inflationsschutz

    Ihre monatliche Auszahlung wird vom Versicherer regelmäßig erhöht. Dadurch können Sie auch steigende Pflegekosten abdecken.

  • Weiterzahlung bei Krankenhaus­aufenthalt / Reha

    Muss die versicherte Person außerhalb des Pflegeheims versorgt werden, leistet die Versicherung weiter, damit Sie die laufenden Kosten für den Pflegeplatz nicht allein tragen müssen.

  • Service-Leistungen

    Um Sie beim Eintritt eines Pflegefalls zu entlasten, unterstützen Sie viele Versicherer zusätzlich. Beispiels­weise durch die Vermittlung einer Haushalts­hilfe oder eines Pflege­platzes im Heim.

  • Kindernachversicherung

    Unter Berück­sichtigung der Meldefrist und der Mindest­vertragsdauer eines Eltern­teils, kann ein ungeborenes Kind zum Tag der Geburt im selben Tarif wie ein Eltern­teil versichert werden.

 

Die Formen der Pflege­zusatz­versicherung

Es gibt 4 unter­schiedliche Varianten der Pflege­zusatz­versicherung:

  1. Pflegetagegeldversicherung

    Die Pflegetagegeldversicherung ist die häufigste Form der Pflege­zusatz­versicherung. Sie zahlt im Pflegefall ein Pflegegeld aus, das sich in der Höhe der Auszahlung nach dem Pflegegrad richtet und frei verwendet werden kann. Mit dem Geld kann man etwa die Kosten für ein Pflegeheim bezahlen oder Angehörige finanziell entlasten, die einen zu Hause betreuen. Übriges Geld könnten Sie auch zurücklegen. Bei vielen Tarifen legt die Versicherung fest, wie viel Geld es in welchem Pflegegrad für die Pflege zu Hause oder im Pflegeheim gibt. Bei einigen Tarifen kann man die Höhe des Pflegegelds in den einzelnen Pflege­graden individuell anpassen.

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  2. Pflegekostenversicherung

    Eine Pflege­kosten­versicherung deckt in der Regel nur die tatsächlich anfallenden Pflegekosten ab. Während Versicherte mit einer Pflege­tagegeld­versicherung frei über ihr Pflege­tagegeld verfügen können, müssen bei der Pflege­kosten­versicherung meist Rechnungen eingereicht werden, damit die Kosten erstattet werden. Die Versicherung erstattet dann die Kosten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. Es gibt auch Tarife, die für eine Pflege durch Ange­hörige oder ungelernte dritte Personen (beispiels­weise Freunde der Familie oder Nachbarn) bezahlen. In der Regel sind die Leistungen in diesem Fall jedoch deutlich niedriger als bei der Versorgung durch professio­nelle Pflegekräfte.

  3. Pflegerentenversicherung

    Die Pflege­renten­versicherung wird von privaten Lebensversicherern angeboten und kombiniert die Versicherung mit einem Sparvertrag. Können Sie Ihre Beiträge nicht bezahlen, kann die Zahlung in der Regel ausgesetzt werden. Jedoch verringert sich damit auch die zu erwartende Pflegerente. Bei einer Pflegerentenversicherung sind nur die sogenannten Garantieleistungen vertraglich verbindend. Die Überschuss­leistung wird nur bei einer positiven Entwicklung der Kapital­anlagen ausbezahlt. Die Pflege­renten­versicherung ist die teuerste Variante der privaten Pflegevorsorge. Die Beiträge liegen bei vergleich­baren Leistungen oft zwei bis drei Mal so hoch sein wie bei einer Pflege­tagegeld­versicherung.

  4. Pflege-Bahr

    Bei Pflege-Bahr handelt es sich um staatlich geförderte Verträge. Der Staat bezuschusst jeden Vertrag mit 5 € pro Monat, wenn der Versicherte monatlich mindestens 10 € selbst einzahlt. In solchen Tarifen muss jeder Antragsteller aufgenommen werden. Allerdings gilt eine Wartezeit von maximal fünf Jahren, bevor diese Versicherungen Gelder auszahlen. Zudem reichen die Leistungen häufig nicht aus, um davon sämtliche Pflegekosten zu bezahlen.

Die Pflegegrade in der Pflegezusatzversicherung

Seit der Pflegereform vom 1. Januar 2017 wird die Pflegebe­dürftigkeit anhand von Pflegegraden statt Pflegestufen gemessen. Sowohl in der Pflegepflicht- als auch in der Pflege­zusatz­versicherung werden fünf verschiedene Pflegegrade unterschieden. Dabei gilt: Je mehr Unter­stützung man im Alltag benötigt, desto höher sind der Pflegegrad und damit auch die ausge­zahlten Leistungen.

Während bei einem Pflegegrad 1 die Menschen noch größtenteils selbstständig sind, liegen beim Pflegegrad 5 schwerste Beeinträch­tigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vor. Etwa 75 % der pflegebe­dürftigen befinden sich in den Pflegegraden 2 und 3, über 80 % aller Pflege­bedürftigen werden häuslich gepflegt. In den Rahmen der häuslichen Pflege fallen auch Senioren­stifte oder betreutes Wohnen.

Falls Sie sich genauer für einen bestimmten Pflegegrad interessieren, gelangen Sie durch einen Klick auf den jeweiligen Pflegegrad zu einer detaillierten Auskunft.
Pflegegrad Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 1
Icon Pflegegrad 1
geringe Beeinträchtigung
Pflegegrad 2
Icon Pflegegrad 2
erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad 3
Icon Pflegegrad 3
schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad 4
Icon Pflegegrad 4
schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 5
Icon Pflegegrad 5
schwerste Beeinträchtigung
besondere Anforderungen an
die pflegerische Versorgung

 

Für wen ist eine Pflege­zusatz­versicherung wichtig?

Eine private Pflege­zusatz­versicherung ist für jeden wichtig, der sich und seine Angehörigen nicht durch möglicherweise anfallende Pflege­kosten belasten möchte. Da das Durchschnittsalter der Bevölkerung durch bessere medizinische Versorgung fortlaufend zunimmt, steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen bereits an. Der Trend wird sich in den kommenden Jahren weiter verstärken. Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) wird sich die Zahl der Pflegebe­dürftigen bis 2050 – von aktuell rund 5,1 Millionen Menschen – auf 6,7 Millionen Menschen erhöhen. Daher kann sich eine Pflege­zusatz­versicherung für Personen jeder Altersgruppe lohnen.

Junge Erwachsene sollten über den frühzeitigen Abschluss eines Vertrags nachdenken, da auch sie durch einen Unfall oder schwere Erkrankungen zum Pflegefall werden können. In der Regel sind ihre Rücklagen allerdings noch nicht hoch genug, um die Kosten einer Pflege tragen zu können. Außerdem ist der Abschluss einer Pflege­zusatz­versicherung in jungem Alter oft einfacher und günstiger. Die vertraglich gesicherten Leistungen erhöhen sich in regelmäßigen Abständen ohne neue Gesundheits­prüfung. Je älter Sie zum Versicherungs­beginn sind, desto höher ist der monatliche Beitrag, der für die gleiche Leistung gezahlt werden muss.

Für ältere Erwachsene kann eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll sein, damit sie sicher sein können, im Pflegefall versorgt und nicht auf die finanzielle Unter­stützung von Angehörigen angewiesen zu sein. Liegen keine schweren Erkrankungen vor, versichern die Versicherungs­gesellschaften in der Regel auch Senioren.

Falls die Pflege nicht durch Familienmitglieder oder Freunde gewährleistet werden kann, können sich Senioren durch eine leistungs­starke Pflege­zusatz­versicherung auch die Unter­bringung in einem Pflegeheim finanziell leisten. Wer lieber weiter zu Hause wohnen möchte, kann mehrmals täglich von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt werden.

Expertenberatung

Falls Sie über den Abschluss einer Pflege­zusatz­versicherung nachdenken, beraten unsere Experten Sie gerne zu Ihrer indivi­duellen Situation. Sie erreichen unsere Berater von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 20:00 Uhr telefonisch oder rund um die Uhr per E-Mail. Unser gesamter Service ist für Sie kostenlos.

 

Was kostet eine Pflege­zusatz­versicherung?

Wie hoch die monatlichen Beiträge der Pflege­zusatz­versicherung ausfallen, hängt unter anderem vom Leistungsumfang des Tarifs ab. Je höher das versicherte Tagegeld für einen bestimmten Pflegegrad ist, umso höher sind auch die Beiträge. Zusätzlich richtet sich die Höhe des Beitrags nach dem Alter und Gesundheits­zustand bei Vertrags­abschluss. Wer bereits in jungen Jahren eine Versicherung abschließt und nicht an größeren gesundheit­lichen Problemen leidet, profitiert von vergleichs­weise günstigeren Beiträgen.

Da sich die Beiträge und der Leistungs­umfang einer Pflege­zusatz­versicherung je nach Tarif und Anbieter stark unterscheiden können, empfiehlt die Verbraucherzentrale einen umfangreichen Vergleich durchzuführen, bevor Sie einen Vertrag abschließen. Mit CHECK24 können Sie über 40 Tarif­varianten für Pflege­zusatz­versicherung von verschiedenen Anbietern miteinander vergleichen.

Kosten einer Pflegezusatzversicherung mit Auszahlung von bis zu 1.500 € pro Monat. Auszahlung kann je nach Pflegegrad abweichen. Daten aus dem CHECK24-Vergleich. Stand 12/2024
Alter der versicherten Person Monatliche Kosten
günstigster Tarif
Monatliche Kosten
Leistungs-Empfehlung
20 Jahre 8,50 € 11,55 €
30 Jahre 19,60 € 39,48 €
40 Jahre 32,35 € 58,73 €
50 Jahre 52,25 € 89,70 €
60 Jahre 86,05 € 144,85 €

Häufige Fragen

  • Welche Kosten werden von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung übernommen?

    Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt lediglich die Kosten für Pflege­leistungen. Ab Pflegegrad 2 gilt: Sollte sich Ihr Pflegegrad erhöhen und Sie benötigen dadurch mehr Pflege, kommt der Staat für die zusätz­lichen Kosten auf.

    Allerdings bleibt immer ein Eigenanteil, den Sie voll­ständig selbst zahlen müssen. Dieser setzt sich aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten (etwa Umbauarbeiten am Pflegeheim) sowie eventuellen Kosten für gewünschte Zusatz­leistungen zusammen.

  • Warum sollte man die Gesundheitsfragen stets korrekt beantworten?

    Wer eine Pflege­zusatz­versicherung abschließen möchte, muss Fragen zu seiner Gesundheit beantworten. Ausgenommen hiervon sind nur staatlich geförderte Pflege-Bahr-Verträge, bei denen keine Gesundheits­prüfung erfolgt.

    Die Gesundheitsfragen sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse möglichst sorgfältig und korrekt beantworten. Sollten Sie sich bei bestimmten Fragen unsicher sein, fragen Sie am besten Ihren Arzt, welche Diagnosen er erstellt hatte. Die Versicherer fragen nach gesundheit­lichen Beschwerden der Vergangen­heit, um das Pflege­risiko möglichst genau abschätzen zu können.

    Sollten Sie die Gesundheits­fragen nicht korrekt beantworten und etwa eine schwere Erkrankung verschweigen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Die Versicherung würde den Antrag zwar zunächst ohne Risiko­zuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen annehmen. Im Pflegefall würde sie die Angaben jedoch überprüfen und die Leistungen im schlimmsten Fall verweigern. Ihre gezahlten Beiträge erhalten Sie in diesem Fall nicht zurück.

  • Wie hoch sollte das Pflegegeld sein?

    Wie hoch das Pflegetagegeld sein sollte, hängt vor allem von Ihren Einkünften ab. Bei einer stationären Pflege müssen Sie mit einem Eigenanteil von durch­schnittlich 2.600 € rechnen. Davon können Sie Ihre regelmäßigen Einnahmen abziehen – etwa Rentenzahlungen oder Kapitalerträge. Den restlichen Teil sollten Sie über das Pflege­tagegeld absichern. Verfügen Sie beispielsweise über monatliche Einkünfte von 1.100 €, empfehlen wir Ihnen ein Pflegegeld von mindestens 1.500 € pro Monat zu wählen.

  • Gibt es eine staatliche Förderung für die private Pflege­zusatz­versicherung?

    Der Staat fördert die private Vorsorge für den Pflegefall – allerdings nur bei speziellen Pflege-Bahr-Verträgen. Wer monatlich mindestens 10 € in einen solchen Vertrag einzahlt, erhält einen Zuschuss von 5 €.

    Jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist und noch keine Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung erhält, kann einen Pflege-Bahr abschließen. Da beim Abschluss keine Gesundheits­fragen gestellt werden dürfen, ist allerdings das Risiko von künftigen Beitragserhöhungen hoch und die Leistungen in der Regel vergleichsweise niedrig. Da sich staatlich nicht geförderte Tarife fast immer mehr lohnen, werden Pflege-Bahr-Verträge in unserem Vergleich nicht berücksichtigt.

  • Kann ich meine Pflegezusatzversicherung von der Steuer absetzen?

    Ihre Pflege­zusatz­versicherung können Sie als Vorsorge­aufwendung von der Steuer absetzen. Für staatlich geförderte Pflege­zusatz­versicherungen gilt für die Vorsorge­aufwendungen ein steuerlich absetzbarer Höchstbetrag von 2.800 €. Ohne staatliche Förderung liegt dieser Höchstbetrag bei 1.900 €.

    Falls Sie Ihren entsprechenden Höchstbetrag nicht bereits durch andere Vorsorgeaufwendungen erreicht haben, können Sie Ihre Beiträge zur privaten Pflegezusatzversicherung bis zur Erreichung des Höchstbetrags steuerlich geltend machen.

  • Warum sollte man eine Pflege­zusatz­versicherung möglichst nicht kündigen?

    Die Beiträge der Pflege­zusatz­versicherung ergeben sich neben den versicherten Leistungen vor allem durch das Alter und den Gesundheits­zustand der zu versichernden Person bei Abschluss des Vertrags. Daher würden Sie für den gleichen Versicherungs­schutz mehr bezahlen, wenn Sie nach einer Kündigung später wieder einen Vertrag abschließen wollen. Hatten Sie in der Zwischenzeit gesundheitliche Probleme, wird die Versicherung einen Risikozuschlag verlangen oder Ihren Antrag eventuell ablehnen.

    Falls Sie einmal einen finanziellen Engpass haben, sollten Sie daher zunächst andere Möglichkeiten prüfen. Einige Versicherer bieten Ihnen an, Ihre Beiträge für eine gewisse Zeit zu reduzieren oder zu stunden. Falls sich für Sie finanzielle Schwierig­keiten ergeben, helfen unsere Experten für Pflege­zusatz­versicherungen Ihnen gerne weiter und nehmen für Sie Kontakt mit der Versicherungs­gesellschaft auf.

  • Was ist Pflegetagegeld?

    Die Versicherungs­gesellschaft geht für die Auszahlung der monatlichen Versicherungssumme pauschal von 30 Tagen pro Monat aus. Bei Vertrags­abschluss erhalten Sie für jeden dieser 30 Tage Ihr Pflegetagegeld, woraus sich Ihre monatliche Auszahlung ergibt. Beispiels­weise erhalten Sie bei einem Pflegetagegeld von 40 € jeden Monat 1.200 € von Ihrer Versicherung, über die Sie frei verfügen können. In unserem Vergleich wählen Sie daher einfach immer direkt die monatliche Auszahlungs­summe aus.

  • Was heißt ambulante und stationäre Pflege bei der Pflege­zusatz­versicherung?

    Ambulante und stationäre Pflege beschreibt die Form der Unterbringung der pflegebedürftigen Person. Bei einer ambulanten Pflege erfolgt die Unterbringung nicht innerhalb eines Pflegeheims. Die ambulante Pflege stellt die häufigste Pflegeform dar. In einer Befragung gaben nur etwa 15 % der Bevölkerung an, dass sie im Pflegefall in einem Heim versorgt werden möchten. Unter anderem ergibt sich der Trend dadurch, dass der Großteil der Pflegebe­dürftigen in die Pflegegrade 2 oder 3 eingestuft ist, bei denen eine Unter­bringung in einem Pflegeheim meist nicht nötig ist.

    Bei der stationären Pflege wird zwischen Kurzzeitpflege, teil- und vollstationärer Pflege unterschieden. Kurzzeitpflege bedeutet, dass die pflegebedürftige Person nur vorrübergehend in einem Pflegeheim betreut wird. Teilstationäre Pflege bedeutet hingegen, dass die pflegebedürftige Person weiterhin zu Hause wohnt und tagsüber (Tagespflege) oder nachts (Nachtpflege) in einer Einrichtung versorgt wird. Bei einer voll­stationären Pflege erfolgt eine dauerhafte Unterbringung in einer Pflege­einrichtung, in der rund um die Uhr eine Betreuung durch Fachpersonal gewähr­leistet ist.

  • Was sollte man beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung beachten?

    Da viele Pflegebedürftige nicht in einer Pflege­einrichtung untergebracht werden wollen, sollten Sie darauf achten, dass die Versicherung bei einer Versorgung zu Hause ausreichende Leistungen bietet. Vollständig auf stationäre Leistungen sollte jedoch nicht verzichtet werden, da das Risiko der Notwendigkeit einer Unter­bringung in einem Pflegeheim immer besteht und in diesen Fällen dann schnell hohe Kosten anfallen.

    Außerdem sollte die Versicherungssumme nicht zu niedrig ausfallen und so gewählt werden, dass sie im Pflegefall die Versorgungs­lücke ausreichend abdeckt oder bestenfalls sogar schließt. In vielen Tarifen variiert die ausgezahlte Versicherungs­summe je nach Schwere des Pflegegrads. Die von Ihnen gewünschte Auszahlung erhalten Sie in manchen Tarifen nur in Pflegegrad 5. Achten Sie daher auf die im Vergleich angezeigten Leistungen zu Hause und im Pflegeheim.

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