Pflegezusatzversicherung
Pflegeversicherung einfach erklärt (Stand: 2019):
Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung sorgen Sie finanziell für den Pflegefall vor. Denn die Bevölkerung wird immer älter. Im Jahr 2030 wird es nach aktuellen Prognosen in Deutschland mehr als 5,1 Millionen Menschen geben, die pflegebedürftig sind.
Unabhängig davon, ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind: Die Leistungen der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegepflichtversicherung reichen bei weitem nicht aus. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Art Teilkaskoversicherung: Im Pflegefall droht eine Versorgungslücke.
Sollten Sie pflegebedürftig werden, müssen Sie bei den Pflegekosten mit einem hohen Eigenanteil rechnen – vor allem für einen Platz in einem Pflegeheim. Unabhängig von der Schwere Ihrer Pflegebedürftigkeit müssen Sie je nach Heim mit rund 2.000 € rechnen, die Sie jeden Monat aus eigener Tasche zahlen müssen. Um diese Pflegelücke abzusichern, ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll.
Die private Pflegezusatzversicherung leistet, falls Sie pflegebedürftig werden sollten. Je nach Tarif zahlt die Versicherung ein monatliches Pflegegeld, eine Rente oder einen festgelegten Teil der anfallenden Kosten. Damit können Sie Ihre Versorgungslücke im Pflegefall deutlich reduzieren oder sogar ganz schließen.
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Angehörige absichern
Sichern Sie Ihre Angehörigen ab: Mit einer Pflegezusatzversicherung verhindern Sie, dass beispielsweise Ihre Kinder für Sie aufkommen müssen. Das könnte der Fall sein, wenn Ihre eigenen Einkünfte und Ersparnisse die Pflegekosten nicht abdecken. Denn Kinder sind gesetzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Unterhalt der Eltern zu sorgen – selbst wenn der Kontakt bereits seit langer Zeit abgebrochen sein sollte.
Die Formen der Pflegezusatzversicherung
Es gibt die Pflegezusatzversicherung in drei Varianten: Als Pflegetagegeldversicherung, Pflegekostenversicherung oder Pflegerentenversicherung.
Die häufigste Form ist die Pflegetagegeldversicherung. Sie zahlt im Pflegefall ein Pflegegeld aus, das sich nach dem Pflegegrad richtet und frei verwendet werden kann. Mit dem Geld kann man etwa die Kosten für ein Pflegeheim bezahlen oder Angehörige entlohnen, die einen zu Hause betreuen. Geld, das übrig bleibt, könnten Sie auch zurücklegen. Bei vielen Tarifen legt die Versicherung fest, wie viel Geld es in welchem Pflegegrad für die Pflege zu Hause oder im Heim gibt. Bei einigen Tarifen kann man die Höhe des Pflegegelds in den einzelnen Pflegegraden noch individuell anpassen.
Die Pflegekostenversicherung deckt in der Regel nur die tatsächlich anfallenden Pflegekosten ab. Während Versicherte mit einer Pflegetagegeldversicherung frei über ihr Pflegetagegeld verfügen können, müssen bei der Pflegekostenversicherung meist Rechnungen eingereicht werden, damit die Kosten erstattet werden. Die Versicherung erstattet dann die Kosten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. Es gibt auch Tarife, die für eine Pflege durch Angehörige zahlen. Meist sind die Leistungen dann jedoch deutlich niedriger als bei einer Pflege durch professionelle Kräfte.
Die Pflegerentenversicherung wird von privaten Lebensversicherern angeboten und zahlt im Pflegefall eine lebenslange, garantierte Pflegerente aus, die sich nach dem Pflegegrad richtet und frei verwendet werden kann. Sie ist allerdings die teuerste Variante der privaten Pflegevorsorge und wird nur von wenigen Gesellschaften angeboten. Die Pflegerentenversicherung kombiniert den Versicherungsschutz mit einer Geldanlage. Ihre Beiträge können bei vergleichbaren Leistungen zwei bis drei Mal so hoch sein wie bei einer Pflegetagegeldversicherung.
Es gibt zudem staatlich geförderte Verträge, die als Pflege-Bahr bezeichnet werden. Der Staat bezuschusst jeden Vertrag mit 5 € pro Monat, wenn der Versicherte selbst mindestens 10 € einzahlt. Die Versicherung darf bei einem Pflege-Bahr keine Gesundheitsfragen stellen und muss jeden Antragsteller aufnehmen. Es gibt jedoch eine Wartezeit von fünf Jahren, bevor die Versicherung zahlt.
Zudem sind die Leistungen eines Pflege-Bahr-Tarifs begrenzt. Sie reichen meist nicht aus, um davon sämtliche Pflegekosten zu bezahlen. Außerdem besteht durch die fehlende Gesundheitsprüfung das Risiko, dass sich viele Menschen mit Vorerkrankungen in einem Tarif versichern und die Beiträge daher überdurchschnittlich steigen.
Die Varianten im Überblick
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Pflegetagegeldversicherung
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Pflegekostenversicherung
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Pflegerentenversicherung
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Leistungen im Pflegefall
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Monatliches Pflegegeld
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Erstattung der Pflegekosten bis zu einer bestimmten Höhe
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Monatliche Rente
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Leistung frei verfügbar
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Nur Erstattung von nachgewiesenen Kosten
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Staatlicher Zuschuss (Pflege-Bahr)
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Bei bestimmten Tarifen:
5 € pro Monat
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Höhe der Beiträge
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Vergleichsweise gering
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Vergleichsweise gering
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Vergleichsweise hoch
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Stabilität der Beiträge
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Beiträge können steigen.
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Beiträge können steigen.
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Beiträge bleiben in der Regel stabil.
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Wie lange müssen Beiträge gezahlt werden?
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Lebenslang
Je nach Tarif bis zum Pflegefall
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Lebenslang
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Bis zum Pflegefall
Oft gibt es eine Altershöchstgrenze.
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Gesundheitsfragen
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Ausnahme: Pflege-Bahr-Tarife
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Seit 2017: Pflegegrad statt Pflegestufe
Mit der letzten Pflegereform wurden die bisherigen Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Seit dem 1. Januar 2017 gibt es nunmehr fünf verschiedene Pflegegrade. Stellt eine pflegebedürftige Person einen Antrag auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, beurteilt ein Gutachter den Grad der Pflegebedürftigkeit. Je höher der Grad der Bedürftigkeit, desto höher sind auch der Pflegegrad und die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Das Gutachten erstellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), für privat Krankenversicherte ist das Unternehmen Medicproof zuständig.
Die Leistungen einer privaten Pflegezusatzversicherung richten sich in der Regel ebenfalls nach dem Pflegegrad. So zahlen einige Versicherungen erst ab einem bestimmten Pflegegrad und machen die Höhe der Leistung davon abhängig.
Pflegestufen und Pflegegrade
Pflegestufe
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Pflegegrad
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Bisher nicht vorgesehen
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1
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Pflegestufe 0
Pflegestufe 1
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2
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Pflegestufe 1 und Demenz
Pflegestufe 2
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3
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Pflegestufe 2 und Demenz
Pflegestufe 3
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4
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Pflegestufe 3 und Demenz
Pflegestufe 3 mit Härtefall
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5
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