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Eine private Zahnzusatzversicherung erstattet die Kosten für zahnärztliche Behandlungen, die nicht oder nur teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) übernommen werden. Dadurch verringern sie den Eigenanteil bei hohen Zahnarztrechnungen.
Denn vor allem, wenn Zähne ersetzt werden müssen, wird es oft richtig teuer. Hochwertiger Zahnersatz wie etwa ein Implantat kostet schnell mehrere Tausend Euro. Gleichzeitig haben die Krankenkassen ihre Leistungen in den vergangenen Jahren teils deutlich reduziert.
Um diese Leistungslücke zu schließen und sich im Fall der Fälle vor hohen Zuzahlungen zu schützen, hatten im Jahr 2020 bereits 16,9 Millionen Deutsche eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen (Quelle: PKV-Verband).
Muss ein Zahn ersetzt werden, zahlt die Krankenkasse grundsätzlich nur 60 Prozent der Kosten für eine Regelversorgung. Darunter versteht man eine einfache Standardlösung, die wirtschaftlich und nach dem aktuellen Stand der Zahnmedizin sinnvoll ist. Wer regelmäßig zur Zahnvorsorge geht und sein Bonusheft pflegt, erhält nach zehn Jahren einen Zuschuss in Höhe von maximal 75 Prozent dieser Kosten.
So viel zahlt die gesetzliche Krankenversicherung bei regelmäßiger Vorsorge
Lückenlos gepflegtes Bonusheft | Krankenkassenzuschuss* |
---|---|
< 5 Jahre | 60 % |
5 Jahre | 70 % |
10 Jahre | 75 % |
Den Rest der Rechnung müssen Kassenpatienten als Eigenanteil selbst zahlen. Das gilt auch für zusätzliche Kosten, die entstehen, wenn Patienten eine Versorgung wünschen, die über dem gesetzlichen Standard liegt – etwa ein Implantat statt einer Zahnbrücke oder eine Krone aus Vollkeramik.
Für bestimmte Zahnbehandlungen, Prophylaxe oder Kieferorthopädie sind die gesetzlichen Leistungen ebenfalls eingeschränkt.
Grundsätzlich können private Zahnzusatzversicherungen die Kosten für folgende Leistungsbereiche erstatten: Zahnersatz, Zahnbehandlungen, Prophylaxe (professionelle Zahnreinigung) und Kieferorthopädie. Die Tarife unterscheiden sich darin, welche Leistungsbereiche versichert sind und in welchem Umfang die Leistungen erstattet werden. Deshalb ist bei der Wahl des richtigen Tarifs zu beachten, welche Leistungen für den Versicherten am wichtigsten sind.
Auf diese Leistungen sollten Sie bei der Tarifauswahl achten
Erwachsene | Kinder | |
---|---|---|
Zahnersatz | ||
Zahnbehandlungen | ||
Zahnprophylaxe | ||
Kieferorthopädie |
Zusätzlich zu unserem leistungsstarken Vergleich bietet Ihnen der Zahnzusatzversicherungs-Test von CHECK24 einen schnellen Überblick über die besten Zahnzusatztarife.
Die wichtigste Leistung einer Zahnzusatzversicherung für Erwachsene ist die Erstattung von Kosten für Zahnersatz. Kronen, Brücken, Veneers (dünne Keramikschalen), Inlays oder Implantate sind häufig teuer und der Festzuschuss der Krankenkasse deckt nur einen kleinen Teil der Kosten ab. Bisweilen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung weniger als zwanzig Prozent der gesamten Kosten für Zahnarzt, Materialien und Labor.
Sehr gute Tarife bieten eine Kostenerstattung von mindestens 90 Prozent für Zahnersatz – inklusive kostspieligen Implantaten. Leistungen für Zahnersatz lassen sich auch in speziellen Zahnersatzversicherungen absichern. Diese Tarife sind etwas günstiger als klassische Zahnzusatzversicherungen, dafür entfallen Leistungen zur Zahnbehandlung oder Prophylaxe.
Viele Tarife übernehmen auch die Kosten für Zahnbehandlungen, welche die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur zum Teil bezahlt.
So zahlt die Krankenkasse eine Wurzelbehandlung nur für einen erhaltungswürdigen Zahn. Sind die Bedingungen dafür nicht erfüllt, müssen gesetzlich Versicherte die gesamten Kosten selbst tragen. Auch Kunststofffüllungen übernimmt die Kasse nur für Vorderzähne im sichtbaren Bereich, eine Fissurenversiegelung in der Regel nur für die hinteren Backenzähne bei Kindern.
Eine private Zahnzusatzversicherung schützt Sie vor einem hohen Eigenanteil bei solchen Behandlungen. So kostet eine Kunststoff-Füllung beispielsweise 100 Euro – Kassenpatienten müssten davon knapp 60 Euro selbst aufbringen.
Experten empfehlen, einmal oder zweimal pro Jahr eine professionelle Zahnreinigung durchführen zu lassen. Dabei werden harte und weiche Zahnbeläge entfernt. Gute Zahnzusatzversicherungen zahlen mindestens einmal jährlich für eine professionelle Zahnreinigung. Die Erstattung ist dabei meist auf einen bestimmten Höchstbetrag pro Jahr beschränkt.
Leistungen für Prophylaxe nicht entscheidend
Eine Zahnreinigung kostet je nach Region und Zahnarzt um die 100 Euro. Diese Kosten sind vergleichsweise gering und fallen regelmäßig an. Wir empfehlen daher, bei der Auswahl eines Tarifs mehr auf die Zahnersatzleistungen zu achten, die durchaus tausend Euro oder mehr ausmachen können.
Für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, dass eine private Zahnzusatzversicherung für kieferorthopädische Behandlungen zahlt. Denn bei etwa jedem zweiten Jugendlichen wird eine kostspielige Korrektur der Zähne notwendig.
Auch bei Erwachsenen kann der Gang zum Kieferorthopäden notwendig sein, um eine vorhandene Fehlstellung zu korrigieren.
Gute Zahnzusatzversicherungen leisten eine Erstattung von bis zu 100 Prozent der Kosten. Meist werden die Leistungen für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren bezahlt und hängen davon ab, welche kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) vorliegt. Allerdings darf eine Fehlstellung nicht bereits vor Abschluss des Vertrags diagnostiziert worden sein, damit die Zahnversicherung die Kosten erstattet.
Leichtere Fehlstellungen der Zähne werden als KIG 1 oder 2 eingestuft, die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt hier keine Kosten. Bei den Gruppen KIG 3 bis 5 handelt es sich um ausgeprägte bis extrem stark ausgeprägte Fehlstellungen. In diesen Fällen übernehmen die Krankenkassen eine Grundversorgung. Eine gute Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte hier vor allem die Mehrkosten für hochwertige Therapien erstatten – etwa für Brackets, Lingual-Retainer oder innenliegende Zahnspangen (Lingualtechnik).
Zahnzusatztarife mit guten Leistungen sind für einen 30-Jährigen bereits ab 10 Euro monatlich zu haben. Günstige Tarife mit einem geringeren Leistungsumfang kosten sogar nur ab acht Euro monatlich.
Neben dem gewünschten Versicherungsumfang sind die Kosten der Versicherung auch von persönlichen Faktoren abhängig – wie dem Alter des Versicherungsnehmers.
Leistungsstufe | Befriedigend | Gut | Sehr gut |
---|---|---|---|
Zahnersatz | mindestens 60 % | mindestens 75 % | mindestens 90 % |
Zahnbehandlung | mindestens 60 % | mindestens 75 % | mindestens 90 % |
Zahnprophylaxe | mindestens 60 € pro Jahr | mindestens 80 € pro Jahr |
mindestens 150 € pro Jahr oder mindestens 100 € je Behandlung |
Beitrag | ab 8 € monatlich | ab 10 € monatlich | ab 13 € monatlich |
Beiträge jährlich zahlen
Sie können Ihre Beiträge monatlich oder jährlich zahlen. Bei jährlicher Zahlweise gewähren viele Versicherer einen Rabatt.
Bei Zahnzusatzversicherungen gibt es zwei Arten der Beitragskalkulation: nach Art der Lebensversicherung oder nach Art der Schadensversicherung.
Bei Tarifen, die nach Art der Lebensversicherung kalkuliert sind, werden Alterungsrückstellungen angespart. Diese Rückstellungen sollen die Beiträge im Alter möglichst stabil halten. Wirtschaftliche Beitragserhöhungen wegen gestiegener Ausgaben sind dennoch möglich.
Bei Tarifen, die nach Art der Schadensversicherung kalkuliert sind, werden keine Rückstellungen gebildet. Der Beitrag ist daher zu Beginn meistens niedriger. Dafür steigt er regelmäßig an – jedes Jahr oder bei Altersgruppen-Tarifen etwa alle fünf bis zehn Jahre, da mit zunehmendem Alter das Risiko für Zahnerkrankungen steigt. Die meisten Zahnzusatzversicherungen sind so kalkuliert.
Tarif nach Art der Lebensversicherung nur langfristig sinnvoll
Ein Tarif nach Art der Lebensversicherung ist nur sinnvoll, wenn Sie die Versicherung langfristig behalten möchten. Sollten Sie den Versicherer nämlich später wechseln oder den Vertrag kündigen, gehen die angesparten Alterungsrückstellungen verloren.
In der Regel müssen Versicherte ab dem Versicherungsbeginn etwa drei bis acht Monate warten, bis sie Leistungen ihrer Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen können.
Allerdings gibt es auch Tarife ohne Wartezeit, die sofort ab Versicherungsbeginn leisten. Auch solche Tarife haben meist Zahnstaffeln – die Höhe der Erstattungen ist dann in den ersten Jahren deutlich begrenzt. Ausgeschlossen sind aber in jedem Fall Behandlungen, die schon vor Abschluss der Versicherung begonnen oder von einem Zahnarzt empfohlen wurden.
Nach einem Unfall leistet eine Zahnzusatzversicherung hingegen sofort. Für notwendige Behandlungen gelten die Wartezeiten in diesem Fall nicht. Auch für eine professionelle Zahnreinigung gilt meist keine Wartezeit. Versicherte können den jährlichen Höchstbetrag für Zahnprophylaxe in der Regel sofort ausschöpfen.
Im Zahnzusatzvergleich von CHECK24 können Sie gezielt nach Tarifen ohne Wartezeit suchen.
Genaue Prüfungen bei frühen Behandlungen
Bei einem Tarif ohne Wartezeit prüfen die Versicherer Leistungsanträge meist genau, wenn sie kurz nach Versicherungsbeginn gestellt werden. Häufig fordern sie dann vom Zahnarzt die Patientenakte an, um auszuschließen, dass es sich um eine Behandlung handelt, die bereits vor Abschluss empfohlen war.
Eine Zahnzusatzversicherung ist für gesetzlich versicherte Personen sinnvoll, die sich vor hohen Zahnarztrechnungen schützen möchten.
Denn Krankenkassen zahlen bei medizinisch notwendigen Behandlungen lediglich 60 Prozent für eine einfache Standardlösung. Besonders für Zahnersatz kann dann der Eigenanteil bei mehreren Tausend Euro liegen. Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich daher für jegliche Altersgruppen – von Kindern und Jugendlichen bis hin zu Senioren. Deshalb haben sich im Jahr 2020 bereits 16,9 Millionen Deutsche für eine private Zahnzusatzversicherung entschieden.
Unter der Regelversorgung versteht man bei Zahnbehandlungen die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dies ist meist die kostengünstigste Versorgung, die medizinisch sinnvoll ist.
Bei Zahnersatz zahlen die Krankenkassen lediglich einen Festzuschuss. Dieser Zuschuss deckt 60 Prozent der Kosten für eine Regelversorgung. Bei einem lückenlos geführten Bonusheft steigt der Anteil auf bis zu 75 Prozent der Regelversorgung.
Die restlichen Kosten müssen gesetzlich Versicherte aus eigener Tasche bezahlen, wenn sie keine Zahnzusatzversicherung haben. Bei teurem Zahnersatz, wie beispielsweise einem Implantat, können dabei schnell Kosten von 3.000 Euro oder mehr anfallen.
Vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung müssen Sie in der Regel Gesundheitsfragen beantworten. Hier müssen Sie angeben, ob Zähne fehlen oder bereits durch Zahnersatz, wie etwa ein Implantat oder eine Krone, ersetzt wurden.
Außerdem fragen die Versicherer meist, ob Sie aktuell von einem Zahnarzt oder Kieferorthopäden behandelt werden oder eine Behandlung geplant ist. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen müssen Sie allerdings nicht angeben.
Es gibt auch Tarife ohne Gesundheitsprüfung, bei denen Sie keine Fragen beantworten müssen. Solche Tarife zahlen allerdings in der Regel nicht für den Ersatz von bereits fehlenden Zähnen.
Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten
Beantworten Sie die Gesundheitsfragen bei einem Antrag möglichst genau und wahrheitsgemäß. Ansonsten gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.
Ja, Ihre private Zahnzusatzversicherung können Sie wechseln.
Bei einem Wechsel müssen Sie die Kündigungsfrist Ihrer bisherigen Versicherung beachten. Dies sind in der Regel drei Monate zum Ende eines Jahres. Meist gibt es zudem eine Mindestvertragslaufzeit von ein oder zwei Jahren. Erst nach Ablauf dieser Frist können Sie die Versicherung kündigen.
Zudem haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, falls Ihre Versicherung die Beiträge erhöht. Nach der Ankündigung einer Beitragserhöhung haben Sie vier Wochen lang Zeit, den Vertrag zu kündigen.
Kündigen Sie Ihre Versicherung erst, wenn Sie einen neuen Vertrag abgeschlossen haben, damit Sie ohne Unterbrechung versichert sind.
Prüfen Sie außerdem, ob Sie einen Tarif nach Art der Lebensversicherung mit stabilen Beiträgen im Alter abgeschlossen haben. Angesparte Alterungsrückstellungen würden Sie bei einem Anbieter-Wechsel verlieren. Daher lohnt sich ein Wechsel des Anbieters hier meist nicht.
Erst Angebote Ihres Versicherers prüfen
Wenn Sie den Tarif wechseln möchten, sollten Sie zunächst die Angebote Ihres aktuellen Versicherers prüfen. Denn beim Wechsel zu einer anderen Gesellschaft gehen angesparte Alterungsrückstellungen verloren. Auch Wartezeiten und Zahnstaffeln beginnen dann wieder von vorn.
Bei vergleichbaren Leistungen kann Wartezeit entfallen
Wenn Ihre alte Versicherung vergleichbare Leistungen wie der neue Tarif bietet, verzichten einige Gesellschaften auf die sonst übliche Wartezeit.
Die Beiträge zu einer Zahnzusatzversicherung kann man theoretisch bei der Steuererklärung angeben. Praktisch wirken sich die Beiträge jedoch in den meisten Fällen nicht aus.
Arbeitnehmer und Beamte können aktuell bis zu 1.900 Euro im Jahr für Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen, Selbstständige und Freiberufler einen Betrag von 2.800 Euro. Hierzu zählen auch die Beiträge für eine private Zahnzusatzversicherung.
Allerdings ist der Höchstbetrag in der Regel bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft. Das Finanzamt berücksichtigt hierbei die Kosten für eine Basiskrankenversicherung. Die Beiträge senken die Einkommenssteuer daher meist nicht mehr.
Ab wann Sie Leistungen in Anspruch nehmen können, hängt vom jeweiligen Tarif ab.
In der Regel leistet eine private Zahnzusatzversicherung erst nach einer Wartezeit. Das heißt, dass die Leistungen erst nach einer bestimmten Frist – beispielsweise sechs Monate nach Versicherungsbeginn – in Anspruch genommen werden können. Für eine professionelle Zahnreinigung entfällt die Wartezeit bei fast allen Tarifen.
Es gibt zudem viele Tarife ohne Wartezeit, die sofort ab Versicherungsbeginn leisten. Allerdings sind auch hier Behandlungen, die bereits vor Vertragsabschluss empfohlen waren, meist vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Für die Höhe der Erstattungen gilt zudem in der Regel eine Zahnstaffel. Diese Staffel legt fest, bis zu welcher Höhe Leistungen erstattet werden. In den ersten Vertragsjahren sind die Erstattungen meist begrenzt.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 200 Tarife der Zahnzusatzversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
Beispielrechnung:
Beispielrechnung:
Gesamtersparnis: 45,89 € pro Monat oder 89%
Quelle: CHECK24 Zahnzusatzversicherung-Vergleich, 08/2023
Geburtsdatum
Bitte geben Sie das Geburtsdatum der zu versichernden Person ein, damit der richtige Beitrag errechnet werden kann.
Geburtsdatum
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