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mehr erfahrenDas Bonusheft erhöht den Zuschuss, den die gesetzliche Krankenversicherung für Zahnersatz zahlt. Normalerweise übernehmen die Krankenkassen 50 Prozent der Kosten für eine sogenannte Regelversorgung – die medizinische Grundversorgung.
Bonusheft gibt es seit 1989
Das Bonusheft wurde im Jahr 1989 im Rahmen einer Gesundheitsreform eingeführt. Es dient dazu, Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt zu dokumentieren.
Wer regelmäßig zur Vorsorge beim Zahnarzt geht, erhält einen Bonus zu diesem gesetzlichen Festzuschuss – etwa für Kronen, Implantate oder Brücken. War man während der letzten fünf Jahre mindestens einmal pro Jahr beim Zahnarzt, erhöht sich der Zuschuss auf insgesamt 60 Prozent. Von Kindern und Jugendlichen zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr wird sogar zweimal im Jahr eine Vorsorgeuntersuchung verlangt. Nach zehn Jahren regelmäßiger Vorsorge steigt der gesetzliche Zuschuss auf 65 Prozent.
Das bringt Ihnen das Bonusheft
Anzahl Jahre mit Vorsorge | Bonus | Zuschuss GKV gesamt* |
---|---|---|
unter 5 | 50 Prozent | |
5 | 20 | 60 Prozent |
10 | 30 | 65 Prozent |
Versicherte, die wenig verdienen und deren Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt, können einen doppelten Festzuschuss erhalten. Dazu müssen sie einen Antrag bei ihrer Krankenkasse stellen.
Erstattungsatz von maximal 65 Prozent
Der Erstattungssatz für Zahnersatz erhöht sich von 50 auf 65 Prozent, wenn man für die letzten zehn Jahre Vorsorgeuntersuchungen nachweisen kann.
Dabei gilt: Das Bonusheft muss lückenlos geführt sein. Versäumt man es in einem Jahr zur Vorsorge zu gehen, ist der Bonus für eine anstehende Behandlung verloren. Aus diesem Grund sollten Versicherte mindestens eine Vorsorgeuntersuchung pro Jahr wahrnehmen.
Auch bei der privaten Zahnzusatzversicherung kann sich ein Bonusheft lohnen. Manche Tarife erstatten höhere Kosten, wenn man regelmäßige Kontrolluntersuchungen belegen kann.
Was tun, wenn das Bonusheft verloren geht?
Lässt sich das Bonusheft nicht mehr auffinden, ist der Zahnarzt Ihr Ansprechpartner. Er kann die Vorsorgetermine anhand der Patientenakte nachtragen und ein neues Bonusheft ausstellen. Bewahren Sie Ihr Heft am besten an einem festen Ort auf, damit es möglichst gar nicht erst verloren geht.