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E-Bike

Wählen Sie E-Bike, wenn Ihr Radtyp einen elektrischen Hilfsmotor besitzt und kein Nummernschild benötigt (keine Zulassungspflicht).

Zur genaueren Abgrenzung: Es gibt sog. “S-Pedelecs”, mit Geschwindigkeiten über 25 km/h. Diese sind zulassungspflichtig und können hier über eine Mopedversicherung abgesichert werden.

Fahrrad

Wählen Sie Fahrrad, wenn Ihr Rad keinen Motor besitzt.

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Fahrradversicherung

Bei einem guten Fahrrad lohnt sich der passende Versicherungsschutz. Nur so erhalten Sie nach einem Diebstahl oder einer Beschädigung einen entsprechenden finanziellen Ausgleich.

Leistungen der Fahrradversicherung

Eine Fahrradversicherung beziehungsweise Fahrradvollkaskoversicherung ist in verschiedenen Tarifvarianten mit unterschiedlichem Leistungsumfang abschließbar. So findet jeder Fahrradbesitzer den gewünschten Versicherungsschutz.

In allen Tarifen einer Fahrradversicherung enthalten ist der Schutz bei:

  • Diebstahl des versicherten Fahrrads, E-Bikes oder Pedelecs
  • Diebstahl einzelner, fest mit dem Rad verbundener Teile (zum Beispiel Sattel)
  • Diebstahl des Akkus

Vollkaskoschutz

Bei einem Tarif mit Vollkasko werden auch die Reparaturkosten übernommen. Geleistet wird für diese Schäden:

  • Unfall- und Sturzschäden

    Beispiel: Bei einem Sturz bricht der Rahmen Ihres Fahrrads.

  • Unsachgemäße Handhabung und Bedienfehler

    Beispiel: Sie setzen den E-Bike-Akku falsch ein. Daher fällt er während der Fahrt aus der Halterung und wird beschädigt.

  • Vandalismus

    Beispiel: Jemand verbiegt die Schutzbleche oder schlitzt den Sattel auf.

  • Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler

    Beispiel: Drei Jahre nach dem Fahrradkauf bemerken Sie an mehreren Stellen Rost wegen fehlerhafter Schweißnähte.

    Für Fahrradschäden durch Material-, Produktions- oder Konstruktionsfehler, die innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Kauf auftreten, haftet der Hersteller im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht.

  • Elektronikschäden

    Beispiel: Bei einer Fahrt im Regen dringt Feuchtigkeit in Ihren E-Bike-Akku. Dadurch geht er kaputt.

  • Verschleiß von bestimmten Fahrradteilen

    Beispiel: Die durch den täglichen Gebrauch abgenutzte Fahrradkette reißt.

    Der Verschleiß von Bremsen und Reifen ist üblicherweise vom Versicherungsschutz ausgenommen.

  • Verschleiß des Akkus

    Beispiel: Nach einiger Zeit ist der Akku Ihres E-Bikes so schwach, dass er kaum noch für Ihren Arbeitsweg reicht.

    Die Kosten für den Austausch werden übernommen, wenn die Leistungskapazität stark nachgelassen hat – zum Beispiel, wenn sie dauerhaft um 50 Prozent unterschritten wird.

 

Schutzbrief-Leistungen

Darüber hinaus beinhalten manche Fahrradversicherungen Schutzbrief-Leistungen für Pannen. Der Fahrradschutzbrief umfasst die Kostenübernahme für:

  • Pannenhilfe vor Ort
  • Abschleppdienst
  • Weiterfahrt mit Taxi oder Bahn
  • Leih- oder Mietfahrrad
  • Übernachtung im Notfall

Wissenswertes für Fahrradfahrer

Die beliebtesten Fahrradmarken

In diesem Jahr wurden anhand der über CHECK24 abgeschlossenen Fahrradversicherungen erneut die beliebtesten Fahrradmarken ermittelt.

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So radelt Deutschland

Erstmals wurden die Fahrrad- und E-Bike-Vorlieben der CHECK24-Kunden ausgewertet. Welches Bundesland fährt gerne E-Bike?

Zur Auswertung »

Fahrradversicherung-Vergleich bei CHECK24

Mit dem Fahrradversicherung-Vergleich von CHECK24 finden Sie unkompliziert und ohne großen Zeitaufwand eine Fahrrad- oder E-Bike Versicherung. Geben Sie hierfür einfach die benötigten Daten – unter anderem Kaufdatum und -preis – in den Online-Rechner ein.

Innerhalb weniger Augenblicke werden Ihnen passende Angebote angezeigt, deren Preis-Leistungs-Verhältnis Sie in der Detailansicht vergleichen können. Ihren Wunschtarif können Sie bequem direkt online abschließen. Die Wahl der passenden Fahrradversicherung ist nicht immer einfach. Als Entscheidungshilfe können Ihnen zusätzlich die Kundenbewertungen zu den verschiedenen Anbietern dienen.

Tipp: Sie können beim Versicherungsbeitrag bei manchen Anbietern sparen, indem Sie sich für eine jährliche Zahlweise entscheiden.

Häufige Fragen

  • Worin unterscheidet sich die Fahrradversicherung von dem Fahrraddiebstahlschutz der Hausratversicherung?

    Über eine Hausratversicherung lässt sich ausschließlich Fahrraddiebstahl absichern. Im Basisschutz ist bereits Einbruchdiebstahl aus der Wohnung, Garage oder dem (Fahrrad-)Keller versichert. Wer einen Tarif mit zusätzlicher Fahrradklausel abschließt, hat außerdem Versicherungsschutz, wenn das Rad an einem anderen Ort – beispielsweise am Bahnhof – gestohlen wird.

    Die Fahrradversicherung hingegen deckt neben Diebstahl tarifabhängig auch zahlreiche weitere Schäden ab – beispielsweise Sturzschäden, Teilediebstahl, Vandalismus, Elektronikschäden, Verschleiß und Pannen.

  • Welche Fahrräder kann ich versichern?

    Mit einer Fahrradversicherung können Sie grundsätzlich diese Arten von Zweirädern versichern:

    • Fahrrad: ohne Motor, wird nur durch Muskelkraft fortbewegt
    • E-Bike/Pedelec: Fahrrad mit Motor, elektronische Tretkraftunterstützung bis maximal 25 km/h

    Manche Versicherer bieten auch Tarife für gebraucht gekaufte Räder an, andere jedoch nur für den Erstbesitz. Ebenso begrenzen manche Gesellschaften, wie lange nach dem Kauf eine Versicherung abgeschlossen werden kann.

    Zulassungspflichtige Pedelecs und E-Bikes mit Versicherungskennzeichen können nicht mit einer Fahrradversicherung abgesichert werden. Hierfür ist eine separate Mopedversicherung erforderlich.

  • Worauf muss ich bei der Sicherung meines Fahrrads achten?

    Es empfiehlt sich, das Fahrrad möglichst an einem nicht beweglichen Gegenstand – zum Beispiel einer Straßenlaterne – anzuschließen sowie ein hochwertiges Fahrradschloss zu nutzen.

    Je nach Versicherer können weitere Anforderungen – zum Beispiel bestimmte Schlösser – vorgegeben sein, damit Versicherungsschutz besteht.

  • Kann ich mein Lastenrad über CHECK24 versichern?

    Ja, dies ist möglich. Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Lastenrad-Versicherung Vergleich.

  • Kann ich auch mein Rennrad versichern?

    Ja. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier: Rennrad-Versicherung Vergleich.

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 45 Tarifvarianten der Fahrradversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

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Hier finden Sie das angeführte Berechnungsbeispiel.

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Hier finden Sie das angeführte Berechnungsbeispiel.

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