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Mofas, Mopeds, kleine Roller und große Pedelecs sowie Krankenfahrstühle mit einem Hubraum bis maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h benötigen für den Straßenverkehr eigene Nummernschilder. Diese Versicherungskennzeichen sind ein Jahr gültig und werden von der jeweiligen Kfz-Versicherung herausgegeben.
Fahrzeuge, die mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattet werden, müssen nicht angemeldet werden. Es reicht aus, sich eine Kfz-Versicherung auszusuchen, das Kennzeichen dort zu beantragen und den fälligen Jahresbeitrag zu bezahlen. Die Versicherungsgesellschaft schickt pünktlich zum neuen Versicherungsjahr das aktuelle Kennzeichen zu. Mit dem Versicherungskennzeichen hat der Halter automatisch eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Kleinkrafträder dürfen bereits von Minderjährigen gefahren werden. Da sie jedoch noch nicht voll geschäftsfähig sind, müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten den Vertrag mit der Kfz-Versicherung für die Beantragung des Kennzeichens mit unterschreiben.
Damit den Behörden die Kontrolle der Versicherungspflicht leichter fällt, wechselt die Farbe des Versicherungskennzeichens jedes Jahr. Versicherungskennzeichen gibt es in den Farben Schwarz, Blau und Grün. Für das Versicherungsjahr 2019/2020 ist es grün, danach folgt für 2020/2021 das schwarze Versicherungskennzeichen.
Das Kennzeichen besteht aus einer Zahlen- und Buchstabenkombination. Die maximal drei Buchstaben kennzeichnen das jeweilige Kfz-Versicherungsunternehmen, bei dem die Versicherung abgeschlossen wurde.
Die Beitragskosten variieren von Kfz-Versicherer zu Kfz-Versicherer. Inklusive Kfz-Haftpflichtschutz kostet das Nummernschild in der Regel jedoch deutlich unter 100 Euro im Jahr.
Optional kann beispielsweise auch eine Teilkaskoversicherung mit abgeschlossen werden. Dann erhöht sich die Jahresprämie entsprechend.
Das neue Versicherungsjahr beginnt bei Versicherungskennzeichen immer am 1. März eines Jahres. Lassen Sie beispielsweise Ihren Roller zu einem späteren Zeitpunkt zu, erhalten Sie nach Beantragung des Versicherungskennzeichens bei der Kfz-Versicherung das für das Versicherungsjahr gültige Nummernschild zugeschickt. Es ist dann bis Ende Februar des Folgejahres gültig.
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