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Reiserücktrittsversicherung

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Das Wichtigste zusammengefasst

  • Eine Reiserücktritts­versicherung erstattet Ihnen die Stornokosten für eine Reise, wenn Sie diese aus unerwarteten Gründen nicht antreten können.
  • Die Versicherung ist besonders für teure Reisen sinnvoll, da die Reisekosten bei kurzfristigen Stornierungen vollständig verloren gehen können.
  • Mehrere Faktoren – darunter die Dauer und der Wert der Reise – beeinflussen die Kosten einer Reiserücktritts­versicherung.
  • Die versicherbaren Gründe für einen Reiserücktritt sind vielfältig und reichen von Krankheit über Jobverlust bis hin zur Reiseunfähigkeit eines mitreisenden Hundes.
  • Sofern Ihre Reise nicht in den nächsten 14 Tagen beginnt, können Sie die Versicherung unabhängig vom Buchungsdatum abschließen.
1.

Für wen ist eine Reise­rücktritts­versicherung sinnvoll?

Übliche Stornogebühren der Reiseanbieter in Abhängigkeit vom Zeitraum zwischen Stornierung und ReiseantrittGrundlegend ist eine Reiserücktritts­versicherung für jeden sinnvoll, der eine kostspielige Reise plant. Sollte diese aus unerwarteten Gründen nicht angetreten werden können, verlangen Reiseanbieter in der Regel eine Stornierungsgebühr. Je nachdem, wie kurzfristig Sie eine Stornierung durchführen, erhalten Sie möglicherweise kein Geld zurück.

Im Jahr 2022 und 2023 betrug der durchschnittliche Gesamtwert der über CHECK24 versicherten Reisen rund 2.500 €. Würden Sie eine solche Reise zwei Wochen vor Reiseantritt stornieren, müssten Sie mit Stornogebühren zwischen 1.250 und 1.500 € rechnen. Eine Reiserücktritts­versicherung erstattet Ihnen diese Kosten. Der Abschluss der Versicherung ist für manche Personen besonders empfehlenswert. Vor allem für die folgenden Personengruppen ist die Absicherung von Reisen durch eine Reiserücktritts­versicherung sinnvoll:

 

Ältere Personen

Laut Robert Koch-Institut steigt das Risiko für gesundheitliche Probleme im Alter deutlich an. Buchen ältere Menschen eine Reise, lohnt sich eine Reiserücktritts­versicherung daher besonders. Vor allem dann, wenn die geplante Reise weit in der Zukunft liegt. Durch die Versicherung schützt man sich vor den Kosten einer gesundheitsbedingten Stornierung. Der Versicherungsbeginn sollte dabei möglichst mit der Buchung der Reise erfolgen, damit für den gesamten Zeitraum vor der Reise Versicherungsschutz besteht.

Vorerkrankungen

Leiden Sie oder mitreisende Personen bereits an gesundheitlichen Problemen, sollten Sie darauf achten, dass die Versicherung auch bei unerwarteter Verschlechterung von Vorerkrankungen leistet. Im Leistungsfall wird dafür meist eine ärztliche Bescheinigung der Reisefähigkeit zum Zeitpunkt der Buchung und ein mehrmonatiger behandlungsfreier Zeitraum vor Reisebeginn / Reisebuchung vorausgesetzt. Besteht eine Vorerkrankung, die die Reise gefährden kann, sollte daher vor Reisebuchung immer eine ärztliche Untersuchung stattfinden.

Kinder

Auch wenn Sie mit Kindern reisen, lohnt sich der Abschluss einer Reiserücktritts­versicherung besonders häufig. Da Kinder in Kindergärten, Tagesstätten und Schulen viel Kontakt zu Gleichaltrigen haben, werden sie öfter spontan krank. Falls Sie Ihre Reise aufgrund einer Erkrankung Ihres Kindes nicht antreten können, kann Ihnen eine Reiserücktritts­versicherung hohe Kosten ersparen.

2.

Die Kosten einer Reiserücktritts­versicherung

Eine einmalige Reiserücktritts­versicherung können Sie in unserem Vergleich bereits ab 5,00 € abschließen. Eine Jahrespolice erhalten Sie ab 19,00 € jährlich. Die genauen Kosten einer Reiserücktritts­versicherung sind von zahlreichen Faktoren abhängig, darunter der gewählte Versicherer und die gewünschten Leistungen.

Folgenden Faktoren beeinflussen die Kosten der Reiserücktritts­versicherung:

  • Gewählter Versicherer
  • Leistungen der Versicherung
  • Vertragsdauer (Einmalschutz vs. Jahresschutz)
  • Reisedauer
  • Zeitraum zwischen Reisebuchung und Versicherungsantrag
  • Kosten der gebuchten Reise (Einmalschutz) beziehungsweise Kosten der teuersten Reise eines Jahres (Jahresschutz)
  • Reiseregion (weltweiter Schutz vs. europaweiter Schutz inkl. Deutschland)
  • Anzahl der versicherten Personen (Single- vs. Familientarif)
  • Alter der versicherten Person (bei Familienversicherung: Alter der ältesten Person)
Kosten einer Reiserücktritts­versicherung aus dem CHECK24-Vergleich im Einmalschutz für eine einwöchige Reise – Singles und Familien
Gesamtpreis der Reise Versicherungs­kosten – Single Versicherungs­kosten – Familie
100 € ab 5 € ab 6 €
500 € ab 19 € ab 19 €
1.000 € ab 28 € ab 30 €
2.000 € ab 56 € ab 62 €
3.000 € ab 76 € ab 83 €

 

Die klassische Reiserücktritts­versicherung ist zudem mit anderen Reiseversicherungen kombinierbar. So können zusätzlich eine Auslandskranken-, Reiseabbruch- und / oder eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen werden. Einige Tarife für Reiserücktritts­versicherung beinhalten zusätzlich auch eine Reiseabbruchversicherung.

Jahresschutz oft günstiger

Falls Sie mindestens einmal jährlich verreisen, können Sie durch einen Tarif mit Jahresschutz Beiträge sparen, da dies günstiger ist als jedes Jahr einen Tarif im Einmalschutz abzuschließen. Sollten Sie die Versicherung nicht dauerhaft benötigen, kann diese in der Regel nach einem Jahr wieder gekündigt werden. Zudem sind im Jahresschutz auch Kurztrips am Wochenende mitversichert.

In unserem Vergleich für Reiserücktritts­versicherungen erfahren Sie, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Auf Wunsch können Sie die Versicherung Ihrer Wahl sofort online abschließen. Falls Sie bei der Suche nach dem passenden Tarif Hilfe benötigen oder Fragen haben, beraten unsere Experten für Reiseversicherungen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail. Unser gesamter Service ist für Sie kostenlos.

3.

Versicherte Gründe für einen Reiserücktritt

Die Gründe für einen Reiserücktritt sind zahlreich. Muss der Urlaub aus einem der folgenden Gründe abgesagt oder verschoben werden, kann die Reiserücktrittsversicherung anfallende Stornierungs- und Umbuchungskosten übernehmen:

Gesundheitliche Gründe

  • Schwerer Unfall

    Sie oder eine andere mitversicherte Person erleiden einen Unfall und es ist Ihnen nicht möglich die Reise anzutreten. So etwa, wenn Sie vor der Reise schwer stürzen und sich ein Bein brechen.

  • Unerwartete Erkrankung

    Sie oder eine andere mitversicherte Person werden so krank, dass die Reise nicht wie geplant angetreten werden kann. Etwa, wenn Sie sich kurz vor der Reise eine Lebensmittelvergiftung zuziehen. 

  • Unerwartete Verschlechterung von Vorerkrankungen

    Sie oder eine andere mitversicherte Person sind beispielsweise chronisch erkrankt und die Verschlechterung der Vorerkrankung verhindert den Reiseantritt. Ein Beispiel wäre eine bekannte Allergie, die sich plötzlich so sehr verschlechtert, dass reisen unmöglich wird. Hier gelten folgende Voraussetzungen:

    • Zum Zeitpunkt der Buchung muss die betroffene Person von einem Arzt als reisefähig eingestuft sein.
    • Zu der Vorerkrankung dürfen über einen gewissen Zeitraum (in der Regel 3 – 6 Monate) keine Behandlungen stattgefunden haben (Routineuntersuchungen meist ausgenommen).
  • Schwangerschaft/-komplikationen

    Nachdem die Reise gebucht wurde, werden Sie oder eine andere mitversicherte Person schwanger, oder es treten Komplikationen bei einer bestehenden Schwangerschaft auf.

 

Berufliche Gründe

  • Jobverlust / -wechsel

    Sie oder eine andere mitversicherte Person verlieren vor der Reise betriebsbedingt die Arbeitsstelle oder wechseln in eine neue Anstellung.

  • Kurzarbeit

    Der Arbeitgeber meldet für Sie oder eine andere mitversicherte Person eine Kurzarbeit an. Teilweise haben die Versicherer hier weitere Bedingungen für eine Übernahme der Kosten. Beispielsweise eine Mindestdauer der Kurzarbeit und /oder eine damit verbundene Reduktion des Gehalts um einen bestimmten Prozentsatz.

 

Terminliche Gründe

  • Nachholtermin einer Prüfung

    Sie oder eine andere mitversicherte Person haben eine Prüfung an einer Bildungseinrichtung (z.B. Schule oder Universität) nicht bestanden und der Nachholtermin soll während oder bis zu 14 Tage nach der Reise stattfinden (bei Fachschulprüfung nicht versichert).

  • Gerichtliche Vorladung

    Während des Reisezeitraums müssen Sie oder eine andere mitversicherte Person an einem Gerichtsprozess teilnehmen.

 

Gründe durch Ereignisse

  • Todesfall naher Angehöriger

    Kurz vor der Reise verstirbt ein naher Angehöriger, etwa Ihr Ehepartner, ein Geschwisterteil oder ein Enkelkind. Dies gilt auch für nahe Angehörige mitversicherter Personen.

  • Schaden am Eigentum

    Unmittelbar vor Reiseantritt wird Ihr Eigentum oder das einer anderen mitversicherten Person erheblich beschädigt und die Anwesenheit zur Feststellung der exakten Schadenshöhe ist erforderlich.

 

Weitere Gründe

  • Diebstahl des Personalausweises / Reisepasses

    Die benötigten Reisedokumente wurden gestohlen, weshalb Sie oder eine andere mitversicherte Person die Reise nicht antreten können.

  • Versichertes Ereignis durch nahen Angehörigen

    Kurz vor Reisebeginn tritt ein versichertes Ereignis für eine Ihrer sogenannten Risikopersonen ein und die Reise kann nicht angetreten werden. Zu den Risikopersonen zählen beispielsweise nahe Angehörige, wie Ihre Eltern, Geschwister oder Kinder, aber auch betreuendes Pflegepersonal von Ihnen oder einer anderen mitversicherten Person.

  • Mitreisender Hund

    Manche Tarife leisten auch dann, wenn ein mitreisender Hund unmittelbar vor Reiseantritt eine unerwartete Erkrankung oder einen schweren Unfall erleidet, wodurch die Reise nicht stattfinden kann.

  • Zusätzlicher Schutz mancher Tarife

    Einige Versicherer bieten einen Schutz über die typischen Rücktrittsgründe hinaus, z.B. bei Impfunverträglichkeit oder Bruch von Prothesen. Die genauen Details können Sie den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherer entnehmen.

 

Expertenberatung

Bei Fragen rund um das Thema Reiserücktrittsversicherung beraten unsere Experten Sie gerne unverbindlich und individuell per Telefon oder E-Mail.

4.

Beispiele für versicherte Reiserücktritte

  • Erkrankung
  • Unfall
  • Jobverlust

Sandra, 36:

Letztes Jahr wollte ich nach Kreta. Leider bekam ich eine schwere Mittelohrentzündung und konnte die Pauschalreise nicht antreten.

CHECK24-Versicherungsexperte:

Bei schweren und unerwarteten Erkrankungen springt die Reiserücktrittsversicherung ein. Je nach Tarif kommt sie neben Stornierungs- auch für Umbuchungskosten auf.

5.

Welche Reisearten und Komponenten sind versichert?

Eine Reiserücktritts­versicherung deckt verschiedene Bestandteile und Arten von Reisen ab. Der Versicher­ungsschutz greift auch bei einzelnen Komponenten einer Reise und kann diese finanziell absichern.

Folgende Reisearten und Komponenten lassen sich durch eine Reiserücktritts­versicherung finanziell absichern:

Reisearten:

  • Pauschalreisen
  • Kreuzfahrten
  • Individualreisen
  • Studienreisen
  • Fahrradreisen
  • Abschlussfahrten

Komponenten:

  • Hotel
  • Flug
  • Mietwagen
  • Ferienwohnung
  • Bus- / Zugfahrt
  • Vorab gebuchte Ausflüge / Aktivitäten am Reiseziel

Kurztrips im Jahresschutz

Falls Sie die Versicherung in Jahresschutz abschließen, sind zusätzlich auch Ihre Kurztrips versichert. Die Voraussetzung hierfür ist meist, dass Sie sich mindestens 50 km von Ihrem Wohnort entfernt befinden und dort auch übernachten.

6.

Welchen Schutz benötige ich: Einmalschutz vs. Jahresschutz

Die Tarife der Reiserücktritts­versicherung können sich außerdem in der Dauer des Versicherungsschutzes unterscheiden. So besteht die Möglichkeit, den Versicherungsschutz für eine einmalige Reise abzuschließen oder den Jahresschutz zu wählen.

Der Einmalschutz lohnt sich meist dann, wenn Sie genau wissen, dass Sie über einen längeren Zeitraum nur eine bestimmte Reise versichern möchten. Etwa, wenn Sie alle paar Jahre einen großen Urlaub planen.

Der Jahresschutz ist dagegen besonders empfehlenswert, wenn sie regelmäßig verreisen. Verträge mit Jahresschutz decken sämtliche Reisen innerhalb des Vertragsjahres ab. So müssen Sie in diesem Zeitraum keine Fristen beachten und können bedenkenlos Ihren nächsten Urlaub buchen. Ein zusätzlicher Vorteil ist, dass Sie mit einem Jahresschutz sämtliche Reisen aller Familienmitglieder innerhalb des Vertragsjahres absichern können. Der Schutz gilt auch, wenn Mitglieder der Familie einzeln verreisen. 

Außerdem erhalten Sie im Jahresschutz meist ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis als bei Tarifen mit Einmalschutz. Zudem zahlt sich ein Jahresvertrag oft schon bei einer Reise pro Jahr aus. Planen Sie regelmäßig (ab 1x pro Jahr) zu verreisen, empfehlen wir Ihnen daher den Jahresschutz.

 

Angebote bei Reisebuchung

Über Fluggesellschaften und Reiseportale werden oft während des Buchungsvorgangs Reiserücktritts­versicherungen angeboten. Hier lohnt sich ein umfangreicher Vergleich, da die dort angebotenen Tarife vergleichsweise teuer sind oder oftmals eine Selbstbeteiligung beinhalten.

7.

Versicherte Personen in der Reise­rücktritts­versicherung

Wer im Versicherungsschutz der Reiserücktritts­versicherung inbegriffen ist, hängt vom gewählten Tarif ab. Es gibt Tarife für Singles, Singles mit Kindern, Paare und Familien.

Singles

Singles sind in diesem Fall als einzeln verreisende Person definiert, die den Versicherungsschutz nur für sich selbst benötigen. Verreisen Sie mit mehreren Personen, können Sie sich auch allein versichern oder nur eine Versicherung für eine andere Person abschließen. 

Singles mit Kindern

Als Singles mit Kindern gelten Familien, die aus einem Erwachsenen und mindestens einem Kind bestehen. Je nach Tarif kann die Maximalanzahl der mitversicherten Kinder begrenzt sein. Die Absicherung besteht auch dann, wenn eine der versicherten Personen allein verreist.

Paare

Bei einem Paar handelt es sich um eine Gruppe von zwei (oft beliebigen) Erwachsenen.

Einige Versicherer knüpfen Paartarife an Bedingungen, wie zum Beispiel:

  • Das Paar muss einen gemeinsamen Wohnsitz haben.
  • Das Paar muss in einer eingetragenen Partnerschaft leben.
  • Beide Partner müssen volljährig sein.

Familien

Als Familie gelten zwei Erwachsene mit mindestens einem Kind. Kinder werden bei einigen Anbietern auch über die Volljährigkeit hinaus oftmals bis zu einem Alter von 27 Jahren mitversichert. Über einen Familientarif ist jedes Mitglied der Familie abgesichert, das namentlich im Vertrag aufgeführt ist. Unabhängig davon, ob sie gemeinsam vereisen oder nicht. 

Versicherung von Reisegruppen

Möchten Sie eine Reiserücktrittsversicherung für eine Gruppe von Reisenden abschließen, die weder untereinander verwandt sind, noch die Kritieren für die Paarversicherung erfüllen, so braucht jedes Mitglied der Reisegruppe eine eigene Single-Versicherung. 

8.

Leistungen der Reiserücktrittsversicherung

Der Leistungsumfang einzelner Tarife kann sich stark unterscheiden. Vor dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sollten Sie sich daher fragen, welche Leistungen Sie für Ihre persönlichen Bedürfnisse benötigen. Wir empfehlen Ihnen Tarife ohne Selbstbeteiligung und mit einer ausreichend hohen Kostendeckung. Zudem sollten Sie darauf achten, dass die für Sie wichtigen Reiserücktrittsgründe versichert sind.

Übersicht der abgesicherten Leistungen günstiger und leistungsstarker Reiserücktrittsversicherungen
Leistungsmerkmal Günstige Tarife Leistungsstarke Tarife
Stornogebühren versichert versichert
Umbuchungskosten teilweise versichert
oft eingeschränkt
versichert
Verspätete Anreise teilweise versichert
oft eingeschränkt
versichert
Verspätungsschutz öffentl. Verkehr teilweise versichert
oft eingeschränkt
versichert
Selbstbeteiligung 20% (mind. 25 Euro) ohne Selbstbeteiligung

Möglichst ohne Selbstbeteiligung

"Ich empfehle Ihnen, eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung zu wählen. Tritt ein Leistungsfall ein, müssen Sie bei einer Selbstbeteiligung meist etwa 20 % der Stornierungsgebühr aus eigener Tasche bezahlen. Ohne Selbstbeteiligung wird die Versicherung leicht teurer, im Ernstfall können Sie dadurch allerdings mehrere hundert Euro sparen. Im Jahr 2022 entschieden sich daher 90 % unserer Reiseversicherungs-Kunden für Tarife ohne Selbstbeteiligung."

- Juliane Anders, Spezialistin für Reiseversicherungen

9.

Wann kann / sollte ich die Versicherung abschließen?

Eine Reiserücktrittsversicherung kann nur abgeschlossen werden, wenn Sie Ihre Reise noch nicht angetreten haben. Wer eine Reiserücktrittsversicherung kurzfristig abschließen möchte, kann dies ebenfalls tun. Beginnt die Reise in 14 Tagen oder früher, muss der Versicherungsantrag aber spätestens 4 Tage nach Reisebuchung erfolgen. Ansonsten können Sie keine Reiserücktritts­versicherung mehr abschließen.

 

  • Vor der Buchung: Sie können die Versicherung abschließen, bevor Sie eine Reise gebucht haben. Dies ist besonders sinnvoll, wenn Sie einen Jahresschutz für mehrere Reisen abschließen möchten. Der Jahresschutz ist in der Regel bereits bei einer Reise pro Jahr günstiger als die Absicherung mittels Einmalschutz.
  • Nach der Buchung: Haben Sie bereits eine Reise gebucht, können Sie im Zeitraum zwischen Buchung und Reiseantritt einen Tarif abschließen. Beginnt Ihre Reise innerhalb der kommenden 14 Tage, können Sie sich nur dann versichern, wenn die Buchung zum Zeitpunkt des Versicherungsantrags höchstens 4 Tage zurückliegt.
  • Nach Reiseantritt: Nach dem Beginn der Reise ist der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung nicht möglich. Müssen Sie Ihren Urlaub nach erfolgtem Antritt abbrechen, sichert Sie eine Reiseabbruchversicherung finanziell ab. Auch diese muss vor Reisebeginn abgeschlossen werden.
  • Nach Eintritt des Reiserücktritts-Grunds: Ist der Grund für Ihren Reiserücktritt bereits bekannt oder absehbar, können Sie für diesen Fall keine Reiserücktritts­versicherung abschließen, die nachträglich greift. Eine Reiserücktritts­versicherung dient dazu, vorsorglich Gefahren und Risiken abzusichern. Somit greift der Schutz nur bei zukünftigen und unvorhersehbaren Reiserücktritts-Gründen, nicht bei bereits eingetretenen. Das gilt auch, wenn die Reise noch ansteht.
 
Wann Sie eine Reiserücktritts­versicherung abschließen können und wann nicht
Tage bis Reiseantritt Reisebuchung Versicherung abschließbar?
15 oder mehr beliebig ja
14 oder weniger  vor bis zu 4 Tagen ja
14 oder weniger vor mehr als 4 Tagen nein

 

Grundsätzlich gilt: Je früher Sie nach der Buchung Ihrer Reise eine Reiserücktritts­versicherung abschließen, desto höher ist die Auswahl an Tarifen, über die Sie sich versichern können. Dadurch ergeben sich preisliche Vorteile.

Eine Reiserücktrittsversicherung sollte mindestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden, um das vorgegebene Zeitfenster der Versicherer einzuhalten. Entscheiden Sie sich erst später für den Versicherungsabschluss, entfallen bereits viele Tarifoptionen.

Um Ihre Reise möglichst günstig zu versichern, empfehlen wir Ihnen, Ihre Reiserücktritts­versicherung möglichst unmittelbar nach der Reisebuchung abzuschließen. Zudem versichern Sie sich dadurch auch für die gesamte Zeit zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn.

 
10.

Reiserücktritts­versicherung vs. Reiseabbruchversicherung

Von einem Reiserücktritt ist die Rede, wenn eine Reise nicht angetreten werden kann. Mit einer Reiserücktritts­versicherung versichern Sie also die Zeit vor dem Beginn der Reise. Sollte in diesem Zeitraum etwas passieren, das den Reiseantritt verhindert, kommt die Versicherung für den vertraglich vereinbarten Teil der Kosten auf.

Um einen Reiseabbruch handelt es sich hingegen, wenn die Reise bereits gestartet ist, jedoch plötzlich abgebrochen werden muss. Beispielsweise, wenn Sie erfahren, dass bei Ihnen zuhause eingebrochen wurde. Viele Versicherungen bieten eine Kombination der beiden Bereiche an. So empfiehlt auch die Stiftung Warentest, eine Reiserücktritts­versicherung immer in Kombination mit einem Abbruch-Schutz abzuschließen („Gut versichert, wenn die Reise platzt“, 05/2023).

Sollten Sie noch mehr Schutz für Ihre Reise wünschen, können Sie außerdem über den Abschluss einer Auslandskranken- oder Reisegepäckversicherung nachdenken.

Häufige Fragen

  • Kann ich mein Gepäck durch eine Reiserücktritts­versicherung versichern?

    In der Reiserücktritts­versicherung ist die Absicherung Ihres Gepäcks nicht möglich. Hierfür benötigen Sie eine spezielle Reisegepäckversicherung. Diese kommt für eventuelle Mehrkosten durch Verlust, Beschädigung und verspätete Ankunft auf.

    Zudem greift sie – bis zur vereinbarten Deckungssumme – bei Smartphones, EDV-Geräten (Laptop, Tablet), Kameras, Schmuck und Sportgeräten. Wie auch die Reiserücktritts-, Reiseabbruch- und Auslandskrankenversicherung kann die Reisegepäckversicherung allein oder in beliebiger Kombination miteinander abgeschlossen werden.

  • Gibt es eine Selbstbeteiligung bei der Reiserücktritts­versicherung?

    In der Reiserücktritts­versicherung gibt es Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung. Ist eine Selbstbeteiligung vorgesehen, müssen Sie im Schadensfall einen vertraglich festgelegten Betrag aus eigener Tasche zahlen.

    So kann es je nach Tarif sein, dass Sie beispielsweise bei Stornierungen oder Umbuchungen stets einen gewissen Anteil selbst zahlen müssen. In der Regel tragen Sie bei einer Selbstbeteiligung 20 % der entstandenen Stornokosten selbst, mindestens jedoch 25 € pro Person.

    Haben Sie beispielsweise für 1.000 € eine Ferienwohnung gebucht, müssten Sie bei 20 % Selbstbeteiligung im Falle einer Stornierung 200 € aus eigener Tasche bezahlen. Tarife ohne Selbstbeteiligung sind bei ähnlichen Leistungen in der Regel etwa 10 bis 20 € teurer als solche mit Selbstbeteiligung.

  • Übernimmt eine Reise­rücktritts­versicherung die Kosten einer Umbuchung?

    Ja, einige Reiserücktritts­versicherungen kommen auch für die Kosten auf, wenn sie Ihre Reise umbuchen müssen. Dabei ist es unwichtig, wie viel später Sie die Reise erst antreten können. Übernimmt die Versicherung die Kosten einer Umbuchung, liegt die maximale Erstattung meist auf derselben Höhe wie die ansonsten anfallenden Stornokosten.

  • Leistet die Reiserücktritts­versicherung, wenn ich zu spät am Flughafen war?

    Die Reiserücktritts­versicherung leistet bei Verspätung nur, wenn sich Ihre Anreise durch den öffentlichen Verkehr um mindestens 2 Stunden verspätet. Ist dies der Fall, übernimmt die Reiserücktritts­versicherung die nachweislich entstandenen Mehrkosten für die Anreise.

    Die leistungsstärksten Tarife erstatten die Mehrkosten dabei bis zur Höhe der ansonsten anfallenden Stornierungsgebühr.

  • Greift die Reiserücktritts­versicherung bei chronischen Krankheiten?

    Unter gewissen Voraussetzungen decken manche Tarife die Stornierungskosten auch dann ab, wenn Sie Ihre geplante Reise aufgrund einer Verschlechterung der chronischen Vorerkrankung stornieren müssen.

    Damit die Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Sie – je nach Tarif – in den letzten 3 bis 6 Monaten keine Behandlung bezüglich der Erkrankung erhalten haben (Ausnahme: Routineuntersuchungen) und müssen zum Zeitpunkt der Buchung / des Reiseantritts von einem Arzt als reisefähig eingestuft sein.

    Ebenso können psychische Erkrankungen versichert sein. Meist darf hierfür in den letzten 3 Jahren kein Schub stattgefunden haben. Sollten Sie sich für einen solchen Tarif interessieren, beraten unsere Experten für Reiseversicherungen Sie gerne individuell per Telefon oder E-Mail.

  • Ist der Preis meiner teuersten Reise für immer festgelegt, wenn ich Jahresschutz abschließe?

    Ohne Ihren Wunsch wird der Gesamtwert Ihrer teuersten Reise nicht automatisch angepasst. Falls Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Reise buchen, deren Wert die Versicherungssumme übersteigt, informieren wir Sie auf Anfrage gerne bezüglich einer geeigneten Aufstockung der Versicherungssumme.

    Möchten Sie hingegen einen niedrigeren versicherten Gesamtwert angeben, etwa weil Sie in diesem Jahr keine große Reise planen, ist dies immer zu den Hauptfälligkeiten des Vertrags möglich. Dies ist immer jeweils nach einem Versicherungsjahr der Fall.

    Der Wunsch auf Anpassung der Versicherungssumme sollte immer zeitnah bei den Versicherungsgesellschaften eingehen, sodass mögliche Fristen eingehalten werden.

  • Leistet die Reiserücktritts­versicherung auch bei einer Corona-Infektion?

    Manche Tarife leisten auch dann, wenn Sie an Covid-19 erkranken und die Reise nicht antreten können. Während manchen Versicherungsanbietern ein positiver Corona-Test als Nachweis ausreicht, müssen Sie in anderen Tarifen auch Symptome vorweisen, damit die Versicherung die Kosten übernimmt.

    Ob ein Tarif für Reiserücktritt aufgrund von Corona aufkommt, sehen Sie in den Tarifdetails unseres Vergleichs.

Unsere Partner

In den letzten 12 Monaten wurden die CHECK24 Versicherungen nach Vertragsabschluss 26.939 Mal über das unabhängige Portal eKomi.de bewertet.

Durchschnittlich vergaben die Nutzer 5 Sterne.

Insgesamt gibt es 372.325 Bewertungen für die CHECK24 Versicherungen.

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 300 Tarifvarianten der Reiseversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 VVG weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

Mit einer CHECK24 Reiseversicherung sichern Sie alle Ihre Reisen ab, egal ob Sie im Reisebüro, über CHECK24 oder selbstständig online gebucht haben.

CHECK24 ist Testsieger

CHECK24 ist bester Dienstleister in der Kategorie „Portale Versicherungsvergleich”. Das ergab die Untersuchung „Deutschlands beste Dienstleister im Versicherungswesen 2023” der ServiceValue GmbH. Die Untersuchung erfolgte im Auftrag der Tageszeitung Handelsblatt. CHECK24 sicherte sich dabei den ersten Rang.

(Quelle: 2023 – Handelsblatt & ServiceValue: Die beliebtesten Versicherungen bei Verbrauchern)

 

So viel können Sie sparen

Günstigster Tarif
5,00 €
Teuerster Tarif
51,00 €
46,00 €Gesamtersparnis (90 %)

Beispielrechnung für eine Reiserücktrittsversicherung für eine Person unter 65 Jahren, im Einmalschutz mit 1 Tag Reisedauer und 100 € Reisepreis.

Günstigste Reiseversicherung: 5,00 € einmalig
TravelSecure, Reiserücktritt Grundschutz

Teuerste Reiseversicherung: 51,00 € einmalig
Coverwise, All-Inclusive Reiseschutz

Quelle: CHECK24 Vergleichsrechner für Reiseversicherung, Stand 09/2023

Beispielrechnung: Reiserücktrittsversicherung für eine Person unter 65 Jahren, im Einmalschutz für eine Reisedauer von 1 Tag und 100 € Reisepreis. Berechnung vom 06.09.2023.

Insgesamt können Sie bis zu 4 Bereiche versichern:

Rücktritt
Erstattet die Kosten, wenn man eine Reise nicht antreten kann.

Reiseabbruch
Erstattet die Kosten, wenn man eine bereits begonnene Reise ungeplant abbrechen oder verlängern muss.

Reisekranken
Erstattet die Kosten, wenn man während einer Reise ärztlich behandelt werden muss.

Gepäck
Erstattet die Kosten bei Verspätung, Beschädigung oder Verlust des Gepäcks.

Insgesamt können Sie bis zu 4 Bereiche versichern:

Rücktritt
Erstattet die Kosten, wenn man eine Reise nicht antreten kann.

Reiseabbruch
Erstattet die Kosten, wenn man eine bereits begonnene Reise ungeplant abbrechen oder verlängern muss.

Reisekranken
Erstattet die Kosten, wenn man während einer Reise ärztlich behandelt werden muss.

Gepäck
Erstattet die Kosten bei Verspätung, Beschädigung oder Verlust des Gepäcks.