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Jahres-Reiserücktritts­versicherung Vergleich

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Jahres-Reiserücktrittsversicherung:
Das Wichtigste zusammengefasst

  • Eine Jahres-Reiserücktritts­versicherung schützt Sie ganzjährig vor hohen Kosten, wenn Sie Ihre Reisen unerwartet stornieren müssen.
  • Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem gesundheitliche Probleme, berufliche Gründe und bestimmte Schadensfälle.
  • Tarife für Paare, Familien und Singles mit Kindern bieten den passenden Schutz für Ihre individuelle Lebenssituation.
  • Eine Jahres-Reiserücktritts­versicherung können Sie bereits ab 19,00 Euro abschließen.

Juliane Anders, CHECK24-Expertin für Reiseversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Juliane Anders, CHECK24-Expertin für Reise­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 17.09.2024

1.

Was sind die Leistungen einer Jahres-Reise­rücktritts­versicherung?

Eine Reiserücktritts­versicherung schützt Sie vor hohen Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus unvorhergesehenen Gründen nicht antreten können. Im Jahresschutz sichert Sie die Versicherung ganzjährig auf all Ihren Reisen ab. Die Reiserücktritts­versicherung sichert Sie vor Reiseantritt ab, im Falle eines Reiseabbruchs, d. h. wenn Sie Ihre Reise bereits angetreten haben, greift die Reiseabbruch­versicherung.

Diese Reisearten und Reisebestandteile werden durch eine Reiserücktritts­versicherung abgedeckt:

Reisetyp Reisebestandteil Leistung
  • Pauschalreise
  • Individualreise
  • Kreuzfahrt
  • Fahrradreise
  • Studienreise
  • Abschlussfahrt
  • Unterkunft (z. B. Hotel oder Ferienwohnung)
  • Transport (z. B. Flug, Zug, Bus)
  • Gebuchte Aktivitäten
  • Stornogebühren

Abhängig von Tarif:

  • Umbuchungskosten
  • Kosten bei verspäteter Anreise

 

Die Reiserücktrittsversicherung schützt unter anderem in diesen Fällen:

Die Reiserücktrittsversicherung schützt, wenn Sie aufgrund Ihrer Gesundheit, Ihres Berufes, eines verbindlichen Termins oder aufgrund eines persönlichen Schadens Ihre Reise nicht antreten können.

  • Gesundheitliche Gründe
    Bei einer unerwarteten Erkrankung oder einer Verschlechterung von Vorerkrankungen werden Ihnen die Kosten erstattet. Auch bei einem schweren Unfall oder bei Komplikationen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft greift der Schutz.
  • Berufliche Situation
    Wenn Sie aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung oder eines Arbeitgeberwechsels Ihre Reise nicht antreten können, sind Sie i. d. R. durch Ihre Reiserücktrittsversicherung versichert. Auch bei einem Wechsel zur Kurzarbeit kann der Versicherungsschutz unter bestimmten Bedingungen greifen.
  • Verbindlicher Termin
    Bei unvorhergesehenen und verbindlichen Terminen genießen Sie ebenfalls den Reiseschutz. Dazu gehören etwa Gerichtsvorladungen oder Nachholtermine einer Prüfung.
  • Persönlicher Schaden
    Erleiden Sie einen erheblichen Vermögensverlust, beispielsweise durch einen Wohnungsbrand oder schweren Wasserschaden, gilt dies als versicherter Grund. Auch im Todesfall eines nahen Angehörigen sind Sie geschützt.

Die exakten, versicherten Reiserücktritts­gründe sind vom jeweiligen Tarif abhängig. Welche Gründe Ihre Versicherung akzeptiert und welche nicht, können Sie Ihren Tarifdetails entnehmen.

Schutz aller versicherten Personen

Die gültigen Reiserücktritts­gründe gelten für alle versicherten Personen. Wenn Sie etwa einen Paartarif abschließen, genießt auch Ihr Partner in den genannten Situationen den Reiseschutz. Zusätzlich werden Ihre angegebenen Risikopersonen, z. B. Eltern oder Pflegepersonal, durch die versicherten Gründe abgedeckt.

2.

Wie viel kostet eine Jahres-Reise­rücktritts­versicherung?

Die Kosten einer Jahres-Reiserücktritts­versicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig:

  • Versicherte Personen, z. B. Single, Paar oder Familie
  • Alter der versicherten Personen
  • Reiseziel
  • Versicherungssumme
  • Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung/Selbstbehalt
  • Höchstdauer der einzelnen Reisen
Alter der ältesten versicherten Person: 30 Jahre, weltweiter Schutz, bis 1.500 € pro Reise. Aus dem CHECK24 Vergleich, 09/2024.
Versicherte
Personen
Beitrags­kosten
pro Jahr
(mit SB)
Beitrags­kosten
pro Jahr
(ohne SB)
Single ab 30,00 € ab 42,00 €
Paar ab 42,30 € ab 48,60 €
Familie ab 42,30 € ab 48,60 €
Single
mit Kind/ern
ab 46,00 € ab 52,00 €
3.

Für wen ist eine Jahres-Reise­rücktritts­versicherung sinnvoll?

Eine Jahresreise­versicherung ist generell für alle zu empfehlen, die mindestens einmal im Jahr verreisen. Insbesondere bei kostspieligen Reisen oder bei hohen Stornokosten sollte ein Rücktrittsschutz abgeschlossen werden. Für bestimmte Personengruppen ist der Abschluss der Versicherung darüber hinaus besonders zu empfehlen:

Familien

Für Familien mit einem Kind oder mehreren Kindern ist eine Jahres-Reiserücktritts­versicherung dringend zu empfehlen. Kinder können schnell und häufig krank werden, wodurch eine Stornierung wahrscheinlicher wird. Um auf der sicheren Seite zu sein und hohe Kosten zu vermeiden, sollten Familien sich mit einem Reiseschutz absichern.

Senioren

Auch Senioren und ältere Menschen haben tendenziell ein höheres Risiko, am Reiseantritt gehindert zu sein. Wenn sie etwa unerwartete gesundheitliche Probleme bekommen bzw. nicht mehr reisefähig sind, wird dies durch die Jahres-Reiserücktritts­versicherung abgedeckt.

Personen mit Vorerkrankungen

Neben älteren Menschen besteht auch bei Personen mit Vorerkrankungen eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass sie aufgrund ihrer Erkrankung eine Reise absagen oder verschieben müssen. Sofern eine Verschlechterung der Vorerkrankung nicht absehbar war, greift auch hier der Schutz der Reiserücktrittsversicherung. Die Verschlechterung der Vorerkrankung gilt bei den meisten Anbietern als unerwartet, wenn die letzte Behandlung zum Zeitpunkt der Reisebuchung mindestens sechs Monate zurückliegt.

Berufliche Verpflichtungen

Auch für Menschen mit unsicheren, beruflichen Verpflichtungen, z. B. Selbstständige, kann die Reiserücktritts­versicherung besonders empfehlenswert sein. Unter bestimmten Voraussetzungen werden berufliche Gründe für eine Stornierung durch die Reiseversicherung abgedeckt.

Persönliche Expertenberatung

Bei Fragen rund um das Thema Reiserücktrittsversicherung beraten unsere Experten Sie gerne unverbindlich und individuell per Telefon oder E-Mail.

4.

Ist ein Jahresschutz sinnvoller als ein Einmalschutz?

Bei Reiserücktritts­versicherungen lohnt sich ein Jahresschutz meist schon ab der ersten Reise. Wenn Sie beispielsweise für zwei Wochen verreisen und einen Reisepreis von 1.500 Euro versichern, ist der Jahresschutz in der Regel die günstigere Option. Planen Sie mehr als einmal jährlich zu verreisen, ist generell von einem Einmalschutz abzuraten. Im Jahresschutz sind Sie auf all Ihren Reisen abgesichert und zahlen nur die jährlichen Beitragskosten. Im Einmalschutz müssten Sie für jede weitere Reise einen neuen Vertrag mit neuen Kosten abschließen.

Wenn Sie sicher wissen, dass Sie nur ein einziges Mal verreisen werden und es sich um eine kürzere Reise mit niedrigem Reisepreis handelt, kann eine Einmalpolice kostengünstiger sein. Die Kosten für einen Einmalschutz beginnen im CHECK24 Vergleich bei 4,50 Euro und für einen Jahresschutz bei 19,00 Euro.

In jedem Fall sollten Sie die Tarifdetails genau beachten und abwägen, was für Sie am sinnvollsten ist.

Beitragskosten für einen 30-jährigen Single, weltweiter Schutz, mit Selbstbeteiligung. Aus dem CHECK24 Vergleich, 09/2024.
Reisedauer
und -preis
Kosten
Einmalschutz
Kosten
Jahresschutz
1 Tag (100 €) ab 4,50 € ab 26,00 €
1 Woche (1.000 €) ab 26,00 € ab 28,00 €
2 Wochen (1.500 €) ab 38,00 € ab 30,00 €
3 Wochen (2.000 €) ab 48,50 € ab 45,00 €
5.

Worauf sollte man beim Abschluss einer Jahres-Reise­rücktritts­versicherung achten?

  • Versicherte Summe: Wenn Sie mehrere Reisen geplant haben, geben Sie die Kosten für die teuerste Reise an, um vollumfänglich abgesichert zu sein.
  • Selbstbehalt: Tarife mit Selbstbeteiligung haben meist etwas geringere Beitragskosten, führen jedoch im Schadensfall zu erheblichen Mehrkosten.
  • Versicherte Gründe: Welche Rücktrittsgründe abgedeckt werden, kann sich in den einzelnen Tarifen unterscheiden und sollte in den Tarifbedingungen überprüft werden.
  • Reiseregion: In der Regel unterscheiden Anbieter zwischen Reisen innerhalb Europas, weltweit und weltweit ohne USA/Kanada. Sie können Ihre Reiseregion im Vergleich angeben und erhalten nur Tarifvorschläge, die Ihre gewählte Region beinhalten.
  • Maximale Dauer pro Reise: Gehen Sie hier nach Ihrer längsten geplanten Reise. Es gibt auch Tarife, die eine unbegrenzte Reisedauer absichern. Wie lang die maximale Reisedauer eines Tarifs ist, ist in den Tarifdetails angegeben.
  • Versicherungspaket: Achten Sie auf das genaue Leistungspaket des Tarifs. Einige Versicherer bieten beispielsweise eine Kombination aus Reiserücktritts- und Reiseabbruch­versicherung an.

Im CHECK24 Vergleich können Sie die Tarife beliebig nach den gewünschten Konditionen, wie dem versicherten Reisepreis, der Reiseregion oder der maximalen Reisedauer filtern. Sie können sich Tarife mit oder ohne Selbstbehalt anzeigen lassen und auswählen, ob Sie nur den Reiserücktritt absichern oder zusätzlich eine Reiseabbruch-, Reisegepäck- oder Auslandskrankenversicherung abschließen möchten.

6.

Wie geht man im Leistungs­fall vor?

  1. Nehmen Sie unmittelbar nach Bekanntwerden des Versicherungsgrundes Kontakt zu Ihrem Versicherer auf und melden Sie den Reiserücktritt. Achten Sie dabei gegebenenfalls auf bestehende Fristen, diese können Sie in Ihren Tarifdetails einsehen.
  2. Reichen Sie die erforderlichen Dokumente ein, um den Versicherungsfall bei Ihrem Versicherer zu belegen. Das können etwa ärztliche Atteste oder ein amtlicher Brief zu einer Gerichtsvorladung sein. Ihr Versicherer wird Sie im Zweifelsfall über die benötigten Dokumente aufklären.
  3. Warten Sie auf Ihre Erstattung durch den Versicherer. Die Bearbeitungsdauer kann je nach Anbieter und Versicherungsfall variieren.

Der erste Schritt ist der Kontakt zum Versicherer. Im zweiten Schritt werden erforderliche Dokumente eingereicht und im dritten Schritt warten Sie auf Ihre Rückerstattung.

So früh wie möglich stornieren

Sie sind verpflichtet, die Stornierungs­kosten so gering wie möglich zu halten. Wenn Sie also wissen, dass Sie Ihre Reise nicht mehr antreten können, müssen Sie diese sofort stornieren. Wenn durch das Herauszögern höhere Kosten entstehen, kann sich der Versicherer weigern, die Mehrkosten zu übernehmen.

Häufige Fragen

  • Schützt die Jahres-Reise­rücktritts­versicherung mich, wenn ich an Corona erkranke?

    Wenn Sie unerwartet erkranken und nicht reisefähig sind, wird dies von der Reiserücktritts­versicherung abgedeckt. Dies schließt auch eine Corona-Erkrankung mit ein. In der Regel müssen Sie aber spürbare Symptome haben, d. h. die bloße Ansteckung reicht nicht bei allen Tarifen aus. Auch wenn Sie sich freiwillig in Quarantäne begeben, werden Ihnen die entstandenen Kosten meist nicht erstattet.

  • Was ist der Unterschied zwischen Reiserücktritt und Reiseabbruch?

    Eine Reiserücktritts­versicherung schützt Sie im Falle einer Stornierung, bevor Sie eine Reise antreten. Haben Sie Ihre Reise bereits angetreten, können Sie sich mit einer Reiseabbruch­versicherung gegen die Kosten einer unfreiwilligen vorzeitigen Beendigung der Reise absichern. Auch wenn Sie Ihre Reise unerwartet zwingend verlängern müssen, wird dies durch die Reiseabbruch­versicherung abgedeckt. Einige Versicherer bieten eine Kombination aus beiden Reiseversicherungen an, sodass Sie vollumfänglich geschützt sind.

  • Was passiert, wenn meine Reise unvorhersehbar teurer wird als meine angegebene Versicherungssumme?

    Wenn sich Ihre Reisekosten nachträglich erhöhen und die Versicherungssumme somit übersteigen, liegt eine Unterversicherung vor. In der Regel kürzt der Versicherer die Entschädigungs­leistung im Schadensfall dementsprechend, d. h. Sie erhalten im Schadensfall nur eine anteilige Rückerstattung. Dies gilt auch, wenn die Schadenssumme innerhalb der ursprünglichen Versicherungssumme liegt. Wenn Sie frühzeitig von der Erhöhung wissen, können Sie die versicherte Summe i. d. R. nachträglich bei Ihrem Versicherer anpassen.

Unsere Partner

In den letzten 12 Monaten wurden die CHECK24 Versicherungen nach Vertragsabschluss 33.387 Mal über das unabhängige Portal eKomi.de bewertet.

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Insgesamt gibt es 416.634 Bewertungen für die CHECK24 Versicherungen.

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 300 Tarifvarianten der Reiseversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 VVG weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

Mit einer CHECK24 Reiseversicherung sichern Sie alle Ihre Reisen ab, egal ob Sie im Reisebüro, über CHECK24 oder selbstständig online gebucht haben.

Jahresbeitrag für eine 25-jährige Person mit einem Preis pro Reise von 1000 €, innerhalb Europas und mit Selbstbeteiligung.

Insgesamt können Sie bis zu 4 Bereiche versichern:

Rücktritt
Erstattet die Kosten, wenn man eine Reise nicht antreten kann.

Reiseabbruch
Erstattet die Kosten, wenn man eine bereits begonnene Reise ungeplant abbrechen oder verlängern muss.

Reisekranken
Erstattet die Kosten, wenn man während einer Reise ärztlich behandelt werden muss.

Gepäck
Erstattet die Kosten bei Verspätung, Beschädigung oder Verlust des Gepäcks.