Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
089 2424 - 1161 Hilfe und Kontakt
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 2424 - 1161

Mo. - So. 8:00 - 18:00 Uhr

 

Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
reiseversicherung@check24.de

Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:
zins Best check zins Best check zins Best check zins Best check

Reiseabbruchversicherung Vergleich

  • Absicherung für alle Reisen
  • Beim Testsieger vergleichen und bis zu 88 % sparen
  • Schon ab 4,00 € top versichert

Willkommen zurück!

Welche Bereiche möchten Sie versichern?
Bitte wählen Sie mindestens einen Bereich aus, den Sie versichern möchten.
[ipssHeadline]
  • Ihren Vergleich vom [timestamp] fortsetzen
    [coveredRisksBox]
    [personType]
    [tripFrequence] [nextTripLapse]
    [tariffCount] [tariffPrice] [tariffPeriod]
  • Versicherung nicht über uns abgeschlossen?
    • In 2 Minuten Vertrag digitalisieren
    • Alle wichtigen Informationen in Ihrem Kundenkonto

Reiseabbruchversicherung:
Das Wichtigste zusammengefasst

  • Eine Reiseabbruchversicherung schützt Sie vor den zusätzlichen Kosten einer vorzeitigen Rückreise oder einer ungeplanten Ver­längerung Ihres Aufenthalts am Reiseziel.
  • Damit die Versicherung die Kosten übernimmt, muss ein unerwarteter Grund vorliegen, etwa durch Krankheit, Verletzungen oder einen Todesfall in der Familie.
  • Die Reiseabbruchversicherung wird häufig in Kombination mit einer Reiserücktritts­versicherung angeboten. So sind Sie von der Buchung bis zum Ende Ihrer Reise geschützt.
  • Einen Tarif im Jahresschutz können Sie bereits ab 6,00 Euro jährlich abschließen. Eine Einmalpolice gibt es schon ab 4,00 Euro.

Juliane Anders, CHECK24-Expertin für Reiseversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Juliane Anders, CHECK24-Expertin für Reise­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 01.09.2024

1.

Leistungen der Reiseabbruchversicherung

Wenn Sie eine bereits angetretene Reise vorzeitig abbrechen müssen, können dadurch weitere Kosten entstehen. Je nach Reise können diese schnell im vierstelligen Bereich liegen. Eine Reiseabbruchversicherung dient dazu, Sie vor den zusätzlichen Kosten eines Reiseabbruchs zu schützen.

Eine Reiseabbruchversicherung kann Ihnen die folgenden Kosten erstatten:

  • Mehrkosten bei frühzeitiger Rückreise
  • Stornokosten für ungenutzte gebuchte Reiseleistungen (inkl. vorab gebuchter Aktivitäten am Urlaubsort)
  • Zusätzliche Kosten durch eine unumgängliche Aufenthaltsverlängerung
  • Mehrkosten zum Wiederanschluss an eine Rundreisegruppe
  • Nachreisekosten für eine Reiseunterbrechung (liegt vor, wenn der Reiseabbruch nur vorläufig stattfindet und die Reise später wieder aufgenommen wird)
  • Mehrkosten durch einen unverschuldet verspäteten Reiseantritt

Einzelversicherung oder Kombi-Paket?

Viele Versicherungen bieten die Reiseabbruchversicherung kombiniert in einem Tarif mit einer Reiserücktrittsversicherung an, da sich diese ideal ergänzen. Um Ihren Urlaub von der Buchung bis zur Rückreise abzusichern, empfehlen wir den Abschluss beider Versicherungen – einzeln oder in einem Kombi-Tarif.

2.

Leistet die Reiseabbruch­versicherung auch bei Corona (COVID-19)?

Ja, es gibt Tarife der Reiseabbruchversicherung, die auch bei einer Coronainfektion leisten. In solchen Tarifen wird Corona mit einer unerwarteten, schweren Erkrankung gleichgesetzt.

Erkranken Sie während einer Reise an COVID-19, ist es in seltenen Fällen möglich, dass Sie sich in Quarantäne begeben müssen. Ist dies der Fall, verlängert sich Ihre Reise unter Umständen.

Für zusätzliche Kosten aufgrund einer Quarantäne kommen Reiseabbruchversicherungen nur auf, wenn die Quarantäne behördlich angeordnet wurde.

Ärztlicher Nachweis erforderlich

Damit die Versicherung leistet, müssen Sie oder eine mitversicherte Person nachweislich am Coronavirus erkrankt sein. Begeben Sie sich ohne Erkrankung in Quarantäne – egal ob aus reiner Vorsicht oder durch behördlich angeordnete Lockdowns – leisten die Versicherer in der Regel nicht.

Ob einzelne Tarife bei einer Corona-Infektion leisten, haben wir in unserem Vergleich für Sie gekennzeichnet.

3.

Versicherte Gründe in der Reiseab­bruchversicherung

Es gibt viele Gründe, die den frühzeitigen Abbruch, beziehungsweise die Verlängerung einer Reise zur Folge haben können.

Eine Reiseabbruchversicherung schützt Sie in der Regel in diesen Fällen:

  • Unfall & Krankheit
  • Schwangerschaftskomplikationen
  • Todesfall eines nahen Angehörigen
  • Erheblicher Schaden am Eigentum zuhause (z. B. durch Wasserrohrbruch oder Feuer)
  • Impfunverträglichkeiten
  • Unfälle und Krankheiten von Risikopersonen
  • Unerwartete Verschlechterung einer Vorerkrankung
  • Verspätungen öffentlicher Verkehrsmittel
  • Elementarereignisse (z. B. Flut, Erdbeben oder schwerer Sturm)

Hierfür leisten Reiseabbruchversicherungen nicht:

  • Krieg, innere Unruhen, Terrorwarnungen oder Anschläge im Reiseland.
  • Leistungsfälle, die in Verbindung mit einer im Vorfeld ausgesprochenen Reisewarnung stehen.
  • Täuschungsversuche, um ungerechtfertigte Leistungen zu erhalten.
  • Heilbehandlungen, Krankenrücktransporte und Überführungen.

Versicherte Gründe eines Tarifs prüfen

Eine übersichtliche Liste der versicherten Gründe Ihres Wunschtarifs finden Sie in den Tarifdetails des jeweiligen Anbieters in unserem Vergleich.

 

Beispiele für versicherte Reiseabbrüche

  • Todesfall
  • Unfall
  • Eigentum

Alexander, 31:

Während meiner Rundreise durch Spanien gab es einen Todesfall in meiner Familie. Die Reise habe ich umgehend abgebrochen.

CHECK24-Versicherungsexperte:

Die Reiseabbruchversicherung übernimmt die Mehrkosten der Rückreise sowie die Kosten nicht genutzter Reiseleistungen.

4.

Die Kosten einer Reiseab­bruch­versicherung

Eine Reiseabbruchversicherung gibt es bereits ab 4,00 Euro für eine Einzelreise. Der Jahresschutz ist ab 6,00 Euro pro Jahr erhältlich.

Die günstigsten Tarife einer Reiseabbruchversicherung für verschiedene Person(en) mit einem Höchstalter von 40 Jahren und einem Reisewert von 100 Euro. Einmalschutz: Reisedauer von einem Tag.
Versicherte Person(en) Kosten Einmalschutz Kosten Jahresschutz
Single 4,00 € 6,00 €
Pärchen 6,18 € 8,00 €
Familie 4,00 € 8,00 €
Single mit Kind 4,00 € 8,00 €

 

Der genaue Preis der Versicherung orientiert sich dabei an folgenden Faktoren:

  • Dauer und Art der Reise
  • Reiseregion
  • Preis der Reise
  • Zusätzliche Versicherungsleistungen
  • Alter der versicherten Personen
  • Höhe der Selbstbeteiligung
Säulendiagram, das die finanziellen Auswirkungen eines Reiseabbruchs mit und ohne Reiseabbruchversicherung darstellt. Es gibt drei Säulen. Die erste Zeit die Auswirkungen ohne Versicherung, wodurch die gesamten Reisekosten selbst getragen werden müssen. In diesem Beispiel handelt es sich dabei um Kosten von 4.300 €. Der zweite Balken zeigt die Auswirkungen des Reiseabbruchs mit Reiseabbruchversicherung. Hier liegen die selbst zu tragenden Kosten bei 2.600 €. Die Verbleibenden 1.700 € werden von der Reiseabbruchversicherung getragen. Der dritte Balken zeigt die Kosten der Versicherungsbeiträge einer Reiseabbruchversicherung für einen Zeitraum von 20 Jahren. Diese liegen bei 240 €.
Beispielhafte finanzielle Auswirkung eines Reiseabbruchs mit und ohne Reiseabbruchversicherung

Eine kurzfristige Stornierung von Aktivitäten kann Kosten von bis zu 100 Prozent des ursprünglichen Reisepreises verursachen. Hinzu kommen zusätzliche Kosten, die etwa durch Flugumbuchungen entstehen. Nicht selten beträgt die Summe aller Kosten über 1.000 Euro. Ohne Reiseabbruchversicherung müssten Sie diese Kosten vollständig selbst bezahlen.

Reiseabbruchversicherung kann sich schnell lohnen

„Egal ob für Singles, Gruppen aus zwei Personen, Familien oder Singles mit Kindern: Eine Reiseabbruchversicherung kann sich schnell lohnen. Der Abschluss ist sinnvoll für teure Reisen, (Familien-)Urlaube, wenn mehrere Personen gemeinsam verreisen oder Aktivitäten bereits vor der Durchführung bezahlt wurden. Falls Sie mindestens zwei Mal jährlich verreisen, können Sie durch den Abschluss eines Jahresschutzes zusätzlich sparen. Falls Sie Hilfe bei der Wahl eines passenden Tarifs benötigen, helfen mein Team und ich Ihnen gerne weiter.“

- Juliane Anders, Spezialistin für Reiseversicherungen

Häufige Fragen

  • Gibt es eine (Mindest-)Vertragslaufzeit bei der Reiseabbruchversicherung?

    Ob die Versicherung eine Mindestlaufzeit voraussetzt, hängt vom gewählten Tarif ab.

    Tarife mit Einmalschutz gelten von Beginn bis Ende einer einzelnen Reise und sind dadurch nicht an eine Mindestlaufzeit gekoppelt.

    Tarife mit Jahresschutz haben jedoch meistens eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr. Mit einer Kündigungsfrist von einem Monat können diese in der Regel jährlich gekündigt werden.

  • Bis wann kann ich eine Reiseabbruchversicherung noch abschließen?

    Eine Reiseabbruchversicherung kann in der Regel bis einen Tag vor Reisebeginn abgeschlossen werden.

    Beachten Sie, dass die Versicherung nicht leistet, wenn ein Reiseabbruch bereits vor Antritt der Reise absehbar war.

  • Leistet die Reiseabbruchversicherung auch, wenn ich die Reise vor Beginn storniere?

    Die Reiseabbruchversicherung leistet für den Zeitraum während des Urlaubes. Wenn Sie Ihre Reise bereits vor Antritt stornieren, würde lediglich eine Reiserücktrittsversicherung greifen.

    Für besseren Schutz lohnt sich oft eine Kombination aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung.

  • Kann ich trotz Vorerkrankung eine Reiseabbruchversicherung abschließen?

    Der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung ist in vielen Fällen auch mit Vorerkrankungen möglich.

    Hängt der Reiseabbruch mit der Vorerkrankung zusammen, kann die Leistung der verschiedenen Tarife an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein:

    • Die Verschlechterung der Vorerkrankung war nicht absehbar.
    • Sie wurden vor der Buchung der Versicherung von Ihrem Arzt als reisefähig eingestuft.
    • Zu der Vorerkrankung haben über einen gewissen Zeitraum (meist drei bis sechs Monate) keine Untersuchungen oder Behandlungen stattgefunden (Routineuntersuchungen in der Regel ausgenommen).
  • Was bedeutet Reiseabbruch ohne Selbstbeteiligung?

    Reiseabbruch ohne Selbstbeteiligung bedeutet, dass Sie im Leistungsfall keine erstattungsfähigen Kosten selbst zahlen müssen. Unter Einhaltung der mitversicherten Gründe bezahlt die Versicherung somit den Reiseabbruch.

    Durchschnittlich sind diese Versicherungen etwas teurer, im Leistungsfall können sie Ihnen jedoch mehrere hundert Euro einsparen. Wenn Sie sich für einen Tarif mit Selbstbehalt entscheiden, müssen Sie im Schadensfall meist 20 Prozent der Kosten, mindestens aber 25 Euro selbst bezahlen.

    Für teure Reisen empfehlen wir Ihnen möglichst einen Tarif ohne Selbstbehalt zu wählen. Bei einem Reisewert von 5.000 Euro und einem Selbstbehalt von 20 Prozent müssten Sie im Leistungsfall ansonsten 1.000 Euro aus eigener Tasche bezahlen.

    Die Selbstbeteiligung für eine günstige Reise stellt in der Regel kein finanzielles Risiko dar.

  • Wann lohnt sich eine Reiseabbruchversicherung weniger?

    Weniger sinnvoll ist die Reiseabbruchversicherung für Einzelpersonen, die eine preiswerte Kurzreise ohne zusätzliche Aktivitäten gebucht haben.

    Sollte ein Reiseabbruch notwendig werden, stellen die anfallenden Kosten in der Regel kein finanzielles Risiko dar.

    Auch wenn Sie an Vorerkrankungen leiden und vor Reiseantritt nicht durch einen Arzt als reisefähig eingestuft wurden, ist der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung weniger sinnvoll. Denn sollten Sie Ihre Reise aufgrund Ihrer Vorerkrankung abbrechen müssen, leistet die Versicherung in diesem Fall nicht.

Unsere Partner

In den letzten 12 Monaten wurden die CHECK24 Versicherungen nach Vertragsabschluss 33.387 Mal über das unabhängige Portal eKomi.de bewertet.

Durchschnittlich vergaben die Nutzer 5 Sterne.

Insgesamt gibt es 416.634 Bewertungen für die CHECK24 Versicherungen.

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 300 Tarifvarianten der Reiseversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 VVG weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

Mit einer CHECK24 Reiseversicherung sichern Sie alle Ihre Reisen ab, egal ob Sie im Reisebüro, über CHECK24 oder selbstständig online gebucht haben.

CHECK24 ist Testsieger

CHECK24 ist bester Dienstleister in der Kategorie „Portale Versicherungsvergleich”. Das ergab die Untersuchung „Deutschlands beste Dienstleister im Versicherungswesen 2024” der ServiceValue GmbH. Die Untersuchung erfolgte im Auftrag der Tageszeitung Handelsblatt. CHECK24 sicherte sich dabei den ersten Rang. Test von Handelsblatt & ServiceValue (08/2024). Weitere Informationen finden Sie hier.

(Quelle: 2024 – Handelsblatt & ServiceValue: Die beliebtesten Versicherungen bei Verbrauchern)

 

So viel können Sie sparen

Günstigster Tarif
4,00 €
Teuerster Tarif
34,00 €
30,00 €Gesamtersparnis (88%)

Beispielrechnung für eine Reiseabbruchversicherung für eine Person unter 31 Jahren, im Einmalschutz mit 1 Tag Reisedauer und 100 € Reisepreis.

Günstigster Tarif: 4,00 € einmalig
ERGO, Reiseabbruchversicherung

Teuerste Reiseversicherung: 34,00 € einmalig
Coverwise, Premium Reiserücktritt + Abbruch

Quelle: CHECK24 Vergleichsrechner für Reiseversicherung, Stand 08/2024

Beispielrechnung: Reiseabbruchversicherung für eine Person unter 31 Jahren, im Einmalschutz für eine Reisedauer von 1 Tag und 100 € Reisepreis. Berechnung von 08/2024

Insgesamt können Sie bis zu 4 Bereiche versichern:

Rücktritt
Erstattet die Kosten, wenn man eine Reise nicht antreten kann.

Reiseabbruch
Erstattet die Kosten, wenn man eine bereits begonnene Reise ungeplant abbrechen oder verlängern muss.

Reisekranken
Erstattet die Kosten, wenn man während einer Reise ärztlich behandelt werden muss.

Gepäck
Erstattet die Kosten bei Verspätung, Beschädigung oder Verlust des Gepäcks.