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Private Rentenversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine private Rentenversicherung garantiert Ihnen eine lebenslange, monatliche Rente im Ruhestand. Sie können aus drei Varianten wählen.

  • Mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung haben Sie die höchsten Rendite-chancen. Das Aktienrisiko kann durch die Wahl eines breit gestreuten ETF-Fonds minimiert werden.

  • Eine klassische Rentenversicherung bietet eine garantierte Rentenhöhe, allerdings sind die Renditechancen sehr gering.

  • Bei einer hybriden Rentenversicherung werden die Beiträge teils sicherheits-orientiert, teils in Fonds angelegt. Dadurch sind die garantierte Rente niedriger als bei einem klassischen und die Renditechancen geringer als bei einem fondsgebundenen Vertrag.

  • Je früher Sie eine private Rentenversicherung abschließen, desto geringere Beiträge müssen Sie einzahlen, um eine ausreichende monatliche Rente anzusparen.

Warum ist eine private Renten­versicherung sinnvoll?

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Sie sollten privat für das Alter vorsorgen, da die gesetzliche Rente allein nicht ausreichend sein wird, um Ihren gewohnten Lebensstandard zu halten. Bereits heute erhalten Rentner aus der gesetzlichen Rente im besten Fall nur knapp die Hälfte ihres vorherigen Einkommens.

Dieses Rentenniveau wird in Zukunft voraussichtlich noch weiter sinken. Denn die Rentenversicherung wird über ein Umlageverfahren finanziert: Die aktiven Arbeitnehmer versorgen mit ihren Beiträgen die heutigen Rentner. Die Bevölkerung altert jedoch, sodass künftig immer weniger Arbeitnehmer für immer mehr Ruheständler aufkommen müssen.

Daher müssen Sie zusätzlich Geld ansparen, wenn Sie im Alter mehr als eine reine Grundversorgung haben und Ihren Lebensstandard halten möchten. Ansonsten droht Ihnen im Ruhestand eine Rentenlücke: Die Einnahmen reichen nicht aus, um alle notwendigen Ausgaben zu decken.

Um Ihre Rentenlücke zu schließen, ist vor allem eine flexible private Rentenversicherung sinnvoll, neben der staatlich geförderten Riester- und Rürup-Rente.

Riester und Rürup – mit staatlicher Förderung vorsorgen

Während die private Rentenversicherung recht flexibel ist, können Sie mit einer Riester- oder Rürup-Rente von der staatlichen Förderung profitieren.

Eine Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige sowie gut verdienende Angestellte und Beamte zu empfehlen – es winken hohe Steuervorteile. Mit einer Riester-Rente profitieren beispielsweise Eltern mit Kindern von hohen Zulagen, die in den Sparvertrag fließen.

Tipp: Häufig kann auch eine Kombination von privater Rentenversicherung und Riester oder Rürup sinnvoll sein.

Was ist eine private Rentenversicherung?

Mit einer privaten Rentenversicherung sparen Sie privat Geld für das Alter an und sichern sich eine monatliche Rentenzahlung. Der große Vorteil einer Rentenversicherung und entscheidende Unterschied zu einer reinen Kapitalanlage: Die Rentenversicherung zahlt ab Rentenbeginn eine lebenslange monatliche Rente aus – unabhängig davon, wie alt Sie einmal werden. Sie müssen daher nicht befürchten, dass Ihnen im hohen Alter das Geld ausgeht.

Zudem bietet sie steuerliche Vorteile: Die spätere Rente wird nur mit einem niedrigen Ertragsanteil besteuert. Sollten Sie sich das gesamte angesparte Kapital als Einmalzahlung auszahlen lassen, ist zudem nach zwölf Jahren und ab einem Alter von 62 die Hälfte der Erträge steuerfrei (bei einer Fondspolice: 57,5 Prozent) und somit mehr als beim Verkauf eines Aktien-ETFs (30 Prozent).

Betriebliche Altersvorsorge – Unterstützung vom Arbeitgeber

Als Arbeitnehmer können Sie auch über die Firma vorsorgen – mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Hier sparen Sie einen Teil Ihres Gehalts per Entgeltumwandlung für eine Betriebsrente an. Unternehmen müssen solche Verträge mit mindestens 15 Prozent bezuschussen. Meist lohnt sich das allerdings erst, wenn die Firma noch mehr dazu gibt. Auch können Sie einen Vertrag in der Regel nicht zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen.

Varianten der privaten Rentenversicherung

Eine private Rentenversicherung wird grundsätzlich in drei Varianten angeboten, die sich hinsichtlich ihrer Anlageform unterscheiden. Welche Variante der Rentenversicherung für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Risikobereitschaft ab.

Expertenempfehlung

Wählen Sie bei Laufzeiten von mindestens zwölf Jahren eine fondsgebundene Rentenversicherung, die auf einem kostengünstigen, möglichst breit streuenden ETF basiert. So sichern Sie sich die höchste Renditechance für Ihre Beiträge!

Die drei Varianten der privaten Rentenversicherung im Überblick:

    Variante
    fondsgebunden
    klassisch
    hybrid
    Geldanlage
    > Investmentfonds
    > festverzinsliche Anleihen (Sicherungsvermögen)
    > Kombination aus Anleihen und Fonds
    Vorteile
    + hohe Renditechancen, besonders bei langen Laufzeiten
    + lebenslange Rente
    + hohe Sicherheit und garantierte Renten­höhe
    + lebenslange Rente
    + Sicherheits­bedürfnis und Rendite­chancen individuell wählbar
    + lebenslange Rente
    Nachteile
    - spätere Rentenhöhe nicht von Anfang an garantiert
    - niedrige Rendite­chancen, da garantierte Mindestverzinsung gering
    - niedrige garantierte Rente
    - geringere Renditechancen als fonds­gebundene Police
    sinnvoll für
    > Lange Laufzeiten
    > Kurze Laufzeiten
    > Sparer, die eine Mischung aus chancen- und sicherheitsorientierter Anlage bevorzugen
    Freie Wahl des Rentenbeginns

    Bei einer privaten Rentenversicherung lässt sich der Rentenbeginn relativ frei wählen. In der Regel darf eine festgelegte Mindestlaufzeit und Mindestrente nicht unterschritten werden. Bei den Tarifen im CHECK24-Vergleich ist der Rentenbeginn ab einem Alter von 55 Jahren möglich.

    Steuervorteil der privaten Rente: der Ertragsanteil

    Eine private Rentenversicherung bietet steuerliche Vorteile. Zwar werden die Beiträge während der Ansparphase nicht steuerlich gefördert wie etwa bei einem Riester- oder Rürup-Vertrag. Dafür ist nur ein Teil der späteren Rente steuerpflichtig – der sogenannte Ertragsanteil. Der Ertragsanteil ist der prozentuale Anteil einer privaten Rente, der vom Finanzamt mit der Einkommenssteuer belegt wird.

    Wie hoch der zu versteuernde Ertragsanteil ausfällt, richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn. Je später Sie in Rente gehen, desto niedriger fällt der Prozentsatz aus, den Sie versteuern müssen. Gehen Sie etwa mit 62 Jahren in Rente, müssen Sie lediglich einen Anteil von 21 Prozent Ihrer Rente versteuern, mit 65 Jahren sind es nur noch 18 Prozent.

    Erhalten Sie etwa im Alter von 62 Jahren eine Rente in Höhe von 1.000 Euro, müssten Sie nur 21 Prozent davon versteuern. Angenommen, Ihr persönlicher Steuersatz liegt bei 30 Prozent, ergibt sich daraus eine Steuerbelastung von lediglich 63 Euro.

    Ertragsanteil bei der Rentenversicherung je nach Rentenbeginn

    Alter bei Rentenbeginn
    Ertragsanteil
    57
    25 %
    58
    24 %
    59
    23 %
    60
    22 %
    61
    22 %
    62
    21 %
    63
    20 %
    64
    19 %
    65
    18 %
    66
    18 %
    67
    17 %

    Quelle: Einkommen­steuer­gesetz, Bundes­ministerium der Finanzen (EStG § 22)

    Auch eine Auszahlung des angesparten Kapitals zum Rentenbeginn ist bei einer privaten Rentenversicherung möglich. Hier müssen in der Regel nur 50 Prozent der aufgelaufenen Erträge versteuert werden, die andere Hälfte ist steuerfrei. Dafür muss der Vertrag eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren haben und die Auszahlung frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr erfolgen.

    Bei einer fondsgebundenen Police sind 15 Prozent der Erträge in jedem Fall steuerfrei. Sind die Voraussetzungen bei Laufzeit und Alter erfüllt, müssen die restlichen 85 Prozent auch hier nur zur Hälfte versteuert werden.

    Bei einer privaten Geldanlage in Aktienfonds müssen Sie dagegen bereits in der Ansparphase vorab einen Teil des Ertrags (Vorabpauschale) versteuern, sofern der Wert des Fonds in einem Jahr gestiegen ist. Beim Verkauf der Anteile wird dann der tatsächliche Gewinn versteuert. Bei ETF-Aktienfonds müssen Sie so Abgeltungssteuer auf 70 Prozent der aufgelaufenen Gewinne zahlen.

    Fondsgebundene Rentenversicherung – ETF-Sparplan: Die Unterschiede

    Wer mit ETFs (Exchange Traded Funds) für das Alter vorsorgen möchte, hat grundsätzlich die Wahl zwischen einem ETF-Sparplan und einer fondsgebundenen Rentenversicherung, die eine Investition in solche Wertpapiere erlaubt. Um den Ruhestand abzusichern, ist eine Renten­versicherung die erste Wahl. Mit einem garantierten Rentenfaktor oder je nach Tarif auch einem Ablauf­management ist hier alles auf eine lebenslange, sichere monatliche Rente ausgerichtet.

    Ein ETF-Sparplan ist hingegen gut geeignet, um freies Vermögen anzusparen. Er garantiert jedoch keine lebenslange Rente oder einen festen Rentenfaktor.

    Rentenversicherung
    ETF-Sparplan
    Ziel
    Ruhestand absichern
    Vermögen ansparen
    Lebenslange Rente
    + Ja
    - Nein
    Garantierter Rentenfaktor
    + Ja (abhängig von Tarif)
    - Nein
    Garantie auf eingezahlte Beiträge
    + Ja (abhängig von Tarif)
    - Nein
    Ablaufmanagement
    + Ja (abhängig von Tarif)
    - Nein
    Steuern
    Rente: nur Ertragsanteil wird besteuert
    Auszahlung: Hälfte des Gewinns ist steuerfrei
    Auszahlung: 25 % Abgeltungssteuer+ Soli-Zuschlag (+ Kirchensteuer) auf 70 % der Erträge
    (bei 30 % Teilfreistellung für Aktienfonds)
    Umschichtungen
    steuerfrei
    Steuern auf Erträge bei Verkauf
    Anbieter
    Versicherer
    Bank/Online-Broker

    Häufige Fragen

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      Der Vergleich von CHECK24 zeigt Ihnen zudem, ob eine Rürup-Rente (Basis-Rente), Riester-Rente oder private Rentenversicherung sinnvoll für Sie ist. Bei den privaten Rentenversicherungen können Sie Tarife der klassischen, fondsgebundenen oder hybriden Variante vergleichen – Sie entscheiden, welcher Vertrag am besten zu Ihnen passt.

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      Denis Geb

      Leiter Kundenberatung Altersvorsorge

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