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Warum ist eine private Rentenversicherung sinnvoll?

Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern: Entwicklung von 2015 bis 2035Verbraucher sollten privat für das Alter vorsorgen, da die gesetzliche Rente alleine nicht ausreichend sein wird, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Das gesetzliche System der Alterssicherung dient dabei als Fundament für die Altersvorsorge. Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden über das Umlageverfahren finanziert: Die aktiven Arbeitnehmer versorgen mit ihren Beiträgen die heutigen Rentner.

Die Bevölkerung altert jedoch, sodass künftig immer weniger Arbeitnehmer für immer mehr Ruheständler aufkommen müssen.

Daher müssen Versicherte zusätzlich Geld ansparen, wenn sie im Alter mehr als eine Grundversorgung wünschen. Als private Altersvorsorge sind dafür neben staatlich geförderten Riester- und Rürup-Verträgen vor allem auch private Rentenversicherungen sinnvoll.

Was ist eine private Rentenversicherung?

Mit einer privaten Rentenversicherung sparen Verbraucher privat Geld für das Alter an und sichern sich eine monatliche Rentenzahlung. Der große Vorteil einer Rentenversicherung und entscheidende Unterschied zu einer reinen Kapitalanlage: Die Rentenversicherung zahlt eine lebenslange monatliche Rente aus – unabhängig davon, wie alt man wird. Man muss daher nicht befürchten, dass einem im hohen Alter das Geld ausgeht. Zudem bietet sie steuerliche Vorteile: Die spätere Rente oder Kapitalauszahlung wird nur zu einem sehr geringen Teil besteuert.

Varianten der privaten Rentenversicherung

Eine private Rentenversicherung wird grundsätzlich in drei Varianten angeboten:

  • Klassische Rentenversicherung
  • Fondsgebundene Rentenversicherung
  • Hybride Rentenversicherung

Private Rentenversicherung: Früh sparen lohnt sich! Monatliche Beiträge nach Alter bei SparbeginnBei einer klassischen Rentenversicherung werden die Beiträge sicherheitsorientiert angelegt. Ein großer Teil der Beiträge wird meist in festverzinsliche Anleihen investiert. Sie bietet eine garantierte Mindestverzinsung auf den Sparanteil der Beiträge. In Zeiten anhaltend niedriger Zinsen ist diese Mindestverzinsung allerdings sehr gering und liegt derzeit bei 0,25 Prozent.

Bei langen Laufzeiten ist eine fondsgebundene Rentenversicherung meist sinnvoller und verspricht höhere Renditen. Hier werden die Beiträge in Investmentfonds – meist Aktienfonds – angelegt und unterliegen damit den Schwankungen der Kapitalmärkte. Welche Rente am Ende ausbezahlt werden kann, steht zu Vertragsbeginn nicht fest.

Eine hybride Rentenversicherung kombiniert die klassische mit der fondsgebundenen Variante. Die Beiträge werden zu einem Teil sicherheitsorientiert und zu einem anderen Teil in Investmentfonds angelegt. Meist kann man selbst bestimmen, wie der Beitrag aufgeteilt wird. Das Risiko und die Renditechancen sind damit höher als bei der klassischen Variante, aber geringer als bei einer rein fondsgebundenen Lösung.

Bei allen drei Varianten wird ab dem vereinbarten Rentenbeginn eine lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. Alternativ kann man sich das gesamte angesparte Kapital als Einmalzahlung auszahlen lassen. Welche Variante der Rentenversicherung für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Risikobereitschaft ab.

Freie Wahl des Rentenbeginns

Bei einer privaten Rentenversicherung lässt sich der Rentenbeginn relativ frei wählen. In der Regel darf eine festgelegte Mindestlaufzeit und Mindestrente nicht unterschritten werden. Bei den Tarifen im CHECK24-Vergleich ist der Rentenbeginn ab einem Alter von 55 Jahren möglich.

Steuerlicher Vorteil

Eine private Rentenversicherung bietet steuerliche Vorteile. Zwar werden die Beiträge während der Ansparphase nicht steuerlich gefördert wie etwa bei einem Riester- oder Rürup-Vertrag. Dafür ist aber nur ein Teil der späteren Rente steuerpflichtig – der sogenannte Ertragsanteil.

Wie hoch dieser Ertragsanteil ausfällt, richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn. Wer seine Rente etwa ab einem Alter von 62 Jahren bezieht, muss 21 Prozent der Rente mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Bei einer Rente in Höhe von 1.000 Euro und einem Steuersatz von 30 Prozent würde sich damit eine Steuerbelastung von nur 63 Euro ergeben.

Ertragsanteil bei der Rentenversicherung

Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Alter
bei Rentenbeginn
Ertragsanteil
(Prozent)
57 25
58 24
59 23
60 22
61 22
62 21
63 20
64 19
65 18
66 18
67 17

Auch eine Auszahlung des angesparten Kapitals zum Rentenbeginn ist bei einer privaten Rentenversicherung möglich. Hier müssen in der Regel nur 50 Prozent der aufgelaufenen Erträge versteuert werden, die andere Hälfte ist steuerfrei.

Bei einer privaten Geldanlage wäre hingegen auf den kompletten Gewinn die Abgeltungssteuer fällig.

Zu 50 Prozent steuerfreie Kapitalauszahlung

Lässt man sich zu Rentenbeginn das angesparte Kapital auszahlen, ist nur die Hälfte davon steuerpflichtig. Dafür muss der Vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren haben und die Auszahlung frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr erfolgen.

Fondsgebundene Rentenversicherung – ETF-Sparplan: Die Unterschiede

Wer mit ETFs (Exchange Traded Funds) für das Alter vorsorgen möchte, hat grundsätzlich die Wahl zwischen einem ETF-Sparplan und einer fondsgebundenen Rentenversicherung, die eine Investition in solche Wertpapiere erlaubt. Um den Ruhestand abzusichern, ist eine Renten­versicherung die erste Wahl. Mit einem garantierten Rentenfaktor oder Ablauf­management ist hier alles darauf ausgerichtet, damit im Alter eine lebenslange, monatliche Rente gezahlt werden kann.

Ein ETF-Sparplan ist hingegen gut geeignet, um freies Vermögen anzusparen. Er garantiert jedoch keine lebenslange Rente oder einen festen Rentenfaktor.

  Renten­versicherung ETF-Sparplan
Anbieter Versicherer Bank / Online-Broker
Lebenslange Rente
Garantierter
Rentenfaktor
Garantie auf
eingezahlte Beiträge
Ablaufmanagement
Steuern Rente:
nur Ertragsanteil wird besteuert
Auszahlung:
Hälfte des Gewinns ist steuerfrei
Auszahlung:
25 % Abgeltungssteuer
(+ Kirchensteuer) auf die Erträge
Umschichtungen steuerfrei Steuern auf Erträge bei Verkauf
Ziel Ruhestand absichern Vermögen ansparen

Häufige Fragen

  • Für wen ist eine private Rentenversicherung sinnvoll?

    Eine private Rentenversicherung ist grundsätzlich für jeden sinnvoll, der seinen Lebensstandard im Alter halten und dafür seine gesetzliche Rentenansprüche durch eine private Vorsorge ergänzen möchte.

    Ob eine private Rentenversicherung oder ein staatlich geförderter Riester- oder Rürup-Vertrag für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Dies sollten Sie vorab prüfen – zum Beispiel mit dem Renten-Vergleich von CHECK24.

  • Wird die private Rentenversicherung staatlich gefördert?

    Eine private Rentenversicherung wird während der Ansparphase nicht steuerlich gefördert. Anders als bei Riester- oder Rürup-Verträgen gibt es keine steuerlichen Vorteile für die gezahlten Beiträge oder staatliche Zuschüsse.

    Dafür bietet die private Rentenversicherung steuerliche Vorteile in der Rentenphase. Die Rente ist nur zu einem geringen Teil steuerpflichtig. Bei einer Auszahlung des Kapitals ist unter bestimmten Voraussetzungen zudem nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig.

  • Wie hoch sind die Kosten für die private Rentenversicherung?

    Wie hoch die Beiträge ausfallen, hängt vor allem von der gewünschten Höhe der monatlichen Rente sowie dem Eintrittsalter ab. Beim Alter gilt: Je früher die Rentenversicherung abgeschlossen wird, desto geringer sind die monatlichen Beiträge, die aufgewendet werden müssen. Denn dann bleibt mehr Zeit bis zum Rentenbeginn, um Vermögen für die lebenslange Rente anzusparen.

    Wer etwa mit 67 Jahren eine mögliche monatliche Rente in Höhe von 500 Euro beziehen will, muss bei einem Sparbeginn mit 45 Jahren 285 Euro monatlich aufbringen. Schließt er die Rentenversicherung jedoch schon mit 30 Jahren ab, sind dafür nur 115 Euro Beitrag pro Monat nötig (Hybrid-Produkt mit 90 Prozent Beitragsgarantie, Stand 03/2021).

    Nutzen Sie unseren privaten Rentenversicherungs-Rechner, um einen passenden Tarif zu finden und die Höhe der Beiträge für eine gewünschte monatliche Rente zu berechnen.

  • Werden auf eine private Rente Krankenkassenbeiträge fällig?

    Wer während seines Berufslebens die meiste Zeit Arbeitnehmer war, ist in der Regel als Rentner über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) abgesichert. Dann müssen auf eine private Rente keine Beiträge zur Krankenkasse gezahlt werden.

    Nur wer als Rentner freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, muss Abgaben zahlen. Es wird dann ein ermäßigter Beitragssatz von derzeit 14 Prozent sowie der jeweilige Zusatzbeitrag der Kasse fällig.

    Keine Abgaben für Privatversicherte

    Wer eine private Krankenversicherung hat, muss in keinem Fall Abgaben auf eine private Rente zahlen. Die Beiträge zur Krankenversicherung richten sich nach dem jeweiligen Tarif und sind unabhängig von den Einkünften des Privatversicherten.

  • Was passiert beim Tod des Versicherungsnehmers?

    Stirbt der Versicherungsnehmer vor Rentenbeginn und wurde eine Beitragsrückgewähr vereinbart, werden bei einer klassischen Versicherung die gezahlten Beiträge zurückgezahlt. Hinzu kommen mögliche Überschussanteile. Bei einer fondsgebundenen Versicherung wird meist der aktuelle Wert der Fondsanteile ausgezahlt. Je nach Laufzeit und Kursentwicklung der Anteile kann dieser Wert unter der Summe der gezahlten Beiträge liegen.

    Stirbt der Versicherungsnehmer in der Rentenphase, endet die Zahlung der monatlichen Rente. Sie können jedoch eine Rentengarantiezeit vereinbaren – zum Beispiel für zehn Jahre. Dann wird die Rente auf jeden Fall für zehn Jahre gezahlt, selbst wenn Sie vorher sterben sollten.

    Rentengarantiezeit kostet Rente

    Die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit geht zulasten der Rentenhöhe. Je länger die vereinbarte Garantiezeit ist, umso geringer fällt die monatliche Rente aus.

  • Kann ich eine private Rentenversicherung kündigen?

    Ja, eine private Rentenversicherung können Sie kündigen. Sie sollten allerdings vor einer Kündigung auch andere Alternativen prüfen. Denn bereits bezahlte Abschlusskosten gehen bei einer Kündigung verloren. Die Versicherung zahlt Ihnen nur einen Rückkaufswert aus.

    Oft ist es sinnvoll, den Vertrag stattdessen beitragsfrei zu stellen. Dann zahlen Sie keine Beiträge mehr. Zu Rentenbeginn erhalten Sie das angesparte Kapital als lebenslange Rente oder einmalige Auszahlung.

Der Renten-Vergleich von CHECK24

Mit CHECK24 können Sie zahlreiche Rentenversicherungen bequem und gleichzeitig detailliert miteinander vergleichen. Unser Rechner berücksichtigt dabei insgesamt 136 Tarife von 21 verschiedenen Anbietern.

Der Vergleich von CHECK24 zeigt Ihnen zudem, ob eine Rürup-Rente (Basis-Rente), Riester-Rente oder private Rentenversicherung sinnvoll für Sie ist. Bei den privaten Rentenversicherungen können Sie die Angebote zahlreicher Versicherer miteinander vergleichen. Ob klassisch, fondsgebunden oder als hybride Variante – Sie entscheiden, welcher Vertrag am besten zu Ihnen passt.

Haben Sie noch eine Frage zur privaten Altersvorsorge oder wünschen Sie eine persönliche Beratung? Die Renten-Experten von CHECK24 helfen Ihnen gerne weiter – rufen Sie uns ganz einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarif­kombinationen der Renten­versicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarif­kombinationen der Renten­versicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

Garantierter Rentenfaktor
Der Versicherer garantiert einen bestimmten Faktor, mit dem das angesparte Kapital später verrentet wird. Bei einem Rentenfaktor von 25 zahlt der Anbieter zum Beispiel 25 Euro monatliche Rente pro 10.000 € Guthaben.

Abhängig vom jeweiligen Tarif.

Abhängig vom jeweiligen Tarif.

Ablaufmanagement
Der Versicherer beginnt einige Jahre vor Rentenbeginn damit, die angesparten Aktienfonds-Anteile in schwankungsärmere Anlagen – meist Anleihefonds – umzuschichten.

Abhängig vom jeweiligen Tarif.

Dies gilt ab einem Alter von 62 Jahren sowie 12 Jahren Laufzeit.