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Rentenversicherung kündigen

Arbeitslosigkeit, Geldbedarf für einen Hausbau oder ganz einfach geänderte Lebenspläne: Es gibt zahlreiche Gründe, warum man eine private Rentenversicherung kündigen möchte. Allerdings ist dies häufig nicht sinnvoll und gerade in den ersten Jahren mit hohen Verlusten verbunden. Wir erklären, wann eine Kündigung der Rentenversicherung möglich ist und welche Alternativen zu einer Kündigung es gibt.

Kann ich eine private Renten­versicherung kündigen?

Ja, eine private Rentenversicherung können Sie kündigen.

Bevor Sie Ihren Vertrag kündigen, sollten Sie jedoch vorab prüfen, ob nicht eine Alternative zu einer Kündigung für Sie in Frage kommt. Sie müssen zudem damit rechnen, dass Sie je nach Laufzeit weniger Geld herausbekommen, als Sie eingezahlt haben. Daher ist die Kündigung einer privaten Rentenversicherung in der Regel nicht sinnvoll.

Tipps zur Kündigung – so geht’s!

Bei der Kündigung einer privaten Renten­ver­sicherung müssen Sie die Kündigungsfrist Ihres Vertrags beachten. Häufig lässt sich die Versicherung jederzeit zum Ende einer Zahlungs­periode kündigen – bei einer monatlichen Zahlung der Beiträge also jeden Monat.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen – per Fax, Post oder E-Mail. Im Kündigungs­schreiben sollten Ihr Name und Ihre Anschrift sowie die Versicherungs­nummer des Vertrags stehen.

Mit Einschreiben auf Nummer sicher gehen

Die Kündigung senden Sie am besten per Einschreiben an die Versicherungs­gesellschaft. Dann haben Sie einen Nachweis, dass Ihre Kündigung bei der Versicherung auch tatsächlich eingegangen ist.

Der Rückkaufswert bei einer Kündigung

Rückkaufswert - TaschenrechnerKündigt man eine private Renten­ver­siche­rung, erhält man keine Rückzahlung der geleisteten Beiträge. Stattdessen zahlt die Versicherung einen sogenannten Rückkaufswert aus.

Gerade in den ersten Vertragsjahren liegt dieser Rückkaufswert regelmäßig unter der Summer der gezahlten Beiträge. Denn die Versicherung belastet den Vertrag in diesen Jahren mit den Abschluss- und Vertriebs­kosten. Daher ist eine Kündigung in der Anfangszeit eines Vertrags besonders verlustreich. Gewinne erwirtschaftet eine Rentenversicherung in der Regel erst nach einigen Jahren.

Für Verträge, die seit 2008 abgeschlossen wurden, schreibt das Versicherungs­vertrags­gesetz vor, dass der Rückkaufswert so hoch sein muss wie das Deckungskapital. Das sind alle gezahlten Beiträge abzüglich der Kosten und zuzüglich möglicher Überschüsse und Zinsen. Die Versicherung kann zudem einen Stornoabschlag für die vorzeitige Beendigung des Vertrags abziehen.

Bei fondsgebundenen Renten­ver­siche­rungen berechnet sich der Rückkaufswert nach dem Wert der Fondsanteile zum Zeitpunkt der Kündigung. Auch bei ihnen werden die Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre gestreckt.

Kann ich eine Riester-Rente kündigen?

Ja, Sie können eine staatlich geförderte Riester-Rente kündigen. Eine Kündigung ist meist jederzeit zum Ende eines Zahlungszeitraums möglich – in der Regel zum Ende eines Monats.

Bei einer Kündigung müssen Sie jedoch alle bis dahin erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Sollte danach ein Gewinn übrigbleiben, müssen Sie diesen auch noch versteuern.

Eine Kündigung der Riester-Rente ist daher in vielen Fällen nicht sinnvoll. Besser ist es meist, den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder zu einem anderen Anbieter zu wechseln.

Kann ich eine Rürup-Rente kündigen?

Nein, eine Rürup-Rente (Basisrente) können Sie nicht kündigen.

Die Rürup-Rente wird durch hohe Steuer­vorteile staatlich gefördert und zählt zur ersten Schicht der Altersvorsorge. Dazu gehören auch die gesetzliche Renten­versicherung, berufsständische Versorgungs­werke und die landwirtschaftliche Alters­kasse. Diese Vorsorgeformen lassen sich alle nicht kündigen, die eingezahlten Beiträge werden später nur in Form einer lebenslangen Altersrente ausgezahlt.

Sie können eine Rürup-Rente lediglich beitragsfrei stellen, sodass Sie keine Beiträge mehr in den Vertrag einzahlen. Die spätere Rente wird dann entsprechend niedriger ausfallen.

Kündigung: Pro und Contra

Wer seine private Rentenversicherung kündigt, hat damit zunächst mehr Geld zur Verfügung – die Auszahlung in Höhe des Rückkaufswerts. Zudem entfallen künftige Beitragszahlungen – es steht also monatlich mehr Geld zur Verfügung.

Doch gerade in den ersten Vertragsjahren liegt der Rückkaufswert unter der Summe der eingezahlten Beiträge. Sie machen mit einer Kündigung dann unter dem Strich einen Verlust.

Weniger Geld für die private Renten­versicherung bedeutet zwar mehr Geld für andere Ausgaben, doch dieses Geld fehlt für die Altersvorsorge. Wer dauerhaft nichts für das Alter spart, wird später auf die Grundversorgung der gesetzlichen Rente angewiesen sein – unter Umständen sogar auf Sozialleistungen wie eine Grund­sicherung im Alter.

Die Kündigung einer privaten Renten­versicherung ist daher in den meisten Fällen nicht sinnvoll. Besser ist es in der Regel, bei Zahlungs­schwierigkeiten auf eine Alternative zu setzen und die eigene Alters­vorsorge nach Möglichkeit zu erhalten.

Alternativen zu einer Kündigung

Die wichtigsten Alternativen zu einer Kündigung sind:

  • Beiträge reduzieren
  • Beiträge stunden
  • Beitragsfreistellung
  • Versicherung verkaufen

Beiträge reduzieren

Wenn das Geld knapp ist, sollten Sie prüfen, ob Sie zumindest einen Teil des monatlichen Beitrags zahlen können. Bei den meisten Tarifen ist es möglich, den Beitrag zu reduzieren. Für die Versicherung entspricht dies einer teilweisen Beitragsfreistellung. Je nach Tarif darf ein Mindestbeitrag dabei nicht unterschritten werden.

Wurde bei Abschluss der Versicherung eine Dynamik vereinbart, erhöhen sich die Sparbeiträge in regelmäßigen Abständen um einen bestimmten Prozentsatz – zum Beispiel jährlich um zwei Prozent. Um den Beitrag stabil zu halten, können Sie dieser Dynamik widersprechen. Der Beitrag bleibt dann für die restliche Laufzeit unverändert.

Haben Sie zusammen mit der Renten­versicherung Zusatz­versicherungen abgeschlossen, sollten Sie prüfen, ob Sie den Versicherungsschutz wirklich benötigen. Un­nötige Zusatz­versicherungen können Sie kündigen, um den Beitrag zu senken.

Beiträge stunden

Die Beiträge zu einer Renten­versicherung können in der Regel gestundet werden. Das bedeutet, die Beitragszahlung wird für eine bestimmte Frist ausgesetzt – häufig für bis zu 24 Monate.

Meist müssen Versicherte dazu eine schriftliche Vereinbarung mit der Versicherung treffen.

In der Regel werden für eine Stundung Zinsen fällig. Die Beiträge inklusive der Stundungszinsen müssen Sie später in einer Summe oder in einigen Tarifen optional auch über die restliche Ansparphase gestreckt nachzahlen. Werden die Beiträge nicht nachgezahlt, verringert sich die Höhe der garantierten Leistungen.

Beitragsfreistellung

Sie haben das Recht, eine private Renten­versicherung beitragsfrei stellen. Das ist meist nach den ersten zwei bis drei Jahren Laufzeit möglich. Dann zahlen sie für einen bestimmten Zeitraum keine Beiträge mehr. Da sie weniger einzahlen als ursprünglich geplant, verringert sich damit die Höhe der garantierten Rente oder Kapitalzahlung.

Wenn Sie die Beiträge wieder zahlen, gelten bei guten Tarifen die ursprüng­lichen Rechnungsgrundlagen – etwa die Höhe des garantierten Rentenfaktors, der angibt, wie viel monatliche Rente pro 10.000 Euro angespartem Kapital ausgezahlt wird.

Versicherung verkaufen

Wer das Geld aus seiner privaten Renten­versicherung unbedingt benötigt, kann über einen Verkauf seiner Police am Zweitmarkt nachdenken. Private Anbieter kaufen Lebens- und Renten­versicherungen auf, um sie selbst weiterzuführen und am Ende der Beitrags­zahlungsdauer die Ablaufleistung zu kassieren.

Allerdings hängt es vom Vertrag ab, ob sich ein Käufer dafür findet. Meist muss der Rückkaufswert mindestens 10.000 Euro betragen und der Vertrag noch mindestens fünf oder zehn Jahre laufen.

Auch kaufen die meisten Anbieter keine fondsgebundenen Renten­versicherungen auf, sondern nur klassische Verträge mit garantierten Zinsen.

Findet sich ein Aufkäufer, zahlt dieser meist ein paar Prozent mehr als der Rückkaufs­wert des Versicherers.

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