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Privathaftpflichtversicherung

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Eine Privathaftpflicht unterstützt Versicherungsnehmer finanziell bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die sie bei Dritten verursacht haben.
  • Der Versicherungsschutz ist auf den versicherten Personenkreis beschränkt, gilt jedoch in den meisten Fällen im In- und auch Ausland - sofern der Wohnsitz in Deutschland ist.
  • Neben dem Basisschutz besteht die Möglichkeit, verschiedene Zusatzleistungen zu inkludieren, wie z.B. Schlüsselverlust oder Mietsachschäden.

   

Inhaltsverzeichnis

  1. Privathaftpflicht erklärt
  2. Was ist mit der Privathaftpflicht versichert?
  3. Sinnvolle optionale Zusatzleistungen
  4. Ausschlüsse - wann die Privathaftpflicht nicht leistet
  5. Empfohlene Höhe der Deckungssumme
  6. Häufig gestellte Fragen
  7. Privathaftpflichtversicherung Vergleich beim Testsieger 

Privathaftpflicht erklärt

Eine Privathaftpflicht schützt bei Schäden, die Dritten zugefügt werden. Hierzu zählen Personen-, Sach- und Vermögensschäden: Wer jemand anderem einen Schaden zufügt, muss in aller Regel dafür haften und für den Schaden aufkommen. Insbesondere wenn Menschen zu Schaden kommen, kann dies schnell zu Kosten in Millionenhöhe führen.

Oft reicht eine einzige Sekunde, in der Sie nicht aufpassen, und schon ist ein Missgeschick geschehen: Sie übersehen beim Überqueren der Straße einen Radfahrer, der beim Ausweichen stürzt und sich schwer verletzt.

Gehört die Privathaftpflicht zu den Pflichtversicherungen? Bausteine der Privathaftpflicht

Eine Privathaftpflicht gehört grundsätzlich nicht zu den Pflichtversicherungen. Eine Ausnahme ist jedoch beispielsweise das Führen einer Drohne oder das Skifahren. Beim Skifahren kann eine Privathaftpflicht in manchen Regionen, wie zum Beispiel Italien, verpflichtend sein.

Eine leistungsstarke Haftpflichtversicherung übernimmt jedoch im Schadensfall die Kosten und schützt so vor hohen finanziellen Folgen. Wenn Sie einen Schaden ersetzen sollen, den Sie gar nicht verursacht haben, hilft Ihnen die Versicherung notfalls bis vor Gericht. Die Haftung des Schadenverursachers ist eine gesetzliche Pflicht, daher die Bezeichnung Haftpflicht.

Auch wenn die Privathaftpflicht in der Regel nicht verpflichtend ist, kann sie in vielen Alltagssituation als Voraussetzung gelten. So gibt es beispielsweise Vermieter, die beim Einzug in eine Wohnung den Besitz einer Privathaftpflicht vorschreiben.

Für wen ist eine Privathaftpflicht sinnvoll?

Grundsätzlich ist eine Privathaftpflichtversicherung für absolut jeden sinnvoll, da diese im Ernstfall vor hohen Kosten schützt. 

Was ist mit der Privathaftpflicht versichert?

Eine Privathaftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme ab, die Sie als Versicherungsnehmer bei Dritten verursachen. Nachfolgend finden Sie mögliche Schadensfälle aus verschiedenen Alltagssituationen:

Sachschaden Personenschaden Vermögensschaden

Privathaftpflicht Beispiel Sachschaden

Ein Sachschaden entsteht, wenn das Eigentum anderer Personen beschädigt wird.

 

Beispiel:

Beim gemütlichen Filmabend kippen Sie versehentlich eine offene Bierflasche um – direkt auf das neue Smartphone Ihres Freundes.

 

Schaden: circa 500 Euro

Die private Haftpflichtversicherung erstattet die Kosten für die Reparatur oder für ein Ersatzgerät.

Neben diesen kleineren Schäden können sich auch größere – und damit teurere – Schäden ereignen. Hierzu zählt beispielsweise ein Weihnachtsbaum, der sich entzündet hat und dadurch einen Brand in den Nachbarwohnungen auslöst.

Privathaftpflicht Beispiel Personenschaden

Kommt eine dritte Person durch das eigene Verhalten zu Schaden, bezeichnet man dies als Personenschaden.

 

Beispiel:

Beim Überqueren der Straße übersehen Sie einen Radfahrer. Dieser stürzt beim Ausweichen auf die Bordsteinkante und bricht sich den Oberschenkel.

 

Schaden: circa 75.000 Euro

Die Privathaftpflicht kommt für die Krankenhaus- und Haushaltsführungskosten sowie das Schmerzensgeld auf.

Personenschäden können für Sie als Verursacher sehr teuer werden. Bei schweren Unfällen kann es sein, dass Sie neben den Kosten für die medizinische Betreuung, Reha-Maßnahmen und einen behindertengerechten Wohnungsumbau unter anderem auch für Schmerzensgeld und die Kompensation eines Verdienstausfalls aufkommen müssen. Daher sollte die Deckungssumme für Personenschäden bei der Privathaftpflicht ausreichend hoch gewählt sein. Zu empfehlen sind mindestens 10 Millionen Euro.

Privathaftpflicht Beispiel Schluesselverlust

Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn jemandem durch Ihre Schuld ein finanzieller Nachteil entsteht - weil zum Beispiel ein geschäftlicher Termin nicht eingehalten werden kann oder jemand aufgrund einer durch Sie verschuldeten Verletzung nicht arbeiten gehen kann.

 

Beispiel:

Sie wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit einem Gemeinschaftsraum. Ihnen bricht der Schlüssel im Schloss ab, wodurch eine andere Person im Gemeinschaftsraum eingeschlossen wird und sich nicht befreien kann. Diese Person ist selbständig tätig und verpasst einen wichtigen Geschäftstermin. Dies hat den Verlust eines Auftrages und damit den Ausfall von Einnahmen zur Folge.

 

Schaden: circa 3.200 Euro

Die Privathaftpflichtversicherung kompensiert - je nach gewähltem Tarif und Leistungsumfang - den Verdienstausfall und weitere anfallende Kosten.

Katharina Whitehead

Dominik Scheuermann
Versicherungs-Experte
Privathaftpflichtversicherung

 

Dominiks Versicherungstipp:

„Eine Privathaftpflichtversicherung sollte man abschließen, um Schäden abzusichern, die im täglichen Umgang mit Menschen verursacht werden. Dazu zählen vor allem auch Schäden an der Person selbst. Solche Personenschäden können langfristige finanzielle Folgen nach sich ziehen, sollte der Geschädigte arbeitsunfähig werden und/oder bleibende Schäden durch den Vorfall von sich tragen. Als Verursacher haftet man somit nicht nur mit dem aktuellen, sondern auch mit dem zukünftigen Verdienst. Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie hierbei gegen solche existenzbedrohenden Schäden.”

CHECK24-Auswertung zur Privathaftpflicht

Interessieren Sie sich für die gängigsten Haftpflichtschäden und die dazugehörigen Schadenssummen des Jahres 2023? Lesen Sie hierzu mehr in unserer umfassenden Privathaftpflicht-Auswertung »

Sinnvolle optionale Zusatzleistungen

Auf Wunsch können Sie den Umfang Ihres Versicherungsschutzes um zusätzliche Leistungen erweitern. Im Folgenden stellen wir Ihnen die häufigsten Zusatzleistungen vor:

  • Schlüsselverlust

    Bei einigen Tarifen der Privathaftpflichtversicherung ist das Schlüsselverlustrisiko abgesichert. Im Schadensfall übernimmt die Versicherung die Kosten für das Auswechseln der Schließanlage sowie bei Bedarf für die vorübergehende Bewachung des Gebäudes. Je nach Tarif können folgende Schäden versichert sein:

    • Verlust fremder privater Schlüssel, zum Beispiel zu Ihrer Mietwohnung
    • Verlust fremder beruflicher Schlüssel, beispielsweise zum Bürogebäude Ihres Arbeitgebers
  • Forderungsausfalldeckung

    Wählen Sie einen Tarif mit einer sogenannten Forderungsausfalldeckung als Zusatzleistung, zahlt Ihre Privathaftpflicht auch dann, wenn Ihnen ein Schaden zugefügt wurde und der Schädiger nicht selbst dafür aufkommen kann.

    Die Forderungsausfalldeckung ist in der Regel an gewisse Bedingungen geknüpft. Eine der Voraussetzungen für die Versicherungsleistung ist, dass Sie einen gerichtlichen Titel gegen den Verursacher erwirkt haben und dieser zur Zahlung verurteilt wurde. Bei einigen Premium-Tarifen übernimmt die Versicherung auch die Erwirkung des Titels und die damit verbundenen Kosten für Sie.

  • Deliktunfähige Kinder

    Kinder unter sieben - beziehungsweise im Straßenverkehr unter zehn - Jahren gelten als deliktunfähig und sind nicht verantwortlich für Schäden, die sie verursachen. Eltern haften für diese Schäden demnach nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dennoch kann es in solchen Situationen häufig zu unangenehmen Konflikten mit der beschädigten Person kommen, die man gerne verhindern möchte.

    Sind Schäden durch deliktunfähige Kinder in Ihrer Privathaftpflicht eingeschlossen, zahlt die Versicherung auf Ihren Wunsch auch, wenn kein gesetzlicher Haftungsanspruch gegen Sie besteht. Zum Beispiel kann die durch einen Fußballschuss Ihres Kindes zerstörte Scheibe des Nachbarn ersetzt werden, wenn Sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind.

  • Gefälligkeitsschäden

    Ein Gefälligkeitsschaden kann entstehen, wenn Sie jemandem ohne Vergütung einen Gefallen tun - etwa wenn Sie einem Freund beim Umzug helfen und dabei versehentlich seinen neuen Laptop fallen lassen.

    Bei einem Gefälligkeitsschaden sind Sie gesetzlich nicht zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet - und Ihre Privathaftpflicht somit auch nicht. Möchten Sie bei Freundschaftsdiensten trotzdem für entstandene Schäden aufkommen, wählen Sie einen Tarif mit dieser Zusatzleistung und der Schaden wird ersetzt.

  • Mietsachschäden

    In einigen Privathaftpflichttarifen sind auch sogenannte Mietsachschäden abgesichert. Dazu gehören:

    • Schäden am Gebäude, zum Beispiel ein Wasserschaden wegen einer übergelaufenen Badewanne
    • Schäden am Inventar, beispielsweise ein beim Rauchen im Hotelzimmer entstandenes Brandloch auf dem Sofa
    • Schäden an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen, zum Beispiel ein Schaden an einer geliehenen Kamera eines Freundes
  • Diensthaftpflicht

    Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, wie Lehrer und Polizisten, können sich mit einer Diensthaftpflichtversicherung als Ergänzung zu ihrer Privathaftpflicht absichern. Diese schützt bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die in Zusammenhang mit der Dienstausübung entstehen. Zu ihren Leistungen zählen sowohl die Kostenübernahme bei grob fahrlässigen Vergehen als auch die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche im Falle einer leichten Fahrlässigkeit.

  • Ehrenamt

    Sind Sie ehrenamtlich tätig, beispielsweise in einem Sportverein, können Sie diese Zusatzleistung beim Abschluss Ihrer Privathaftpflicht über den Filter „Ehrenamtliche Tätigkeit” einschließen. Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die in Ausübung des Ehrenamtes verursacht werden, können somit abgedeckt werden.

Ausschlüsse - wann die Privathaftpflicht nicht leistet

Eine Privathaftpflicht greift grundsätzlich bei Schäden, die Sie als Verursacher einem Dritten zufügen. Dennoch gibt es bestimmte Schäden, die nicht übernommen werden können:

  • Eigenschäden, die Sie sich, mitversicherten Personen (im selben Haushalt lebende Person) oder Ihrem Eigentum selbst zufügen
  • vorsätzlich herbeigeführten Schäden
  • Schäden, die Ihr Pferd oder Hund verursachen (Hierfür wird eine Tierhalterhaftpflicht benötigt.)
  • Schäden, die während der Arbeit entstehen (Arbeitnehmer sind dabei in der Regel über den Arbeitgeber und dessen betriebliche Haftpflichtversicherung geschützt. Selbstständige müssen sich über eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht absichern.)
  • Schäden, die während strafbaren Vergehen verursacht werden
  • Schäden im Rahmen einer Vertragspflichtverletzung, z.B. Bußgelder
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs entstehen (Kleinere Modellfahrzeuge, wie zum Beispiel Drohnen, sind in Premiumtarifen teilweise mit abgesichert. Bei Verwendung anderer Fahrzeuge ist oftmals eine spezielle Haftpflichtversicherung erforderlich.)
  • Schäden, die beim Jagen entstehen (Hierfür müssen Sie eine gesonderte Jagdhaftpflichtversicherung abschließen.)

Empfohlene Höhe der Deckungssumme

Die Privathaftpflicht ersetzt durch Sie verursachte Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. In der Regel bieten die Versicherungsgesellschaften bei ihren Tarifen Summen zwischen fünf und 50 Millionen Euro an.

CHECK24 empfiehlt, einen Tarif mit mindestens zehn Millionen Euro zu wählen. Denn gerade Personenschäden können sehr hohe Kosten nach sich ziehen – etwa für Reha-Maßnahmen, Schmerzensgeld, einen behindertengerechten Wohnungsumbau und die Kompensation des Verdienstausfalls.

Verfügen Sie über eine Privathaftpflicht, bei der auch zusätzliche Schäden – wie etwa Schlüsselverlust oder Gefälligkeitsschäden – mitversichert sind, sollten Sie bei der Wahl des Tarifs darauf achten, dass für solche Leistungen mitunter Höchstgrenzen gelten, die von der allgemeinen Versicherungssumme abweichen.

Häufig gestellte Fragen

  • Sind mein Partner und/oder meine Kinder automatisch mitversichert?

    Bei einem Single-Tarif sind Partner und Kinder nicht automatisch mitversichert. Sie können sie aber in den Tarif mit aufnehmen lassen – auch noch nachträglich.

    Alternativ können Sie auch direkt einen neuen gemeinsamen Tarif abschließen. Wählen Sie hierfür beim Abschluss eine dieser Tarifoptionen:

    • Paar: wenn Sie sich und Ihren Partner versichern möchten
    • Familie mit Kind: wenn Sie sich, Ihren Partner und Ihr(e) Kind(er) versichern möchten
    • Single mit Kind: wenn Sie sich und Ihr(e) Kind(er) versichern möchten.

    Kinder können in der Privathaftpflicht mitversichert werden, sofern sie sich noch in der Erstausbildung (Studium oder Berufsausbildung) befinden und noch nicht verheiratet sind. Voraussetzung für die Mitversicherung Ihres Partners ist lediglich, dass Sie in einem gemeinsamen Haushalt leben. Eine Ausnahme gibt es bei Ehepaaren. Diese können sich auch dann gemeinsam haftpflichtversichern, wenn sie getrennte Wohnsitze haben.

    Falls Sie den versicherten Personenkreis bei Ihrem aktiven Privathaftpflicht-Tarif ändern möchten, können Sie dies problemlos im CHECK24-Kundenbereich in der Vertragsansicht Ihres Tarifs unter “Vertragsumfang” anpassen.

  • Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?

    Die Kosten einer Privathaftpflicht hängen in erster Linie von dem zu versichernden Personenkreis ab, d.h. ob Sie als Single, Paar oder Familie den Tarif abschließen. Singles bzw. Paare können sich dabei bereits ab 13,89 € bzw. 20,71 € Euro im Jahr absichern. Familien mit Kindern wiederum erhalten einen Tarif ab 22,85 € Euro.

    Weitere Einflussfaktoren sind unter anderem: 

    • Deckungssumme
    • Leistungsumfang
    • Zahlweise
    • Selbstbeteiligung

    Weitere Informationen zu den Kosten einer Privathaftpflicht »

  • Welche Selbstbeteiligung ist sinnvoll?

    Die Höhe der Selbstbeteiligung kann vom Versicherungsnehmer selbst gewählt werden. Im CHECK24 Vergleichsrechner können Sie hierbei zwischen vier Optionen wählen: keine Selbstbeteiligung, 150 € und weniger, 300 € und weniger oder 1.000 € und weniger. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Versicherung ohne Selbstbeteiligung, um im Ernstfall die vollen Kosten (bis zur vereinbarten Versicherungssumme) erstattet zu bekommen.

  • Gibt es eine Wartezeit bei der Privathaftpflicht?

    Bei der Privathaftpflicht gibt es in der Regel keine Wartezeit, d.h. der Versicherungsschutz beginnt zum gewünschten Vertragsbeginn, sofern gewünscht bereits einen Tag nach Beantragung. Bei einem Wechsel muss darauf geachtet werden, dass der neue Vertrag direkt an den alten Vertrag anschließt, sodass keine Versicherungslücke entsteht.

    Weitere Informationen zur Wartezeit bei der Privathaftpflicht »

  • Greift die Privathaftpflicht auch im (EU) Ausland?

    Eine Privathaftpflicht schützt Sie in der Regel auch im Ausland - vorausgesetzt, Sie befinden sich dort nur vorübergehend und haben weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland. In den meisten Fällen ist die Privathaftpflicht im Ausland jedoch zeitlich begrenzt. Empfehlenswert ist es deshalb, vorab zu prüfen, inwieweit der Versicherungsschutz greift und diesen gegebenenfalls an die eigenen Bedürfnisse anzupassen.

    Weitere Informationen zur Haftpflichtversicherung im Ausland »

  • Wie kann ich meine bestehende Versicherung wechseln?

    Der Wechsel Ihrer Privathaftpflicht ist ganz einfach. Ihre bestehende Versicherung können Sie zum Laufzeitende wechseln oder kündigen. In der Regel laufen die Verträge ein Jahr – für die meisten Kunden ist dementsprechend das Laufzeitende nur wenige Monate entfernt. Aber: Bei den meisten Versicherern besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten – kündigen Sie also rechtzeitig.

    In manchen Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Hierzu zählen beispielsweise Beitragserhöhungen – nachdem Sie vom Versicherer darüber informiert wurden, können Sie innerhalb eines Monats Ihre Privathaftpflichtversicherung außerordentlich kündigen.

    Ihr Kündigungsschreiben können Sie postalisch oder per Fax direkt an den Versicherer senden. Manche Versicherer nehmen auch Kündigungsschreiben per E-Mail an – dies kann im Versicherungsvertrag nachgelesen werden.

    Mit dem CHECK24 Kündigungsservice können Sie bequem Ihre Versicherung kündigen bzw. wechseln. Suchen Sie sich hierfür einen passenden Tarif im Vergleich der Privathaftpflicht aus und schließen diesen online ab. Beim Abschluss können Sie den Kündigungsservice wählen, sodass wir alles Weitere für Sie übernehmen. Eine Überlappung der alten und neuen Versicherung ist nicht möglich.

  • Kann man die Privathaftpflicht von der Steuer absetzen?

    Ja, die private Haftpflichtversicherung kann von der Steuer abgesetzt werden, vorausgesetzt, Sie haben steuerpflichtiges Einkommen. Die Beiträge für die Privathaftpflicht werden dabei in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwand angegeben.

    Weitere Informationen zum Absetzen der Privathaftpflicht von der Steuer »

  • Brauchen Skifahrende eine Haftpflichtversicherung?

    Seit Anfang 2022 müssen Skifahrende eine private Haftpflichtversicherung abschließen, um in Italien und entsprechend auch in Südtirol Skiurlaub machen zu können. In anderen Skigebieten besteht keine Pflicht zur Absicherung – eine Haftpflicht ist aufgrund des höheren Risikos für Schäden dennoch sinnvoll.

    Weitere Informationen zur Haftpflichtversicherung für Skifahrende »

  • Greift die Privathaftpflicht bei Wasserschäden?

    Ja, die Privathaftpflicht greift bei Schäden, die Sie bei einem Dritten verursachen. Dazu zählen in der Regel auch Wasserschäden. Entsteht beispielsweise ein Wasserschaden bei Ihrem Nachbar, weil ein Rohr an Ihrer Waschmaschine geplatzt ist, kommt die Privathaftpflicht in der Regel für diesen Schaden auf. Wichtig dabei ist, dass Sie den entstandenen Schaden Ihrer Versicherung unverzüglich melden und kurzfristige Maßnahmen ergreifen, damit der (Wasser-)Schaden nicht größer wird.

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Quelle: CHECK24 Privathaftpflicht-Vergleich, 07/2024

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