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Gemeinschaftskonto

Das Wichtigste zum Gemeinschaftskonto

  • Ein Gemeinschaftskonto, auch Partnerkonto genannt, ist ein Girokonto mit mehreren Kontoinhabern. Das Kontomodell eignet sich besonders für Paare, Mitbewohner oder bei gemeinsamen Projekten.
  • Über CHECK24 können Sie Gemeinschaftskonten genauso einfach vergleichen und eröffnen, wie andere Girokonten auch.
  • Was ein Gemeinschaftskonto kostet, hängt unter anderem davon ab, wie Sie das Konto nutzen. Oftmals entfällt die Kontoführungsgebühr zum Beispiel bei einem monatlichen Geldeingang.

Was ist ein Gemeinschaftskonto?

Ein Gemeinschaftskonto wird im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Girokonto von mehreren Kontoinhabern geführt. Die meisten Banken lassen maximal zwei Kontoinhaber zu. Das Gemeinschaftskonto läuft auf den Namen beider Kontoinhaber. Als Mitkontoinhaber haben Sie Zugriff auf das Guthaben und haften gemeinsam für Schulden.

CHECK24 Hinweis

Verschiedene Arten für ein gemeinsames Konto

Grundsätzlich gibt es zwei Varianten des Partnerkontos: das Und-Konto und das Oder-Konto. In der Praxis bieten viele Banken jedoch nur das Oder-Konto an, bei dem beide Kontoinhaber unabhängig voneinander handeln können. Nur wenige Banken bieten die Möglichkeit eines Gemeinschaftskontos als Und-Konto an, bei dem alle Beteiligten für jede Transaktion unterschreiben müssen. Da dies für den täglichen Gebrauch weniger geeignet ist und oft nur von Gruppen genutzt wird, die sich gegenseitig wenig vertrauen, wie zum Beispiel Erbengemeinschaften.

Für wen eignet sich ein Gemeinschaftskonto?

Für Paare:

Wer mit dem Lebensgefährten oder Ehepartner einen gemeinsamen Haushalt führt, teilt sich häufig Ausgaben wie Miete, Strom oder Kosten für das gemeinsame Auto. Mit einem gemeinsamen Konto lassen sich diese nicht nur einfacher verwalten, sondern auch gerechter aufteilen.

Für Mitbewohner:

Ähnlich wie Paare teilen sich auch Wohngemeinschaften bestimmte Ausgaben. Neben Miete und Nebenkosten können Mitbewohner über das gemeinsame Konto auch Ausgaben für die WG bezahlen, wie zum Beispiel Möbel für einen Gemeinschaftsraum oder ein gemeinsames Abendessen. 

Für gemeinsame Projekte:

Auch im geschäftlichen Bereich oder in Vereinen kann es sinnvoll sein, ein Gemeinschaftskonto einzurichten – zum Beispiel zusammen mit einem anderen Firmengründer. Für Erbengemeinschaften kann das Gemeinschaftskonto die Verwaltung der gemeinsamen Einkünfte erleichtern – zum Beispiel der Mieteinnahmen aus einer gemeinsam geerbten Immobilie.

Paar eröffnet Gemeinschaftskonto online

Gemeinschaftskonto eröffnen:
so funktioniert's über CHECK24

Gemeinschaftskonten vergleichen

Nutzen Sie im Girokonto-Vergleich von CHECK24 die Filtermöglichkeit „Gemeinschaftskonto“, um sich nur Konten anzeigen zu lassen, die gemeinsam geführt werden können.

Online-Antrag ausfüllen

Haben Sie sich für ein passendes Partnerkonto entschieden, können Sie dieses direkt online über CHECK24 eröffnen. Geben Sie im Online-Antrag die wichtigsten Daten beider Kontoinhaber an.

Identität bestätigen

Um die Eröffnung Ihres Gemeinschaftskontos abzuschließen, müssen Sie jeweils Ihre Identität bestätigen. Dazu haben Sie und Ihr Mitkontoinhaber je nach Bank verschiedene Möglichkeiten – PostIdent, VideoIdent oder SofortIdent.

Gemeinschaftskonto-Vergleich:
Die besten Konten auf einen Blick

Gemeinschaftskonto: Vor-und Nachteile

Vorteile
  • Gemeinsames Budget
  • Übersicht und Transparenz gemeinsamer Finanzen
  • Mehrere Kontoinhaber möglich
Nachteile
  • Unklare Besitzverhältnisse
  • Alle Kontoinhaber haften als Gesamtschuldner
  • Vertrauen vorausgesetzt

Gebühren im Vergleich: 
Was kostet ein Gemeinschaftskonto?

Bei einem Gemeinschaftskonto können verschiedene Kosten anfallen, die je nach Bank variieren können. Welche Kosten beim Gemeinschaftskonto anfallen, hängt auch davon ab, wie Sie das Konto nutzen. Auf folgende Gebühren und Kosten sollten Sie achten:

Kontoführungsgebühren

Einige Banken verlangen eine monatliche Gebühr für die Kontoführung. Bei einigen Anbietern erhalten Sie ein kostenloses Gemeinschaftskonto, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen:

  • Regelmäßiger Geldeingang: Wenn auf dem Konto monatlich ein bestimmter Mindestbetrag eingeht, entfällt bei manchen Banken die Kontoführungsgebühr. Üblicherweise bezieht sich der Geldeingang auf Renten-, Gehalts- oder auch Pensionszahlungen. Ob eigene Überweisungen, zum Beispiel per Dauerauftrag vom Einzelkonto, ebenfalls zählen, hängt von der Bank ab.
  • Altersgrenze: Für Jüngere ist die Kontoführung oft kostenlos. Damit die Kontoführungsgebühr entfällt, genügt es manchmal sogar, wenn nur einer der beiden Kontoinhaber unterhalb der jeweiligen Altersgrenze liegt. 

Transaktionskosten

Gebühren die für bestimmte Transaktionen wie Überweisungen, Lastschriften oder Barabhebungen anfallen. Wenn Sie Geld an einem Geldautomaten abheben, der nicht zu Ihrer Bank gehört, können weitere Gebühren anfallen.

Dispozinsen

Wenn Sie den Überziehungskredit nutzen und das Konto ins Minus rutscht, fallen Dispozinsen an. Ein günstiger Dispokredit kann wichtig sein, um finanziell flexibel zu bleiben.

Gebühren für Bank- und Partnerkarten

Einige Banken erheben Gebühren für die Ausstellung einer Giro- oder Debitkarte. Auch für Partnerkarten können zusätzliche Kosten anfallen.

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"Gebühren für Girokonten und Geldabheben müssen nicht sein. Mit einem Vergleich finden sich in wenigen Sekunden bedingungslos kostenlose Konten, bei denen Girokontobesitzer auf keinerlei Leistungen verzichten müssen. Das spart unnötige Monatsgebühren und Zusatzkosten für Bezahlkarten. Einige Girokonten sind an Bedingungen geknüpft. Das kann beispielsweise der monatliche Gehaltseingang oder die Rentenzahlung sein."

Dr. Tim Koniarski, Geschäftsführer Girokonto bei CHECK24

Steuern, Überziehung, Kontoauflösung:
Das sollten Sie beim Gemeinschaftskonto beachten

Schenkungssteuer:
Wann Steuern anfallen können

Bei einem Partnerkonto müssen Sie sich über Steuern normalerweise keine Gedanken machen. Das wird erst dann relevant, wenn sehr hohe Beträge über das Konto fließen und ein Kontoinhaber deutlich mehr einbezahlt als der andere. Der Grund dafür ist, dass das Guthaben beiden Kontoinhabern zugerechnet wird – zahlen Sie zum Beispiel mehr ein als Ihr Mitkontoinhaber, kann die Hälfte des mehr eingezahlten Betrags als Schenkung angesehen werden.

Damit eine Schenkung steuerfrei bleibt, darf der jeweilige Freibetrag nicht überschritten werden. Für unverheiratete Paaren liegt dieser bei 20.000 Euro in einem Zeitraum von zehn Jahren, für Ehepaare bei 500.000 Euro.

Todesfall:
Wenn ein Kontoinhaber stirbt

Stirbt einer der Kontoinhaber, kann der andere das Oder-Konto zunächst wie gewohnt weiter nutzen. Wenn Sie die von der Bank geforderten Unterlagen, wie zum Beispiel die Sterbeurkunde und den Erbschein vorlegen, können Sie das Oder-Konto oft in ein Einzelkonto umwandeln oder auflösen.

Ist auf dem Oder-Konto noch ein Guthaben vorhanden, muss zunächst geklärt werden, wem wie viel davon gehört – Ihnen als zweitem Kontoinhaber oder den Erben des Verstorbenen. Die Antwort auf diese Frage hängt in der Regel davon ab, was im Testament oder im Erbschein festgelegt ist.

Trennung oder WG-Auflösung:
Gemeinschaftskonto kündigen

Für die Auflösung eines gemeinsamen Kontos müssen beide Kontoinhaber zustimmen. Bei einer schriftlichen Kündigung müssen daher beide das Kündigungsschreiben unterschreiben. Alternativ ist in vielen Fällen auch die Umwandlung des Kontos in ein Einzelkonto möglich. Ist auf dem Konto noch ein Guthaben vorhanden, so steht dieses in der Regel beiden Kontoinhabern je zur Hälfte zu.

Gerade im Falle einer Scheidung kommt es jedoch häufig zu Unklarheiten, wem das Geld genau zusteht. Um dies von vornherein zu vermeiden, sollten Sie das Konto möglichst nur für gemeinsame Ausgaben wie Miete oder Nebenkosten verwenden.

Pfändung & Überziehung: 
Kontoinhaber haften gemeinsam

Genauso wie Sie als Mitkontoinhaber über das gesamte Guthaben verfügen können, haften Sie bei einer Überziehung für den gesamten in Anspruch genommenen Dispokredit – unabhängig davon, welcher Kontoinhaber das Gemeinschaftskonto überzogen hat.

Ist einer der beiden Kontoinhaber von einer Pfändung betroffen, kann dies ebenfalls das gesamte Guthaben betreffen. Vor der Eröffnung eines gemeinsamen Kontos sollten Sie sich über finanzielle Probleme Ihres Partners informieren, um böse Überraschungen vermeiden zu können. 

CHECK24 Tipp

Unterscheiden Sie klar zwischen eigenen und gemeinsamen Finanzen!

Auch wenn Sie ein Gemeinschaftskonto mit Ihrem Partner als Oder-Konto eröffnen, sollten Sie Ihr persönliches Girokonto dafür nicht kündigen. Nur so können Sie auch in Zukunft klar zwischen Ihren persönlichen und den gemeinsamen Finanzen unterscheiden. 

In jedem Fall sollten Sie mit dem zweiten Kontoinhaber genau festlegen, welche Zahlungen über das Konto abgewickelt werden sollen, wie viel Geld jeder dazu beiträgt und was mit einem eventuell vorhandenen Guthaben geschehen soll. So vermeiden Sie komplizierte rechtliche Fragen, die sich zum Beispiel im Todesfall oder bei einer Trennung ergeben können.


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Alternative zum Gemeinschaftskonto:
Einzelkonto mit Vollmacht

Eine Alternative zum Gemeinschaftskonto, welches als Oder-Konto geführt wird, besteht darin, eine oder mehrere Vollmachten für ein Einzelkonto auszustellen. Die Bevollmächtigten können dann genau wie Sie als Kontoinhaber auf das vorhandene Guthaben und den Kreditrahmen zugreifen.

Diese Lösung bietet sich zum Beispiel an, wenn mehr als zwei Personen ein Konto nutzen möchten. Als Kontoinhaber sollte Ihnen allerdings bewusst sein, dass Sie in diesem Fall alleine für den Kreditrahmen haften. Dafür können Sie alle wichtigen Entscheidungen – von der Kündigung des Kontos bis zum Widerruf einer Vollmacht – alleine treffen, ohne sich mit den Bevollmächtigten abzustimmen.

Gemeinschaftskonto oder Konto mit Vollmacht?
Die Unterschiede auf einen Blick:

Gemeinschaftskonto Konto mit Vollmacht
Wer kann das
Konto nutzen?
i.d.R. 2 Personen beliebig viele Personen
Wer hat Zugriff auf
Guthaben und Dispo?
beide Kontoinhaber der Kontoinhaber und alle Bevollmächtigten
Wer kann eine
Girocard bekommen?
beide Kontoinhaber nur der Kontoinhaber und alle Bevollmächtigten
Wer haftet
für eine Überziehung?
beide Kontoinhaber nur der Kontoinhaber
Wer kann das Konto
eröffnen, umschreiben, kündigen?
beide Kontoinhaber (nur gemeinsam) nur der Kontoinhaber

Häufige Fragen
zum Gemeinschaftskonto

Unter welchen Voraussetzungen kann ich ein Oder-Konto eröffnen?

Für die Kontoeröffnung eines gemeinsamen Kontos gelten die gleichen Richtlinien wie bei der Eröffnung eines Einzelkontos. In der Regel müssen beide Kontoinhaber volljährig sein und die folgenden Bedingungen erfüllen: 

  • Wohnsitz in Deutschland: In einigen Fällen verlangen die Banken auch, dass Sie und Ihr Mitkontoinhaber denselben Hauptwohnsitz haben. 
  • Ausreichende Bonität: Banken beurteilen die Bonität in der Regel anhand der Schufa-Auskunft und des gemeinsamen Einkommens der Kontoinhaber

Wie funktioniert der Kontowechsel beim Gemeinschaftskonto?

Mit dem Kontowechselservice von CHECK24 können Sie Ihr bestehendes Konto schnell und einfach auf Ihr neues Gemeinschaftskonto umziehen. Nachdem Sie sich in Ihr Online-Banking eingeloggt haben, wählen Sie die Zahlungspartner und Daueraufträge aus, die informiert werden sollen. Die Benachrichtigung der Zahlungspartner und die Einrichtung der Daueraufträge auf dem neuen Konto erfolgt automatisch. Anschließend entscheiden Sie, ob das alte Konto gekündigt oder weitergeführt werden soll. 

Kann ich ein Einzelkonto in ein Gemeinschaftskonto umwandeln?

Ein Gemeinschaftskonto muss in der Regel schon bei der Eröffnung als Oder-Konto eingerichtet werden. Eine nachträgliche Umwandlung eines bestehenden Einzelkontos in ein Gemeinschaftskonto ist oft nicht möglich

Das Gemeinschaftskonto kann jedoch in der Regel problemlos in ein Einzelkonto umgewandelt werden, sofern beide Parteien damit einverstanden sind. Wenn sich zum Beispiel ein Paar trennt und nur eine Person das Konto weiterführen möchte, müssen beide Kontoinhaber unterschreiben und der Umwandlung zustimmen. In den meisten Fällen ist es bei einer Trennung einfacher, das Oder-Konto aufzulösen und zwei getrennte Girokonten zu eröffnen.

Wem gehört das Geld auf dem Gemeinschaftskonto?

Beim Gemeinschaftskonto sind beide Kontoinhaber rechtlich gleichgestellt. Das heißt, beide können jeweils in voller Höhe über das Guthaben verfügen und auch beide in vollem Umfang haften, wenn das Konto überzogen wird. 

Muss das gemeinsame Guthaben – im Falle einer Trennung oder Scheidung – aufgeteilt werden, wird in der Regel davon ausgegangen, dass beiden Kontoinhabern jeweils die Hälfte des Guthabens gehört, unabhängig davon, wer wie viel eingezahlt hat. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel wenn die Kontoinhaber untereinander eine andere Regelung vereinbart haben.


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Lisa Wendel ()
Online Redakteurin Finanzen
Lisa ist seit 2022 Teil der Online Redaktion von CHECK24. Als gelernte Bankkauffrau ist sie mit den Themen rund um die Finanzwelt vertraut und bereitet diese einfach und verständlich für die Leser auf.

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