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Alternativ nutzen Sie den Kontowechselservice, dann laufen viele Punkte automatisch ab.
Als Bankkunde sollten Sie bei einem Bankwechsel beide Konten zwei Monate parallel laufen lassen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Sobald Sie sicher sind, dass alle relevanten Zahlungspartner über Ihre neue Kontonummer informiert wurden, können Sie Ihr Altkonto kündigen.
Die Bank darf für die Kündigung ein Girokontos keine Gebühren verlangen. Banken schließen Konten jedoch nur, wenn diese gedeckt sind. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn Sie den Dispokredit Ihres Girokontos in Anspruch genommen haben, müssen Sie diesen ausgleichen, damit das Kreditinstitut Ihr Konto auflöst. Bis dahin fallen noch die in der Regel sehr hohe Dispozinsen an.
Auch wenn Sie ein Konto kündigen wollen, steht an erster Stelle, den Dispositionskredit auszugleichen, um den eigenen Geldbeutel zu schonen und Verzögerungen bei der Auflösung zu vermeiden.
Wenn Sie aktuell nicht in der Lage sind, Ihren Dispo auszugleichen, können Sie eine Umschuldung in Betracht ziehen. Dafür fallen geringere Zinsen an und Ihre ehemalige Bank kann das Konto schließen.
Manchmal ist es außerdem möglich, den bestehenden Dispositionskredit zur neuen Bank mitzunehmen – hier ist die Zustimmung der neuen Bank erforderlich.
Auch die Bank kann Ihr Konto zu jeder Zeit kündigen. Das Geldinstitut muss sich jedoch an eine Kündigungsfrist von zwei Monaten halten.
Ausgenommen davon sind außerordentliche Kündigungen, die mit gravierendem Fehlverhalten des Kontoinhabers zu rechtfertigen sind. Was darunter fällt, listen Banken in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen auf.
Wenn Ihre Bank Ihr Privatkonto kündigt, sollten Sie schnell handeln, denn ein Konto ist für den Alltag unverzichtbar.
Klären Sie zuerst, warum die Bank das Konto gekündigt hat. Typische Gründe können beispielsweise Zahlungsrückstände oder ein negatives Kontoverhalten sein.
Sie können gegen die Kündigung vorgehen:
Wichtig: Bei einer ordentlichen Kündigung sind die Erfolgschancen meist gering.
In den meisten Fällen ist es einfacher, ein neues Konto zu eröffnen, statt rechtlich vorzugehen. So bleiben Sie handlungsfähig und vermeiden Probleme im Zahlungsverkehr.
Nutzen Sie den CHECK24 Girokonto-Vergleich, um schnell ein passendes Konto zu finden und zu wechseln.
Unabhängig der eigenen Bonität hat jede volljährige Person, die sich rechtmäßig in der EU aufhält, das Recht ein Guthabenkonto (Basiskonto) zu eröffnen.
Dieses funktioniert ähnlich wie ein Girokonto, bedient jedoch nur grundlegende Kontofunktionen. Ein Dispositionskredit ist beispielsweise ausgeschlossen.
Wenn Sie Ihr aktuelles Girokonto, egal, ob bei der Commerzbank, DKB, Sparkasse, ING oder einer anderen Bank kündigen und zu einem neuen wechseln wollen, dann ist dabei keine Kündigungsfrist einzuhalten. Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen Ihr bestehendes Konto auflösen.
Manche Geldinstitute haben in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch eine Frist festgehalten. Diese darf sich jedoch höchstens auf einen Monat belaufen.
Nachdem Sie die Kündigung eingereicht haben, transferiert die Bank im Normalfall das Restguthaben innerhalb weniger Tage auf das neue Konto. Dafür benötigt das Geldinstitut Ihre neue Kontoverbindung. Wer sich darauf nicht verlassen möchte, kann vor der Kontoschließung sein Guthaben eigenständig auf das neue Konto überweisen.
Achten Sie darauf, vor dem Kontoschließungstag Ihre Kontoauszüge herunterzuladen. Dies ist über das Onlinebanking möglich.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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