Wenn Sie Ihr Girokonto bei der Postbank kündigen möchten, stehen Ihnen dafür mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.
Sowohl die Postbank als auch die neue Bank sind dazu verpflichtet, Sie bei der Kontokündigung und beim Kontoumzug zu unterstützen.
Nach der erfolgreichen Auflösung des Kontos erhalten Sie einen abschließenden Kontoauszug. Dieser weist einen Endsaldo von 0,00 Euro auf und dient gleichzeitig als schriftlicher Nachweis für die erfolgte Kündigung.
Wenn Sie Ihr Girokonto bei der Postbank auflösen wollen, ist dies jederzeit möglich. Eine feste Frist müssen Sie bei der Kündigung dabei nicht beachten.
Auch die Postbank selbst ist berechtigt, das Konto zu kündigen. Dafür muss sie sich an eine Kündigungsfrist von zwei Monaten halten.
Gleichzeitig sollten Sie wissen, dass die Bank bei gravierendem Fehlverhalten des Kontoinhabers die Möglichkeit hat, fristlos zu kündigen.
Für die Kündigung Ihres Kontovertrags bei der Postbank entstehen Ihnen keine Kosten.
Die Auflösung eines Girokontos ist grundsätzlich kostenlos und darf nicht mit Gebühren verbunden sein.
Handelt es sich bei Ihrem Konto um ein Gemeinschaftskonto, müssen beide Kontoinhaber die Kündigung unterschreiben, damit diese wirksam wird.
Da die kostenlose Kontoführung oft an einen monatlichen Mindesteingang gekoppelt ist, hilft Ihnen unser Rechner dabei, schnell die Banken zu finden, die exakt zu Ihrem Profil passen. So vermeiden Sie versteckte Kosten und sehen nur Angebote, die für Sie dauerhaft günstig bleiben.
Direkt nach der Eröffnung Ihres neuen Wunschkontos können Sie unseren CHECK24 Kontowechselservice starten. Dieser übernimmt für Sie die gesamte Kommunikation mit der Postbank, damit Ihr Umzug stressfrei gelingt.
Konto
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Bonus
Nachhaltigkeit
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Banking App
Online-Banking (Sicherheitsverfahren)
Persönliches Beratungsangebot
Sonderleistungen
Mobiles Bezahlen
Kostenlose Bargeldverfügbarkeit in Deutschland
Kostenlose Bargeldverfügbarkeit im Ausland
Bargeld im Handel
Bargeldeinzahlung
Weitere Bankleistungen
Monatliche Kontoführung
Dispozins
Buchungen (Echtzeitüberweisung, Dauerauftrag, Lastschrift)
Ausgabe einer Girocard
Ausgabe einer Debitkarte
Einsatz der Karten zum Bezahlen in Fremdwährung
Bargeldauszahlung an Geldautomaten
Bargeldauszahlung an fremden Geldautomaten in Fremdwährung
Bargeldauszahlung in der Bankfiliale / Handel
Bargeldeinzahlung
Bonus
Bonusbedingungen
Cashback
Cashback-Programm
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Damit Sie sich bei der Anzahl der verschiedenen Anbieter besser zurechtfinden, haben unsere Girokonto-Experten ein Punktesystem entwickelt. In diesen Girokonto-Test fließen die wichtigsten Produktleistungen sowie die Bewertungen der CHECK24-Kunden ein. Bewertet werden zum Beispiel die grundlegenden Leistungen des Kontos, das Angebot von Kreditkarte oder Debitkarte oder mögliche Bonusbedingungen.
Aus den vergebenen Punkten leiten die Experten eine Kontonote ab. Sie können die Ergebnisse im CHECK24 Girokonto-Vergleich nach Preis-Leistung, nach der Kontonote oder nach dem höchsten Bonus sortieren.
CHECK24 wurde bereits mehrfach für seine Benutzerfreundlichkeit, Kompetenz und Servicequalität ausgezeichnet. Unser Girokonto-Vergleich basiert auf klaren Bewertungskriterien, echten Kundenerfahrungen und unabhängigen Expertenanalysen.
So sehen Sie sofort, welche Girokonten wirklich zu empfehlen sind – fair, verständlich und transparent bewertet.
Wenn Sie ein Pfändungsschutzkonto bei der Postbank führen, ist es möglich dieses zu kündigen, um es in ein normales Girokonto umzuwandeln. Teilen Sie der Bank in einem Kündigungsschreiben mit, dass Sie das Konto künftig als normales Zahlungskonto führen wollen. Dies ist jedoch nur zu empfehlen, wenn Sie den Pfändungsschutz nicht mehr benötigen. Die Bank ist verpflichtet diesem Wunsch mit einer Frist von bis zu vier Geschäftstagen zum Monatsende nachzukommen (§ 850k Abs. 5 ZPO).
Da es bei der Kündigung Ihres Privatkontos keine Kündigungsfrist gibt, ist es in der Regel nicht möglich eine übermittelte Kontokündigung zu widerrufen. Ist die Bank kulant, nimmt sie Kündigung zurück, wenn Sie sich zeitnah bei ihr melden. Das Geldinstitut will Sie als Kunden schließlich nicht verlieren. Hat die Bank das Konto bereits geschlossen, ist ein Widerruf nicht mehr möglich. Dann haben Sie noch die Möglichkeit, ein neues Konto bei der Bank zu eröffnen.
Nach dem Tod eines Kontoinhabers wird das Konto in der Regel in ein Nachlasskonto umgewandelt. Einen rechtlich festgelegten Zeitpunkt, bis wann dieses Konto bestehen bleiben oder aufgelöst werden muss, gibt es nicht. Wichtig ist, dass Erben oder Angehörige zunächst alle finanziellen Verpflichtungen, die über das Girokonto abgewickelt werden, regeln, kündigen oder abändern. Danach kann das Konto aufgelöst werden. Es gilt keine Kündigungsfrist.
Wenn Sie Ihr Konto gekündigt haben, wird auch der Zugang zum Online-Banking deaktiviert. Dies geschieht in der Regel nicht sofort. Solange das Konto noch aktiv ist, können Sie sich in Ihr Online-Banking einloggen, um beispielsweise Kontoauszüge herunterzuladen.
Wenn Ihr Girokonto endgültig geschlossen ist, haben Sie keine Möglichkeit mehr, sich in Ihr Online Banking einzuloggen. Daher sollten Sie sich vor der Kontoschließung alle wichtigen Dokumente herunterladen. Sie haben nach der Schließung noch die Möglichkeit, die Bank mit der Bitte zu kontaktieren, Ihnen die benötigten Auszüge per Post gegen ein Entgelt zu schicken.
Ist Ihre Kreditkarte an das Girokonto gekoppelt, dann wird die Karte mit der Kontoschließung gekündigt. Dann können Sie eine neue Kreditkarte beantragen. Einige Kreditkarten werden ohne Girokonto ausgegeben und lassen sich separat kündigen und beantragen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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