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Die Kündigung des Ratenkredits

Ein Ratenkredit kann generell problemlos gekündigt werden. Kommt es zur Auflösung eines Kreditvertrags, wird die laufende Verbindlichkeit mit einer anderen umgeschuldet oder Sie haben genug Geld, um den Kredit komplett abzulösen. In jedem Fall muss die Restschuld in der Regel innerhalb von 14 Tagen getilgt werden. Die Kündigung eines Kredits ist dann empfehlenswert, wenn Sie dadurch Geld sparen.

Darauf müssen Sie bei der Kündigung achten

Damit die Kündigung des Ratenkredits reibungslos verläuft, gilt es einige Punkte zu beachten. Das Abschlussdatum Ihres bestehenden Darlehens spielt dabei eine wichtige Rolle. Denn seit dem 11. Juni 2010 gilt die EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Mit Inkrafttreten dieser Regelung hat sich einiges zu Gunsten des Verbrauchers geändert. Alle Kredite, die nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden, können jederzeit abgelöst werden. Ausnahmen bilden Finanzierungen, die mit einer Grundschuld besichert sind.

Im Gegenzug dürfen Banken durch die EU-weite Regelung für die vorzeitige Rückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Die Höhe dieser Gebühr ist nach oben begrenzt und darf maximal 1,0 Prozent des Restkreditbetrags ausmachen. Wenn die Vertragsdauer der Altlast weniger als ein Jahr in Anspruch nimmt, ist das Entgelt auf 0,5 Prozent der ausstehenden Summe begrenzt. Bei einigen Banken können Sie den Ratenkredit auch kostenlos kündigen.

Haben Sie den Ratenkredit bereits vor der Einführung der EU-Richtlinien abgeschlossen, gilt das alte Recht. Nach den früheren Vorgaben müssen Schuldner eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Wurde der Kredit bereits sechs Monate lang abgezahlt, darf die Bank keine Gebühren verlangen. Kündigen Sie früher, darf sie eine Vorfälligkeitsentschädigung erheben. Die Höhe ist bei Verträgen, die vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, nicht gedeckelt. Was für Ihren Kredit gilt, entnehmen Sie den Vertragsklauseln.

CHECK24 Tipp

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein wichtiger preisbestimmender Faktor, der oft vernachlässigt wird. Dabei ist es durchaus sinnvoll, darauf bei der Kreditwahl zu achten. Im CHECK24-Kreditvergleich können Sie gezielt nach Krediten mit kostenloser Gesamttilgung suchen. Damit halten Sie sich die Option einer kostengünstigen Umschuldung offen: Sollten die Zinsen in den nächsten Jahren günstiger sein als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, müssen Sie für die Kreditablösung nichts zahlen.

Den Kredit richtig und sinnvoll kündigen: wie und wann?

Wie können Sie einen Kredit kündigen?

Um einen Kredit zu kündigen, bedarf es der formlosen Schriftform. Es muss den Kündigungszeitpunkt enthalten und die Information, um welches Darlehen es sich handelt. Im Internet finden Sie viele kostenlose Musterkündigungen, die Sie dafür verwenden können. Vergessen Sie aber nicht, jede Vorlage auf Ihre Angaben anzupassen.

Möchten Sie Ihren laufenden Kredit umschulden, empfiehlt sich eine Ablösebescheinigung. Diese kann Ihnen der aktuelle Kreditgeber ausstellen. Darin enthalten sind alle wichtigen Informationen wie die Restschuld zum Zeitpunkt der geplanten Umschuldung, die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung und auch das Konto, auf das die Summe zur Tilgung der Restschuld überwiesen werden muss. Erst, wenn die Restschuld beglichen ist, ist der Vertrag wirklich gekündigt. Auf Wunsch kann diese Ablösebescheinigung auch direkt von der alten an die neue Bank geschickt werden.

Wann lohnt sich eine Kredit-Kündigung?

Sind die Zinsen seit Vertragsabschluss deutlich gesunken, lohnt es sich, über eine Umschuldung nachzudenken. Vergleichen Sie dazu aktuelle Kredite. Eventuell finden Sie jetzt einen kostengünstigeren Kredit als den, den Sie bereits haben. Behalten Sie dabei im Hinterkopf, dass bei der Kreditkündigung Kosten auf Sie zukommen können und berechnen Sie diese ein.

Verfügen Sie ungeplant über eine Summe und könnten den Betrag komplett tilgen, kann die Kündigung des Kredits ebenfalls sinnvoll sein. Immerhin sind Sie dann schuldenfrei.
Es bietet sich in diesem Fall jedoch noch eine weitere Option an: Je nachdem, wie die Zinslage gerade ist, lohnt sich aber auch der Blick auf eine Festgeldanlage. In manchen Fällen haben Sie mehr von Ihrem Geld, wenn Sie es zu guten Zinsen anlegen, als wenn Sie eine Restschuld tilgen. Hier ist es sinnvoll, verschiedene Angebote zu vergleichen.

Darf die Bank einen Ratenkredit kündigen?

Auch die Bank als Kreditgeber hat ein Kündigungsrecht. Davon kann sie aber nicht so einfach Gebrauch machen wie der Kreditnehmer, denn es müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Das können folgende Punkte sein:

  • Die finanzielle Situation des Schuldners hat sich massiv verschlechtert, so dass die Bank keine Chance einer Ratenrückzahlung mehr sieht.
  • Der Schuldner ist mit mindestens zwei Monatsraten und zehn Prozent (nach drei Jahren Kreditlaufzeit fünf Prozent) in Verzug.
  • Die hinterlegte Sicherheit hat stark an Wert verloren.

Bevor die Bank Ihnen kündigen kann, muss sie Ihnen allerdings eine Frist zur Zahlung der nicht geleisteten Raten einräumen und Sie zu einem Lösungsgespräch auffordern. Kommt es tatsächlich zur Kündigung durch die Bank, müssen Sie die ausstehende Kreditsumme in einem Betrag zurückzahlen. Zusätzlich können weitere Kosten wie Verzugszinsen und Mahngebühren anfallen.

CHECK24 Tipp

Sollten Sie die Raten Ihres Kredits nicht zahlen können, suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Bank. In einigen Fällen lässt sich eine Ratenpause vereinbaren. Auch der Kreditgeber ist oftmals daran interessiert, eine gemeinsame Lösung zu finden.

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Birgit Zettl ()
Teamlead Online Redaktion Finanzen
Birgit schreibt als gelernte Bankkauffrau, Betriebswirtin und Verbraucherjournalistin seit vielen Jahren als Expertin über Finanzthemen. Seit 2021 setzt sie ihr Wissen bei CHECK24 ein, um die Leser bei ihrer Suche nach den besten Angeboten zu unterstützen.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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