Das Wichtigste zusammengefasst
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Über die gesetzliche Krankenversicherung ist man in Deutschland gut, aber nicht bestmöglich versorgt. Beispielsweise sind Sie bei der Wahl des Krankenhauses und des behandelnden Arztes eingeschränkt.
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Eine Krankenhauszusatzversicherung ermöglicht gesetzlich Versicherten (Kassenpatienten) den preiswerten Zugang zu Wahlleistungen wie freier Arztwahl oder der Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer.
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Die Wahlleistungen reichen über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinaus und müssen bei Inanspruchnahme ohne eine Zusatzversicherung vollständig selbst bezahlt werden.
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Da die Versicherer unterschiedliche Annahmerichtlinien haben, kann ein Vertragsabschluss ohne Leistungseinschränkungen bei einer Gesellschaft möglich sein, obwohl eine andere Gesellschaft den Vertrag ablehnt.
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Die verschiedenen Versicherungsgesellschaften bieten eine Vielzahl an unterschiedlichen Tarifen und Leistungen. Um nicht für Leistungen zu bezahlen, die Sie eigentlich nicht wünschen, sollte vor Vertragsabschluss ein möglichst umfangreicher Vergleich der verschiedenen Tarife stattfinden.
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Um den passenden Tarif für Sie oder Ihre Angehörigen zu finden, vergleichen wir etwa 80 Tarife miteinander. Auf Wunsch können Sie ein kostenloses Angebot der Versicherungsgesellschaft anfordern. Manche Tarife lassen sich sogar in wenigen Minuten online abschließen.
Inhaltsverzeichnis
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Basisleistungen einer Krankenhauszusatzversicherung
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Zusatzleistungen einer Krankenhauszusatzversicherung
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Wie sinnvoll ist eine Krankenhauszusatzversicherung?
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Die Kosten einer Krankenhauszusatzversicherung
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Versicherungsabschluss für eine Schwangerschaft
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Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen
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Die besten Tarife im Überblick
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Krankenhauszusatzversicherung Vergleich
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Häufige Fragen
Basisleistungen einer Krankenhauszusatzversicherung
Eine private Krankenhauszusatzversicherung ermöglicht Ihnen den kostengünstigen Zugang zu Wahlleistungen im Krankenhaus. Sie sichern sich nicht nur eine komfortable Unterbringung, sondern auch die bestmögliche medizinische Versorgung. Da Ihre gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht für die Kosten solcher Wahlleistungen aufkommt, müssen Sie diese ohne eine Krankenhauszusatzversicherung bei Inanspruchnahme selbst bezahlen.
Die meisten Krankenhauszusatzversicherungen bieten folgende Standardleistungen an:
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Freie Arztwahl mit Anspruch auf Chefarztbehandlung
Fast alle Tarife, die Sie bei CHECK24 abschließen können, beinhalten eine freie Arztwahl. Dadurch können Sie sich auf Wunsch auch vom Chefarzt persönlich behandeln lassen – ohne zusätzliche Kosten. So erhalten Sie eine individuelle Betreuung durch ausgewählte Spezialisten.
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Unterbringung im Ein- oder Zweibett-Zimmer
Als Kassenpatient werden Sie bei einem Krankenhausaufenthalt üblicherweise in einem Zimmer mit drei oder mehr Betten untergebracht. Mit einer privaten Krankenhauszusatzversicherung haben Sie Anspruch auf Unterbringung in einem Ein- oder Zweibett-Zimmer. Die Ruhe und Privatsphäre kann sich positiv auf Ihren Heilungsprozess auswirken.
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Freie Krankenhauswahl in Deutschland
Durch eine Krankenhauszusatzversicherung können Sie frei entscheiden, in welchem Krankenhaus die Behandlung stattfinden soll. Veranschlagt das gewählte Krankenhaus höhere Kosten, werden diese von der Versicherungsgesellschaft getragen. Privatkliniken und gemischte Krankenanstalten (auch Leistungen für Kuren) sind von der freien Krankenhauswahl teilweise ausgenommen. Für Behandlungen in Krankenhäusern außerhalb von Deutschland kommt die Versicherung nicht auf.
Tagegeld bei Leistungsverzicht
Verzichten Sie im Behandlungsfall auf bestimmte Leistungen, können sich finanzielle Vorteile für Sie ergeben. Viele Tarife zahlen bei Verzicht auf freie Arztwahl oder Unterbringung im Ein- oder Zweibett-Zimmer als Ausgleich ein Tagegeld aus. Der Betrag dieses Geldes ist dabei vom gewählten Tarif abhängig.
Zusatzleistungen einer Krankenhauszusatzversicherung
Zusätzlich zu den grundlegenden Leistungen bieten Versicherer weitere Leistungen an, um ihre Tarife besser auf die individuellen Bedürfnisse der Versicherungsnehmer abzustimmen. Allerdings handelt es sich dabei nicht um Optionen, die vom Versicherungsnehmer einfach hinzu- oder abgewählt werden können. Tarife bieten die Leistungen entweder an oder verzichten darauf.
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Alterungsrückstellungen
Bei Tarifen mit Alterungsrückstellungen werden Rücklagen gebildet, durch die Ihr Beitrag auch im Alter möglichst stabil bleibt. Um die Rücklagen zu bilden, sind jedoch höhere Versicherungsbeiträge in jüngeren Jahren erforderlich. Im Falle eines Anbieterwechsels verfallen Ihre aufgebauten Rücklagen. Da mit höherem Alter auch das Risiko eines Krankenhausaufenthalts ansteigt, sind Tarife mit Alterungsrückstellungen besonders für Personen geeignet, die sich langfristig versichern wollen. Wirtschaftlich bedingte Beitragserhöhungen sind allerdings auch bei Tarifen mit Alterungsrückstellungen möglich.
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Rooming-in
Diese Leistung ist besonders sinnvoll, wenn Eltern ihr Kind versichern möchten. Leistet ein Tarif für sogenanntes Rooming-in, kann eine Begleitperson im selben Zimmer oder in unmittelbarer Nähe untergebracht werden, ohne dass dabei Kosten für Sie entstehen. In den meisten Fällen endet diese Leistung zwischen dem 9. und dem 15. Geburtstag der versicherten Person. Da es für Kinder bei Krankenhausaufenthalten besonders wichtig ist eine Vertrauensperson um sich zu haben, sollten Sie immer auf diesen Leistungsbaustein achten, wenn Sie einen Tarif für Ihr Kind abschließen.
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Freie Arztwahl bei ambulanten Operationen, Vor- und Nachbehandlungen
Einige private Krankenhauszusatzversicherungen kommen lediglich für die Kosten von stationären Operationen auf. Einige Tarife leisten für die freie Arztwahl jedoch auch bei ambulanten Operationen sowie Vor- und/oder Nachbehandlungen.
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Erstattung der 10 €-Krankenhausgebühr
Werden Sie als gesetzlich versicherte Person im Krankenhaus untergebracht, müssen Sie eine Zuzahlung von 10 € pro Tag leisten. Diese Zuzahlung ist dabei auf 28 Tage pro Kalenderjahr beschränkt. Manche Tarife übernehmen diese Kosten vollständig.
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Erstattung ohne Höchstsatzbegrenzungen
Ärzte rechnen ihre Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Diese Gebührenordnung legt fest, für welche Behandlung ein Arzt wie viel abrechnen kann. Tarife mit einer Höchstsatzbegrenzung zahlen dabei nur für Behandlungskosten bis zum sogenannten Höchstsatz, dem 3,5-Fachen des einfachen Gebührensatzes der GOÄ. Angesehene Spezialisten können aber durchaus Sätze verlangen, die über diesem Höchstsatz liegen. Eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Höchstsatzbegrenzung kommt auch für solche Behandlungskosten auf.
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Mehrkosten für Krankentransport
Kassenpatienten haben lediglich einen Anspruch auf den Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus. Entscheiden Sie sich für die Unterbringung in einem weiter entfernt gelegenen Krankenhaus, erstatten einige Krankenhauszusatzversicherungen auch die Mehrkosten, die durch den längeren Transport entstehen.
Individuelle Tarifsuche
Durch die unterschiedlichen Eigenschaften bieten die Tarife der Krankenhauszusatzversicherung Ihnen die Möglichkeit, eine Versicherung zu finden, die Ihren individuellen Anforderungen und Wünschen entspricht. Bei Unsicherheiten hilft Ihnen der kostenlose Beratungsservice durch unsere Versicherungsexperten per E-Mail oder Telefon.
Wie sinnvoll ist eine Krankenhauszusatzversicherung?
Unabhängig von Ihrem Alter, Geschlecht und Beruf ist eine Krankenhauszusatzversicherung immer dann sinnvoll, wenn Sie sich eine bessere Versorgung bei Krankenhausaufenthalten wünschen.
Im Vergleich zu privat Krankenversicherten erhalten Sie als gesetzlich versicherte Person von Ihrer Krankenkasse in vielen Fällen nur unzureichende Zuschüsse. Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren immer mehr Leistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen hat. Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann übernommen, wenn sie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Ohne eine private Zusatzversicherung können Sie zwar ebenfalls Leistungen einfordern, die über das Niveau der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen, für die Kosten müssen Sie allerdings selbst aufkommen. Je nach Ihren Bedürfnissen und der Dauer des Krankenhausaufenthalts kann dies schnell zu einer fünfstelligen Rechnung führen.
Die häufigsten Gründe für einen Krankenhausaufenthalt:
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Herzerkrankungen (z. B. Herzinfarkt, Herzinsuffizienz)
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Geburten
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Schlaganfall / Hirninfarkt
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Rückenschmerzen / Bandscheibenvorfall
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Lungenentzündung
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Arthrose des Kniegelenkes
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Schädel-Hirn-Trauma
Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können Sie leistungsstärkere Behandlungen in Anspruch nehmen, ohne die Kosten dafür selbst tragen zu müssen. Wer sich als gesetzlich Versicherter im Falle eines Krankenhausaufenthalts bestmöglich absichern möchte, wird mit einer Zusatzversicherung behandelt wie eine Person mit einer privaten Krankenvollversicherung. Die moderneren Behandlungen und die erhöhte Ruhe wirken sich dabei positiv auf den Heilungsprozess aus.
Die Kosten einer Krankenhauszusatzversicherung
Wie viel eine private Krankenhauszusatzversicherung kostet, hängt vom Alter der Versicherten Person und den Leistungen des Tarifs ab. So können Kinder schon ab 2,97 € pro Monat umfangreiche Leistungen erhalten. Im Alter von 30 Jahren erhält man gute Leistungen für 8,83 € monatlich. Wünscht man zusätzlich die Unterbringung in einem Einzelzimmer, steigen die monatlichen Kosten auf 14,38 €. Allerdings erhöhen sich hier die Beiträge mit steigendem Alter.
Sollen die Beträge im Alter möglichst stabil bleiben, müssen in jungem Alter höhere Beiträge gezahlt werden. So müsste ein 30 Jahre alter Versicherungsnehmer mindestens 26,71 € pro Monat für seine Versicherung bezahlen, wenn sich die Kosten im Alter möglichst nicht erhöhen sollen.
Monatliche Kosten einer Krankenhauszusatzversicherung mit freier Arztwahl und ohne Höchstsatzbegrenzung aus dem CHECK24 Vergleich. Stand: Mai 2023
Alter der versicherten Person
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Kosten
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bis 14 Jahre
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ab 2,97 €
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21 Jahre
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ab 8,83 €
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30 Jahre
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ab 8,83 €
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40 Jahre
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ab 14,43 €
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50 Jahre
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ab 14,56 €
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Beiträge schnell ausgeglichen
Wer als gesetzlich Versicherter ohne Krankenhauszusatzversicherung in einem Einzelzimmer untergebracht werden möchte, muss pro Tag mit Kosten von etwa 150 € rechnen, die selbst bezahlt werden müssen. Bei einem einwöchigen Krankenhausaufenthalt würden somit Kosten von 1.050 € entstehen. Ein 30-jähriger Versicherungsnehmer könnte von diesem Geld seine Beiträge für fast 10 Jahre bezahlen und hätte im Leistungsfall noch weitere Ansprüche, wie etwa die Chefarztbehandlung und Kostenübernahme von Behandlungen über der Höchstsatzbegrenzung.
Versicherungsabschluss während einer Schwangerschaft
Geburten sind der häufigste Grund für einen Krankenhausaufenthalt bei Frauen. Besonders in einem so bedeutenden Moment möchten sich viele werdende Mütter im Krankenhaus gut aufgehoben fühlen. Im Rahmen der Krankenhauszusatzversicherung stellen Schwangerschaften einen Sonderfall dar. In der Regel leisten die Versicherungsunternehmen nur für Schwangerschaften, die nach Vertragsabschluss eintreten.
Jedoch können Sie auch bei bereits bestehender Schwangerschaft eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen. Leistungen, die mit dieser in Verbindung stehen, sind allerdings vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Sie oder Ihr Partner seit mindestens drei Monaten in Ihrem Tarif versichert, haben Sie bis zu zwei Monate nach der Geburt Anspruch auf eine Kindernachversicherung. Ihr Kind wird dabei ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit im gleichen Tarif versichert. Der Versicherer muss das Kind aufnehmen und darf auch dann keine Risikozuschläge verlangen, wenn das Kind mit gesundheitlichen Problemen oder einer Behinderung auf die Welt kommt. Versichern Sie Ihr Kind, müssen auch für diesen Tarif eigene Beiträge gezahlt werden. Die aufkommenden Kosten liegen in vielen Fällen bei unter 5 € pro Monat.
Von der Kindernachversicherung können Sie ebenfalls bei der Adoption eines minderjährigen Kindes Gebrauch machen. In diesem Fall kann die Versicherungsgesellschaft für eventuelle Vorerkrankungen allerdings Risikozuschläge erheben. Bei Unsicherheiten unterstützen unsere Kundenberater Sie kostenlos bei der Wahl des Tarifs, der Ihren Wünschen entspricht.
Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen
Da manche Vorerkrankungen den Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung verhindern, werden vereinzelt auch Tarife ohne Gesundheitsfragen angeboten. Allerdings sind solche Tarife immer an Leistungseinschränkungen gebunden.
Tarife ohne Gesundheitsfragen, die auch bei Krankheit leisten, kommen lediglich für die Unterbringung in Ein- oder Zweibett-Zimmern auf und setzen in der Regel eine Wartezeit von 3 Monaten voraus. Soll die Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung ähnliche Leistungen bieten wie andere Tarife, leistet die Versicherung in der Regel nur bei unfallbedingten Krankenhausaufenthalten.
Hinweis: In manchen Fällen können Tarife mit Gesundheitsprüfung auch dann abgeschlossen werden, wenn für bestehende Vorerkrankungen ein Leistungsausschluss oder Risikozuschläge vereinbart werden.
Expertenberatung
Sind Sie sich unsicher, ob und wie Sie eine Krankenhauszusatzversicherung bei einer bestehenden Krankheit abschließen können, beraten unsere Versicherungsexperten Sie gerne per E-Mail oder Telefon zu Ihrer individuellen Situation. Der gesamte Service ist für Sie kostenlos.
Die besten Tarife im Überblick