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Krankenhaus-Zusatzversicherung

  • Für eine Rundum-Versorgung im Krankenhaus
  • Unverbindlich und kostenlos vergleichen
  • Mit Tarifen ab 3,80 Euro
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Krankenhauszusatz­versicherung

Eine Krankenhauszusatzversicherung ermöglicht gesetzlich Versicherten bestimmte stationäre Zusatzleistungen wie etwa die Behandlung durch den Chefarzt, die freie Krankenhauswahl oder die Unterbringung in einem Einzelzimmer.

Im Vergleich zu Privatpatienten bekommen gesetzlich Versicherte von ihrer Krankenkasse in vielen Fällen nur unzureichende Zuschüsse und müssen bestimmte Zusatzleistungen komplett selbst zahlen. Der Grund: Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren immer mehr Leistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Übernommen werden Leistungen lediglich, wenn sie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Folglich müssen gesetzlich Versicherte, die bei Krankenhausaufenthalten eine überdurchschnittlich leistungsstarke Versorgung wünschen, oft tief in die eigene Tasche greifen.

Die Krankenhauszusatzversicherung ist daher sinnvoll, um hohe Kosten für Leistungen zu vermeiden, die nicht durch die gesetzliche Krankenkasse getragen werden, und eine leistungsstärkere Behandlung zu gewährleisten.

Die private Zusatzversicherung erstattet Versicherten bei Aufenthalten im Krankenhaus privatärztliche Leistungen, die über das Niveau der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen und sonst nur von einer privaten Krankenvollversicherung übernommen werden. Diese Leistungen können mit der Zusatzversicherung bereits ohne hohen Eigenanteil in Anspruch genommen werden. Der genaue Leistungsumfang der Krankenhauszusatzversicherung hängt dabei vom gewählten Tarif ab.

Basisleistungen einer Krankenhauszusatz-Police

Zu den Standardleistungen der Krankenhauszusatzversicherung zählen

  • Freie Krankenhauswahl
  • Freie Arztwahl mit Anspruch auf Chefarztbehandlung
  • Anspruch auf Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer

Kassenpatienten werden bei einem Krankenhausaufenthalt regulär in einem Zimmer mit drei oder mehr Betten untergebracht. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung hingegen haben Sie Anspruch auf Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer.

Zudem beinhalten alle Tarife, die Sie über uns abschließen können, eine freie Arztwahl in dem von Ihnen gewählten Krankenhaus. Das heißt, Sie können sich auf Wunsch auch vom Chefarzt persönlich behandeln lassen – und das ohne zusätzliche Kosten. Somit steht einer Betreuung durch ausgesuchte Spezialisten nichts im Weg.

Sind Ihnen diese Standardleistungen nicht wichtig, können Sie auch darauf verzichten. Viele Tarife zahlen bei Verzicht auf freie Arztwahl oder Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer als Ausgleich ein Tagegeld aus. Der Betrag dieses Geldes ist dabei vom gewählten Tarif abhängig.

Bei der Behandlung durch Spezialisten sollten Sie darauf achten, dass der Tarif privatärztliche Behandlungen ohne Höchstsatzbegrenzungen erstattet. Denn Ärzte berechnen ihre Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Diese Gebührenordnung legt fest, für welche Behandlung ein Arzt wie viel abrechnen kann. Tarife mit einer Höchstsatzbegrenzung zahlen dabei nur für Behandlungskosten bis zum sogenannten Höchstsatz, dem 3,5-Fachen des einfachen Gebührensatzes der GOÄ. Angesehene Spezialisten können aber durchaus Sätze verlangen, die noch über diesem Höchstsatz liegen. Eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Höchstsatzbegrenzung kommt auch für solche Behandlungskosten auf.

Rooming-In

Schließen Sie eine Police für Ihr Kind ab, sollte der Vertrag die Kosten für ein Rooming-in übernehmen. Dann werden Sie als Begleitperson im gleichen Krankenzimmer wie Ihr Kind oder in unmittelbarer Nähe davon untergebracht.

Optionale Zusatzleistungen

Beim Abschluss einer Krankenhaus­zusatz­versicherung können Sie unter anderem entscheiden, ob Sie einen Tarif mit oder ohne Alterungsrückstellungen bevorzugen. Bei Tarifen mit Alterungsrückstellungen werden Rücklagen gebildet, durch die ein späterer altersbedingter Beitragsanstieg möglichst vermieden wird. Dabei ist jedoch zu beachten, dass dies mit höheren Versicherungsbeiträgen verbunden ist und die gebildeten Rücklagen bei einem Anbieterwechsel verfallen. Daher kann es unter Umständen sinnvoller sein, eine günstigere Police ohne diese Klausel zu wählen.

Eine private Krankenhauszusatzversicherung kommt in der Regel für die Kosten von stationären Operationen auf. Optional kann der Anspruch auf Chefarztbehandlung auch bei ambulanten Operationen gewählt werden. So wissen sich auch Versicherte, die noch am Operationstag aus dem Krankenhaus entlassen werden, in den besten Händen.

Durch die verschiedenen Bausteine bieten die Tarife der Krankenhauszusatzversicherung den Versicherten die Möglichkeit, eine Versicherung zu finden, die ihren individuellen Anforderungen und Wünschen entspricht.

Was kostet eine Krankenhaus­zusatzversicherung?

Eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Alterungsrückstellungen gibt es für einen 40-jährigen über CHECK24 bereits ab rund 17 Euro monatlich. Die Höhe der Beiträge hängt dabei vom Leistungsumfang des Tarifs ab. Je mehr Leistungen Sie wünschen, beispielsweise die Unterbringung in einem Einbettzimmer oder die Erstattung ambulanter Operationen, desto höher ist auch der Beitrag.

Günstiger Beitrag durch Unterbringung im 2-Bett-Zimmer

Sind Sie auch mit einem Zweitbettzimmer einverstanden, profitieren Sie von einem günstigeren Beitrag als bei der Beschränkung auf ein Einbettzimmer.

Zudem bestimmen das Alter und der Gesundheitszustand des Antragstellers die Beitragshöhe. Bei bestimmten Vorerkrankungen – etwa Depressionen oder Diabetes – verlangen die Versicherer häufig einen Risikozuschlag.

Tarife mit Alterungsrückstellungen haben in den ersten Versicherungsjahren einen etwas höheren Beitrag als Verträge ohne Rückstellungen. Dafür bleibt der Beitrag im Alter vergleichsweise stabil. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie die Versicherung langfristig behalten wollen, ist ein Tarif ohne Alterungsrückstellungen die bessere Wahl.

Mit dem Krankenhaus­zusatzversicherung Vergleich die optimale Police finden

Da Sie bei einer Krankenhaus­zusatz­versicherung je nach Bedarf verschiedene, für Sie persönlich wichtige Bausteine zusammenstellen können, erhalten Sie so genau das Maß an medizinischer Versorgung, das Sie benötigen. Im Vergleich zu einer privaten Krankenvollversicherung können Sie daher oft erheblich sparen.

Mit unserem Krankenhaus­zusatzversicherung Vergleich können Sie sich unkompliziert und ohne großen Zeitaufwand einen Überblick über die diversen Tarifangebote verschaffen und diese im Hinblick auf ihr Preis-Leistungs-Verhältnis vergleichen. Ermitteln Sie mit wenigen Klicks, welche Tarife für Ihre persönlichen Wünsche sinnvoll sind und welche nicht. Dieser Service ist für Sie unverbindlich und kostenlos.

Für den Anbietervergleich sind nur wenige Angaben erforderlich. Dazu gehören etwa Ihr Geburtsdatum und die Frage, ob Sie die Unterbringung in einem Einbettzimmer oder einem Zweibettzimmer wünschen. Nach der Dateneingabe werden Ihnen aus 80 Tarifen umgehend die passenden für Ihren individuellen Versicherungswunsch angezeigt. Haben Sie den richtigen Tarif gefunden, können Sie sich ein unverbindliches Angebot zukommen lassen. Durch die Nutzung unseres Vergleichsrechners können Sie bei der Prämie bis zu 83 % sparen. Unsere Kundenberater beraten Sie gerne persönlich zu Tarifen, die besonders gut zu Ihrer Situation und Ihren Wünschen passen.

Zahlreiche Versicherungsgesellschaften nehmen am Krankenhauszusatzversicherung Vergleich teil. Damit realisiert CHECK24 für den Verbraucher einen transparenten Marktüberblick.

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Häufige Fragen

  • Wie sinnvoll ist eine Krankenhaus­zusatz­versicherung?

    Eine Krankenhauszusatzversicherung ist besonders sinnvoll für gesetzlich Versicherte, die während eines Krankenhausaufenthalts die Leistungen erhalten möchten, die sonst lediglich Privatpatienten vorbehalten sind.

    Zu diesen Leistungen zählen die Behandlung durch den Chefarzt oder Einzelzimmerbelegung. Auch wenn Sie lediglich auf eine dieser Leistungen Wert legen, macht der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung Sinn. Wählen Sie einfach einen Tarif, der Ihre Wunschleistung abdeckt und sichern Sie diese vergleichsweise günstig ab.

  • Welche Kosten werden von der Krankenhaus­zusatz­versicherung übernommen?

    Abhängig vom gewählten Tarif deckt die Krankenhauszusatzversicherung die Kosten für eine Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch einen Arzt Ihrer Wahl ab. Damit können Sie sich auf Wunsch vom Chefarzt oder einem ausgewählten Spezialisten behandeln lassen.

    Viele Tarife erstatten darüber hinaus folgende Zusatzleistungen:

    • ambulante Operation
    • Krankentransport
    • Rooming-in
    • Kur- oder Reha-Behandlung

    Unsere Kundenberater informieren Sie gerne, welche Tarife die von Ihnen gewünschten Leistungen abdecken.

  • Wie verhalte ich mich im Versicherungsfall?

    In der Regel wird Ihnen das Krankenhaus eine Rechnung für die in Anspruch genommenen Leistungen ausstellen. Sie sollten eine Kopie davon zu Ihren Unterlagen nehmen und das Original zeitnah dem Versicherer zuschicken. Dieser wird Ihnen die Kosten erstatten, falls die Leistungen vom jeweiligen Tarif abgedeckt sind.

    Einige Versicherer bieten auch an, die Kosten für die Unterbringung im Zimmer direkt mit dem Krankenhaus abzurechnen. In diesem Fall haben Sie mit der Abrechnung der Zimmerkosten nichts zu tun.

  • Kann ich eine Krankenhaus­zusatz­versicherung ohne Wartezeit abschließen?

    Unter Wartezeit versteht man den Zeitraum zwischen dem vertraglich festgelegten Beginn der Versicherung und dem ersten Tag, ab dem ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht.

    Es gibt einige Tarife der Krankenhauszusatzversicherung, die ohne Wartezeit abgeschlossen werden können. Viele Tarife haben allerdings eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten. Für Behandlungen wie Entbindungen oder Psychotherapien gilt häufig eine besondere Wartezeit von acht Monaten. Die Wartezeiten gelten jedoch nicht für Krankenhausaufenthalte, die aus einem Unfall resultieren.

  • Was zeichnet eine gute Krankenhauszusatzversicherung aus?

    Eine gute Krankenhauszusatzversicherung sollte bestimmte Leistungen abdecken. Dazu zählen:

    • freie Arztwahl: inklusive Chefarzt, Spezialisten und Belegärzte
    • freie Wahl des Krankenhauses
    • keine allgemeinen Leistungsbeschränkungen, z.B. Zweibettzimmer oder Spezialisten-Behandlung nur nach einem Unfall
    • keine Höchstsatzbegrenzung bei hohen Arzthonoraren: Auch die Begrenzung auf den 5-fachen Wert kann manchmal nicht ausreichend sein
    • ambulante Operationen, z.B. nach einem Sportunfall.
    • Verzicht auf Anzeigepflicht und Leistungszusage: Andernfalls kann es vorkommen, dass eine Kostenübernahme verweigert wird oder Leistungen gekürzt werden, wenn Behandlungen nicht fristgerecht gemeldet werden.

CHECK24 – Deutschlands größtes Vergleichsportal

  • Transparent

    Wir bieten Ihnen einen Überblick über Preise und Leistungen von tausenden Anbietern. Und das alles über eigene Vergleichsrechner.

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    Für Kunden ist unser Service kostenlos. Wir finanzieren uns über Provisionen, die wir im Erfolgsfall von Anbietern erhalten.

  • Vertrauenswürdig

    Bei uns können Kunden erst nach einem Abschluss eine Bewertung abgeben. Dadurch sehen Sie nur echte Kundenbewertungen.

  • Erfahren

    Seit 1999 haben unsere Experten über 15 Millionen Kunden beim Vergleichen und Sparen geholfen.

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 80 Tarifvarianten der Krankenhauszusatzversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

Günstigster Tarif ab 3,80 € monatlich

Berechnet für: Mann/Frau, 28 Jahre, monatliche Zahlweise

Beispieltarif: DKV UZ2 mit Unterbringung im 2-Bett-Zimmer

(Stand: 01/2023)

Geburtsdatum

Bitte geben Sie das Geburtsdatum der zu versichernden Person ein, damit der richtige Beitrag errechnet werden kann.