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Das Wichtigste zusammengefasst

  • Über die gesetzliche Krankenversicherung ist man in Deutschland gut, aber nicht bestmöglich versorgt. Beispielsweise sind Sie bei der Wahl des Krankenhauses und des behandelnden Arztes eingeschränkt.
  • Eine Krankenhauszusatzversicherung ermöglicht gesetzlich Versicherten (Kassenpatienten) den preiswerten Zugang zu Wahlleistungen wie freier Arztwahl oder der Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer.
  • Die Wahlleistungen reichen über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinaus und müssen bei Inanspruchnahme ohne eine Zusatzversicherung vollständig selbst bezahlt werden.
  • Da die Versicherer unterschiedliche Annahmerichtlinien haben, kann ein Vertragsabschluss ohne Leistungseinschränkungen bei einer Gesellschaft möglich sein, obwohl eine andere Gesellschaft den Vertrag ablehnt.
  • Die verschiedenen Versicherungsgesellschaften bieten eine Vielzahl an unterschiedlichen Tarifen und Leistungen. Um nicht für Leistungen zu bezahlen, die Sie eigentlich nicht wünschen, sollte vor Vertragsabschluss ein möglichst umfangreicher Vergleich der verschiedenen Tarife stattfinden.
  • Um den passenden Tarif für Sie oder Ihre Angehörigen zu finden, vergleichen wir etwa 80 Tarife miteinander. Auf Wunsch können Sie ein kostenloses Angebot der Versicherungsgesellschaft anfordern. Manche Tarife lassen sich sogar in wenigen Minuten online abschließen.
Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatz- und Pflegeversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatz- und Pflege­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 15.01.2024

Inhaltsverzeichnis

  1. Basisleistungen einer Krankenhaus­zusatzversicherung
  2. Zusatzleistungen einer Krankenhaus­zusatzversicherung
  3. Wie sinnvoll ist eine Krankenhaus­zusatzversicherung?
  4. Die Kosten einer Krankenhaus­zusatzversicherung
  5. Versicherungsabschluss für eine Schwangerschaft
  6. Krankenhaus­zusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen
  7. Die besten Tarife im Überblick
  8. Krankenhaus­zusatzversicherung Vergleich
  9. Häufige Fragen

 

Basisleistungen einer Krankenhaus­zusatzversicherung

Eine private Krankenhaus­zusatzversicherung ermöglicht Ihnen den kostengünstigen Zugang zu Wahlleistungen im Krankenhaus. Sie sichern sich nicht nur eine komfortable Unterbringung, sondern auch die bestmögliche medizinische Versorgung. Da Ihre gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht für die Kosten solcher Wahlleistungen aufkommt, müssen Sie diese ohne eine Krankenhaus­zusatzversicherung bei Inanspruchnahme selbst bezahlen.

Die meisten Krankenhaus­zusatzversicherungen bieten folgende Standardleistungen an:

  • Freie Arztwahl mit Anspruch auf Chefarztbehandlung
    Fast alle Tarife, die Sie bei CHECK24 abschließen können, beinhalten eine freie Arztwahl. Dadurch können Sie sich auf Wunsch auch vom Chefarzt persönlich behandeln lassen – ohne zusätzliche Kosten. So erhalten Sie eine individuelle Betreuung durch ausgewählte Spezialisten.

  • Unterbringung im Ein- oder Zweibett-Zimmer
    Als Kassenpatient werden Sie bei einem Krankenhausaufenthalt üblicherweise in einem Zimmer mit drei oder mehr Betten untergebracht. Mit einer privaten Krankenhaus­zusatzversicherung haben Sie Anspruch auf Unterbringung in einem Ein- oder Zweibett-Zimmer. Die Ruhe und Privatsphäre kann sich positiv auf Ihren Heilungsprozess auswirken.

  • Freie Krankenhauswahl in Deutschland
    Durch eine Krankenhaus­zusatzversicherung können Sie frei entscheiden, in welchem Krankenhaus die Behandlung stattfinden soll. Veranschlagt das gewählte Krankenhaus höhere Kosten, werden diese von der Versicherungsgesellschaft getragen. Privatkliniken und gemischte Krankenanstalten (auch Leistungen für Kuren) sind von der freien Krankenhauswahl teilweise ausgenommen. Für Behandlungen in Krankenhäusern außerhalb von Deutschland kommt die Versicherung nicht auf.

Tagegeld bei Leistungsverzicht

Verzichten Sie im Behandlungsfall auf bestimmte Leistungen, können sich finanzielle Vorteile für Sie ergeben. Viele Tarife zahlen bei Verzicht auf freie Arztwahl oder Unterbringung im Ein- oder Zweibett-Zimmer als Ausgleich ein Tagegeld aus. Der Betrag dieses Geldes ist dabei vom gewählten Tarif abhängig.

 

Zusatzleistungen einer Krankenhaus­zusatzversicherung

Zusätzlich zu den grundlegenden Leistungen bieten Versicherer weitere Leistungen an, um ihre Tarife besser auf die individuellen Bedürfnisse der Versicherungsnehmer abzustimmen. Allerdings handelt es sich dabei nicht um Optionen, die vom Versicherungsnehmer einfach hinzu- oder abgewählt werden können. Tarife bieten die Leistungen entweder an oder verzichten darauf.

  • Alterungsrückstellungen
    Bei Tarifen mit Alterungsrückstellungen werden Rücklagen gebildet, durch die Ihr Beitrag auch im Alter möglichst stabil bleibt. Um die Rücklagen zu bilden, sind jedoch höhere Versicherungsbeiträge in jüngeren Jahren erforderlich. Im Falle eines Anbieterwechsels verfallen Ihre aufgebauten Rücklagen. Da mit höherem Alter auch das Risiko eines Krankenhausaufenthalts ansteigt, sind Tarife mit Alterungsrückstellungen besonders für Personen geeignet, die sich langfristig versichern wollen. Wirtschaftlich bedingte Beitragserhöhungen sind allerdings auch bei Tarifen mit Alterungsrückstellungen möglich.

  • Rooming-in
    Diese Leistung ist besonders sinnvoll, wenn Eltern ihr Kind versichern möchten. Leistet ein Tarif für sogenanntes Rooming-in, kann eine Begleitperson im selben Zimmer oder in unmittelbarer Nähe untergebracht werden, ohne dass dabei Kosten für Sie entstehen. In den meisten Fällen endet diese Leistung zwischen dem 9. und dem 15. Geburtstag der versicherten Person. Da es für Kinder bei Krankenhausaufenthalten besonders wichtig ist eine Vertrauensperson um sich zu haben, sollten Sie immer auf diesen Leistungsbaustein achten, wenn Sie einen Tarif für Ihr Kind abschließen.

  • Freie Arztwahl bei ambulanten Operationen, Vor- und Nachbehandlungen
    Einige private Krankenhaus­zusatzversicherungen kommen lediglich für die Kosten von stationären Operationen auf. Einige Tarife leisten für die freie Arztwahl jedoch auch bei ambulanten Operationen sowie Vor- und/oder Nachbehandlungen.

  • Erstattung der 10 €-Krankenhausgebühr
    Werden Sie als gesetzlich versicherte Person im Krankenhaus untergebracht, müssen Sie eine Zuzahlung von 10 € pro Tag leisten. Diese Zuzahlung ist dabei auf 28 Tage pro Kalenderjahr beschränkt. Manche Tarife übernehmen diese Kosten vollständig.

  • Erstattung ohne Höchstsatzbegrenzungen
    Ärzte rechnen ihre Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Diese Gebührenordnung legt fest, für welche Behandlung ein Arzt wie viel abrechnen kann. Tarife mit einer Höchstsatzbegrenzung zahlen dabei nur für Behandlungskosten bis zum sogenannten Höchstsatz, dem 3,5-Fachen des einfachen Gebührensatzes der GOÄ. Angesehene Spezialisten können aber durchaus Sätze verlangen, die über diesem Höchstsatz liegen. Eine Krankenhaus­zusatzversicherung ohne Höchstsatzbegrenzung kommt auch für solche Behandlungskosten auf.

  • Mehrkosten für Krankentransport
    Kassenpatienten haben lediglich einen Anspruch auf den Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus. Entscheiden Sie sich für die Unterbringung in einem weiter entfernt gelegenen Krankenhaus, erstatten einige Krankenhaus­zusatzversicherungen auch die Mehrkosten, die durch den längeren Transport entstehen.

Individuelle Tarifsuche

Durch die unterschiedlichen Eigenschaften bieten die Tarife der Krankenhaus­zusatzversicherung Ihnen die Möglichkeit, eine Versicherung zu finden, die Ihren individuellen Anforderungen und Wünschen entspricht. Bei Unsicherheiten hilft Ihnen der kostenlose Beratungsservice durch unsere Versicherungsexperten per E-Mail oder Telefon.

 

Wie sinnvoll ist eine Krankenhaus­zusatzversicherung?

Unabhängig von Ihrem Alter, Geschlecht und Beruf ist eine Krankenhaus­zusatzversicherung immer dann sinnvoll, wenn Sie sich eine bessere Versorgung bei Krankenhausaufenthalten wünschen.

Im Vergleich zu privat Krankenversicherten erhalten Sie als gesetzlich versicherte Person von Ihrer Krankenkasse in vielen Fällen nur unzureichende Zuschüsse. Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren immer mehr Leistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen hat. Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann übernommen, wenn sie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Ohne eine private Zusatzversicherung können Sie zwar ebenfalls Leistungen einfordern, die über das Niveau der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen, für die Kosten müssen Sie allerdings selbst aufkommen. Je nach Ihren Bedürfnissen und der Dauer des Krankenhausaufenthalts kann dies schnell zu einer fünfstelligen Rechnung führen.

Die häufigsten Gründe für einen Krankenhausaufenthalt:

  • Herzerkrankungen (z. B. Herzinfarkt, Herzinsuffizienz)
  • Geburten
  • Schlaganfall / Hirninfarkt
  • Rückenschmerzen / Bandscheibenvorfall
  • Lungenentzündung
  • Arthrose des Kniegelenkes
  • Schädel-Hirn-Trauma

Mit einer Krankenhaus­zusatzversicherung können Sie leistungsstärkere Behandlungen in Anspruch nehmen, ohne die Kosten dafür selbst tragen zu müssen. Wer sich als gesetzlich Versicherter im Falle eines Krankenhausaufenthalts bestmöglich absichern möchte, wird mit einer Zusatzversicherung behandelt wie eine Person mit einer privaten Krankenvollversicherung. Die moderneren Behandlungen und die erhöhte Ruhe wirken sich dabei positiv auf den Heilungsprozess aus.

 

Die Kosten einer Krankenhaus­zusatzversicherung

Wie viel eine private Krankenhaus­zusatzversicherung kostet, hängt vom Alter der Versicherten Person und den Leistungen des Tarifs ab. So können Kinder schon ab 2,97 € pro Monat umfangreiche Leistungen erhalten. Im Alter von 30 Jahren erhält man gute Leistungen für 8,83 € monatlich. Wünscht man zusätzlich die Unterbringung in einem Einzelzimmer, steigen die monatlichen Kosten auf 14,38 €. Allerdings erhöhen sich hier die Beiträge mit steigendem Alter.

Sollen die Beträge im Alter möglichst stabil bleiben, müssen in jungem Alter höhere Beiträge gezahlt werden. So müsste ein 30 Jahre alter Versicherungsnehmer mindestens 26,71 € pro Monat für seine Versicherung bezahlen, wenn sich die Kosten im Alter möglichst nicht erhöhen sollen.

Monatliche Kosten einer Krankenhaus­zusatzversicherung mit freier Arztwahl und ohne Höchstsatzbegrenzung aus dem CHECK24 Vergleich. Stand: Januar 2024
Alter der versicherten Person Kosten
bis 14 Jahre ab 2,97 €
21 Jahre ab 8,83 €
30 Jahre ab 8,83 €
40 Jahre ab 14,43 €
50 Jahre ab 14,65 €

 

Beiträge schnell ausgeglichen

Wer als gesetzlich Versicherter ohne Krankenhaus­zusatzversicherung in einem Einzelzimmer untergebracht werden möchte, muss pro Tag mit Kosten von etwa 150 € rechnen, die selbst bezahlt werden müssen. Bei einem einwöchigen Krankenhausaufenthalt würden somit Kosten von 1.050 € entstehen. Ein 30-jähriger Versicherungsnehmer könnte von diesem Geld seine Beiträge für fast 10 Jahre bezahlen und hätte im Leistungsfall noch weitere Ansprüche, wie etwa die Chefarztbehandlung und Kostenübernahme von Behandlungen über der Höchstsatzbegrenzung.

 

Versicherungsabschluss während einer Schwangerschaft

Geburten sind der häufigste Grund für einen Krankenhausaufenthalt bei Frauen. Besonders in einem so bedeutenden Moment möchten sich viele werdende Mütter im Krankenhaus gut aufgehoben fühlen. Im Rahmen der Krankenhaus­zusatzversicherung stellen Schwangerschaften einen Sonderfall dar. In der Regel leisten die Versicherungsunternehmen nur für Schwangerschaften, die nach Vertragsabschluss eintreten.

Jedoch können Sie auch bei bereits bestehender Schwangerschaft eine Krankenhaus­zusatzversicherung abschließen. Leistungen, die mit dieser in Verbindung stehen, sind allerdings vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Sind Sie oder Ihr Partner seit mindestens drei Monaten in Ihrem Tarif versichert, haben Sie bis zu zwei Monate nach der Geburt Anspruch auf eine Kindernachversicherung. Ihr Kind wird dabei ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit im gleichen Tarif versichert. Der Versicherer muss das Kind aufnehmen und darf auch dann keine Risikozuschläge verlangen, wenn das Kind mit gesundheitlichen Problemen oder einer Behinderung auf die Welt kommt. Versichern Sie Ihr Kind, müssen auch für diesen Tarif eigene Beiträge gezahlt werden. Die aufkommenden Kosten liegen in vielen Fällen bei unter 5 € pro Monat.

Von der Kindernachversicherung können Sie ebenfalls bei der Adoption eines minderjährigen Kindes Gebrauch machen. In diesem Fall kann die Versicherungsgesellschaft für eventuelle Vorerkrankungen allerdings Risikozuschläge erheben. Bei Unsicherheiten unterstützen unsere Kundenberater Sie kostenlos bei der Wahl des Tarifs, der Ihren Wünschen entspricht.

 

Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Da manche Vorerkrankungen den Abschluss einer Krankenhaus­zusatzversicherung verhindern, werden vereinzelt auch Tarife ohne Gesundheitsfragen angeboten. Allerdings sind solche Tarife immer an Leistungseinschränkungen gebunden.

Tarife ohne Gesundheitsfragen, die auch bei Krankheit leisten, kommen lediglich für die Unterbringung in Ein- oder Zweibett-Zimmern auf und setzen in der Regel eine Wartezeit von 3 Monaten voraus. Soll die Krankenhaus­zusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung ähnliche Leistungen bieten wie andere Tarife, leistet die Versicherung in der Regel nur bei unfallbedingten Krankenhausaufenthalten.

Hinweis: In manchen Fällen können Tarife mit Gesundheitsprüfung auch dann abgeschlossen werden, wenn für bestehende Vorerkrankungen ein Leistungsausschluss oder Risikozuschläge vereinbart werden.

Expertenberatung

Sind Sie sich unsicher, ob und wie Sie eine Krankenhaus­zusatzversicherung bei einer bestehenden Krankheit abschließen können, beraten unsere Versicherungsexperten Sie gerne per E-Mail oder Telefon zu Ihrer individuellen Situation. Der gesamte Service ist für Sie kostenlos.

 

Die besten Tarife im Überblick

Unsere Empfehlungen für Kinder unter 10 Jahren:

  • Deutscher Ring

    clinic+

    1,5 Tarifnote sehr gut
    • 1-Bett-Zimmer
    • Chefarzt / freie Arztwahl
    • Arzthonorare ohne Begrenzung
    • Stabiler Beitrag im Alter
    • Begleitperson für Kinder bis 9 Jahre
    2,97 € monatlich
  • Barmenia

    Mehr Komfort 1-Bett K

    1,1 Tarifnote Sehr gut
    • 1-Bett-Zimmer
    • Chefarzt / freie Arztwahl
    • Arzthonorare ohne Begrenzung
    • Stabiler Beitrag im Alter
    • Begleitperson für Kinder bis 15 Jahre
    4,55 € monatlich

Unsere Empfehlungen im Alter von 30 Jahren:

  • Gothaer

    MediClinic S Plus

    1,4 Tarifnote sehr gut
    • 2-Bett-Zimmer
    • Chefarzt / freie Arztwahl
    • Arzthonorare ohne Begrenzung
    • Höherer Beitrag im Alter
    • Ohne Wartezeit
    12,90 € monatlich
  • INTER

    Premium S1

    1,1 Tarifnote sehr gut
    • 1-Bett-Zimmer
    • Chefarzt / freie Arztwahl
    • Arzthonorare ohne Begrenzung
    • Höherer Beitrag im Alter
    • Ohne Wartezeit
    21,44 € monatlich

Unsere Empfehlungen im Alter von 50 Jahren:

  • Gothaer

    MediClinic Plus

    1,4 Tarifnote sehr gut
    • 2-Bett-Zimmer
    • Chefarzt / freie Arztwahl
    • Arzthonorare ohne Begrenzung
    • Stabiler Beitrag im Alter
    • Ohne Wartezeit
    47,75 € monatlich
  • INTER

    S1R

    1,0 Tarifnote sehr gut
    • 1-Bett-Zimmer
    • Chefarzt / freie Arztwahl
    • Arzthonorare ohne Begrenzung
    • Stabiler Beitrag im Alter
    • Ohne Wartezeit
    60,77 € monatlich

Unsere Empfehlungen beruhen auf den jeweiligen Preis-Leistungs- und Leistungs-Empfehlungen aus dem CHECK24-Vergleich für Krankenhaus­zusatzversicherungen vom 01/2024.

 

Krankenhauszusatzversicherung Vergleich mit CHECK24

Durch den Vergleich von möglichst vielen Krankenhauszusatzversicherungen profitieren Sie nicht nur von geringeren Beiträgen, sondern Sie finden auch den Tarif, der zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt. So erhalten Sie genau die medizinische Versorgung, die Sie benötigen und können im Vergleich zu einer privaten Krankenvollversicherung oft erheblich sparen.

Mit CHECK24 vergleichen Sie schnell und einfach bis zu 80 verschiedene Tarife für Krankenhauszusatzversicherung. Unsere Kundenberater informieren Sie gerne zu Tarifen, die besonders gut zu Ihrer individuellen Situation und Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen passen. Der gesamte Service von CHECK24 ist für Sie unverbindlich und kostenlos.

 

Häufige Fragen

  • Welche Kosten werden von der Krankenhauszusatzversicherung übernommen?

    Abhängig vom gewählten Tarif deckt die Krankenhauszusatzversicherung die Kosten für eine Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch einen Arzt Ihrer Wahl ab. Damit können Sie sich auf Wunsch vom Chefarzt oder einem ausgewählten Spezialisten behandeln lassen.

    Viele Tarife erstatten darüber hinaus folgende Zusatzleistungen:

    • Ambulante Operation
    • Mehrkosten für Krankentransport
    • Rooming-in
    • Kur- oder Reha-Behandlung

    Unsere Kundenberater informieren Sie gerne, welche Tarife die von Ihnen gewünschten Leistungen abdecken.

  • Wie verhalte ich mich im Versicherungsfall?

    In der Regel wird Ihnen das Krankenhaus eine Rechnung für die in Anspruch genommenen Leistungen ausstellen. Sie sollten eine Kopie davon zu Ihren Unterlagen nehmen und das Original zeitnah dem Versicherer zuschicken. Dies ist in den meisten Fällen direkt über die App der Versicherungsgesellschaft möglich. Die Versicherungsgesellschaft wird Ihnen die Kosten erstatten, falls die Leistungen vom jeweiligen Tarif abgedeckt sind. Einige Versicherer bieten auch an, die Kosten für die Unterbringung im Zimmer direkt mit dem Krankenhaus abzurechnen. In diesem Fall müssen Sie für die Abrechnung der Zimmerkosten nichts tun.

  • Kann ich eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit abschließen?

    Unter Wartezeit versteht man den Zeitraum zwischen dem vertraglich festgelegten Beginn der Versicherung und dem ersten Tag, ab dem ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht. Es gibt einige Tarife der Krankenhauszusatzversicherung, die ohne Wartezeit abgeschlossen werden können. Viele Tarife haben allerdings eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten. Für Behandlungen wie Entbindungen oder Psychotherapien gilt häufig eine besondere Wartezeit von acht Monaten. Die Wartezeiten entfallen jedoch für Krankenhausaufenthalte, die aus einem Unfall resultieren.

  • Was zeichnet eine gute Krankenhauszusatzversicherung aus?

    Eine gute Krankenhauszusatzversicherung sollte bestimmte Leistungen abdecken. Dazu zählen:

    • freie Arztwahl: inklusive Chefarzt und Spezialisten
    • freie Wahl des Krankenhauses
    • keine allgemeinen Leistungsbeschränkungen, z. B. Zweibettzimmer oder Spezialisten-Behandlung nur nach einem Unfall
    • keine Höchstsatzbegrenzung bei hohen Arzthonoraren: Auch die Begrenzung auf den 5-fachen Wert kann manchmal nicht ausreichend sein
    • Verzicht auf Anzeigepflicht und Leistungszusage: Andernfalls kann es vorkommen, dass eine Kostenübernahme verweigert wird oder Leistungen gekürzt werden, wenn Behandlungen nicht fristgerecht gemeldet werden
  • Muss ich beim Abschluss einer stationären Zusatzversicherung Gesundheitsfragen beantworten?

    Für den Anschluss einer Krankenhauszusatzversicherung müssen Versicherungsnehmer in der Regel Fragen zu ihrem Gesundheitszustand beantworten. Wie umfangreich die Befragung ist und trotz welcher Vorerkrankungen dennoch Versicherungsschutz gewährleistet wird, ist abhängig vom gewählten Tarif. In manchen Fällen führen Vorerkrankungen zu Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen, durch die sich die Monatsbeiträge erhöhen. Auch gibt es Tarife ohne Gesundheitsfragen, allerdings haben diese starke Leistungseinschränkungen.

  • Was passiert, wenn ich die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß beantworte?

    Wer im Rahmen der Gesundheitsfragen beispielsweise eine chronische Krankheit verschweigt, kann dadurch möglicherweise einen Vertrag abschließen, der ansonsten nicht zustande gekommen wäre. Damit sind allerdings diverse Risiken verbunden, die von Leistungskürzungen über Risikozuschläge bis zu rückwirkender Vertragsauflösung reichen. Dies ist auch dann der Fall, wenn die falschen Angaben versehentlich getroffen wurden. Etwa, weil eine Frage nicht verstanden wurde. So hat die Versicherung bei einem Täuschungsversuch innerhalb der Gesundheitsfragen bis zu 10 Jahre nach Vertragsabschluss Zeit, den Vertrag zu widerrufen.

    In diesem Fall müssten erhaltene Leistungen vom Versicherungsnehmer an die Versicherung zurückgezahlt werden. Bereits an die Versicherung gezahlte Beiträge erhalten Sie nicht zurück. Da die Versicherung im Leistungsfall behandelnde Ärzte und Krankenkassen kontaktiert, um sich zu informieren, ist immer davon auszugehen, dass Falschangaben früher oder später auffallen. Daher sollten Versicherungsnehmer die Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß beantworten.

  • Was kostet eine Zusatzversicherung für ein Einzelzimmer im Krankenhaus?

    Wer durch seine Zusatzversicherung lediglich Zugang zu einem Einzelzimmer möchte, kann hierfür auf einen sogenannten Unterbringungstarif zurückgreifen. Je nach Alter des Versicherungsnehmers belaufen sich die Kosten für solche Tarife meist auf etwa 15 € pro Monat.

  • Wann muss ich meine Zusatzversicherung kündigen, wenn ich diese nicht mehr wünsche?

    Nach Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung kann diese innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen werden. Gilt die Widerrufsfrist nicht mehr, sind Krankenhauszusatzversicherungen meist an eine Mindestvertragslaufzeit geknüpft. Diese variiert von Versicherer zu Versicherer, beträgt jedoch häufig zwei Jahre. Bei der Kündigung ist dann in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres zu beachten. Beginn des Versicherungsjahres ist meist das Datum des Vertragsabschlusses. Wurde die Versicherung beispielsweise zum 1. April abgeschlossen, endet ein Versicherungsjahr am 31. März des Folgejahres.

    Für eine verbesserte Übersicht setzen manche Versicherer das Versicherungs- und das Kalenderjahr jedoch gleich. Verträge können dann auch zum 1. April abgeschlossen werden, allerdings enden alle Versicherungsjahre am 31. Dezember. Erhöht der Versicherer die Beiträge, erhalten alle Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall kann die Versicherung bis zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung erstmals wirksam wird, mit sofortiger Wirkung beendet werden.

  • Wie kann ich meine Krankenhauszusatzversicherung widerrufen?

    Für den kostenlosen Widerruf einer abgeschlossenen Zusatzversicherung haben Sie bis zu 14 Tage nach Erhalt der Police Zeit. Der Widerruf kann sowohl über Ihr CHECK24 Kundenkonto als auch per E-Mail an krankenhaus@check24.de erfolgen. Damit wir Ihren Widerruf schnellstmöglich bearbeiten können, bitten wir Sie, Ihre Antragsnummer/Angebotsnummer im Betreff anzugeben. Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist kann dem Widerruf nicht stattgegeben werden.

  • Wer kann die Krankenhauszusatzversicherung abschließen?

    Eine Krankenhauszusatzversicherung kann unabhängig von Geschlecht und Alter von jeder und für jede Person abgeschlossen werden, die gesetzlich krankenversichert ist. Personen mit Vorerkrankungen können allerdings nicht pauschal davon ausgehen, dass Leistungen übernommen werden, die durch die Vorerkrankung entstanden sind. Bei Unsicherheiten beraten unsere Experten für Krankenhauszusatzversicherungen Sie gerne weiter.

  • Sollte ich einen Tarif mit oder ohne Alterungsrückstellungen wählen?

    Jede private Zusatzversicherung sollte möglichst auf die eigenen Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt sein. Wer beispielsweise ein beruflich bedingtes Verletzungsrisiko absichern möchte, kann theoretisch auf Alterungsrückstellungen verzichten, wenn sie bei Renteneintritt nicht als notwendig gesehen werden. Wer sich aber dauerhaft sicher sein möchte, im Falle eines eventuellen Krankenhausaufenthalts bestmöglich versorgt zu sein, sollte sich immer für einen Tarif mit Alterungsrückstellungen entscheiden. Da die Rückstellungen bei einem Anbieterwechsel allerdings verloren gehen, sollte die Entscheidung nicht leichtfertig getroffen werden. Wer beim selben Versicherungsunternehmen bleibt und lediglich den Tarif wechselt, verliert seine Alterungsrückstellungen nicht.

  • Kann ich eine Krankenhauszusatzversicherung für meine Familie abschließen?

    Private Zusatzversicherungen gelten immer für eine einzelne Person. Sie können eine Krankenhauszusatzversicherung für Ihre ganze Familie abschließen, in diesem Fall müssen aber für jedes Familienmitglied auch eigene Beiträge gezahlt werden. Eine beitragsfreie Absicherung – wie in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen – ist nicht möglich.

  • Ergeben sich Vorteile, wenn ich den Beitrag jährlich statt monatlich bezahle?

    Viele Tarife bieten den Versicherten die Möglichkeit dazu, die Beiträge auch jährlich zu zahlen. Ist dies der Fall, gewähren viele Versicherungsgesellschaften eine Vergünstigung des Beitrags. Diese beträgt bis zu 4 % und liegt – je nach Höhe des Monatsbeitrags – meist zwischen 5 und 25 €.

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(Stand: 01/2024)

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