Bundesrat bewilligt Krankenhausreform: Umsetzung ab Januar 2025 geplant
Der Bundesrat hat der geplanten Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am 22.11.2024 zugestimmt.
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Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatz- und Pflegeversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 07.10.2024
Durch den Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung sichern Sie sich zahlreiche Vorteile im Vergleich zur Absicherung durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Krankenhauszusatzversicherung |
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Eine private Krankenhauszusatzversicherung ermöglicht Ihnen den kostengünstigen Zugang zu Wahlleistungen im Krankenhaus. Sie sichern sich nicht nur eine komfortable Unterbringung, sondern auch die bestmögliche medizinische Versorgung. Da Ihre gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht für die Kosten solcher Wahlleistungen aufkommt, müssen Sie diese ohne eine Krankenhauszusatzversicherung bei Inanspruchnahme selbst bezahlen.
Die meisten Krankenhauszusatzversicherungen bieten folgende Standardleistungen an:
Freie Arztwahl (auch Spezialisten- / Chefarztbehandlung)
Fast alle Tarife, die Sie bei CHECK24 abschließen können, beinhalten eine freie Arztwahl. Dadurch können Sie sich auf Wunsch auch von Spezialisten des Krankenhauses behandeln lassen – ohne zusätzliche Kosten. So erhalten Sie die individuell bestmögliche Betreuung.
Unterbringung im Ein- oder Zweibett-Zimmer
Als Kassenpatient werden Sie bei einem Krankenhausaufenthalt üblicherweise in einem Zimmer mit drei oder mehr Betten untergebracht. Mit einer privaten Krankenhauszusatzversicherung haben Sie Anspruch auf Unterbringung in einem Ein- oder Zweibett-Zimmer. Die Ruhe und Privatsphäre kann sich positiv auf Ihren Heilungsprozess auswirken. Dazu profitieren Sie von weiteren Vorteilen, wie beispielsweise einer besseren Verpflegung, einem eigenen Badezimmer und Fernseher, sowie kostenloser Internetnutzung.
Freie Krankenhauswahl in Deutschland
Durch eine Krankenhauszusatzversicherung können Sie frei entscheiden, in welchem Krankenhaus die Behandlung stattfinden soll. Veranschlagt das gewählte Krankenhaus höhere Kosten, werden diese von der Versicherungsgesellschaft getragen. Privatkliniken und gemischte Krankenanstalten (auch Leistungen für Kuren) sind von der freien Krankenhauswahl teilweise ausgenommen. Für Behandlungen in Krankenhäusern außerhalb von Deutschland kommt die stationäre Krankenzusatzversicherung nicht auf.
Tagegeld bei Leistungsverzicht
Verzichten Sie im Behandlungsfall auf bestimmte Leistungen, können sich finanzielle Vorteile für Sie ergeben. Viele Tarife zahlen bei Verzicht auf freie Arztwahl oder Unterbringung im Ein- oder Zweibett-Zimmer als Ausgleich ein Tagegeld aus. Der Betrag dieses Geldes ist dabei vom gewählten Tarif abhängig.
Zusätzlich zu den grundlegenden Leistungen bieten Versicherer weitere Leistungen an, um ihre Tarife besser auf die individuellen Bedürfnisse der Versicherungsnehmer abzustimmen. Allerdings handelt es sich dabei nicht um Optionen, die vom Versicherungsnehmer einfach hinzu- oder abgewählt werden können. Tarife bieten die Leistungen entweder an oder verzichten darauf.
Alterungsrückstellungen
Bei Tarifen mit Alterungsrückstellungen werden Rücklagen gebildet, durch die Ihr Beitrag auch im Alter möglichst stabil bleibt. Um die Rücklagen zu bilden, sind jedoch höhere Versicherungsbeiträge in jüngeren Jahren erforderlich. Die Bildung der Rücklagen beginnt in vielen Tarifen ab einem Alter von 21 Jahren. Im Falle eines Anbieterwechsels verfallen Ihre aufgebauten Rücklagen. Tarife mit Alterungsrückstellungen sind besonders für Personen geeignet, die sich langfristig versichern wollen. Wirtschaftlich bedingte Beitragserhöhungen sind auch bei Tarifen mit Alterungsrückstellungen möglich.
Rooming-in
Diese Leistung ist besonders sinnvoll, wenn Eltern ihr Kind versichern möchten. Leistet ein Tarif für Rooming-in, kann eine Begleitperson im selben Zimmer oder in unmittelbarer Nähe untergebracht werden, ohne dass die Kosten selbst getragen werden müssen. In den meisten Fällen endet diese Leistung zwischen dem 9. und dem 15. Geburtstag der versicherten Person.
Erstattung der 10-Euro-Krankenhausgebühr
Werden Sie als gesetzlich versicherte Person im Krankenhaus untergebracht, müssen Sie eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag leisten. Diese Zuzahlung ist dabei auf 28 Tage pro Kalenderjahr beschränkt. Manche Tarife übernehmen diese Kosten vollständig.
Freie Arztwahl bei ambulanten Operationen, Vor- und Nachbehandlungen
Einige private Krankenhauszusatzversicherungen kommen lediglich für die Kosten von stationären Operationen auf. Bestimmte Tarife leisten für die freie Arztwahl jedoch auch bei ambulanten Operationen gemäß §115b Sozialgesetzbuch V, sowie bei Vor- und/oder Nachbehandlungen.
Erstattung ohne Höchstsatzbegrenzungen
Ärzte rechnen ihre Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Diese Gebührenordnung legt fest, für welche Behandlung ein Arzt wie viel abrechnen kann. Tarife mit einer Höchstsatzbegrenzung zahlen dabei nur für Behandlungskosten bis zum sogenannten Höchstsatz, dem 3,5-Fachen des einfachen Gebührensatzes der GOÄ. Angesehene Spezialisten können aber durchaus Sätze verlangen, die über diesem Höchstsatz liegen. Eine Krankenhauszusatzversicherung ohne Höchstsatzbegrenzung kommt auch für solche Behandlungskosten auf.
Mehrkosten für Krankentransport
Kassenpatienten haben lediglich einen Anspruch auf den Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus. Entscheiden Sie sich für die Unterbringung in einem weiter entfernt gelegenen Krankenhaus, erstatten einige Krankenhauszusatzversicherungen auch die Mehrkosten, die durch den längeren Transport entstehen.
Individuelle Tarifsuche
Durch die unterschiedlichen Eigenschaften bieten die Tarife der Krankenhauszusatzversicherung Ihnen die Möglichkeit, eine Versicherung zu finden, die Ihren individuellen Anforderungen und Wünschen entspricht. Bei Unsicherheiten hilft Ihnen der kostenlose Beratungsservice durch unsere Versicherungsexperten per E-Mail oder Telefon.
Wie viel eine private Krankenhauszusatzversicherung kostet, hängt vom Alter der Versicherten Person und den Leistungen des Tarifs ab. So können Kinder schon ab 2,97 € pro Monat umfangreiche Leistungen erhalten. Im Alter von 30 Jahren erhält man gute Leistungen für 8,83 € monatlich. Wünscht man zusätzlich die Unterbringung in einem Einzelzimmer, steigen die monatlichen Kosten auf 14,19 €. Allerdings erhöhen sich hier die Beiträge mit steigendem Alter.
Sollen die Beträge im Alter möglichst stabil bleiben, müssen in jungem Alter höhere Beiträge gezahlt werden. So müsste ein 30 Jahre alter Versicherungsnehmer mindestens 26,71 € pro Monat für seine Versicherung bezahlen, wenn sich die Kosten im Alter möglichst nicht erhöhen sollen.
Alter der versicherten Person | Kosten |
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bis 8 Jahre | ab 2,97 € |
9 bis 12 Jahre | ab 3,36 € |
21 Jahre | ab 7,51 € |
30 Jahre | ab 8,83 € |
40 Jahre | ab 14,43 € |
50 Jahre | ab 14,65 € |
Sollen die Beträge im Alter möglichst stabil bleiben, wird ein Tarif mit Alterungsrückstellungen benötigt. Dabei müssen in jungem Alter höhere Beiträge gezahlt werden, die den steigenden Versorgungsaufwand im Alter ausgleichen. So müsste ein 30-jähriger Versicherungsnehmer mindestens 26,71 € pro Monat für seine Versicherung bezahlen, wenn sich die Kosten im Alter möglichst nicht erhöhen sollen.
Eine Krankenhauszusatzversicherung lohnt sich schon bei einem Krankenhausaufenthalt in 10 Jahren
Wer als gesetzlich Versicherter ohne Krankenhauszusatzversicherung in einem Einbett-Zimmer untergebracht werden möchte, muss pro Tag mit Kosten von etwa 150 Euro rechnen. Bei einem einwöchigen Krankenhausaufenthalt würden somit Kosten von 1.050 Euro entstehen. Hinzu können 70 Euro für die Krankenhausgebühr kommen. Ein 30-jähriger Versicherungsnehmer könnte von diesem Geld seine Beiträge für mehr als 10 Jahre bezahlen. Die Versicherung übernimmt dabei die Kosten des Zimmers, die Krankenhausgebühren und zudem weitere Wahlleistungen, wie etwa die freie Arzt- und Behandlungswahl.
Grundsätzlich werden die Beiträge für eine Krankenhauszusatzversicherung nach dem Eintrittsalter der versicherten Person festgesetzt. Unabhängig davon ist jede Versicherung dazu verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob die Beitragshöhe noch den zu erwartenden Kosten entspricht. Ist dies nicht der Fall, kann es sowohl Beitragserhöhungen als auch -senkungen in den nächsten Jahren geben. Eine mögliche Ursache für Beitragserhöhungen ist beispielsweise der technologische und medizinische Fortschritt.
Unabhängig von Ihrem Alter, Geschlecht und Beruf ist eine Krankenhauszusatzversicherung immer dann sinnvoll, wenn Sie sich eine bessere Versorgung bei Krankenhausaufenthalten wünschen.
Im Vergleich zu privat Krankenversicherten erhalten Sie als gesetzlich versicherte Person von Ihrer Krankenkasse in vielen Fällen nur unzureichende Zuschüsse. Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren immer mehr Leistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen hat. Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann übernommen, wenn sie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Ohne eine private Zusatzversicherung können Sie zwar ebenfalls Leistungen einfordern, die über das Niveau der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen, für die Kosten müssen Sie allerdings selbst aufkommen. Je nach Ihren Bedürfnissen und der Dauer des Krankenhausaufenthalts kann dies schnell zu einer fünfstelligen Rechnung führen.
Die häufigsten Gründe für einen Krankenhausaufenthalt:
Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können Sie leistungsstärkere Behandlungen in Anspruch nehmen, ohne die Kosten dafür selbst tragen zu müssen. Wer sich als gesetzlich Versicherter im Falle eines Krankenhausaufenthalts bestmöglich absichern möchte, wird mit einer Zusatzversicherung behandelt wie eine Person mit einer privaten Krankenvollversicherung. Die moderneren Behandlungen und die erhöhte Ruhe wirken sich dabei positiv auf den Heilungsprozess aus.
Je nach Ausgangssituation gibt es beim Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung unterschiedliche Aspekte, die es zu beachten gilt.
Ist Ihr Kind älter als 9 Jahre, müssen Sie die Kosten für Rooming-in ohne Zusatzversicherung oftmals selbst bezahlen. In diesem Fall sollte der gewählte Tarif möglichst für Rooming-in aufkommen. Benötigt Ihr Kind bei einem eventuellen Krankenhausaufenthalt keine Begleitung mehr, können Sie auf Rooming-in als Leistungsbaustein verzichten, um Beiträge zu sparen.
Geburten sind der häufigste Grund für einen Krankenhausaufenthalt bei Frauen. Besonders in einem so bedeutsamen Moment möchten sich viele werdende Mütter im Krankenhaus gut aufgehoben fühlen. Im Rahmen der Krankenhauszusatzversicherung stellen Schwangerschaften einen Sonderfall dar. In der Regel leisten die Versicherungsunternehmen nur für Schwangerschaften, die nach Vertragsabschluss eintreten.
Jedoch können Sie auch bei bereits bestehender Schwangerschaft eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen. Leistungen, die mit dieser in Verbindung stehen, sind allerdings vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Sie oder Ihr Partner seit mindestens drei Monaten in Ihrem Tarif versichert, haben Sie bis zu zwei Monate nach der Geburt Anspruch auf eine Kindernachversicherung. In unserem Vergleich finden Sie auch Tarife, bei denen keine Vorversicherungszeit erforderlich ist. Hier reicht es, dass zumindest ein Elternteil am Tag der Geburt versichert ist, um eine Kindernachversicherung zu ermöglichen.
Da die Kosten einer Krankenhauszusatzversicherung mit zunehmendem Alter ansteigen, sollten Sie einen Tarif wählen, der möglichst genau Ihren Anforderungen entspricht. Ansonsten zahlen Sie möglicherweise für Leistungen, die Sie eigentlich nicht benötigen.
Außerdem wird für den Abschluss einiger Tarife im höheren Alter ein ärztliches Zeugnis benötigt. Die Kosten hierfür müssen Sie selbst tragen. Sie liegen zwischen 15 und 100 Euro.
Beim Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung müssen Sie in der Regel kurze Fragen zu Ihrer Gesundheit beantworten. Leiden Sie an einer Vorerkrankung, kann dies zur Ablehnung Ihres Versicherungsantrags führen. Auch ein Abschluss mit Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen ist möglich. Alternativ können Sie einen Tarif ohne Gesundheitsfragen abschließen, hier müssen Sie jedoch mit Wartezeiten rechnen, bevor der Versicherungsschutz in Kraft tritt.
Da manche Vorerkrankungen den Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung verhindern, werden vereinzelt auch Tarife ohne Gesundheitsfragen angeboten. Allerdings sind solche Tarife immer an Leistungseinschränkungen gebunden.
Tarife ohne Gesundheitsfragen, die auch bei Krankheit leisten, kommen lediglich für die Unterbringung in Ein- oder Zweibett-Zimmern auf und setzen in der Regel eine Wartezeit von 3 Monaten voraus. Soll die Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung ähnliche Leistungen bieten wie andere Tarife, leistet die Versicherung in der Regel nur bei unfallbedingten Krankenhausaufenthalten.
In manchen Fällen können Tarife mit Gesundheitsprüfung auch dann abgeschlossen werden, wenn für bestehende Vorerkrankungen ein Leistungsausschluss oder Risikozuschläge vereinbart werden. Bei einem Leistungsausschluss legt der Versicherer fest, dass er für Behandlungen, die mit der Vorerkrankung in Verbindung stehen, nicht leistet. Ihre Beiträge bleiben hierdurch unverändert. Durch Risikozuschläge erhöht sich hingegen Ihr Versicherungsbeitrag, ohne dass sich etwas an den Leistungen der Versicherung ändert.
Die beste Krankenhauszusatzversicherung ist die, die Ihren individuellen Bedürfnissen bestmöglich entspricht. In der folgenden Übersicht finden Sie unsere Tarifempfehlungen für verschiedene Altersgruppen.
Unsere Empfehlungen beruhen auf den jeweiligen Preis-Leistungs- und Leistungs-Empfehlungen aus dem CHECK24-Vergleich für Krankenhauszusatzversicherungen vom 10/2024.
Durch den Vergleich von möglichst vielen Krankenhauszusatzversicherungen profitieren Sie nicht nur von geringeren Beiträgen, sondern Sie finden auch den Tarif, der zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt. So erhalten Sie genau die medizinische Versorgung, die Sie benötigen und können im Vergleich zu einer privaten Krankenvollversicherung oft erheblich sparen.
Mit CHECK24 vergleichen Sie schnell und einfach bis zu 80 verschiedene Tarife für Krankenhauszusatzversicherung. Unsere Kundenberater informieren Sie gerne zu Tarifen, die besonders gut zu Ihrer individuellen Situation und Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen passen. Der gesamte Service von CHECK24 ist für Sie unverbindlich und kostenlos.
Abhängig vom gewählten Tarif deckt die Krankenhauszusatzversicherung die Kosten für eine Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch einen Arzt Ihrer Wahl ab. Damit können Sie sich auf Wunsch vom Chefarzt oder einem ausgewählten Spezialisten behandeln lassen.
Viele Tarife erstatten darüber hinaus folgende Zusatzleistungen:
Unsere Kundenberater informieren Sie gerne, welche Tarife die von Ihnen gewünschten Leistungen abdecken.
In der Regel wird Ihnen das Krankenhaus eine Rechnung für die in Anspruch genommenen Leistungen ausstellen. Sie sollten eine Kopie davon zu Ihren Unterlagen nehmen und das Original zeitnah dem Versicherer zuschicken. Dies ist in den meisten Fällen direkt über die App der Versicherungsgesellschaft möglich. Die Versicherungsgesellschaft wird Ihnen die Kosten erstatten, falls die Leistungen vom jeweiligen Tarif abgedeckt sind. Einige Versicherer bieten auch an, die Kosten für die Unterbringung im Zimmer direkt mit dem Krankenhaus abzurechnen. In diesem Fall müssen Sie für die Abrechnung der Zimmerkosten nichts tun.
Unter Wartezeit versteht man den Zeitraum zwischen dem vertraglich festgelegten Beginn der Versicherung und dem ersten Tag, ab dem ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht. Es gibt einige Tarife der Krankenhauszusatzversicherung, die ohne Wartezeit abgeschlossen werden können. Viele Tarife haben allerdings eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten. Für Behandlungen wie Entbindungen oder Psychotherapien gilt häufig eine besondere Wartezeit von acht Monaten. Die Wartezeiten entfallen jedoch für Krankenhausaufenthalte, die aus einem Unfall resultieren.
Eine gute Krankenhauszusatzversicherung sollte bestimmte Leistungen abdecken. Dazu zählen:
Für den Anschluss einer Krankenhauszusatzversicherung müssen Versicherungsnehmer in der Regel Fragen zu ihrem Gesundheitszustand beantworten. Wie umfangreich die Befragung ist und trotz welcher Vorerkrankungen dennoch Versicherungsschutz gewährleistet wird, ist abhängig vom gewählten Tarif. In manchen Fällen führen Vorerkrankungen zu Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen, durch die sich die Monatsbeiträge erhöhen. Auch gibt es Tarife ohne Gesundheitsfragen, allerdings haben diese starke Leistungseinschränkungen.
Wer im Rahmen der Gesundheitsfragen beispielsweise eine chronische Krankheit verschweigt, kann dadurch möglicherweise einen Vertrag abschließen, der ansonsten nicht zustande gekommen wäre. Damit sind allerdings diverse Risiken verbunden, die von Leistungskürzungen über Risikozuschläge bis zu rückwirkender Vertragsauflösung reichen. Dies ist auch dann der Fall, wenn die falschen Angaben versehentlich getroffen wurden. Etwa, weil eine Frage nicht verstanden wurde. So hat die Versicherung bei einem Täuschungsversuch innerhalb der Gesundheitsfragen bis zu 10 Jahre nach Vertragsabschluss Zeit, den Vertrag zu widerrufen.
In diesem Fall müssten erhaltene Leistungen vom Versicherungsnehmer an die Versicherung zurückgezahlt werden. Bereits an die Versicherung gezahlte Beiträge erhalten Sie nicht zurück. Da die Versicherung im Leistungsfall behandelnde Ärzte und Krankenkassen kontaktiert, um sich zu informieren, ist immer davon auszugehen, dass Falschangaben früher oder später auffallen. Daher sollten Versicherungsnehmer die Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß beantworten.
Wer durch seine Zusatzversicherung lediglich Zugang zu einem Einzelzimmer möchte, kann hierfür auf einen sogenannten Unterbringungstarif zurückgreifen. Je nach Alter des Versicherungsnehmers belaufen sich die Kosten für solche Tarife meist auf etwa 15 € pro Monat.
Nach Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung kann diese innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen werden. Gilt die Widerrufsfrist nicht mehr, sind Krankenhauszusatzversicherungen meist an eine Mindestvertragslaufzeit geknüpft. Diese variiert von Versicherer zu Versicherer, beträgt jedoch häufig zwei Jahre. Bei der Kündigung ist dann in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Versicherungsjahres zu beachten. Beginn des Versicherungsjahres ist meist das Datum des Vertragsabschlusses. Wurde die Versicherung beispielsweise zum 1. April abgeschlossen, endet ein Versicherungsjahr am 31. März des Folgejahres.
Für eine verbesserte Übersicht setzen manche Versicherer das Versicherungs- und das Kalenderjahr jedoch gleich. Verträge können dann auch zum 1. April abgeschlossen werden, allerdings enden alle Versicherungsjahre am 31. Dezember. Erhöht der Versicherer die Beiträge, erhalten alle Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall kann die Versicherung bis zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung erstmals wirksam wird, mit sofortiger Wirkung beendet werden.
Für den kostenlosen Widerruf einer abgeschlossenen Zusatzversicherung haben Sie bis zu 14 Tage nach Erhalt der Police Zeit. Der Widerruf kann sowohl über Ihr CHECK24 Kundenkonto als auch per E-Mail an krankenhaus@check24.de erfolgen. Damit wir Ihren Widerruf schnellstmöglich bearbeiten können, bitten wir Sie, Ihre Antragsnummer/Angebotsnummer im Betreff anzugeben. Nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist kann dem Widerruf nicht stattgegeben werden.
Eine Krankenhauszusatzversicherung kann unabhängig von Geschlecht und Alter von jeder und für jede Person abgeschlossen werden, die gesetzlich krankenversichert ist. Personen mit Vorerkrankungen können allerdings nicht pauschal davon ausgehen, dass Leistungen übernommen werden, die durch die Vorerkrankung entstanden sind. Bei Unsicherheiten beraten unsere Experten für Krankenhauszusatzversicherungen Sie gerne weiter.
Jede private Zusatzversicherung sollte möglichst auf die eigenen Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt sein. Wer beispielsweise ein beruflich bedingtes Verletzungsrisiko absichern möchte, kann theoretisch auf Alterungsrückstellungen verzichten, wenn sie bei Renteneintritt nicht als notwendig gesehen werden. Wer sich aber dauerhaft sicher sein möchte, im Falle eines eventuellen Krankenhausaufenthalts bestmöglich versorgt zu sein, sollte sich immer für einen Tarif mit Alterungsrückstellungen entscheiden. Da die Rückstellungen bei einem Anbieterwechsel allerdings verloren gehen, sollte die Entscheidung nicht leichtfertig getroffen werden. Wer beim selben Versicherungsunternehmen bleibt und lediglich den Tarif wechselt, verliert seine Alterungsrückstellungen nicht.
Private Zusatzversicherungen gelten immer für eine einzelne Person. Sie können eine Krankenhauszusatzversicherung für Ihre ganze Familie abschließen, in diesem Fall müssen aber für jedes Familienmitglied auch eigene Beiträge gezahlt werden. Eine beitragsfreie Absicherung – wie in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen – ist nicht möglich.
Viele Tarife bieten den Versicherten die Möglichkeit dazu, die Beiträge auch jährlich zu zahlen. Ist dies der Fall, gewähren viele Versicherungsgesellschaften eine Vergünstigung des Beitrags. Diese beträgt bis zu 4 % und liegt – je nach Höhe des Monatsbeitrags – meist zwischen 5 und 25 €.
Bundesrat bewilligt Krankenhausreform: Umsetzung ab Januar 2025 geplant
Der Bundesrat hat der geplanten Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am 22.11.2024 zugestimmt.
Krankenhausreform beschlossen: Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können Sie davon profitieren
Am 15. Mai 2024 wurde die Krankenhausreform vom Bundeskabinett verabschiedet. Diese sieht eine umfassende Neustrukturierung und Qualitätssteigerung der Krankenhäuser vor.
EU einigt sich auf Verbot von Amalgam-Zahnfüllungen - was bedeutet das für Kassenpatienten?
Das Amalgam-Verbot soll im Januar 2025 in Kraft treten. Damit fällt die einzige Zahnfüllung weg, für die gesetzlich Versicherte keine Zuzahlung leisten müssen.
Wir bieten Ihnen einen Überblick über Preise und Leistungen von tausenden Anbietern. Und das alles über eigene Vergleichsrechner.
Für Kunden ist unser Service kostenlos. Wir finanzieren uns über Provisionen, die wir im Erfolgsfall von Anbietern erhalten.
Bei uns können Kunden erst nach einem Abschluss eine Bewertung abgeben. Dadurch sehen Sie nur echte Kundenbewertungen.
Seit 1999 haben unsere Experten über 15 Millionen Kunden beim Vergleichen und Sparen geholfen.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 80 Tarifvarianten der Krankenhauszusatzversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
Günstigster Tarif ab 3,80 € monatlich
Berechnet für: Mann/Frau, 28 Jahre, monatliche Zahlweise
Beispieltarif: DKV UZ2 mit Unterbringung im 2-Bett-Zimmer
(Stand: 10/2024)
Geburtsdatum
Bitte geben Sie das Geburtsdatum der zu versichernden Person ein, damit der richtige Beitrag errechnet werden kann.