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Amalgam-Verbot: EU einigt sich auf Verbot von Amalgam-Zahnfüllungen - was bedeutet das für Kassenpatienten?

München, 14.2.2024 | 16:18 | npa

Die EU hat sich auf ein Verbot von Amalgam-Füllungen geeinigt, das ab Januar 2025 in Kraft treten soll. Grund für das Verbot ist die hohe Menge des im Amalgam enthaltenen Quecksilbers, welches Gesundheits- und Umweltrisiken birgt. Mit dem Verbot fällt die einzige Zahnfüllung weg, die ohne Zuzahlung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.

Zahn mit Amalgam-FüllungAmalgam-Zahnfüllungen sind ab Januar 2025 EU-weit verboten.
Der Amalgam-Boykott ist bereits seit Jahren im Gespräch, wurde bisher jedoch nicht durchgesetzt. Nun haben sich Unterhändler der EU-Staaten und des Parlaments auf neue Regulierungen geeinigt. Diese könnten bereits in weniger als einem Jahr in Kraft treten.

Damit reagiert die EU auf die Risiken, die mit der Verwendung von Quecksilber einhergehen. Für bestimmte Personengruppen dürfen schon seit einigen Jahren keine Amalgam-Füllungen mehr verwendet werden.

Zwar konnte in bisherigen Studien kein direktes Gesundheitsrisiko durch die Zahnfüllungen festgestellt werden, das enthaltene Quecksilber schade jedoch auch der Umwelt. Aus diesem Grund soll in Zukunft gänzlich auf den hochgiftigen Stoff verzichtet werden. Obwohl es bereits quecksilberfreie Alternativen gibt, werden EU-weit immer noch 40 Tonnen pro Jahr für die Zahnfüllungen verwendet.

Mehrkosten für Kassenpatienten

Das geplante Verbot wird unter anderem von Zahnärzten kritisiert. Ohne die Amalgam-Füllung gibt es derzeit keine zuzahlungsfreie Alternative für gesetzlich versicherte Patienten. Die Experten rechnen mit zusätzlichen Kosten zwischen 70 und 150 Euro je Füllung. Im Gegensatz zu Privatversicherten müssten gesetzlich Versicherte diese Kosten selbst tragen. Dadurch kann es passieren, dass sich Patienten die Füllungen nicht leisten können und deshalb auf eine Behandlung verzichten.

Um sich vor den zusätzlichen Kosten zu schützen, kann eine Zahnzusatzversicherung empfehlenswert sein. Die Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für Zahnfüllungen aus anderen Materialien, etwa für Füllungen aus Kunststoff, Keramik oder Gold.

Quellen:

Ärzteblatt
AOK 
T-Online

 

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