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München, 14.2.2024 | 16:18 | npa
Die EU hat sich auf ein Verbot von Amalgam-Füllungen geeinigt, das ab Januar 2025 in Kraft treten soll. Grund für das Verbot ist die hohe Menge des im Amalgam enthaltenen Quecksilbers, welches Gesundheits- und Umweltrisiken birgt. Mit dem Verbot fällt die einzige Zahnfüllung weg, die ohne Zuzahlung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.
Am 15. Mai 2024 wurde die Krankenhausreform vom Bundeskabinett verabschiedet. Diese sieht eine umfassende Neustrukturierung und Qualitätssteigerung der Krankenhäuser vor.
Derzeit schließen Eltern vermehrt Krankenhaus-Zusatzversicherungen (KHZV) für ihre Kinder ab. Im Dezember 2022 lag die Anzahl der Anträge für einen solchen Versicherungsschutz 54 Prozent über dem Jahresdurchschnitt. Das ergab eine Auswertung des Vergleichsportals CHECK24.
In ihrem aktuellen Test der Zahnzusatzversicherung hat die Stiftung Warentest insgesamt 244 Tarife untersucht. Mehr als ein Drittel erhielt ein "sehr gut".