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      Wohngebäudeversicherung

      Leistungen der Wohngebäudeversicherung 2021Ein Gebäude ist im Laufe der Zeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, welche es beschädigen oder sogar vollständig zerstören können. Reparaturen an Immobilien oder ein Wiederaufbau sind meist mit enormen Kosten verbunden.

      Gerade heutzutage, wo die Häufigkeit und Zerstörungskraft von Unwetterschäden zunehmen und Immobilien immer häufiger als Kapitalanlage genutzt werden, ist es daher wichtig, über eine leistungsstarke Gebäudeversicherung zu verfügen.

      Im Jahr 2021 mussten die deutschen Versicherer Schadenssummen von 10,6 Milliarden Euro an Wohngebäuden begleichen. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Versicherungsleistungen somit um mehr als 80 Prozent gestiegen.

      Leistungsumfang der Gebäude­versicherung: Was ist versichert?

      Leistungen der Wohngebäudeversicherung - versicherte GefahrenDer Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung umfasst zum einen die Bestandteile des Gebäudes. Dazu gehören:

      • Dach
      • Wände
      • eingebaute Türen und Fenster
      • Terrasse/Balkon

      Versichert ist außerdem alles, was fest innerhalb des Gebäudes installiert ist. Hierzu zählen beispielsweise:

      • Einbaumöbel und -küchen, die individuell für das Gebäude geplant und gefertigt sind
      • fest verlegte Fußböden
      • sanitäre Installationen (etwa Badewannen und Heizungsanlagen)
      • Treppenlifte
      Wohngebäudeversicherung einfach erklärt im Video:

      Darüber hinaus versichert ist auch das Gebäudezubehör. Dazu zählen bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen daran angebracht sind, zum Beispiel Müllboxen sowie Klingel- und Briefkastenanlagen.

      Zudem kann der Versicherungsschutz um Nebengebäude – zum Beispiel Garagen oder Carports – erweitert werden.

      Grundschutz der Wohngebäude­versicherung: Versicherte Gefahren

      Folgende Gefahren sind in der Regel im Grundschutz der Wohngebäudeversicherung enthalten:

      • Feuer und Blitzschlag

        Dazu gehören Schäden durch: Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung.

        Schadensbeispiel 1: Durch einen Kurzschluss wird ein Feuer entfacht. Das Haus brennt komplett nieder. Die Kosten für den Wiederaufbau werden zum Neuwert ersetzt (Neuwertentschädigung).

        Info: Auch die Kosten für Schäden durch Löschwasser und Ruß werden übernommen.

        Schadensfall 2: Infolge eines Blitzschlags fängt der Dachstuhl an zu brennen. Die Feuerwehr kann das Feuer löschen, aber das Dachgeschoss ist komplett zerstört. Für die Reparaturkosten kommt die Wohngebäudeversicherung auf.

        Schadensbeispiel 3: Ein Blitz verursacht eine Überspannung in der Stromleitung. Dadurch werden die elektronischen Steuergeräte des Hauses – wie Heizungs- und Klingelanlagen – beschädigt. Die Reparatur des Überspannungsschadens wird vom Versicherer übernommen.

      • Leitungswasser

        Schadensfall: Ein Wasserrohr platzt und austretendes Wasser beschädigt Wände, Decken und Böden. Die Reparatur- und Trockenlegungskosten werden von der Versicherung bezahlt.

        Info: Versichert sind wasserführende Leitungen sowie dazugehörige Anlagen, zum Beispiel Heizkörper, Wasserversorgungsrohre und Klimapumpen.

      • Sturm und Hagel

        Schadensbeispiel: Ein starker Sturm deckt das Dach Ihres Hauses ab. Durch die begleitenden Regenfälle wird der Dachboden außerdem beschädigt und muss repariert werden. Die Versicherung übernimmt die anfallenden Kosten für Sturmschäden.

        Info: Der Sturm muss mindestens Windstärke 8 haben, damit die Versicherung leistet. Denn: Erst ab dieser Windstärke wird er als Sturm definiert.

        Klassifizierung vom Stürmen anhand der Beaufort-Skala

      Zusatzbaustein Elementar gegen Naturgefahren empfohlen

      Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung - Schadensfälle und Schadenshöhen im Jahresvergleich von 2016-2018Angesichts des Klimawandels und immer wieder auftretender Naturkatastrophen empfiehlt es sich, nicht nur eine Gebäudeversicherung, sondern zusätzlich auch eine Elementarversicherung abzuschließen. Gerade weil die Zerstörungskraft von Elementargewalten besonders groß ist und die damit verbundenen Schäden somit sehr teuer sind, ist dieser zusätzliche Versicherungsschutz im Grunde unverzichtbar.

      Viele der aktuellen Überschwemmungsschäden mussten von Hausbesitzern selbst getragen werden, da sie Elementarschäden nicht in ihren Versicherungsschutz aufgenommen hatten.

      Eine ergänzende Elementarschadenversicherung deckt folgende Schadensursachen ab:

      Die Erweiterung der Gebäudeversicherung um Elementarschäden bietet somit einen umfangreichen Versicherungsschutz, sodass Sie im Fall der Fälle bei Gebäudeschäden optimal abgesichert sind.

      Elementarversicherung abschließen

      Die Elementarversicherung lässt sich nur in Kombination mit der Wohngebäude- bzw. einer Hausratversicherung abschließen. 

      Erweiterter Versicherungsschutz: Zusätzlich versicherbar

      Der Grundschutz der Wohngebäudeversicherung kann außerdem um Schäden durch diese Risiken erweitert werden:

      • Glasbruch

        Eine Glasbruchversicherung sichert in der Regel folgende Gegenstände ab:

        • fertig eingesetzte oder montierte Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff
        • Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff
        • Profilbaugläser und Glasbausteine
        • künstlerisch bearbeitete Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas

        Schadensbeispiel: Durch einen kräftigen Windstoß wird die offene Terrassentür zugeschlagen – das Glas springt. Die Kosten für den Austausch bezahlt die Glasversicherung.

      • Photovoltaikanlage

        Versichert sind Schäden an Ihrer Photovoltaikanlage. Üblicherweise sind dabei die Grundgefahren abgedeckt, gegen die Sie auch Ihr Gebäude versichern:

        • Brand und Explosion
        • Blitzschlag
        • Sturm
        • Hagel
        • Absturz eines Flugzeugs oder dessen Teile

        Schadensfall: Bei einem starken Hagelschauer werden mehrere Solarzellen auf Ihrem Hausdach zerstört. Die Versicherung zahlt den Austausch der beschädigten Platten.

        Darüber hinaus können tarifabhängig auch sogenannte ergänzende technische Gefahren im Versicherungsschutz enthalten sein. Dazu gehören unter anderem Kurzschlüsse, Bedienungsfehler, Vandalismus sowie Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler. 

        Wissenswert: Je nach Tarif ist bei beschädigten und nicht mehr einsatzfähigen Anlagen auch der Ertragsausfall mitversichert.

      • Ableitungsrohre auf dem Grundstück

        Schäden – zum Beispiel durch Frost oder Bruch – an Ableitungsrohren der Wasserversorgung auf Ihrem Grundstück sind versichert.

        Schadensfall: Ein Abwasserrohr in Ihrem Garten bricht aufgrund von Frost. Für den Austausch muss das Grundstück mit einem Bagger aufgegraben werden. Die Versicherung zahlt die anfallenden Kosten.

      • Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks

        Schäden – etwa durch Bruch oder Frost – an Ableitungsrohren Ihrer Wasserversorgung sind auch versichert, wenn die Rohre außerhalb Ihres Grundstücks verlaufen.

        Schadensbeispiel: Ihr Abwasserrohr führt durch den Garten Ihrer Nachbarn. Nach einem frostbedingten Bruch muss deren Grundstück zum Rohraustausch aufgegraben werden. Ihre Versicherung übernimmt die Kosten.

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      Wohngebäudeversicherung: Schadensbeispiele und Kosten
      Die Wohngebäudeversicherung sichert Sie als Hausbesitzer gegen verschiedene Schadenrisiken ab. Erfahren Sie hier mehr.
      Hinweis: Bei einigen Tarifen sind bestimmte Kosten nicht oder nur eingeschränkt abgedeckt. Bestimmte Schäden sind nur durch zusätzliche Tarifbausteine absicherbar.
      Kosten bei Schäden durch Feuer und Blitzschlag
      Infolge eines Blitzschlags brennt der Dachstuhl. Die Feuerwehr kann das Feuer löschen, aber das Dachgeschoss ist zerstört. Für die entstehenden Kosten kommt Ihre Wohngebäudeversicherung auf.
      Kosten bei Schäden durch Leitungswasser
      Ein Wasserohr platzt in der Wand. Austretendes Wasser beschädigt Wände, Decken und Böden. Reparatur- und Trockenlegungskosten werden von Ihrer Wohngebäudeversicherung bezahlt.
      Kosten bei Schäden durch Sturm und Hagel
      Ein starker Sturm deckt das Dach Ihres Hauses ab. Durch die begleitenden Regenfälle wird der Dachboden beschädigt und muss repariert werden. Außerdem sind Bäume auf dem Grundstück umgestürzt, die zu entfernen sind. Ihre Wohngebäudeversicherung übernimmt die anfallenden Kosten.
      Kosten bei Schäden durch Naturgefahren
      Nach heftigem Starkregen und einer Überschwemmung des Grundstücks muss Ihr Gebäude renoviert werden. Die Ausgaben hierfür werden von Ihrer Wohngebäudeversicherung bezahlt.
      Kosten bei Glasbruch
      Durch einen kräftigen Windstoß wird die offene Terrassentür zugeschlagen - das Glas springt. Die Kosten für den Austausch bezahlt die in Ihrer Wohngebäudeversicherung optional enthaltene Glasversicherung.
      Kosten bei Schäden an der Photovoltaikanlage
      Bei einem starken Hagelschauer werden mehrere Solarmodule auf Ihrem Hausdach zerstört. Während des Unwetters wird außerdem die Elektronik inklusive Verkabelung durch einen Blitzschlag zerstört. Ihre Wohngebäudeversicherung zahlt den Austausch der beschädigten Module.
      Kosten bei Schäden an Ableitungsrohren
      Eines Ihrer Ableitungsrohre bricht aufgrund von Frost entweder in Ihrem Garten oder unter dem Garten Ihres Nachbarn. Für den Austausch muss das entsprechende Grundstück aufgegraben werden. Ihre Wohngebäudeversicherung zahlt die anfallenden Kosten.

      Häufige Fragen

      • Wie viel kostet eine Wohngebäudeversicherung?

        Günstige Tarife der Wohngebäudeversicherung sind bereits ab 4,79 Euro im Monat erhältlich. Die exakten Kosten der Versicherung richten sich dabei vor allem nach dem zu versichernden Gebäude.

        Die folgenden Faktoren werden berücksichtigt:

        • Spezifika des Gebäudes (Gebäudetyp, Baujahr, Bauart, Anzahl der Geschosse, Wohnfläche, Sanierungsmaßnahmen, Ausstattung)
        • Standort des Gebäudes (Postleitzahl, ZÜRS-Gefahrenzonen)
        • Leistungsumfang des Tarifs
        • Zusatzbausteine (Elementarversicherung, Bauherrenhaftpflicht, Glasbruch, Photovoltaik, Ableitungsrohre)

        Im CHECK24 Online-Vergleich der Wohngebäudeversicherung können Sie bequem filtern, welchen Versicherungsschutz Ihr gewünschter Tarif enthalten soll. Nach Eingabe der Gebäudedaten bekommen Sie ausschließlich entsprechende Tarife angezeigt.

      • Wogegen ist mein Gebäude versichert?

        Der Grundschutz der Wohngebäudeversicherung umfasst Schäden, die durch

        • Feuer & Blitzschlag
        • Leitungswasser
        • Sturm & Hagel
        • Naturgefahren

        verursacht werden.

        Versichert sind dabei Gebäudebestandteile wie Dach, Wände, Türen und Fenster sowie Balkone und Terrassen. Auch fest installierte Bestandteile innerhalb des Hauses sind im Versicherungsschutz eingeschlossen. Dazu gehören unter anderem Einbaumöbel, Badewannen, Heizungen und fest verlegte Fußböden.

        Auf Wunsch können auch Ableitungsrohre, Photovoltaikanlagen und Glasbruch mitversichert werden.

      • Worin unterscheidet sich die Wohngebäudeversicherung von der Hausratversicherung?

        Die Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung leisten bei ähnlichen Gefahren, decken jedoch unterschiedliche Gegenstände ab.

        Eine Gebäudeversicherung sichert ein Haus sowie alle darin fest verbauten Teile ab – wie etwa Heizungsanlagen und Einbauküchen, welche individuell für das Gebäude geplant und gefertigt sind. Über die Hausratversicherung sind dagegen bewegliche Gegenstände im Haus versichert – zum Beispiel Möbel und Elektrogeräte.

          Wohngebäudeversicherung Hausratversicherung
        Versicherte Gegenstände Gebäude sowie damit fest verbundene Teile und Gebäudezubehör Gebrauchsgegenstände, Einrichtungsgegenstände, Verbrauchsgegenstände, in der Regel auch Wertsachen und Bargeld
        Versicherte Gefahren Sturm, Hagel, Blitzschlag, Feuer, Leitungswasser, Explosion Sturm, Hagel, Blitzschlag, Feuer, Leitungswasser, Explosion, Einbruchdiebstahl
      • Sind Schäden versichert, die ich grob fahrlässig verursacht habe?

        Grundsätzlich hat ein Versicherer die Möglichkeit, seine Leistungen zu kürzen, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden grob fahrlässig verursacht, indem er zum Beispiel Kerzen unbeaufsichtigt brennen lässt und dadurch ein Brand entsteht. In vielen Tarifen wird auf diese sogenannte Einrede der groben Fahrlässigkeit bis zu einer in den Versicherungsbedingungen festgelegten Schadenssumme verzichtet. Teilweise gilt dies sogar bis zur Versicherungssumme. Der Schaden wird dann also komplett übernommen, auch wenn Sie Ihre erforderliche Sorgfaltspflicht schwerwiegend missachtet haben.

      • Wie errechnen sich mein Versicherungsbeitrag und die Versicherungssumme?

        Die Höhe der Versicherungsprämie der Wohngebäudeversicherung wird am Neubauwert Ihres Hauses bemessen. Dafür wird in der Regel der sogenannte Versicherungswert 1914 verwendet. Darüber hinaus spielen auch weitere Faktoren – wie Ihr Wohnort, die Bauartklasse und das Alter Ihres Hauses – eine Rolle.

        Man spricht bei der Wohngebäudeversicherung von einer gleitenden Neuwertversicherung, da die Gebäudewertsteigerungen bei der Berechnung berücksichtigt werden. Das hat zur Folge, dass die Beiträge jährlich angepasst werden. Ihr Vorteil: Sollten Sie einen Totalschaden erleiden, erstattet der Versicherer den aktuellen Wiederaufbauwert.

      • Wie vermeide ich eine Unterversicherung?

        Eine Unterversicherung liegt dann vor, wenn der eigentliche Neubauwert Ihres Hauses über der vereinbarten Versicherungssumme liegt. Im Schadensfall erhalten Sie die Kosten nur anteilig erstattet. Insbesondere bei einem Totalschaden kann das desaströs sein.

        Um eine Unterversicherung zu vermeiden, ist es wichtig, dass Sie den Wert Ihres Hauses korrekt ermitteln. Deshalb berechnen Sie am besten jetzt den Wert Ihres Hauses bequem über CHECK24, um ein Unterversicherungsrisiko zu vermeiden.

        Welches Gebäude wollen Sie versichern?

      • Sind Nebengebäude im Versicherungsschutz enthalten?

        Nebengebäude sind im Versicherungsschutz enthalten, sofern sie im Versicherungsvertrag aufgelistet sind. Wichtig ist, dass alle zu versichernden Gebäude – wie Garagen oder Gartenhäuser – dem Versicherer mitgeteilt werden.
      • Was muss ich bei baulichen Veränderungen beachten?

        Bauliche Veränderungen – seien es Anbauten, Umbauten oder Renovierungsmaßnahmen – müssen dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden. Sonst leistet die Versicherung im Schadensfall möglicherweise nicht.

      • Was ist eine Feuerrohbauversicherung?

        Die Feuerrohbauversicherung versichert Sie gegen Brandschäden, die während der Bauphase Ihres Hauses entstehen. Sie kann unabhängig von der Gebäudeversicherung abgeschlossen werden oder als Zusatz – dann meist sogar kostenfrei.

      • Warum kommt es zu Beitragsanpassungen?

        Beitragsanpassungen in der Wohngebäudeversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen nimmt durch den Klimawandel bedingt die Schadenhäufigkeit sowie -höhe bei Wohngebäuden zu. Zum anderen werden Anpassungen auf Grundlage des gleitenden Neuwerts und damit steigenden Löhnen und Kosten für Baumaterialien vorgenommen.

        Weitere Informationen zur Beitragsanpassung »

      • Wann kann ich meine Versicherung kündigen?

        1. Reguläre Kündigung: Bei den meisten Versicherern besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsablauf. Wenn Sie diese Frist verpassen, verlängert sich Ihr Vertrag in der Regel automatisch um ein Jahr.

        2. Schadensfall: Sie können den Vertrag auch vorzeitig kündigen, wenn es sich um eine Schadensfallkündigung handelt. In diesem Fall muss die Kündigung innerhalb eines Monats nach der Schadensregulierung eingereicht werden. Es muss dafür allerdings ein ersatzpflichtiger Schaden vorgelegen haben – er darf beispielsweise nicht fahrlässig oder vorsätzlich vom Versicherungsnehmer verursacht worden sein. Allerdings hat auch der Versicherer bei einem Schaden das Recht, den Vertrag – mit einer Frist von vier Wochen nach der Regulierung – per Sonderkündigungsrecht vorzeitig zu beenden.

        3. Hausverkauf und -kauf: Bei einem Hausverkauf geht die Police und damit auch die Prämienzahlungspflicht der Wohngebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über. Als ehemaliger Immobilienbesitzer müssen Sie in diesem Fall also überhaupt nicht kündigen.

          Wichtig: Informieren Sie den Versicherer über den Eigentümerwechsel und teilen Sie ihm Name und Anschrift des neuen Besitzers mit.

          Wenn Sie hingegen eine Immobilie mit einer Gebäudeversicherung kaufen oder erben, wird der Versicherungsvertrag automatisch auf Sie übertragen. Bei einem Hauskauf haben Sie ab dem Zeitpunkt der Grundbucheintragung ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat.

          Haben Sie das Gebäude geerbt, gilt dies nicht. Dann erlischt das Sonderkündigungsrecht.

        4. Prämienerhöhung: Nimmt Ihr Versicherer eine Prämienerhöhung von über zehn Prozent vor, können Sie sich ebenfalls auf das Sonderkündigungsrecht berufen.

          Info: Bei vertraglichen Anpassungen (zum Beispiel einer Erhöhung des Anpassungsfaktors oder des Gebäudealters) erlischt das Sonderkündigungsrecht, da dieses nur bei tariflichen Erhöhungen gilt.

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