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Was sind Sturm- und Hagelschäden?
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Wann greift welche Versicherung bei Sturmschäden?
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Sturmschäden am Haus der Versicherung melden
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Sturmschäden präventiv vorbeugen – das können Sie tun
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Jetzt Wohngebäudeversicherung vergleichen und absichern
Ein starker Sturm deckt das Dach Ihres Hauses ab – Hagelschlag zerstört Dachziegel und -fenster. Durch eindringendes Regenwasser wird Ihr Dachboden überflutet und muss trockengelegt werden. Außerdem sind Bäume auf das Grundstück gestürzt, die zu entfernen sind.
Schadensberichte wie dieser werden in Deutschland immer häufiger. Bei sieben der zehn verheerendsten Naturkatastrophen der letzten 19 Jahre handelte es sich nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft um Sturm- oder Hagelereignisse - zwei davon mit Schäden von mehreren Milliarden Euro.
Was sind Sturm- und Hagelschäden?
Sturmschäden werden definiert als Schäden, die durch Böen von mindestens 62 Kilometern pro Stunde (entspricht Windstärke 8 auf der Beaufortskala) verursacht wurden. Die Schadensabteilungen können hierzu über die Wetterauskunft die Windgeschwindigkeiten zur entsprechenden Anschrift abfragen - auch Blitzeinschläge können so ermittelt werden.
Als Hagelschäden bezeichnet man Schäden, die durch festen Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern entstehen.
Wann greift welche Versicherung bei Sturmschäden?
Sowohl Hagel- als auch Sturmschäden können durch unterschiedliche Policen versichert werden:
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Wohngebäudeversicherung für Schäden am Gebäude
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Hausratversicherung für Schäden an Einrichtungsgegenständen
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Haftpflichtversicherung, wenn beispielsweise Ihr Baum auf das Grundstück eines Nachbarn stürzt
Die Absicherung von Sturm- und Hagelschäden ist bereits im Grundschutz der Wohngebäudeversicherung integriert und leistet bei Schäden dieser Art.
Sturmschäden am Haus der Versicherung melden
Die meisten Versicherer kommen für Schäden bei Stürmen ab einer Windstärke von 8 auf der Beaufortskala auf. Sturmschäden sollten Sie der Versicherung umgehend melden. Diese schickt in der Regel einen Gutachter zur Überprüfung und kümmert sich im Anschluss um die Schadensregulierung. Dabei gehen Sie am besten wie folgt vor:
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Schäden durch Fotos, Skizzen und Listen dokumentieren
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beschädigte Gegenstände aufbewahren, bis der Schaden reguliert wurde
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Versicherung kontaktieren und Schäden melden – gerne können Sie die Schadensmeldung auch über CHECK24 durchführen
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nach Absprache mit Versicherer: Reparaturen veranlassen, zum Beispiel Dachdecker beauftragen oder umgestürzte Bäume entfernen lassen
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Maßnahmen zur Schadenminderung oder Schadenabwendung: z.B. mit einer Plane eine undichte Stelle am Dach abdecken, um Regeneintritt zu verhindern
Beachten Sie hierbei, dass Maßnahmen, die Kosten verursachen immer vom Versicherer freigegeben werden müssen. Reparaturmaßnahmen, die nicht sofort notwendig sind, sollten ebenso erst nach Absprache mit dem Versicherer beauftragt werden. Es kann sinnvoll sein, sich zunächst einen Kostenvoranschlag einzuholen.
Hilfs- und Anlaufstellen für Hausbesitzer
Bei der Beseitigung von Gefahrenquellen – wie umgestürzten Bäumen – oder der Dachreparatur können Sie sich an folgende Hilfs- und Anlaufstellen wenden:
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Garten- und Landschaftsbaubetriebe
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Technisches Hilfswerk
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Feuerwehr
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Deutscher Dachdeckerverband
Beispiele von Sturmschäden am Gebäude und auf dem Grundstück
Nachfolgende Übersicht zeigt, welche Sturmschäden am Haus sowie im Freien ab höheren Windstärken entstehen können.
Windstärke (Beaufortskala)
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Kategorie
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km/h
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Beispiele
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12
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Orkan
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ab 118
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schwere Verwüstung und gravierende Schäden durch Sturm
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11
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orkanartiger Sturm
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103 bis 117
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durch starken Wind entwurzelte Bäume, abgedeckte Dächer
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10
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schwerer Sturm
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89 bis 102
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Bäume brechen durch Wind, große Schäden an Häusern
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9
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Sturm
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75 bis 88
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Äste brechen von Bäumen ab, Dachziegel können abgehoben werden, umgeworfene Gartenmöbel
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8
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stürmischer Wind
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62 bis 74
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Zweige brechen von Bäumen, erschwertes Gehen im Freien
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Unwetterwarndienste
Auf folgenden Wetterdiensten können Sie sich rechtzeitig über Unwetterwarnungen in Ihrer Region informieren: Deutscher Wetterdienst, Unwetterwarnzentrale.
Kunden, die über CHECK24 eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, können außerdem unseren kostenlosen Unwetterwarnservice nutzen. Dieser wird über den Kundenbereich aktiviert und informiert Sie bei Unwetterwarnungen sofort per SMS – so können Sie rechtzeitig alle Fenster schließen und Ihre Gartenmöbel in Sicherheit bringen.
Sturmschäden präventiv vorbeugen – das können Sie tun
Nähert sich ein Sturmtief, können Sie Maßnahmen ergreifen, um Ihr Hab und Gut gegen Hagel- und Sturmschäden zu schützen.
Schritt 1: Schadensabwendung
Als ersten Schritt sollten Sie versuchen, präventiv Schäden durch Sturm und Hagel an Ihrem Gebäude abzuwenden. Dazu zählen unter anderem diese Maßnahmen:
Dach
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lose oder kaputte Dachziegel ersetzen
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Ersatzdachplatten für Notfälle auf Vorrat halten
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Laub aus Fallrohren und Dachrinnen entfernen
Fenster und Fassade
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Fenster rechtzeitig schließen
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Rollläden entweder ganz herunter oder geöffnet lassen
Garten
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Hagelschutzfolien über Gartenmöbel stülpen
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morsche Bäume rechtzeitig vom Grundstück entfernen
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Auto in Garage parken oder unterstellen
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Trampoline mit Bodenverankerungen sichern
Keller
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Kellerfenster und Lichtschächte wasserfest abdichten
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falls vorhanden: Rückstauventil kontrollieren
Schritt 2: Schadensminderung
Wurde Ihr Gebäude durch Sturm oder Hagel beschädigt, sollten Sie Maßnahmen ergreifen, um den Schaden möglichst gering zu halten. Für Versicherungsnehmer besteht in diesem Fall sogar eine Schadensminderungspflicht. Das bedeutet für die verschiedenen Bereiche:
Dach
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Löcher im Dach gegen Regenwasser abdecken
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Dachrinnen von Hagelkörnern befreien (Verstopfungsgefahr)
Fenster und Fassade
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zerstörte Fenster mit Planen abdecken
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Hausrat in betroffenen Räumen in Sicherheit bringen
Garten
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Gefahrenquellen auf dem Grundstück beseitigen
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abgebrochene Äste oder Dachrinnen entfernen
Keller
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bei Wasserschaden: mit Abpumpen beginnen
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wertvolle Gegenstände ins Obergeschoss bringen
Verheerendste Hagel- und Sturmereignisse in Deutschland
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Hagelschauer „Andreas” und „Bernd” (27.-28.07.2013): 2,0 Milliarden Euro Schäden
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Sturm „Kyrill” (18.-19.01.2007): 3,4 Milliarden Euro Schäden
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Stürme „Ylenia” und „Zeynep” (Februar 2022): 1,5 Milliarden Euro Schäden
Jetzt Wohngebäudeversicherung vergleichen und absichern
Ob abgedeckte Dächer oder von Hagel zerstörte Fenster – mit einer Wohngebäudeversicherung können Sie sich vor den finanziellen Folgen durch Schäden aufgrund von starken Stürmen schützen. Mit der Erweiterung um Elementarschäden sind Sie außerdem im Falle von Naturkatastrophen abgesichert. Im kostenlosen Vergleich von CHECK24 finden Sie eine Vielzahl an Tarifen und können so den passenden Schutz für Ihren individuellen Bedarf wählen.