Allgemeine Geschäftsbedingungen der CHECK24 Vergleichsportal für Sachversicherungen GmbH – für die Durchführung von Versicherungsvergleichen und die Vermittlertätigkeit. 

DIE NUTZUNG DER WEBSITE WWW.CHECK24.DE SOWIE ANDERE VERGLEICHSRECHNER AUF DIESER SEITE UNTERLIEGEN GESONDERTEN BEDINGUNGEN, DIE SIE HIER AUFRUFEN KÖNNEN.

 

  1. Geltungsbereich
    Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle von der CHECK24 Vergleichsportal für Sachversicherungen GmbH in 60327 Frankfurt am Main – (nachfolgend „CHECK24 Sachversicherungen“ genannt) und dem Interessenten (Nutzer) abgeschlossenen Verträge wie auch für sämtliche der von der CHECK24 Sachversicherungen zur Verfügung gestellten Leistungen, speziell Beratung, Berechnungen, Tarife und weitere Daten. Die CHECK24 Sachversicherungen betreibt die Vergleiche für die Produkte Privathaftpflicht-, Hundehaftpflicht- und Pferdehaftpflichtversicherung, Hundekranken-, Hausrat-, Fahrrad-, Wohngebäude-, Katzenkranken-, Pferde-OP- und Rechtsschutzversicherung. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Nutzers gelten nicht.
     
  2. Leistungen der CHECK24-Sachversicherungen
    1. Die CHECK24 Sachversicherungen erteilt als Versicherungsvermittler online oder offline ausschließlich für private Nutzer oder Unternehmern zu Zwecken des unternehmerischen Eigenbedarfs (zusammen nachfolgend „Nutzer“ genannt) unentgeltlich und unverbindlich Auskünfte über Tarife und Konditionen von Versicherungsunternehmen (nachfolgend „Versicherer“ genannt). CHECK24 Sachversicherungen vermittelt auf der Grundlage eines vom Nutzer online oder offline abgegebenen Angebots Versicherungsverträge an den jeweiligen mit CHECK24 Sachversicherungen kooperierenden Versicherer.
    2. CHECK24 Sachversicherungen wird als Versicherungsmakler nach § 34d Gewerbeordnung (GewO) für die Vermittlung von Versicherungen tätig. Auf der Grundlage der in den Vergleichen oder Angebotsanforderungen gemachten Angaben bietet CHECK24 Sachversicherungen die Beschaffung des passenden Versicherungsschutzes an. Grundsätzlich geschieht dies auf Basis einer objektiven und ausgewogenen Marktbetrachtung. CHECK24 Sachversicherungen analysiert dazu regelmäßig den Versicherungsmarkt und programmiert die entsprechende Vergleichssoftware bzw. greift auf externe Quellen zurück. In den von CHECK24 Sachversicherungen angebotenen Vergleichen können nicht alle Versicherungsgesellschaften und nicht alle am Markt vorhandenen Versicherungstarife aufgeführt werden.
    3. Durch Inanspruchnahme der Dienstleistungen von CHECK24 Sachversicherungen (etwa durch Nutzung der Vergleichsrechner für Haftpflichtversicherungen, Hausratversicherungen, Fahrradversicherung, Rechtsschutzversicherungen, Wohngebäudeversicherungen, Tierkrankenversicherung) sowie durch Übermittlung der Kontaktdaten des Nutzers an CHECK24 Sachversicherungen kommt ein Versicherungsvermittlungsverhältnis (Maklervertrag) zwischen dem Nutzer und CHECK24 Sachversicherungen zustande. Hierfür ist es unerheblich, ob die Übermittlung der Kontaktdaten auf der Seite „Wohin dürfen wir Ihr Angebot senden?“ (Desktop-Vergleichsrechner für Rechtsschutzversicherungen, für Privathaftpflichtversicherungen, Hausratversicherungen, Wohngebäudeversicherungen, Tierkrankenversicherungen) oder „Ihre persönlichen Angaben“ (Desktop-Vergleichsrechner für Rechtsschutzversicherungen, Tierhalterhaftpflichtversicherungen, Tierkrankenversicherungen, Fahrradversicherung) oder „Ihre Angaben?“ (Desktop-Vergleichsrechner für Privathaftpflichtversicherungen, Hausratversicherungen, Wohngebäudeversicherungen) oder einer vergleichbaren Antragsstreckenseite oder durch eine entsprechende Anfrage des Kunden per Telefon oder E-Mail übermittelt wird. Sofern die Anfrage online erstellt wird und dem Nutzer – nach Übermittlung seiner Kontaktdaten – am Ende der Anfrage oder Beantragung keine Bestätigungsseite, sondern eine Fehlermeldung bzw. eine Fehlerseite wie beispielsweise „Es ist ein Fehler aufgetreten” angezeigt wird, kommt der Maklervertrag nicht zustande.

      Gegenstand des Maklervertrages ist jedoch nur das Versicherungsprodukt, das Gegenstand der Anfrage des Kunden oder der in Anspruch genommenen Dienstleistungen (Vergleichsrechner) ist. Soweit der Nutzer nicht ausdrücklich einen darüber hinausgehenden Bedarf angibt, entstehen keine Verpflichtung von CHECK24 Sachversicherungen in Bezug auf andere Versicherungsprodukte. Mit dem Zustandekommen des Maklervertrags stimmt der Nutzer zu, dass der Versicherer an CHECK24 alle vertragsbezogenen Daten (etwa personenbezogene Daten, produktspezifische Daten, Daten zu Leistungsfällen) des Kunden weitergeben darf. CHECK24 Sachversicherungen kann Willenserklärungen zu Versicherungsverträgen abgeben oder entgegennehmen. Insbesondere kann CHECK24 Vergleichsportal Sachversicherungen GmbH Willenserklärungen abgeben, (1) um Deckungslücken aus Vertragsanpassungen oder Kündigungen durch den Versicherer zu vermeiden oder (2) zum Schutz des Kunden im Falle einer kritischen Finanzsituation des Versicherers oder Assekuradeurs. Dies umfasst auch Willenserklärungen zu Nebenleistungen, wie dem SEPA-Lastschriftmandat zum Beitragseinzug. Keine der Informationen ist als Zusage einer Garantie oder Zusicherung zu verstehen. Die Leistungen der CHECK24 Sachversicherungen umfassen insbesondere keine Rechts- oder Steuerberatung. Bindend sind die Tarifbedingungen der Versicherung sowie der Wortlaut des Versicherungsscheines. Der Nutzer ist dazu verpflichtet, den genauen Inhalt des Antrags, die zugehörigen Informationen und nach Abschluss die Angaben des Versicherungsscheins zu prüfen und mögliche Abweichungen umgehend zu melden.
    4. CHECK24 Sachversicherungen haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie unabhängig vom Verschuldensgrad für Schäden aus der Verletzung einer Pflicht aus §§ 60 oder 61 VVG sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von CHECK24 Sachversicherungen beruhen. Die Haftung für die leichtfahrlässige Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten – das sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf – ist auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    5. Im Übrigen ist die Haftung von CHECK24 Sachversicherungen für leichtfahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
    6. Wir bieten Ihnen bei einigen Versicherungen die Möglichkeit an, dass Sie mit Hilfe Ihres bzw. über Ihr PayPal Konto eine entsprechende Händlerlastschrift-Abbuchung initiieren können. D.h. Sie ermächtigen in Ihrem PayPal-Konto die betreffende Versicherungsgesellschaft, bei der Sie einen Abschluss getätigt haben, die fälligen Beiträge im Rahmen des sogenannten Händlerabbuchungsverfahrens einziehen zu dürfen.
      Damit Sie diese Funktion nutzen können, ist es unabdingbar notwendig, dass Sie über ein aktives und entsprechend verifiziertes PayPal-Konto verfügen. Das PayPal-Konto wird von der PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (nachfolgend "PayPal" genannt) betrieben. PayPal betreibt dieses PayPal-Konto eigenverantwortlich. Die zugehörigen Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen seitens PayPal finden Sie hier: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/legalhub-full
      Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass wir als CHECK24 Sachversicherungen zu keiner Zeit diese Zahlung direkt oder indirekt erhalten und/oder weiterleiten. Auch haben wir zu keiner Zeit die Möglichkeit auf diesen Zahlungsstrom Ihrerseits an die entsprechende Versicherungsgesellschaft Einfluss zu nehmen, noch sind wir seitens der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zum Empfang und/oder Weiterleitung von Zahlungen Ihrerseits ermächtigt worden. Folglich zahlen Sie im Rahmen des Ihnen bekannten Lastschriftverfahrens via Ihrem PayPal-Konto ausschließlich mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber der jeweiligen Versicherungsgesellschaft und niemals gegenüber CHECK24 Sachversicherungen. Wir als CHECK24 Sachversicherung initiieren in diesem Kontext lediglich die Abbuchungsermächtigung für die jeweilige Versicherungsgesellschaft. Aber abbuchen kann nur die von Ihnen autorisierte Versicherungsgesellschaft.
    7. Sofern im Produktbereich Energiebedarfsausweise die Erstellung von personalisierten Energiebedarfsausweisen durch einen Drittpartner, in diesem Fall credium GmbH, nachfolgend „credium“ genannt, vermittelt wird, gelten folgende Bedingungen: 

      Der Vertragspartner des Nutzers wird der jeweilige Anbieter, in diesem Fall credium, für die Erstellung des personalisierten Energiebedarfsausweises. Die Präsentation der angebotenen Dienstleistung stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf den Abschluss des Vertrages dar. Vielmehr wird der Nutzer aufgefordert, durch die Bestellung ein Angebot abzugeben, welches der Anbieter annehmen wird. Das Angebot wird nach dem Durchlaufen des Bestellprozesses und der Eingabe der erforderlichen Angaben im letzten Schritt dadurch abgegeben, dass der Nutzer den Kauf-Button („Jetzt Kaufen“ oder entsprechende eindeutige Beschriftung) anklickt. Die Erstellung eines Energiebedarfsausweises ist nur möglich für Kunden, die eine Wohngebäudeversicherung über das CHECK24 Vergleichsportal für Sachversicherungen GmbH abgeschlossen haben, uns das Maklermandat für ihre Wohngebäudeversicherung übertragen haben oder neu der CHECK24 Vergleichsportal für Sachversicherungen GmbH das Maklermandat für die Wohngebäudeversicherung übertragen wird.

      Um einen Energiebedarfsausweis ausstellen zu können, benötigen wir entsprechend der Dateneingabe Fotos Ihres Wohngebäudes. Erst nachdem uns diese vorliegen, kann der weitere Prozess zur Erstellung des Energiebedarfsausweises fortgeführt werden. CHECK24 Vergleichsportal für Sachversicherungen GmbH bestätigt den Eingang der Bestellung durch Versendung einer Bestätigungsmail. Diese stellt noch keine Annahme des Vertragsangebotes dar. Die Annahme erfolgt gesondert durch credium. Ablehnung oder weitere Rückfragen, teilen wir Ihnen per Mail mit. 

      Von der Ausstellung eines Energiebedarfsausweises ausgeschlossen sind folgende Fälle: 
      1. Das Gebäude hat weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche.
      2. Das Gebäude oder Bestandteile des Gebäudes unterliegen dem Denkmalschutz.
      3. Das Gebäude wird zu gewerblichen Zwecken genutzt (gilt auch für anteilig gewerbliche Nutzung).
      4. Der Auftraggeber ist nicht Eigentümer des Gebäudes.

      Nach Annahme durch credium werden die gesammelten Daten an Energieberater weitergeleitet, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zertifiziert sind. Diese prüfen die eingereichten Daten und Fotos und stellen anschließend einen Energiebedarfsausweis aus. Sollten die eingereichten Fotos nicht ausreichen, um eindeutige Aussagen über Ihr Wohngebäude zu treffen, werden wir Sie bitten, neue Fotos einzureichen. Die Energieberater haben dabei auch die Möglichkeit, nach Prüfung die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises abzulehnen, sofern eindeutige Zweifel an der Richtigkeit der gemachten Angaben besteht. Erst nach erfolgreicher Ausstellung des Energiebedarfsausweises wird die Gebühr für die Ausstellung per Lastschriftverfahren eingezogen.
      Die CHECK24 Vergleichsportal für Sachversicherungen GmbH speichert die Bestelldaten des Nutzers gemäß den Datenschutzhinweisen. Die Bestelldaten werden dem Nutzer mit der Bestätigungsmail übersandt.
      Die Bezahlung wird durch den von credium beauftragten Zahlungsdienstleister Novalnet AG abgewickelt.

      Die CHECK24 Vergleichsportal für Sachversicherungen GmbH informiert gemäß §36, 37 VSBG darüber, dass sie weder bereit noch verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  3. Pflichten des Nutzers / Verbot der gewerblichen Nutzung
    1. Die Eingabe und Übermittlung der persönlichen Daten durch den Nutzer erfolgt online über die von CHECK24 Sachversicherungen vorbereiteten Eingabemasken oder über andere ausdrücklich von CHECK24 Sachversicherungen im Einzelfall vorgesehene Übermittlungswege. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher vom Nutzer in die Eingabemaske eingegebenen oder sonst übermittelten Daten ist ausschließlich der Nutzer selbst verantwortlich. Sofern der Nutzer falsche, unwahre oder unzureichende Angaben macht, ist CHECK24 Sachversicherungen berechtigt, die Suchanfrage unbearbeitet zu lassen. Für den Fall der Übermittlung von vorsätzlich falschen oder unwahren persönlichen Daten durch den Nutzer behält sich CHECK24 Sachversicherungen vor, ihn von der Inanspruchnahme der angebotenen bzw. zur Verfügung gestellten Leistungen auszuschließen und Ersatz für dadurch eingetretene Schäden zu verlangen.
    2. Die kostenfreie Nutzung der Leistungen von CHECK24 Sachversicherungen ist nur privaten Nutzern oder Unternehmern zu Zwecken des unternehmerischen Eigenbedarfs gestattet, d.h. zu Zwecken, die nicht einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Nutzers zugerechnet werden können. Eine Nutzung der Leistungen von CHECK24 Sachversicherungen zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen einer selbständigen beruflichen Tätigkeit ist ausdrücklich untersagt.
    3. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Verbot der gewerblichen, bzw. selbständig beruflichen Nutzung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 2.500 vereinbart. CHECK24 Sachversicherungen ist berechtigt, erst nach mehrmaliger Verwirkung der Vertragsstrafe diese im Ganzen zu verlangen. Die Zusammenfassung mehrerer Einzelakte zu einer rechtlichen Einheit ist ausgeschlossen (Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs). Unbeschadet der Vertragsstrafe kann CHECK24 Sachversicherungen darüber hinaus Schadensersatz geltend machen und den Nutzer von der weiteren Inanspruchnahme der angebotenen, bzw. zur Verfügung gestellten Leistungen ausschließen.
    4. Es verbleiben sämtliche Urheber-, Nutzungs- oder Schutzrechte bei CHECK24 Sachversicherungen
       
  4. Hinweis zur Beschränkung bzgl. von Nutzern erstellten Inhalten
    1. Nutzer, die einen Abschluss (z.B. Buchung einer Reise, Kauf eines Produktes, Abschluss eines Versicherungsvertrages) getätigt haben, können Bewertungen und Kommentare abgegeben. Idealerweise werden alle Bewertungen und Kommentare veröffentlicht, unabhängig davon, ob sie positiv oder negativ sind. Um Betrug zu vermeiden und um sicherzustellen, dass Inhalte von Nutzern nicht Folgendes enthalten,
      • Persönliche Informationen
      • Offensichtlich falsche Informationen
      • Beleidigungen, Drohungen, Gewaltverherrlichungen, Obszönität/Pornografie, Werbung sowie Diskriminierungen wie Rassismus, Homophobie, Sexismus
      • politische, ethische oder religiöse Äußerungen
      setzt CHECK24 Vergleichsportal für Sachversicherungen GmbH Maßnahmen zur Prüfung ein. Unter Umständen werden in der Folge Abhilfemaßnahmen (z.B. Entfernung des Inhalts) ergriffen. Dabei findet ein zwei-stufiges Prüfverfahren (Technische Lösung und Qualitätsmanagement durch speziell geschulte Mitarbeiter) Anwendung. Darüber hinaus können Nutzer auch selbst Inhalte (anderer Nutzer sowie angebotene Produkte / Dienstleistungen) melden (an dsa.meldestelle@check24.de), wenn diese aus ihrer Sicht gegen Gesetze oder die AGB der CHECK24 Vergleichsportal für Sachversicherungen GmbH verstoßen. Die Meldungen werden geprüft und ggf. werden Abhilfemaßnahmen (z.B. Entfernung des Inhalts) ergriffen.
    2. Von Entscheidungen des Melde- & Abhilfeverfahrens gemäß Art. 16 des Gesetzes über digitale Dienste („Digital Services Act") betroffene Nutzer können sich bis zu 6 Monate nach der Entscheidung im internen Beschwerdemanagementsystem von CHECK24 darüber beschweren [https://www.check24.de/unternehmen/feedback-select/]. Ist eine Entscheidung der CHECK24 Vergleichsportal für Sachversicherungen GmbH betroffen, schaut sich CHECK24 Vergleichsportal für Sachversicherungen GmbH den ursprünglichen Sachverhalt sowie die getroffene Entscheidung an und überprüft sie. Beschwerdeführer erhalten dann unverzüglich eine begründete Mitteilung über das Ergebnis des Beschwerdeverfahrens.
       
  5. Hinweis zu Empfehlungssystemen
    Weil die Präferenzen der Nutzer sehr unterschiedlich sind, kann mit Hilfe der Sortierfunktionen die jeweils bevorzugte Ansicht eingestellt werden. Details zu den Sortieroptionen sowie zur Funktionsweise des Vergleichsrechners gibt es hier:
  6. Datenschutz
    Zum Thema Datenschutz beachten Sie bitte die aktuelle Datenschutzerklärung

     
  7. Hinweis zur Streitbeilegung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
    Bei Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Versicherungsmaklertätigkeit von CHECK24 Vergleichsportal für Sachversicherungen GmbH,
    Speicherstraße 55, 60327 Frankfurt am Main gegenüber einem Verbraucher im Rahmen eines Vertragsabschlusses stehen, besteht auf Antrag grundsätzlich die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung für sämtliche Private Kranken- und Pflegeversicherungen bei dem Ombudsmann der Private Kranken- und Pflegeversicherung und für alle anderen von ihr vermittelten Versicherungen und Finanzdienstleistungen bei dem Versicherungsombudsmann e.V. Der Hinweis auf den Ombudsmann der Private Kranken- und Pflegeversicherung erfolgt an dieser Stelle rein vorsorglich, obwohl die CHECK24 Sachversicherungen keine Private Kranken- und Pflegeversicherung vermittelt. Bei allen anderen Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit gegenüber einem Verbraucher stehen, weisen darauf hin, dass wir weder bereit noch verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

    Anschriften der außergerichtlichen Streitschlichtungsstellen:
    Versicherungsombudsmann e. V.
    Postfach 080632
    10006 Berlin
    Telefon: 030 / 2060 58-0
    E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
    Internet: www.versicherungsombudsmann.de

    OMBUDSMANN Private Kranken- und Pflegeversicherung
    Postfach 060222
    10052 Berlin
    Telefon: 0800 / 2550 444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
    Telefax: 030 / 2045 8931
    E-Mail: ombudsmann@pkv-ombudsmann.de
    Internet: www.pkv-ombudsmann.de

     
  8. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind abschließend für die Regelung der rechtlichen Beziehungen zwischen CHECK24 Sachversicherungen und dem Nutzer.
    2. Für Unternehmer als Vertragspartner gilt die nachfolgende Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit/Durchführbarkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame/undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame/durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen/undurchführbaren Bestimmung nahe kommt oder entspricht. Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke. Für private Nutzer als Vertragspartner hingegen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
    3. Die vertraglichen Beziehungen der Parteien richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsvorschriften des EGBGB.
    4. Soweit der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist als ausschließlicher Gerichtsstand der Landgerichtsbezirk München I vereinbart. Für private Nutzer gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.

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(Stand 10.2024)