Ablehnung des Zulassungsantrags:
Hier sind häufige Gründe für eine Ablehnung und mögliche Schritte, die Sie unternehmen können:
Keine gültige Hauptuntersuchung („TÜV”): Ihr Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung haben, die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) des Kraftfahrtbundesamts hinterlegt ist. Der Betrieb, der die Hauptuntersuchung durchgeführt hat, übermittelt die Ergebnisse direkt an das Kraftfahrtbundesamt. Diese Aktualisierung kann einige Tage dauern. Sollte Ihr Antrag auch nach einigen Tagen noch abgelehnt werden, wenden Sie sich an die Werkstatt und erkundigen Sie sich, ob die Ergebnisse bereits gemeldet wurden. Sobald Ihre Fahrzeugakte aktualisiert ist, kann CHECK24 den Antrag erneut einreichen.
Fahrzeugdaten nicht auffindbar: Die Behörde ermittelt Ihr Fahrzeug anhand der FIN, Sicherheitscodes und bisherigen Kennzeichen. Tippfehler in diesen Daten führen häufig dazu, dass das Fahrzeug nicht gefunden wird. Bitte gleichen Sie alle Angaben mit Ihren Fahrzeugpapieren ab und korrigieren Sie eventuelle Fehler direkt im Antrag. Der Antrag wird nach der Korrektur automatisch erneut an das Kraftfahrtbundesamt gesendet. Falls Unsicherheiten bestehen, können Sie uns Fotos der Dokumente senden, damit wir die Daten überprüfen können. Stellen Sie sicher, dass die erforderlichen Sicherheitscodes freigelegt und gut sichtbar sind. Schicken Sie Ihre Unterlagen unter Angabe Ihrer OZ-Referenznummer an kfz-zulassung@check24.de
eVB-Nummer ungültig: Dieser Fehler tritt auf, wenn die Daten im Zulassungsantrag nicht mit den Daten Ihrer Kfz-Versicherung übereinstimmen. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Angaben vollständig übereinstimmen, insbesondere bei Namen und Vornamen. Abweichungen müssen in der Kfz-Versicherung korrigiert werden. Falls die Versicherung über CHECK24 abgeschlossen wurde, wenden Sie sich hierzu an unser Kfz-Serviceteam. In der Regel erhalten Sie nach der Korrektur eine neue eVB-Nummer, mit der Sie einen neuen Zulassungsantrag stellen können.
Steuerrückstände: Das Kraftfahrtbundesamt prüft über das Zollsystem, ob Kfz-Steuerrückstände bestehen. Bei offenen Steuern muss der Rückstand zunächst beglichen werden, bevor eine Online-Zulassung möglich ist. Beachten Sie, dass die Aktualisierung beim Zoll einige Wochen dauern kann. In solchen Fällen empfiehlt sich eine Zulassung direkt bei der Zulassungsstelle vor Ort.
Ablehnung ohne Angabe von Gründen: Wenn keine konkreten Ablehnungsgründe mitgeteilt werden, lässt sich der Antrag online nicht weiterverfolgen. In diesem Fall müssen Sie die Zulassung vor Ort bei der zuständigen Zulassungsstelle durchführen.