Elementarversicherung
Starkregen, Überschwemmungen oder starke Schneefälle: Die Natur ist unberechenbar und auch in Deutschland kommt es immer wieder zu massiven Wetterkapriolen. Schäden durch Naturgewalten – etwa Stürme oder schwere Unwetter und Hochwasser – können ganze Häuserzeilen zerstören.
Die finanziellen Belastungen – durch die Sanierungs- oder Abbrucharbeiten und vor allem einen Wiederaufbau – sind in solchen Fällen enorm. Eine Elementarversicherung ist nicht nur eine empfehlenswerte Absicherung für Hausbesitzer, die allgemein ein höheres Risiko tragen, sondern auch für Mieter und ihr Hab und Gut.
Folgende Naturgefahren sind über die Elementarschadenversicherung versichert:
Eine Elementarversicherung ist keine eigenständige Versicherung. Sie kann nur in Kombination mit einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden:
Elementarversicherung in der Wohngebäudeversicherung
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Elementarversicherung in der Hausratversicherung
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Reparaturen in und am Haus
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Abriss und Neubau des Hauses
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Trockenlegung
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Reparatur oder Wiederbeschaffung des beschädigten oder zerstörten Inventars wie Möbel und Kleidung
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Elementarversicherung als Zusatzbaustein der Wohngebäudeversicherung
Als Zusatzbaustein einer Wohngebäudeversicherung deckt die Elementarversicherung Schäden durch Naturgefahren ab, die am Gebäude entstehen. Der Versicherer übernimmt im Schadensfall – je nach Bedarf – die Kosten für:
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Reparaturen
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Trockenlegen und Sanierung
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Abriss
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Wiederaufbau eines gleichwertigen Hauses
Leistungsstarke Tarife erstatten außerdem Mietausfälle, falls das Gebäude oder Teile davon vermietet wurden und für die Mieter vorübergehend unbewohnbar sind.
Gebäude im Rohbau nicht abgedeckt:
Die Elementarversicherung greift nicht für Gebäude im Rohbau. Bauherren können sich mit einer Bauleistungsversicherung gegen unvorhergesehene, ungewöhnliche Unwetter absichern.
Elementarversicherung als Zusatzbaustein der Hausratversicherung
Als Ergänzung zur Hausratversicherung sichert die Elementarversicherung Schäden durch Elementargefahren am Hausrat ab. Sie trägt die Kosten für Reparaturen oder erstattet den aktuellen Wiederbeschaffungspreis der zerstörten Gegenstände. Dies gilt unter anderem für beschädigte Elektronikgeräte, Kleidung, Möbelstücke sowie Wertsachen.
In der Regel werden zusätzlich diese Ausgaben übernommen:
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Unterbringung im Hotel, falls die Wohnung vorübergehend nicht bewohnbar ist
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Einlagerung von Gegenständen, um sie vor Hochwasser zu schützen
Freistehende Nebengebäude sind oft nicht mitversichert:
Freistehende Nebengebäude, wie Garagen oder Gartenhäuser, sind oftmals nicht automatisch im Elementarschutz inbegriffen. Versicherungsnehmer sollten daher die Tarifdetails ihrer Hausrat- sowie Wohngebäudeversicherung überprüfen und entsprechende Gebäude gegebenenfalls explizit in ihren Vertrag aufnehmen lassen.
Voraussetzungen für die Erstattung von Unwetterschäden
Um im Schadensfall umfassend geschützt zu sein, sollten Versicherungsnehmer einige Vorkehrungen treffen.
Kommt es zu Unwetterschäden, erstatten einige Versicherer die anfallenden Kosten nur, wenn folgende Maßnahmen zum Schutz des Gebäudes sowie Hausrats zuvor umgesetzt wurden:
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Rückstausicherungen, beispielsweise Rückstauklappen oder –ventile, in gefährdeten Räumen integrieren und regelmäßig überprüfen
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Fenster sowie Türen bei Regen schließen
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Keller gegen Wasser abdichten und wasserundurchlässige Fenster einbauen
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Bei Kombination mit Wohngebäudeversicherung: Abwasserleitungen sowie Abflussrohre freihalten
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Bei Kombination mit Hausratversicherung: Gegenstände im Keller mindestens 12 cm über dem Boden lagern
Warn-Apps informieren über drohende Unwetter:
Im Falle eines Unwetters oder einer anderen Gefahrensituation können die kostenlosen Apps NINA und KATWARN eine große Hilfe sein. Kommt es beispielsweise zu starken Regenfällen an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort, senden die Apps Warnungen auf Ihr Smartphone oder Tablet.
Weiterhin erhalten Sie von CHECK24 kostenlos Unwetterwarnungen per SMS. Dadurch können Sie rechtzeitig Vorkehrungen treffen und Ihren Hausrat, beispielsweise durch Schließen der Fenster oder Unterstellen der Gartenmöbel, in Sicherheit bringen. Diese Option können Sie über Ihr Kundenkonto aktivieren.
Erweiterter Schutz mit einer Elementarversicherung
Durch den Klimawandel führen extreme Wetterereignisse auch in Deutschland immer häufiger zu großen Schäden. Neben Sturm und Hagel nehmen Überschwemmungen, Starkregen und Hochwasser weiterhin zu. Starke Unwetter wie die Sturmtiefs Sabine, Frank und Heiko sorgten für Sturm- und Hagelschäden in Höhe von 2,7 Milliarden Euro – davon etwa 1,8 Milliarden Euro in der Wohngebäude- und Hausratversicherung sowie 900 Millionen Euro in der Kfz-Versicherung.
Die erweiterten Elementarschäden – etwa durch Hochwasser, Überschwemmungen oder Erdrutsch – beliefen sich auf rund 300 Millionen Euro.
Viele Gebäude sind nicht oder nur unzureichend gegen Elementarschäden versichert. Ein möglicher Grund dafür ist, dass Verbraucher glauben, mit einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung ihr Hab und Gut gegen alle Arten von Elementarschäden abgesichert zu haben. Das ist allerdings ein Irrtum.
Während Sturm- und Hagelschäden zum Grundschutz einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung zählen, sind erweiterte Elementarschäden nicht automatisch abgedeckt. Sie können allerdings die Elementarversicherung als Zusatzbaustein in den Versicherungsschutz mit aufnehmen.
Ein Blick auf die Versicherungsdichte laut GDV zeigt, dass nur 44 Prozent aller abgeschlossenen Wohngebäude- und knapp 27 Prozent aller Hausratversicherungen in Deutschland diesen Zusatzschutz enthalten. Eine Elementarversicherung lohnt sich jedoch für viele Hausbesitzer und Mieter.
ZÜRS Risikozonen:
Neben der Größe, dem Alter und der Art des Gebäudes spielt bei der Beitragsberechnung der Elementarversicherung vor allem auch die Lage der Immobilie eine Rolle.
Deutschland ist anhand des Zonierungssystems für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) in vier Gefährdungsklassen eingeteilt – je nachdem, wie hoch das Risiko einer Überschwemmung am jeweiligen Wohnort ist.
Über 90 Prozent der Gebäude in der Bundesrepublik befinden sich in der Gefährdungsklasse 1 – das heißt: nach aktuellen Daten nicht von Hochwasser größerer Gewässer betroffen – und sind somit problemlos gegen Elementarschäden versicherbar. Gebäude aus anderen ZÜRS-Zonen können auch versichert werden. Allerdings bestimmt jede Versicherung selbst, welche Risikoklassen sie absichert und wie hoch die Beiträge sind.
Im CHECK24-Vergleichsrechner wird die Risikozone in Echtzeit ermittelt und gibt Aufschluss darüber, welcher potentiellen Gefahr Ihr Wohngebäude sowie Ihr Hab und Gut ausgesetzt sind.
Was kostet eine Elementarversicherung?
Die Kosten für eine Elementarversicherung hängen von den Angaben zum Gebäude sowie dessen Standort ab. Aus diesen Werten erschließt sich wiederum die Prämienhöhe für die Wohngebäude- beziehungsweise Hausratversicherung. Die Prämienhöhe selbst beeinflusst den Beitrag. Befindet sich das Objekt beispielsweise in einer gefährdeten Risikozone, kann sich daraus ein höherer Beitrag ergeben.
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Bei CHECK24 können Sie rund um die Uhr verschiedene Tarife sowohl der Wohngebäude- als auch der Hausratversicherung in Kombination mit einem Elementarschutz vergleichen. Haben Sie einen passenden Tarif gefunden, können Sie diesen direkt online abschließen.
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