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Elementarversicherung

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Die Elementarversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung zur Wohngebäude- sowie Hausratversicherung
  • Sinnvoll für Eigentümer und Vermieter, weil das Haus vor Schäden und Totalverlusten geschützt wird
  • Sinnvoll für Mieter, Eigentümer und Vermieter zur Absicherung des Hausrats, von Wertgegenständen und persönlicher Dinge

Zuletzt aktualisiert: 30. Juni 2025 | akl

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine Elementarversicherung?
  2. Diese Gefahren sind versichert
  3. Leistungsumfang: Diese Kosten werden übernommen
  4. Kostenbeispiele
  5. Welche Faktoren die Beitragshöhe beeinflussen
  6. Wartezeiten und Kündigungsfristen
  7. Kann ich die Elementarversicherung von der Steuer absetzen?
  8. CHECK24 Tipps
  9. Ist die Elementarversicherung sinnvoll und notwendig?

 

Was ist eine Elementarversicherung?

Die Elementarversicherung greift bei Schäden durch Extremwetter, die nicht automatisch in der regulären Wohngebäude- und Hausratversicherung abgedeckt sind. Die Elementarversicherung ist in der Regel keine eigenständige Versicherung, sondern eine Ergänzung zur Wohngebäude- und Hausratversicherung. Angesichts der konstanten Zunahme und der schweren Folgen von Naturkatastrophen (z. B. der Flutkatastrophe im Ahrtal) ist sie ein sinnvoller Zusatzschutz.

Ist die Elementarversicherung Pflicht? 

Nein, die Elementarversicherung ist aktuell in Deutschland keine Pflichtversicherung. Union und SPD planen die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden an Wohngebäuden, um künftig alle Gebäude gegen Naturgefahren abzusichern. Ein Gesetzentwurf wird für 2025 erwartet, wobei Details wie eine mögliche "Opt-out"-Regelung für Bestandsbauten und eine staatliche Rückversicherung noch diskutiert werden. Ziel ist eine bessere Risikoverteilung und der Schutz vor hohen Schäden.

 

Diese Gefahren sind versichert

Folgende Naturgefahren sind üblicherweise über die Elementarschadenversicherung versichert, unabhängig ob sie ein Zusatz für die Wohngebäude- oder Hausratversicherung ist:

  • Überschwemmung: Wenn das zu versichernde Grundstück oder direkt angrenzende Flächen (bspw. Geh- und Radwege) durch erhebliche Mengen Oberflächenwasser überflutet werden. Das gilt jedoch nur, wenn die Überflutung auf mindestens eine dieser Ursachen zurückzuführen ist: 
    • Ufer von oberirdischen Gewässern (stehend oder fließend) treten über 
    • Es fallen erhebliche Mengen an Regen oder Schnee 
    • Grundwasser tritt an die Oberfläche, weil ein oberirdisches Gewässer über die Ufer getreten ist, es stark geregnet oder geschneit hat  
  • Rückstau: Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den Abwasserrohren innerhalb des Gebäudes oder verbundenen Anlagen in das Gebäude zurückfließt. Das gilt jedoch nur, wenn 
    • ein oberirdisches Gewässer (stehend oder fließend) über die Ufer getreten ist
    • es zu erheblichen Niederschlägen (Regen oder Schnee) gekommen ist
  • Erdbeben: Schäden infolge von seismischen Aktivitäten. 
  • Erdsenkung: Absenkung des Bodens über Hohlräumen, die Gebäudeschäden verursacht. 
  • Erdrutsch: Das Abrutschen bzw. Abstürzen von Erd- und Gesteinsmassen, die das versicherte Objekt verschütten oder beschädigen können.
  • Schneedruck: Schäden durch das Gewicht von Schnee auf Gebäuden bzw. das Abrutschen von Schnee und Eis von Dächern. 
  • Lawinen: Schäden durch niedergehende Schneemassen. 
  • Vulkanausbruch: Plötzliches Ereignis, bei dem die Erdkruste aufreißt und Druck schlagartig entweicht. Damit verbunden sind die Freisetzung von Lava, Asche, weitere vulkanische Materialien sowie Erschütterungen des Bodens.

 

Leistungsumfang: Diese Kosten werden übernommen

Das zahlt die Elementarversicherung in der Wohngebäudeversicherung

Die Elementarschadenversicherung in der Wohngebäudeversicherung übernimmt Kosten, die am Gebäude entstehen. Abhängig vom Tarif werden folgende Kosten übernommen: 

  • Trockenlegen & Reparaturen (baulich-technische Wiederherstellung): Behebung von Schäden an Wänden, Dach, Fenstern und sonstigen Gebäudeteilen infolge von Wasserschäden. 
  • Abriss: Übernahme der Abrisskosten, falls das Gebäude nicht mehr repariert werden kann.
  • Wiederaufbau: Übernahme der Kosten für einen gleichwertigen Neubau im Falle eines Totalverlustes des Hauses.
  • Mietausfälle: Der Mietverlust wird für die Dauer der in den Versicherungsbedingungen festgelegten Haftzeit übernommen.

 

Was die Elementarversicherung in der Hausratversicherung zahlt

Als Ergänzung zur Hausratversicherung können sich Besitzer mit der Elementarversicherung vor Schäden durch Elementargefahren am Hausrat absichern. Sie trägt die Kosten für Reparaturen oder erstattet den aktuellen Wiederbeschaffungspreis der zerstörten persönlichen Gegenstände. Die Versicherung schützt also nicht das Gebäude, sondern den im Objekt befindlichen Hausrat. 

Abhängig vom Tarif:

  • Wiederbeschaffung von zerstörtem und Reparatur von beschädigtem Hausrat: Elektronikgeräte, Kleidung, Möbel, Teppiche sowie Wertsachen.
  • Reinigung von verunreinigtem Hausrat (durch Schlamm und Wasser)
  • Hotelkosten: Falls die Wohnung unbewohnbar wird, zahlt die Versicherung vorübergehende Unterbringungskosten in einem Hotel. 
  • Einlagerung von Gegenständen, um sie vor Hochwasser zu schützen.

 

Kostenbeispiele

ZÜRS Zone Elementarschadenversicherung in der Hausrat Elementarschadenversicherung in der Wohngebäudeversicherung
Kostenbeispiel für die ZÜRS-Zone 1 1,77 € monatlich bzw. 21,23 € jährlich (jährliche Zahlweise)
Tarif GEV Smart
90599 Dietenhofen, Bahnhofstr. 5
Gothaer Basis 13,59 € monatlich bzw. 152,36 € jährlich (jährliche Zahlweise)
Kostenbeispiel für die ZÜRS-Zone 2 1,89 € monatlich bzw. 22,66 € jährlich (jährliche Zahlweise)
Tarif GEV Smart
91320 Ebermannstadt, Brauhausgasse 6
ConceptIF classic 14,66 € monatlich bzw. 167,54 € jährlich (jährliche Zahlweise)
Kostenbeispiel für die ZÜRS-Zone 3 3,66 € monatlich bzw. 43,81 € jährlich (jährliche Zahlweise)
Tarif asspario fair select
09577 Niederwiesa, Talstr. 54 a
Barmenia Basis-Schutz 31,62 € monatlich bzw. 364,23 € jährlich (jährliche Zahlweise)
Kostenbeispiel für die ZÜRS-Zone 4 keine Tarife im Vergleich verfügbar keine Tarife im Vergleich verfügbar

Beispielrechnung Hausratversicherung:
35 Quadratmeter Wohnfläche; Geburtsdatum: 01. Januar 2001; keine Selbstbeteiligung (SB); nicht im öffentlichen Dienst; Elementarbaustein ausgewählt. Preisbeispiele gelten für die volle Hausratversicherung mit Elementarschutz. 
Beispielrechnung Wohngebäudeversicherung: 
Versichertes Gebäude: Einfamilienhaus; Massiv-Bauweise (harte Bedachung, ausgebaut, 1 OG, kein Keller); insgesamt 100 qm
Versicherte Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementarschäden. 600 € Selbstbeteiligung. Baujahr: 2024.

Welche Faktoren die Beitragshöhe beeinflussen:

Die Kosten setzen sich aus den folgenden Faktoren zusammen: 

  • Standort des Objekts und damit die Einstufung in eine Gefährdungsklasse (ZÜRS Zone)
  • Höhe der Versicherungssumme
  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • Größe, Ausstattung und das Alter des Hauses
  • Bauartklasse beziehungsweise Fertighausgruppe des Gebäudes

 

ZÜRS Risikozonen:

Die Abkürzung ZÜRS steht für Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen. Es ist ein von der Versicherungswirtschaft entwickeltes System zur bundesweiten geographischen Risikoeinschätzung von Naturgefahren. Versicherer nutzen diese Einteilung, um das individuelle Risiko eines Gebäudes einschätzen und die Prämie entsprechend kalkulieren zu können. Jede Versicherung bestimmt eigenständig, welche Risikoklassen sie absichert und wie hoch die Prämien ausfallen.

Diese Risikozonen gibt es in Deutschland

  • Das System teilt Deutschland in vier Gefährdungsklassen (ZÜRS 1 bis 4) ein
  • Je höher die Stufe der ZÜRS-Klasse, desto höher ist das statistische Risiko für Elementarschäden
    1. ZÜRS-Zone 1: Sehr geringes Risiko
    2. ZÜRS-Zone 2: Geringes bis mittleres Risiko
    3. ZÜRS-Zone 3: Hohes Risiko
    4. ZÜRS-Zone 4: Sehr hohes Risiko
  • Über 90 Prozent aller Gebäude befinden sich derzeit in der Risikozone 1

Die Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist die maximale Summe, die der Versicherer im Schadenfall auszahlt. Sie wird in der Police festgelegt und sollte dem tatsächlichen Wert des versicherten Objekts entsprechen. CHECK24 empfiehlt für die Hausratversicherung eine Versicherungssumme in Höhe von mindestens 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Eine pauschale Empfehlung zur Höhe der Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung ist nicht möglich, weil sie sich immer am individuellen Gebäudewert orientiert.

 

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung gibt den Betrag an, den Sie im Schadensfall übernehmen. Bei einer Selbstbeteiligung von z.B. 500 € und einem Schaden von 5.000 € zahlt die Versicherung 4.500 € und Sie 500 €. Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger wird der Preis Ihrer Versicherung. Bei der Wohngebäudeversicherung, die das Haus schützt, ist oft eine höhere Selbstbeteiligung üblich. Hier sollte man überlegen, welchen Betrag man im Fall der Fälle stemmen könnte.

Warn-Apps informieren über drohende Unwetter: 

Im Falle eines Unwetters oder einer anderen Gefahrensituation können die kostenlosen Apps NINA und KATWARN eine große Hilfe sein. Kommt es beispielsweise zu starken Regenfällen an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort, senden die Apps Warnungen auf Ihr Smartphone oder Tablet.

Weiterhin erhalten Sie von CHECK24 kostenlos Unwetterwarnungen per SMS. Dadurch können Sie rechtzeitig Vorkehrungen treffen und Ihren Hausrat, beispielsweise durch das Schließen der Fenster oder das Unterstellen der Gartenmöbel, in Sicherheit bringen. Diese Option können Sie über Ihr Kundenkonto aktivieren, wenn Sie eine Hausratversicherung mit dem Baustein Elementar abschließen.

 

Wartezeiten und Kündigungsfristen

Die Wartezeit ist der Zeitraum, der zwischen Vertragsbeginn und dem ersten Schaden vergehen muss. Der Versicherer übernimmt erst nach Ablauf der Wartezeit die Kosten für einen Schaden durch Naturgefahren:

  • Wartezeiten: Ihre Dauer hängt vom gewählten Tarif ab. 
  • Kündigungsfristen: Sind ebenfalls tarifabhängig und können nicht pauschal benannt werden.
  • Ein Sonderkündigungsrecht besteht in diesen zwei Fällen: 
    1. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
    2. Wenn die Versicherung eine Prämienerhöhung durchführt, die Leistungen aber unverändert bleiben.

Sie finden tarifspezifische Informationen zu Wartezeiten, Kündigungsfristen, Leistungsumfängen usw. transparent aufgeführt in den CHECK24-Vergleichsergebnissen.

 

Kann ich die Elementarversicherung von der Steuer absetzen?

Die Elementarversicherung ist als Sachversicherung normalerweise nicht steuerlich absetzbar, weil sie als Zusatzbaustein der Wohngebäude- oder Hausratversicherung der Absicherung von Vermögenswerten dient. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen

  1. Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, sowie Mieter können die Hausratversicherung mit dem Baustein Elementar anteilig steuerlich geltend machen. Voraussetzung dafür ist ein überwiegend beruflich genutztes Arbeitszimmer. Dieser Raum muss klar von den übrigen Wohnräumen getrennt sein. 
  2. Vermieter können die Kosten für die Elementarversicherung über die Nebenkostenabrechnung auf ihre Mieter umlegen. Diese Umlage ist steuerpflichtig, kann aber im Anschluss als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Detaillierte Informationen finden Sie auf dieser Seite zum Thema steuerliche Absetzbarkeit der Elementarversicherung.

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 CHECK24 Tipps

  • Machen Sie Fotos und Videos von Ihrem Hausrat und Wertgegenständen. 
  • Bewahren Sie Rechnungen und Wertnachweise digital auf. Diese Dokumentation erleichtert die Schadensregulierung im Ernstfall erheblich. 
  • Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Versicherungsschutz, um sicherzustellen, dass er noch Ihren aktuellen Bedürfnissen entspricht. Bei Veränderungen in Ihrem Leben, z. B. durch einen Umbau oder den Kauf neuer Wertgegenstände, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz anpassen. 
  • Lesen Sie die Versicherungsbedingungen sorgfältig durch, um sich über die Leistungen und Ausschlüsse im Klaren zu sein. 
  • Achten Sie auf Klauseln wie Selbstbeteiligung oder Entschädigungsgrenzen

 

Ist die Elementarversicherung sinnvoll und notwendig?

Ja, die Elementarversicherung ist sinnvoll und notwendig. Extreme Wetterereignisse werden in Deutschland auch künftig häufiger und mit zunehmenden Schäden auftreten. Gefahren wie Überschwemmungen, Starkregen usw. nehmen damit auch in Regionen zu, die bisher weniger von Extremwetterereignissen betroffen waren.

Schäden durch Naturgefahren 2023Beispiele für Schäden, die durch Extremwetterereignissen entstanden sind: 

  • In 2023 haben schwere Unwetter zu Schäden in Höhe von 5,6 Milliarden Euro geführt. Die Schäden durch erweiterte Elementargefahren summierten sich auf 1 Milliarde Euro. Ein erheblicher Teil dieser Schäden entfiel auf die Stürme Zoltan, Wencke und Ciarán im Winter 2023/24. 
  • Die Flut im Ahrtal im Sommer 2021 war eines der schwerwiegendsten Extremwetterereignisse in der Geschichte der Bundesrepublik mit Schäden in Höhe von über 40 Milliarden Euro.

Diese Entwicklung unterstreicht die Notwendigkeit einer umfassenden Absicherung gegen Naturgefahren. Ein Blick auf die Versicherungsdichte laut GDV zeigt, dass beispielsweise nur 54 Prozent aller abgeschlossenen Wohngebäudeversicherungen in Deutschland diesen Zusatzschutz enthalten.

Ein möglicher Grund ist, dass viele Besitzer fälschlicherweise davon ausgehen, dass ihre Wohngebäude- und Hausratversicherungen Elementarschäden abdecken. Denn während Sturm- und Hagelschäden zum Grundschutz einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung zählen, sind erweiterte Elementarschäden nicht automatisch abgedeckt. Eine Elementarversicherung als Zusatzbaustein schließt diese Lücke im Versicherungsschutz.

Durch den Klimawandel führen extreme Wetterereignisse auch in Deutschland immer häufiger zu großen Schäden. Neben Sturm und Hagel nehmen Überschwemmungen, Starkregen und Hochwasser weiterhin zu. Starke Unwetter wie die Sturmtiefs Zoltan, Wencke und Ciarán sorgten für Sturm- und Hagelschäden in Höhe von 5,6 Milliarden Euro – davon entfielen 3,7 Milliarden Euro auf die Wohngebäude- und Hausratversicherung sowie 1,92 Milliarden Euro auf die Kfz-Versicherung.

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Nach Beantragung der ersten Versicherung (Wohngebäude- oder Hausratversicherung) erhalten Sie auf der letzten Seite und per E-Mail einen Gutscheincode. Diesen können Sie dann bei der Beantragung des zweiten Produkts einsetzen.

Hinweis: Die Aktion gilt nur, wenn Sie noch keine laufende Wohngebäude- oder Hausratversicherung über CHECK24 haben.