Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 56
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail:
whg@check24.de
Ihre Vorteile bei CHECK24
Da es sich bei der Elementarversicherung um eine Sachversicherung handelt, kann sie nicht grundsätzlich von der Steuer abgesetzt werden. Denn die Naturgefahrenversicherung dient als Zusatzbaustein der Wohngebäude- oder Hausratversicherung der Absicherung von Vermögenswerten.
Personenversicherungen steuerlich absetzbar
Für Privatpersonen sind nur solche Versicherungen steuerlich absetzbar, die zum Schutz der eigenen Person abgeschlossen werden. Personenversicherungen, wie die Privathaftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, werden als Vorsorgeaufwand anerkannt. Sie mindern das Risiko, künftig von staatlicher Unterstützung abhängig zu sein.
Es besteht jedoch eine Ausnahme für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen und mindestens einen Raum beruflich nutzen. Damit die Elementarversicherung in einem solchen Fall von der Steuer abgesetzt werden kann, muss das Zimmer weitestgehend für berufliche Tätigkeiten, beispielsweise als Büro, verwendet werden und eindeutig vom Wohnraum getrennt sein. Dann können die Kosten für die Naturgefahrenversicherung anteilig für diesen Raum als Werbungskosten oder – von Selbstständigen – als Betriebsausgaben in der Steuererklärung aufgeführt werden.
Um die steuerlich absetzbare Summe zu ermitteln, können Sie einfach den prozentualen Anteil der als Arbeitszimmer genutzten Räume an der Quadratmeterzahl der gesamten Immobilie berechnen.
Ein Beispiel: Ein Eigentümer wohnt in seiner 150 m² großen Wohnung. Ein Zimmer nutzt er für berufliche Zwecke – als Homeoffice. Dieses ist 12 m² groß. Das bedeutet, dass er acht Prozent der Prämie seiner Elementarversicherung von der Steuer absetzen kann.
Beruflich genutztes Zimmer steuerlich absetzen
Um sicherzugehen, dass Ihr beruflich genutztes Zimmer auch den Anforderungen des Finanzamts entspricht und die Elementarversicherung somit anteilig steuerlich absetzbar ist, kann es sinnvoll sein, sich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zu wenden.
Wer das Haus oder die Wohnung nicht selbst bewohnt, sondern vermietet, kann die Elementarversicherung mittels Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Diese Umlage gilt als Einnahme und muss versteuert werden. Anschließend kann sie allerdings als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
Nach Beantragung der ersten Versicherung (Wohngebäude- oder Hausratversicherung) erhalten Sie auf der letzten Seite und per E-Mail einen Gutscheincode. Diesen können Sie dann bei der Beantragung des zweiten Produkts einsetzen.
Hinweis: Die Aktion gilt nur, wenn Sie noch keine laufende Wohngebäude- oder Hausratversicherung über CHECK24 haben.