Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Sie möchten beraten werden?

Unsere Experten stehen Ihnen telefonisch täglich von 8:00 - 20:00 Uhr zur Verfügung.

Beratungstermin vereinbaren 089 - 24 24 12 56whg@check24.de

Zu teuer versichert?

Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.

mehr erfahren

Ihre Vorteile bei CHECK24

  • Exklusive Sondertarife
  • Direkter Schutz durch Online-Abschluss
  • Unverbindliches, kostenloses Angebot

Darf die Wohngebäudeversicherung auf die Mieter umgelegt werden?

Ja, der Vermieter ist laut Paragraf 2 der Betriebskostenverordnung dazu berechtigt, die Kosten für die Wohngebäudeversicherung auf die Mieter umzulegen. Zu den Betriebskosten zählen nämlich die Kosten für alle Sach- und Haftpflichtversicherungen des Vermieters, die das Mietobjekt betreffen. Auch die Absicherung gegen Elementargefahren darf demnach auf die Mieter umgelegt werden.

Wird es im Mietvertrag nicht anders vereinbart, erfolgt die Umlage entsprechend der Wohnfläche der einzelnen Mieter.

Die folgenden privaten Versicherungen dürfen hingegen nicht auf die Mieter umgelegt werden:

Wohngebäudeversicherung Vergleich Jetzt Bauherrenhaftpflicht- und Wohngebäudeversicherung Kombi vergleichen Einfach Adresse eingeben und Gebäudedaten prüfen! Sie können Ihre Adresse nicht finden? Klicken Sie hier.