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Hundehaftpflicht

Hundehaftpflicht

Hundehaftpflicht: Infografik zu den Regelungen der Bundesländer

Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist in einigen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch lohnt sie sich auch für Hundehalter, die dieser Pflicht nicht unterliegen. Eine Hundehaftpflicht ist für jeden Hundebesitzer sinnvoll, weil Hundebesitzer nach §833 BGB für alle Schäden haften, die ihr Tier verursacht – unabhängig davon, ob sie selbst ein Verschulden trifft. Richtig teuer und existenzbedrohend ist es, wenn der Hund einen schweren Sach- oder Personenschaden verursacht.

Solche Schäden ereignen sich schneller als man denkt. Vor allem im lauten und bedrohlichen Straßenverkehr besteht stets die Möglichkeit, dass sich der Hund instinktiv losreißt und einen schweren Autounfall verursacht. Blechschäden können bereits mehrere tausend Euro kosten. Werden zusätzlich Personen schwer verletzt, können die Schadensersatzforderungen schnell sechs- bis siebenstellige Summen erreichen. Eine Haftpflichtversicherung für Hunde steht Hundehaltern im Ernstfall mit einer Versicherungssumme von bis zu 50 Millionen Euro zur Seite.

Häufige Fragen

  • Die Hundehalterhaftpflicht schützt Hundebesitzer vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Jeder Tierhalter haftet per Gesetz für Schäden, die sein Tier verursacht – auch wenn ihn selbst keine Schuld trifft.

    Der Abschluss einer Haftpflicht für Hunde ist in manchen Bundesländern bereits gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch Hundehalter, für die diese Pflicht nicht gilt, sollten in jedem Fall eine Hundehaftpflicht abschließen, um sich gegen eventuell anfallende, hohe Schadenskosten abzusichern.

  • Eine Hundehaftpflichtversicherung können Sie bereits ab 2,50 € im Monat abschließen und schützt Sie im Schadensfall vor hohen Kosten. Die Höhe des Beitrags zur Hundehaftpflichtversicherung hängt hauptsächlich von folgenden Faktoren ab:

    • der Hunderasse
    • der Höhe der Versicherungssumme (oder Deckungssumme)
    • dem gewünschten Leistungsumfang
    • der Höhe der Selbstbeteiligung
  • Die Hundehaftpflichtversicherung deckt Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden ab, die Ihr Hund verursacht. Der Beitrag einer Hundehaftpflicht ist im Vergleich zu den möglichen Schadenskosten sehr günstig.

    Wie wichtig die Abdeckung der genannten Schäden ist, spiegelt sich auch in den häufigsten Schadensfällen wider: Verletzungen von anderen Hunden, kleinere Sachschäden und Verletzungen bei Menschen belegen hierbei die ersten drei Plätze.

    Neben diesem Basisschutz können – je nach Tarif – weitere Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sein. Dazu gehören zum Beispiel:

    • Mietsachschäden
    • Forderungsausfalldeckung
    • ungewollter Deckakt
    • Fremdhüterrisiko
    • Führen ohne Leine
  • In Deutschland hat jedes Bundesland ein eigenes Hundegesetz. In den folgenden Bundesländern ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung für alle Hundehalter vorgeschrieben:

    • Berlin
    • Hamburg
    • Niedersachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen

    In diesen Bundesländern muss gemäß der jeweiligen Hundeverordnung nur für bestimmte, als gefährlich geltende Hunderassen (auch Kampfhunde genannt) eine Hundehalterhaftpflicht abgeschlossen werden:

    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hessen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen

    In Mecklenburg-Vorpommern besteht bislang keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflicht (Stand: November 2023).

    Unabhängig von den Hundeverordnungen der Bundesländer erheben die Versicherer mitunter Beitragszuschläge für bestimmte Hunderassen mit erhöhtem Versicherungsrisiko. Auch für diese sogenannten Listenhunde sind Tarife im Vergleichsrechner zu finden.

    zur detaillierten Länderübersicht
  • Vor dem Abschluss einer Hundehaftpflicht sollten Sie zunächst online Tarife vergleichen. Mit unserem Hundehaftpflichtversicherung-Vergleich finden Sie im Handumdrehen günstige und leistungsstarke Angebote. Unser TÜV-geprüfter Kundenservice informiert und berät Sie gerne kostenlos und individuell.

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  • Im CHECK24 Vergleich der Hundehaftpflicht gibt es mehrere Tarife, die nachhaltige Leistungen enthalten. Im Schadensfall erfolgt hier die Wiederbeschaffung oder Reparatur von versicherten Sachen über nachhaltige Unternehmen.

    In der Übersicht des Vergleichs können Sie anhand des grünen Labels „Nachhaltige Leistungen" erkennen, welche Tarife umweltfreundlich sind.

  • Am häufigsten müssen Schäden reguliert werden, die ein Hund einem anderen Tier zufügt. Beim Gassi gehen kann es immer zu einer Tierverletzung kommen, etwa bei einer Rangelei mit einem anderen Vierbeiner.

    Kleine Schäden, etwa an Kleidung oder Elektronikgeräten, stehen auf Platz zwei der häufigsten Schadensfälle. An dritter Stelle rangieren Verletzungen, die ein versicherter Hund einer Person zugefügt hat – diese können sehr teuer werden. Die Leistungen der Hundehaftpflichtversicherung sind vielfältig und reichen von der zerrissenen Hose des Nachbarn bis hin zur Kostenübernahme bei Personenschäden in Millionenhöhe.

  • Für Schäden, die eine dritte Person erleidet, haftet der Hundehalter in unbegrenzter Höhe. Verursacht Ihr Hund einen Schaden, können teure Reparaturkosten und lebenslange Rentenzahlungen fällig werden – etwa bei einem Verkehrsunfall mit Personenschäden. Unsere Experten empfehlen daher bei der Hundehaftpflichtversicherung eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro.

    Die Hundehaftpflicht deckt grundsätzlich Vermögens-, Sach- und Personenschäden in Millionenhöhe ab. Die Höchstentschädigungsgrenze hängt vom gewählten Tarif ab. Wenn Sie eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen, sollten Sie nicht bei der Deckungssumme sparen.

    Wichtig: Einige Versicherungsgesellschaften unterscheiden im Bereich Sachschäden zwischen Mietsachschäden an Gebäuden und Sachschäden an gemieteten Einrichtungen. Unser Tarifvergleich zeigt Ihnen auf einen Blick, welche Deckungssummen bei Sach- und Mietsachschäden gelten.

  • Eine allgemeine Maulkorbpflicht für alle Hunde im gesamten öffentlichen Raum gibt es in keinem deutschen Bundesland. Gemeinden können jedoch für bestimmte Orte in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Maulkorbpflicht erlassen, zum Beispiel in Fußgängerzonen, Geschäften oder bei öffentlichen Versammlungen.

    In Brandenburg gilt zusätzlich eine landesweite Regelung. Dort müssen alle Hunde unabhängig von ihrer Rasse in Verwaltungsgebäuden und in öffentlichen Verkehrsmitteln einen Maulkorb tragen.

    Besondere Regelungen für die Maulkorbpflicht bei gefährlichen Hunden

    Als gefährlich eingestufte Hunde – die oft auch als Kampfhunde oder Listenhunde bezeichnet werden – müssen in fast allen deutschen Bundesländern in der Öffentlichkeit immer einen Maulkorb tragen. Auch in Bayern und Hessen bestehen entsprechende Regelungen: In Bayern ist die Haltung gefährlicher Hunde nur mit Genehmigung erlaubt, die in der Regel an Maulkorb- und Leinenpflicht gebunden ist. In Hessen entscheidet ein Wesenstest über die Auflagen, zu denen häufig ebenfalls die Maulkorbpflicht gehört. In allen 16 Bundesländern können die einzelnen Kommunen zudem weiterführende Vorschriften erlassen.

    Wichtig ist außerdem: Die Maulkorbpflicht kann nicht nur an die Rasse gebunden sein, sondern auch individuell angeordnet werden – etwa wenn ein Hund nach einem Beißvorfall oder auffälligem Verhalten als gefährlich eingestuft wird.

    Die Maulkorbpflicht für gefährliche Hunde gilt meist ab einem Alter von sechs Monaten. Im Einzelfall kann die örtliche Behörde eine Ausnahme von dieser Pflicht erteilen. Voraussetzung hierfür ist meist ein positiver Wesenstest. Die Bescheinigung der Befreiung von dem Maulkorbzwang muss – je nach Wohnort – immer mitgenommen und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Tipp: Über die an Ihrem Wohnort geltenden Maulkorb- und Anleinpflichten können Sie sich beispielsweise bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung beziehungsweise deren Internetauftritt informieren. Achten Sie darüber hinaus stets auf Schilder, die eine entsprechende Pflicht anzeigen. So vermeiden Sie ein Bußgeld.

  • Ob Sie Ihren Hund an die Leine nehmen müssen oder er unangeleint herumlaufen kann, hängt von verschiedenen Aspekten ab. Bei der Leinenpflicht ist zwischen der allgemeinen und ortsabhängigen Leinenpflicht sowie besonderen Regelungen für gefährliche Hunde zu unterscheiden.

    Die einzigen deutschen Bundesländer, in denen es eine allgemeine Leinenpflicht gibt, sind Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Einige andere Bundesländer schreiben Haltern in ihrem jeweiligen Hundegesetz das Anleinen aller Hunde an bestimmten Orten vor. Dies ist zum Beispiel in Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Schleswig-Holstein der Fall. Die Anleinpflicht gilt vor allem dort, wo viele Menschen zusammenkommen oder Rücksichtnahme wichtig ist, wie z. B. in Wäldern, in Büro-, Verwaltungs- und Geschäftsgebäuden, Läden und andere öffentlich zugängliche bauliche Anlagen. Auch Gaststätten, Volksfeste und sonstige Veranstaltungen mit Menschenansammlungen zählen dazu.

    Ausnahmen von der Anleinpflicht an den genannten Orten, zum Beispiel für Blindenführhunde, können Hundehaltern auf Antrag erteilt werden. Je nach Bundesland muss die entsprechende Genehmigung immer mitgenommen und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    In Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen gibt es zwar keine flächendeckende allgemeine Leinenpflicht, jedoch können die Kommunen eigene Vorschriften erlassen. So gilt in vielen Städten dieser Bundesländer eine Leinenpflicht in bestimmten Zonen, etwa in Fußgängerbereichen oder öffentlichen Grünanlagen.

    Wichtig:
    Brut- und Setzzeit: Die einzelnen Kommunen können weitere Vorschriften zur Anleinpflicht für alle Hunde treffen. Beispielsweise kann während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit von Anfang April bis Mitte Juli Leinenzwang bestehen. Informieren Sie sich daher am besten, welche Regelungen an Ihrem Wohnort gelten. So kann unter anderem auch die erlaubte Länge der Leine für bestimmte Orte auf einen oder zwei Meter begrenzt sein. Eine Leinenpflicht gilt während der Brut- und Setzzeit in Bremen, Niedersachsen, im Saarland und in Sachsen-Anhalt.

    Unabhängig von der Leinenpflicht kann – je nach Gemeinde – auch eine Maulkorbpflicht bestehen. Informieren Sie sich auch diesbezüglich über die Bestimmungen an Ihrem Wohnort.

  • Ob die Hundehaftpflichtversicherung im Schadensfall auch dann leistet, wenn der Hund nicht vorschriftsmäßig angeleint war, hängt vom Anbieter und dem gewählten Tarif ab. Die meisten Tarife zahlen auch bei einem Schadensfall, wenn der Hund ohne Leine ausgeführt wurde.

    Wenn Sie unseren Hundehaftpflicht-Vergleich nutzen, bekommen Sie über die Funktion „Details anzeigen“ einen schnellen Einblick darüber, ob der Versicherer leistet, wenn der Vierbeiner nicht angeleint war. Auch wenn diese Leistung besteht, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Hund ordnungsgemäß geführt wird. Die Leinen- und Maulkorbpflicht ist in den Landeshundegesetzen klar geregelt. Manche Hundegesetze schreiben sogar exakt vor, wie eine Leine beschaffen sein muss.

    Info-Box: In der Regel müssen Hunde im öffentlichen Raum an der Leine geführt werden, etwa in Fußgängerzonen, bei öffentlichen Versammlungen oder in Parkanlagen. Wer gegen die Leinenpflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die den Hundehalter teuer zu stehen kommen kann. Anders als Vermögens-, Sach- und Personenschäden werden Bußgelder von der Hundehaftpflicht nicht übernommen.

  • Die Beiträge für die Hundehaftpflicht können bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Denn Haftpflichtversicherungen dienen dem finanziellen Schutz des Versicherungsnehmers und können daher als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

    Für die steuerliche Absetzbarkeit solcher Versicherungsbeiträge gibt es jedoch bei den Vorsorgeaufwendungen Höchstbeträge, die meistens bereits durch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft sind. Ist dies nicht der Fall, können Beiträge für die Hundehalterhaftpflicht und verschiedene andere Versicherungen bei der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden.

    Für Angestellte und Beamte liegt der Höchstbetrag gemäß dem Einkommensteuergesetz (§ 10 Abs. 4 Satz 2) bei 1.900 Euro pro Jahr. Die Grenze für Selbstständige und Freiberufler liegt bei 2.800 Euro. (Stand: 2025) Bei zusammen veranlagten Ehepaaren berechnet sich der gemeinsame Höchstbetrag aus der Summe der Höchstbeträge, die den beiden Partnern jeweils beschäftigungsbedingt zustehen.

  • Der Versicherungsschutz der Hundeversicherung ist auch im Ausland gültig. Allerdings unterscheiden die Versicherer zwischen einem europäischen und globalen Haftpflichtschutz für Hunde. Bei einem Auslandsaufenthalt in einem europäischen Land gilt der Versicherungsschutz meist zeitlich unbegrenzt.

    Hält sich der Hundehalter mit seinem Vierbeiner nicht in Europa auf, besteht der Versicherungsschutz oftmals nur für einen ununterbrochenen Auslandsaufenthalt von bis zu zwölf Monaten.

    In unserem Hundehaftpflicht Vergleich können Sie schnell und einfach unter „Auslandsaufenthalt Europa“ und „Auslandsaufenthalt weltweit“ sehen, wo und wie lange der Haftpflichtschutz wirksam ist.

    Ausschnitt aus dem Tarifvergleich: Auslandsaufenthalt Europa und Auslandsaufenthalt weltweit mit angezeigten Laufzeiten pro Tarif

    Tipp: Wenn Sie innerhalb der Europäischen Union verreisen möchten, muss Ihr Hund mit einem elektronischen Chip (Transponder) gekennzeichnet sein. Bevor Sie mit Ihrem Hund verreisen, sollten Sie sich zudem über die Regeln der Hundehaltung des Ziellandes informieren.

  • Kleintiere wie Hamster und Katzen sind über die Privathaftpflicht mitversichert – Hunde jedoch nicht. Um sich gegen Schäden abzusichern, die Ihr Hund verursacht, benötigen Sie eine Hundehaftpflichtversicherung.

  • Bei der Hundehaftpflichtversicherung gibt es keine Wartezeit. Der Versicherungsschutz beginnt zum gewünschten Versicherungsbeginn, sofern der Beitrag abgebucht werden kann oder rechtzeitig überwiesen wird.

    Bei CHECK24 haben Sie die Möglichkeit, eine Hundehaftpflichtversicherung mit „Sofort-Schutz“ abzuschließen. Hierzu stellen Sie einfach einen Online-Antrag zum Sofort-Schutz-Tarif, welcher von uns anschließend geprüft wird. Fällt die Prüfung positiv aus, erhalten Sie von uns eine Versicherungsbestätigung per E-Mail. Ab diesem Zeitpunkt verfügen Sie dann über den gewünschten Haftpflichtschutz für Ihren Hund.

    Sie können sich natürlich auch ein Tarifangebot per Chat oder Telefon zuschicken lassen und dieses ganz in Ruhe prüfen. Ganz egal wofür Sie sich entscheiden, unser Vergleichs- und Vertragsservice ist für Sie absolut unverbindlich und kostenlos.

  • Ein ungewollter Deckakt liegt vor, wenn ein Rüde eine Hündin ohne Einverständnis ihres Halters deckt. Für Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen, muss der Halter des Rüden per Gesetz in vollem Umfang aufkommen. Bei einem ungewollten Deckakt können hohe Kosten entstehen. Hierzu gehören zum Beispiel:

    • Kosten für den Abbruch bei Trächtigkeit
    • Kosten für eine tierärztliche Versorgung der Hündin
    • Langfristige Haltungs- und Versorgungskosten für die neugeborenen Hunde
    • Vorübergehender Zuchtausfall einer trächtigen Hündin

    Gehören Deckschäden zum Leistungsumfang der gewählten Hundehaftpflichtversicherung, übernimmt die Versicherung sämtliche Kosten, die dem fremden Hundehalter durch die Trächtigkeit seiner Hündin entstehen. Der Versicherungsschutz gilt manchmal auch bei einem gewollten Deckakt.

  • So wie die private Haftpflichtversicherung kann auch eine Hundehalterhaftpflichtversicherung auf unterschiedliche Arten gekündigt werden. Hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Kündigungsfälle:

    • Ordentliche Kündigung: Sie ist zum Ablauf der Vertragslaufzeit möglich. Bei einjährigen Verträgen ist sie mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende möglich. Kündigen Sie nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Wenn Sie ordentlich kündigen, müssen Sie keinen Kündigungsgrund nennen. Bei mehrjährigen Verträgen kann der Vertrag frühestens zum Ende des dritten Versicherungsjahres und daraufhin in jedem weiteren Versicherungsjahr unter Wahrung einer dreimonatigen Frist gekündigt werden.
    • Außerordentliche Kündigung bei Erhöhung des Beitrags: Sie haben eine Hundehaftpflicht mit festem Leistungsumfang zu einem bestimmten Beitrag abgeschlossen. Wenn nun der Versicherer während der Laufzeit den Beitrag erhöht, ohne gleichzeitig die Leistungen zu erweitern, können Sie den Vertrag zu dem Zeitpunkt kündigen, ab dem sich der Beitrag erhöht. Hierfür haben Sie ab dem Zeitpunkt der Mitteilung über die Beitragserhöhung einen Monat lang Zeit.
    • Außerordentliche Kündigung im Schadensfall: Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles können sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag kündigen. Hierbei können Sie den Zeitpunkt wählen, zu dem der Vertrag enden soll. Die Kündigung kann sofort wirksam werden, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Häufig ist das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch. Ob das bei Ihrem Vertrag auch so ist, ergibt sich aus dem Versicherungsschein.

    Wichtig: Wenn für Ihren Hund eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht, müssen Sie dafür sorgen, dass Ihr Hund versichert ist. Wenn Sie den Versicherer wechseln möchten, sollten Sie daher sicherstellen, dass Ihr neuer Versicherer Ihren Versicherungsantrag auch annimmt. Erst wenn der Antrag angenommen wurde, sollten Sie Ihre bisherige Versicherung kündigen. Wenn Sie Ihre gesetzliche Versicherungspflicht verletzen und über keinen Versicherungsschutz verfügen, kann die zuständige Behörde ein hohes Bußgeld gegen Sie verhängen.

Nathalie Heun

Nathalie Heun

Senior Kundenberaterin
Tierhalterhaftpflicht

Nathalies Tipp zur Hundehaftpflicht:

Tierarztkosten-Ausfalldeckung

„Ihr Hund spielt im Park und wird durch einen fremden Hund verletzt? Eine Tierarztkosten-Ausfalldeckung unterstützt Sie, wenn der fremde Hundehalter nicht versichert und zahlungsunfähig ist. Mit diesem Baustein ist Ihr Liebling auch in einem solchen Fall optimal abgesichert."

Wichtige Leistungsdetails der Hundehaftpflicht

Wer eine Hundehaftpflichtversicherung abschließt, ist im Ernstfall auf der sicheren Seite. Denn Sie als Halter haften für alle Schäden, die Ihr Vierbeiner verursacht – das kann sehr teuer werden. Eine Hundehalterhaftpflicht übernimmt solche Kosten und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab. Bei der Tarifwahl sollten Sie auf verschiedene Leistungsdetails achten.

Wichtige allgemeine Tarifdetails

  • Personen- und Sachschäden
    Auch der bravste Hund kann Menschen verletzen – und sei es nur indirekt, indem er auf die Straße läuft und ein Fahrradfahrer beim Ausweichversuch stürzt. Personenschäden kommen sehr häufig vor und sind in der Hundehaftpflicht die teuersten Schäden. Die Versicherung deckt Personenschäden in Millionenhöhe. Wählen Sie daher eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Derselbe Schutz gilt auch für Sachschäden – diese bilden die häufigsten Schadensfälle in der Hundehalterhaftpflicht.
  • Generelle Selbstbeteiligung
    Beim Abschluss einer Hundehaftpflicht können Sie auf Wunsch eine generelle Selbstbeteiligung vereinbaren. Das heißt, Sie zahlen im Schadensfall diesen festgelegten Betrag selbst. Haben Sie beispielsweise eine Selbstbeteiligung von 150 Euro gewählt, zahlen Sie bei einem 1000-Euro-Schaden diese Summe und der Versicherer übernimmt die restlichen 850 Euro. Durch die Wahl eines Selbstbehalts sparen Sie beim Versicherungsbeitrag. CHECK24 empfiehlt eine Selbstbeteiligung von 150 Euro.
  • Mietsachschäden an Gebäuden
    Beinhaltet Ihr Tarif diese Leistung, zahlt Ihre Versicherung für Schäden an gemieteten Gebäuden – zum Beispiel, wenn Ihr Hund auf Reisen die Tür einer gemieteten Ferienwohnung zerkratzt. Je nach Tarif kann der maximale Entschädigungsbetrag für solche Schäden von der allgemeinen Versicherungssumme abweichen sowie eine Selbstbeteiligung – unabhängig vom allgemein gewählten Selbstbehalt – anfallen.
  • Sachschäden an gemieteter Einrichtung
    Auch Schäden an der Einrichtung in gemieteten Räumen sind in vielen Hundehaftpflichttarifen mitversichert. Ein Beispiel: Ihr Vierbeiner beschädigt die Couch im Hotelzimmer. Für Sachschäden an gemieteter Einrichtung kann – abhängig vom Tarif – eine niedrigere maximale Entschädigungsgrenze als die allgemeine Deckungssumme für Sachschäden gelten. Zudem kann eine Selbstbeteiligung anfallen – unabhängig von Ihrem allgemein gewählten Selbstbehalt.
  • Mindestlaufzeit
    Mit der Wahl der Mindestlaufzeit legen Sie fest, wie lange der Versicherungsvertrag Ihrer Hundehaftpflicht mindestens läuft, bevor Sie die Versicherung kündigen oder wechseln können. Im CHECK24-Vergleichsrechner können Sie Tarife mit einer Mindestlaufzeit zwischen einem und bis zu drei Jahren wählen. Viele Versicherer gewähren Beitragsrabatte, wenn Sie sich für eine längere Vertragslaufzeit entscheiden.
  • Passiver Rechtsschutz

    Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt auch die Gerichts- und Anwaltskosten, wenn unberechtigte Schadensersatzansprüche, die gegen den Hundehalter erhoben werden, gerichtlich abgewehrt werden müssen. Ein Beispiel wäre, dass sich Ihr Hund nur verteidigt hat.

  • Forderungsausfalldeckung

    Eine Forderungsausfalldeckung ist zwar keine Standardleistung, aber inzwischen fast immer Bestandteil der Hundehaftpflichtversicherung.

    Gehört die Ausfalldeckung zu Ihrem Versicherungsschutz, übernimmt der Versicherer Schadenskosten, die Ihnen als Hundehalter durch einen anderen Hund entstanden sind. Dies gilt jedoch nur, wenn der Hundehalter unfähig ist, Schadensersatz zu leisten.

    Beispiel: Sollten Sie oder Ihr Hund beispielsweise beim Gassi gehen von einem anderen Hund verletzt werden, übernimmt Ihre Hundehaftpflicht bei einer Ausfalldeckung die Schadenskosten – für den Fall, dass der andere Hundehalter keinen Schadensersatz leisten kann. Die Forderungsausfalldeckung greift bei Vermögens-, Sach- und Personenschäden.

    Tipp: Tarife, die eine Ausfalldeckung enthalten, sind meistens nicht viel teurer. Achten Sie darauf, wenn Sie unseren kostenlosen Hundehaftpflicht-Vergleichsrechner unverbindlich nutzen.

Generelle Tarifdetails der Hundeversicherung

Wichtige Leistungen für verschiedene Personen und Situationen

  • Hundehalter und Familienangehörige
    Im Rahmen der Hundehaftpflicht sind nicht nur Schäden versichert, die der Hund in Ihrem Beisein verursacht. Auch wenn sich Familienangehörige – seien es etwa Ihre Kinder, Geschwister oder Eltern – um den Vierbeiner kümmern und dabei ein Schaden entsteht, besteht Versicherungsschutz. Dabei ist es unerheblich, ob Sie mit der betreffenden Person in einem Haushalt leben.
  • Hüten durch dritte Personen (nicht gewerbsmäßig)
    Auch wenn kein Familienmitglied, sondern zum Beispiel ein Freund, Bekannter oder Nachbar auf Ihren Vierbeiner aufpasst, ersetzen die meisten Hundehaftpflichttarife die Schäden, die Ihr Hund währenddessen verursacht. Voraussetzung für den Versicherungsschutz in einem solchen Fall ist, dass die Person das Beaufsichtigen nicht gewerbsmäßig betreibt. Gewerbsmäßige Hundehüter benötigen für ihre Tätigkeit einen eigenen Haftpflichtschutz.
  • Führen ohne Leine
    Je nach Bundesland und Ort müssen Hunde in bestimmten öffentlichen Bereichen angeleint sein. Die Hundehaftpflichtversicherung kommt aber – je nach Tarif – auch für Schäden auf, die Ihr Hund verursacht, während er nicht an der Leine geführt wird. Dabei ist es bei Tarifen mit diesem Leistungsdetail unerheblich, ob der Vierbeiner sich dabei an einem Ort mit Leinenpflicht aufgehalten hat.
  • Hundeschule
    Ihre Hundehalterhaftpflicht leistet je nach Tarif auch bei Schäden, die Ihr Hund während des Besuchs der Hundeschule oder der Teilnahme an Schauvorführungen und Turnieren verursacht. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Ihr Vierbeiner den Halter eines anderen Hundes beißt. Ist die Leistung "Hundeschule" in Ihrer Police inbegriffen, übernimmt die Hundehaftpflicht in diesem Fall die finanziellen Folgen für Sie – von Schadensersatz für die kaputte Hose, Behandlungskosten für die Beinverletzung bis hin zu Schmerzensgeld.
  • Hüterbiss
    Abhängig vom Tarif leistet Ihre Hundehalterhaftpflicht auch, wenn Ihr Vierbeiner seinen nicht gewerbsmäßigen Hüter beißt – zum Beispiel, wenn ein Freund oder Bekannter auf ihn aufpasst. Ebenso besteht der Versicherungsschutz auch für Familienmitglieder, die nicht mit Ihnen im gleichen Haushalt leben. Wissenswert: Diese Leistung ist nicht über das Fremdhüterrisiko (Hüten durch dritte Personen) abgedeckt.
Versicherte Personen und Situationen der Hundehaftpflicht

Listenhunde (Kampfhunde) und Leinenpflicht in Deutschland

Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass bestimmte Hunde aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit über das natürliche Maß hinaus aggressiv sind. Dennoch gelten in Deutschland nach wie vor bestimmte Hunderassen von Natur aus als besonders aggressiv und gefährlich. Gemäß § 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes (HundVerbrEinfG) dürfen bestimmte Rassen nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Dazu gehören:

  • Pitbull-Terrier
  • American Staffordshire-Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier

Das Gesetz betrifft nur Einfuhr und Verbringung, Zucht, Haltung und Handel regeln die Bundesländer. Manche Länder führen weiterhin Rasselisten, andere, wie Schleswig-Holstein oder Niedersachsen, haben diese abgeschafft oder einzelne Rassen gestrichen.

Hunde, die aufgrund ihrer Rasse oder ihres Verhaltens als gefährlich gelten, müssen in nahezu allen deutschen Bundesländern im öffentlichen Raum angeleint und häufig auch mit Maulkorb geführt werden. Eine Ausnahme von dieser Pflicht wird mitunter auch bei einer positiven Wesensprüfung erteilt. Darüber hinaus kann jede Gemeinde eigene Regelungen diesbezüglich festsetzen.

Kriterien für eine Einstufung als gefährlicher Hund sind beispielsweise:

  • wenn der Hund einen Menschen gebissen hat und dies nicht zur Abwehr einer Straftat diente
  • wenn der Hund ein anderes Tier angebissen hat, ohne vorher selbst von ihm attackiert worden zu sein
  • wenn der Hund sich übermäßig kampfbereit und angriffslustig verhält

Je nach Bundesland und Kommune gibt es diese zusätzlichen Vorgaben zur Leinenpflicht für sogenannte gefährliche Hunde:

  • maximale Leinenlänge begrenzt auf einen oder zwei Meter (gilt in Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen)
  • Anleinpflicht ab dem Alter von sechs Monaten (gilt in Baden-Württemberg)

In Bayern ist die Haltung nur mit behördlicher Erlaubnis gestattet, stets verbunden mit Leinen- und Maulkorbpflicht. In Hessen entscheidet ein Wesenstest über die Auflagen.

Für Hunde, die von den Behörden gelistet sind oder als gefährlich eingestuft wurden, muss der Halter in der Regel eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Die Versicherer wiederum definieren selbst, welche Hunderasse als gefährlich gilt, und erstellen eigene Listen, in denen sie definieren, welche Hunderassen zu welchem Beitragsatz bei ihnen versichert werden können. Bevor Sie sich einen Hund kaufen, sollten Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde über Ihre Rechte und Pflichten als Halter informieren.

Wissenswertes für Hundehalter

Die beliebtesten Hundenamen und Hunderassen

Auch in diesem Jahr haben wir uns wieder gefragt: Was sind die beliebtesten Hundenamen und Hunderassen unserer CHECK24-Kund*innen? Wir haben die über CHECK24 abgeschlossenen Hundehaftpflichtversicherungen ausgewertet.


Hundehaftpflichtversicherung Vergleich

Testurteil zum Kundenservice: ExzellentWenn Sie Ihre Hundehaftpflichtversicherung wechseln oder erstmalig eine abschließen möchten, sind Sie bei CHECK24 genau richtig. Unser Hundehaftpflicht-Versicherungsvergleich enthält über 120 verschiedene Tarife. Da dürfte mit großer Sicherheit eine passende Hundeversicherung für Sie beziehungsweise Ihren Hund dabei sein. Der Tarifrechner ermöglicht es Ihnen, schnell und einfach eine Police zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht. Über die Option „Wichtiger Schutz“ können Sie außerdem Tarife nach den Kriterien des Stiftung Warentest Grundschutzes filtern und sich somit rundum absichern. Zudem haben Sie die Möglichkeit, bis zu drei Tarife gegenüberzustellen und miteinander zu vergleichen. Das schafft Transparenz und hilft Ihnen, schnell und einfach eine günstige Hundehaftpflichtversicherung zu finden und abzuschließen.
TÜV Saarland Sehr gut KundenzufriedenheitMit unserem Hundehaftpflicht Vergleich sparen Sie sich nicht nur mühsame und zeitaufwendige Telefonate und Termine, sondern auch Geld. Mithilfe unseres Tarifrechners ist eine Ersparnis von bis zu 78 Prozent möglich. Unser Vergleichsservice ist absolut kostenlos und unverbindlich. Bei Fragen hilft Ihnen unser TÜV-geprüfter Kundenservice gerne telefonisch oder per E-Mail weiter.

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