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Hundehaftpflicht

Hundehaftpflicht: Infografik zu den Regelungen der BundesländerDer Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist in einigen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch lohnt sie sich auch für Hundehalter, die dieser Pflicht nicht unterliegen. Denn jeder Hundebesitzer muss für Schäden haften, die sein Vierbeiner verursacht hat - auch wenn den Hundeeigentümer gar keine Schuld trifft. Richtig teuer und existenzbedrohend ist es, wenn Ihr Hund einen schweren Sach- oder Personenschaden verursacht.

Solche Schäden ereignen sich schneller als man denkt. Vor allem im lauten und bedrohlichen Straßenverkehr besteht stets die Möglichkeit, dass sich der Hund instinktiv losreißt und einen schweren Autounfall verursacht. Blechschäden können bereits mehrere tausend Euro kosten. Werden zusätzlich Personen schwer verletzt, können die Schadensersatzforderungen schnell sechs- bis siebenstellige Summen erreichen. Eine Haftpflichtversicherung für Hunde steht Ihnen im Ernstfall mit einer Versicherungssumme von bis zu 50 Millionen Euro zur Seite.

Häufige Fragen

  • Was ist eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Die Hundehalterhaftpflicht schützt Hundebesitzer vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Jeder Tierhalter haftet per Gesetz für Schäden, die sein Tier verursacht – auch wenn ihn selbst keine Schuld trifft.

    Der Abschluss einer Haftpflicht für Hunde ist in manchen Bundesländern bereits gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch Hundehalter, für die diese Pflicht nicht gilt, sollten in jedem Fall eine Hundehaftpflicht abschließen, um sich gegen eventuell anfallende, hohe Schadenskosten abzusichern.

  • Was kostet eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Eine Hundehaftpflichtversicherung können Sie bereits ab 2,50 € im Monat abschließen und schützt Sie im Schadensfall vor hohen Kosten. Die Höhe des Beitrags zur Hundehaftpflichtversicherung hängt hauptsächlich von folgenden Faktoren ab:

    • der Hunderasse
    • der Höhe der Versicherungssumme (oder Deckungssumme)
    • dem gewünschten Leistungsumfang
    • der Höhe der Selbstbeteiligung
  • Welche Schäden deckt die Hundehaftpflichtversicherung ab?

    Die Hundehaftpflichtversicherung deckt Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden ab, die Ihr Hund verursacht. Der Beitrag einer Hundehaftpflicht ist im Vergleich zu den möglichen Schadenskosten sehr günstig.

    Wie wichtig die Abdeckung der genannten Schäden ist, spiegelt sich auch in den häufigsten Schadensfällen wider: Verletzungen von anderen Hunden, kleinere Sachschäden und Verletzungen bei Menschen belegen hierbei die ersten drei Plätze.

    Neben diesem Basisschutz können – je nach Tarif – weitere Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sein. Dazu gehören zum Beispiel Mietsachschäden, Forderungsausfalldeckung, ungewollter Deckakt, Fremdhüterrisiko und Führen ohne Leine.

  • In welchen Bundesländern besteht eine Versicherungspflicht für Hunde?

    In Deutschland hat jedes Bundesland ein eigenes Hundegesetz. In den folgenden Bundesländern ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung für alle Hundehalter vorgeschrieben:

    • Berlin
    • Hamburg
    • Niedersachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen

    In diesen Bundesländern muss gemäß der jeweiligen Hundeverordnung nur für bestimmte, als gefährlich geltende Hunderassen (auch Kampfhunde genannt) eine Hundehalterhaftpflicht abgeschlossen werden:

    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hessen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen

    In Mecklenburg-Vorpommern besteht bislang keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflicht (Stand: November 2023).

    Unabhängig von den Hundeverordnungen der Bundesländer erheben die Versicherer mitunter Beitragszuschläge für bestimmte Hunderassen mit erhöhtem Versicherungsrisiko. Auch für diese sogenannten Listenhunde sind Tarife im Vergleichsrechner zu finden.

    zur detaillierten Länderübersicht

  • Warum sollte ich verschiedene Angebote vergleichen?

    Vor dem Abschluss einer Hundehaftpflicht sollten Sie zunächst online Tarife vergleichen. Mit unserem Hundehaftpflichtversicherung-Vergleich finden Sie im Handumdrehen günstige und leistungsstarke Angebote. Unser TÜV-geprüfter Kundenservice informiert und berät Sie gerne kostenlos und individuell.

    Ihre Vorteile beim Vergleich:

    • schnell und einfach über 120 Tarife vergleichen
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    • Leistungsdetails können auf Ihre individuellen Wünsche abgestimmt werden
    • Sie können bis zu 78 Prozent beim Beitrag sparen
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  • Gibt es Tarife mit nachhaltigen Leistungen?

    Im CHECK24 Vergleich der Hundehaftpflicht gibt es mehrere Tarife, die nachhaltige Leistungen enthalten. Im Schadensfall erfolgt hier die Wiederbeschaffung oder Reparatur von versicherten Sachen über nachhaltige Unternehmen.

    In der Übersicht des Vergleichs können Sie anhand des grünen Labels “Ökologisch & nachhaltig” erkennen, welche Tarife umweltfreundlich sind.

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Wichtige Leistungsdetails der Hundehaftpflicht

Wer eine Hundehaftpflichtversicherung abschließt, ist im Ernstfall auf der sicheren Seite. Denn Sie als Halter haften für alle Schäden, die Ihr Vierbeiner verursacht – das kann sehr teuer werden. Eine Hundehalterhaftpflicht übernimmt solche Kosten und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab. Bei der Tarifwahl sollten Sie auf verschiedene Leistungsdetails achten.
 

Wichtige allgemeine Tarifdetails

Generelle Tarifdetails der Hundeversicherung

  • Personen- und Sachschäden

    Auch der bravste Hund kann Menschen verletzen – und sei es nur indirekt, indem er auf die Straße läuft und ein Fahrradfahrer beim Ausweichversuch stürzt. Personenschäden kommen sehr häufig vor und sind in der Hundehaftpflicht die teuersten Schäden. Die Versicherung deckt Personenschäden in Millionenhöhe. Wählen Sie daher eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Derselbe Schutz gilt auch für Sachschäden – diese bilden die häufigsten Schadensfälle in der Hundehalterhaftpflicht.

  • Generelle Selbstbeteiligung

    Beim Abschluss einer Hundehaftpflicht können Sie auf Wunsch eine generelle Selbstbeteiligung vereinbaren. Das heißt, Sie zahlen im Schadensfall diesen festgelegten Betrag selbst. Haben Sie beispielsweise eine Selbstbeteiligung von 150 Euro gewählt, zahlen Sie bei einem 1000-Euro-Schaden diese Summe und der Versicherer übernimmt die restlichen 850 Euro. Durch die Wahl eines Selbstbehalts sparen Sie beim Versicherungsbeitrag. CHECK24 empfiehlt eine Selbstbeteiligung von 150 Euro.

  • Mietsachschäden an Gebäuden

    Beinhaltet Ihr Tarif diese Leistung, zahlt Ihre Versicherung für Schäden an gemieteten Gebäuden – zum Beispiel, wenn Ihr Hund auf Reisen die Tür einer gemieteten Ferienwohnung zerkratzt. Je nach Tarif kann der maximale Entschädigungsbetrag für solche Schäden von der allgemeinen Versicherungssumme abweichen sowie eine Selbstbeteiligung – unabhängig vom allgemein gewählten Selbstbehalt – anfallen.

  • Sachschäden an gemieteter Einrichtung

    Auch Schäden an der Einrichtung in gemieteten Räumen sind in vielen Hundehaftpflichttarifen mitversichert. Ein Beispiel: Ihr Vierbeiner beschädigt die Couch im Hotelzimmer. Für Sachschäden an gemieteter Einrichtung kann – abhängig vom Tarif – eine niedrigere maximale Entschädigungsgrenze als die allgemeine Deckungssumme für Sachschäden gelten. Zudem kann eine Selbstbeteiligung anfallen – unabhängig von Ihrem allgemein gewählten Selbstbehalt.  

  • Mindestlaufzeit

    Mit der Wahl der Mindestlaufzeit legen Sie fest, wie lange der Versicherungsvertrag Ihrer Hundehaftpflicht mindestens läuft, bevor Sie die Versicherung kündigen oder wechseln können. Im CHECK24-Vergleichsrechner können Sie Tarife mit einer Mindestlaufzeit zwischen einem und bis zu drei Jahren wählen. Viele Versicherer gewähren Beitragsrabatte, wenn Sie sich für eine längere Vertragslaufzeit entscheiden.

 

Wichtige Leistungen für verschiedene Personen und Situationen

Versicherte Personen und Situationen der Hundehaftpflicht

  • Hundehalter und Familienangehörige

    Im Rahmen der Hundehaftpflicht sind nicht nur Schäden versichert, die der Hund in Ihrem Beisein verursacht. Auch wenn sich Familienangehörige – seien es etwa Ihre Kinder, Geschwister oder Eltern – um den Vierbeiner kümmern und dabei ein Schaden entsteht, besteht Versicherungsschutz. Dabei ist es unerheblich, ob Sie mit der betreffenden Person in einem Haushalt leben.

  • Hüten durch dritte Personen (nicht gewerbsmäßig)

    Auch wenn kein Familienmitglied, sondern zum Beispiel ein Freund, Bekannter oder Nachbar auf Ihren Vierbeiner aufpasst, ersetzen die meisten Hundehaftpflichttarife die Schäden, die Ihr Hund währenddessen verursacht. Voraussetzung für den Versicherungsschutz in einem solchen Fall ist, dass die Person das Beaufsichtigen nicht gewerbsmäßig betreibt. Gewerbsmäßige Hundehüter benötigen für ihre Tätigkeit einen eigenen Haftpflichtschutz.

  • Führen ohne Leine

    Je nach Bundesland und Ort müssen Hunde in bestimmten öffentlichen Bereichen angeleint sein. Die Hundehaftpflichtversicherung kommt aber – je nach Tarif – auch für Schäden auf, die Ihr Hund verursacht, während er nicht an der Leine geführt wird. Dabei ist es bei Tarifen mit diesem Leistungsdetail unerheblich, ob der Vierbeiner sich dabei an einem Ort mit Leinenpflicht aufgehalten hat.

  • Hundeschule

    Ihre Hundehalterhaftpflicht leistet je nach Tarif auch bei Schäden, die Ihr Hund während des Besuchs der Hundeschule oder der Teilnahme an Schauvorführungen und Turnieren verursacht. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Ihr Vierbeiner den Halter eines anderen Hundes beißt. Ist die Leistung "Hundeschule" in Ihrer Police inbegriffen, übernimmt die Hundehaftpflicht in diesem Fall die finanziellen Folgen für Sie – von Schadensersatz für die kaputte Hose, Behandlungskosten für die Beinverletzung bis hin zu Schmerzensgeld. 

  • Hüterbiss

    Abhängig vom Tarif leistet Ihre Hundehalterhaftpflicht auch, wenn Ihr Vierbeiner seinen nicht gewerbsmäßigen Hüter beißt – zum Beispiel, wenn ein Freund oder Bekannter auf ihn aufpasst. Ebenso besteht der Versicherungsschutz auch für Familienmitglieder, die nicht mit Ihnen im gleichen Haushalt leben. Wissenswert: Diese Leistung ist nicht über das Fremdhüterrisiko (Hüten durch dritte Personen) abgedeckt.

Wissenswertes für Hundehalter

Die beliebtesten Hundenamen und Hunderassen

Auch in diesem Jahr haben wir uns wieder gefragt: Was sind die beliebtesten Hundenamen und Hunderassen unserer CHECK24-Kund*innen? Wir haben die über CHECK24 abgeschlossenen Hundehaftpflichtversicherungen ausgewertet.


ZUR HUNDENAMEN-AUSWERTUNG und ZUR HUNDERASSEN AUSWERTUNG

Hunderassen im Portrait

Lebhaft, treu, nervenstark - vom Airedale Terrier bis zum Zwergschnauzer stellen wir Ihnen die wesentlichen Merkmale und Charaktereigenschaften Ihrer Lieblinge in unserem umfangreichen Hunderassen-Lexikon vor.


ZUR ÜBERSICHT

Hundehaftpflichtversicherung Vergleich

Testurteil zum Kundenservice: ExzellentWenn Sie Ihre Hundehaftpflichtversicherung wechseln oder erstmalig eine abschließen möchten, sind Sie bei CHECK24 genau richtig. Unser Hundehaftpflicht-Versicherungsvergleich enthält über 120 verschiedene Tarife. Da dürfte mit großer Sicherheit eine passende Hundeversicherung für Sie beziehungsweise Ihren Hund dabei sein. Der Tarifrechner ermöglicht es Ihnen, schnell und einfach eine Police zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht. Über die Option „Wichtiger Schutz“ können Sie außerdem Tarife nach den Kriterien des Stiftung Warentest Grundschutzes filtern und sich somit rundum absichern.

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Quelle: CHECK24 Hundehaftpflicht-Vergleich, 10/2024

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