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mehr erfahrenEinige Länder haben sämtliche Hundeeigentümer dazu verpflichtet, für ihren Hund eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. In anderen Bundesländern wiederum gibt es eine gesetzliche Versicherungspflicht nur für vermeintlich gefährliche Hunde und bestimmte Rassen, die der Volksmund gerne auch als Kampfhunde bezeichnet. Da diese angeblich potenziell gefährlichen Hunde als scharf und aggressiv gelten, werden sie in der jeweiligen Landeshundeverordnung aufgelistet. Darum wird auch der Begriff „Listenhund” verwendet.
In vielen Fällen behält sich der Gesetzgeber das Recht vor, Hunde als gefährlich einzustufen - ganz gleich, welcher Rasse sie angehören. Fast jedes Landeshundegesetz enthält diesbezüglich Kriterien. Sind diese erfüllt, muss der Hundehalter diverse Maßnahmen ergreifen und Pflichten nachkommen - zum Beispiel eine Sachkundeprüfung (oft auch Hundeführerschein genannt) ablegen oder eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Letzteres lohnt sich im Grunde für jeden Hundehalter, auch wenn keine allgemein verbindliche Versicherungspflicht besteht. Denn eine Hundehaftpflicht bietet Hundehaltern im Schadensfall einen Versicherungsschutz in Millionenhöhe.
Wir haben für Sie die verschiedene wichtige Aspekte der Hundehaltergesetze der Länder gesichtet und zusammengefasst, sodass Sie sich einfach und schnell darüber informieren können, ob Sie gesetzlich verpflichtet sind, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen und welche Hunde als „Kampfhunde” beziehungsweise als „gefährliche Hunde” gelten. Ebenso schnell und einfach können Sie mithilfe unseres Vergleichsrechners eine passende Hundehaftpflicht finden und abschließen - völlig unverbindlich und kostenlos!
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