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Die zehn wichtigsten Vorschriften für Hundehalter

Der Hund gilt als bester Freund des Menschen. Er bringt aber nicht nur viel Freude ins Haus, sondern auch viel Verantwortung mit sich. Im Folgenden erfahren Sie mehr zu den wichtigsten Vorschriften für Hundehalter.

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Folgende zehn Vorschriften gilt es zu beachten:

1. Hundesteuer

Während viele Nachbarländer die Hundesteuer bereits abgeschafft haben, wird sie in Deutschland vielerorts nach wie vor erhoben. Die Bedingungen legt die einzelne Kommune fest.

Die Höhe der Hundesteuer hängt unter anderem davon ab, wie viele Hunde ein Halter besitzt – der zweite oder dritte ist oftmals teurer als der erste Hund. Auch die Hunderasse kann eine Rolle spielen.

Detaillierte Informationen zum Thema Hundesteuer finden Sie hier.

2. Hundehaltung in Mietwohnungen

Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2013 ein generelles Haustierverbot in Mietwohnungen für unwirksam erklärt. Somit kann Ihr Vermieter die Haltung von Hunden im Mietvertrag nicht pauschal verbieten. Er kann aber verlangen, dass seine Zustimmung eingeholt wird und dann im Einzelfall entscheiden. Entscheidende Faktoren können dabei die Rasse, Größe und auch das Verhalten des Tieres sein. Der Vermieter kann zudem eine maximale Anzahl von Hunden festlegen.

Haben Sie vor, sich einen Hund zuzulegen – oder haben bereits einen und planen einen Umzug –, sollten Sie frühzeitig mit dem (neuen) Vermieter sprechen und die Vereinbarung schriftlich festhalten.

Wichtig: Die Erlaubnis, einen Hund zu halten, kann bei gegebenem Anlass wieder entzogen werden. Ein Beispiel hierfür wäre, dass die Nachbarn sich durch das ständige Gebelle extrem belästigt fühlen. In einem solchen Fall hat beispielsweise das Amtsgericht Bremen schon zugunsten der Vermieterseite entschieden.

Wird ohne die Genehmigung des Vermieters ein Hund gehalten, kann dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge haben. Kürzen andere Mieter wegen des Verhaltens des unerlaubt gehaltenen Hundes ihre Mietzahlungen, kann der Vermieter zudem Schadensersatz für den Mietausfall verlangen. Haben Sie eine Hundehaftpflichtversicherung, springt diese in einem solchen Fall ein.

3. An welche Orte dürfen Hunde nicht mitgenommen werden?

An welche Orte Hunde nicht mitgenommen werden dürfen, hängt vom Bundesland und der Kommune ab.

Verbote bestehen meist an folgenden Orten:

  • Arztpraxen
  • Gaststätten und Lebensmittelgeschäfte
  • Kindergärten
  • Kinderspielplätze
  • Kinos
  • Kirchen
  • Konzert-, Vortrags- und Versammlungsräume
  • Krankenhäuser
  • öffentliche Liegewiesen
  • Schulen
  • Schwimmbäder
  • Theater

Tipp: Bei Ihrer zuständigen örtlichen Behörde können Sie sich über die genauen Regelungen an Ihrem Wohnort informieren. Achten Sie zudem vor dem Betreten öffentlicher Gebäude oder öffentlicher Flächen stets auf eventuell vorhandene Schilder, die das Mitnehmen von Hunden untersagen.

4. Sauberkeit im öffentlichen Bereich

Viele Städte und Gemeinden verlangen, dass Hundekot an öffentlichen Orten umgehend vom Halter entfernt wird. Mitunter ist sogar vorgeschrieben, dass Hundehalter stets Plastiktüten bei sich tragen müssen.

Wird der Kot trotzdem nicht entfernt, kann das Bußgeld zwischen 35 und 100 Euro betragen – im Wiederholungsfall auch das Doppelte.

Der Hundehalter kann sich damit sogar strafbar machen, wie etwa ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zeigt. Denn Hundekot kann – vor allem auf Spielplätzen und Liegewiesen – eine Infektionsgefahr darstellen.

Tipp: Bevor Sie sich einen Hund zulegen oder mit ihm umziehen, sollten Sie sich über die Vorschriften zur Beseitigung von Hundekot an Ihrem (künftigen) Wohnort informieren – zum Beispiel bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung beziehungsweise auf deren Internetauftritt.

5. Vorgaben zur Hundebestattung

Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, dass alle toten Tiere, die nicht zum Verzehr gedacht sind, in einer sogenannten Tierkörperbeseitigungsanstalt abgeliefert werden müssen. Ausnahmen sind jedoch möglich und in der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung festgehalten.

Zu dieser gibt es in den meisten deutschen Bundesländern Ausführungsgesetze. Zudem kann jede Kommune diesbezüglich eigene Regelungen erlassen. Das Vergraben eines Heimtieres – dazu gehören unter anderem Hunde, Katzen, Vögel und Hasen – ist zulässig

  • auf einem von der örtlichen Behörde zugelassenen Tierfriedhof (je nach Größe des Hundes und Bestattungsart können die Kosten circa 150 bis 300 Euro betragen)
  • auf einem Grundstück, das dem Hundebesitzer gehört (Voraussetzungen: das Grundstück darf nicht in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Wegen, Plätzen oder Wasserschutzgebieten liegen und das Tier muss mindestens 50 Zentimeter tief vergraben werden)

Tipp: Sollten Sie die Bestattung des verstorbenen Hundes in Ihrem Garten planen, stellen Sie bei der zuständigen örtlichen Behörde vorab am besten noch einmal sicher, ob dies an Ihrem Wohnort gestattet ist. Bei einem Verstoß kann das Bußgeld bis zu 15.000 Euro betragen.

Auch eine Feuerbestattung in einer Verbrennungsanlage ist gestattet. Der Hund muss bis zur Verbrennung dort oder in einer Tierarztpraxis aufbewahrt werden.

6. Hundehaftpflicht

Eine bundesweit einheitliche Regelung zur Hundehaftpflicht gibt es nicht. Je nach Bundesland besteht die Versicherungspflicht entweder für alle Hundehalter, nur für die Halter bestimmter Hunde oder es gibt keine bundeslandweite Regelung.

Unabhängig von der Hunderasse muss in den folgenden Bundesländern jeder Hundebesitzer eine Haftpflichtversicherung mit bestimmten Mindestversicherungssummen abschließen:

  • Berlin: Personen- und Sachschäden 1 Million Euro; keine Vorgaben zu Vermögensschäden
  • Hamburg: Personen- und Sachschäden 1 Million Euro; keine Vorgaben zu Vermögensschäden; Selbstbeteiligung darf maximal 500 Euro betragen
  • Niedersachsen: Personenschäden 500.000 Euro; Sachschäden 250.000 Euro; keine Vorgaben zu Vermögensschäden
  • Sachsen-Anhalt: Sach- und Personenschäden 1 Million Euro; Vermögensschäden 50.000 Euro
  • Schleswig-Holstein: Personenschäden 500.000 Euro; Sachschäden 250.000 Euro; keine Vorgaben zu Vermögensschäden
  • Thüringen: Personen- und Sachschäden 500.000 Euro; Vermögensschäden 250.000 Euro

Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber „Länderregelungen zur Hundehaftpflicht”.

7. Leinenpflicht

Bei der Leinenpflicht ist zwischen der allgemeinen und ortsabhängigen sowie besonderen Regelungen für gefährliche Hunde zu unterscheiden.

Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite zur Leinenpflicht.

8. Maulkorbpflicht

Bei der Maulkorbpflicht ist zwischen ortsabhängigen und besonderen Regelungen für gefährliche Hunde zu unterscheiden.

Genauere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Seite zur Maulkorbpflicht.

 

9. Kennzeichnungspflicht

In Deutschland gibt es keine einheitliche Kennzeichnungspflicht für Hunde. Je nach Bundesland kann die Kennzeichnung des Hundes mit einer Tätowierung oder einem Mikrochip vorgeschrieben sein. Einzig in Sachsen gibt es hierzu keine bundeslandweite Regelung. Die jeweiligen Kommunen können aber entsprechende Kennzeichnungspflichten vorgeben.

9.1 Informationen zum Chippen

Das Einsetzen eines Mikrochips – auch Transponder oder Tag genannt – in Höhe der linken Schulter ermöglicht die eindeutige Identifikation von Tieren. Die Implantation ist ohne Betäubung möglich und bereitet dem Hund normalerweise keine Schmerzen – die Prozedur ist mit einer Impfung vergleichbar. Auch danach behindert der Chip den Hund nicht. Die Kosten belaufen sich auf etwa 30 bis 50 Euro.

Der Mikrochip ist grundsätzlich inaktiv und sendet nur Daten, wenn er durch ein Lesegerät mit elektromagnetischen Wellen aktiviert wird. Der Chip enthält eine 15-stellige Nummer, die nach der Einpflanzung zusammen mit den Halterdaten in einer Datenbank eingetragen wird.

 

                                                                                                       

Wichtig: Falls der Tierarzt diese Registrierung nicht vornimmt, sollten Sie als Hundehalter dies unbedingt selbst tun. Denn ohne Registrierung ist der implantierte Chip wertlos, da der Hund im Bedarfsfall – sollte er beispielsweise einmal vermisst werden – nicht Ihnen als Besitzer zugeordnet werden kann.

Die größte Datenbank hat der Tierschutzverein TASSO e.V. mit rund 7,7 Millionen registrierten Tieren. Weitere Möglichkeiten sind die Internationale Zentrale Tierregistrierung (IFTA) und das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes (zusammen rund 650.000 registrierte Tiere).

Zudem bieten auch einige Stadtportale im Internet die Möglichkeit, den Hund online zu registrieren. Je nach Wohnort kann eine Registrierung des Hundes mit Angaben zum Halter auch verpflichtend sein – und zwar mitunter auch unabhängig von der Kennzeichnungspflicht. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Kennzeichnungspflicht in den Bundesländern.

9.2 Allgemeine Kennzeichnungspflicht

In manchen Bundesländern müssen alle Hunde – unabhängig von ihrer Rasse – mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Eine Tätowierung ist hingegen nicht vorgeschrieben. Die Chippflicht für alle Hunde besteht in

  • Berlin
  • Hamburg: ab drei Monaten; ist aus medizinischen Gründen Chippen nicht möglich, kann im Einzelfall eine anderweitige fälschungssichere Kennzeichnung gestattet werden
  • Niedersachsen: ab sechs Monaten
  • Sachsen-Anhalt: ab sechs Monaten
  • Schleswig-Holstein: ab drei Monaten
  • Thüringen

 

9.3 Kennzeichnungspflicht für gefährliche Hunde

In anderen Bundesländern müssen dagegen nur als gefährlich eingestufte Hunde gekennzeichnet sein. Je nach Bundesland ist eine Tätowierung oder ein Mikrochip vorgeschrieben:

  • Baden-Württemberg: Vorgabe im Hundegesetz: „möglichst ohne technische Hilfsmittel lesbar”; demnach ist eine Tätowierung vorzuziehen
  • Bayern: Chip
  • Brandenburg: Chip; Kennzeichnungspflicht zusätzlich für große Hunde mit Gewicht von mindestens 20 Kilogramm oder Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern
  • Bremen: Chip
  • Hessen: Chip
  • Mecklenburg-Vorpommern:Tätowierung oder Chip
  • Nordrhein-Westfalen: Chip; Kennzeichnungspflicht zusätzlich für große Hunde mit Gewicht von mindestens 20 Kilogramm oder Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern
  • Rheinland-Pfalz: Chip
  • Saarland: Vorgabe im Hundegesetz: „in geeigneter Weise dauerhaft zu kennzeichnen” 
 

Unabhängig von den Vorgaben in Ihrem Bundesland sollten Sie sich auch informieren, ob an Ihrem Wohnort weiterführende oder abweichende Regelungen zur Kennzeichnung Ihres Hundes gelten.

Wichtig: Möchten Sie mit Ihrem Hund innerhalb Europas verreisen, muss er in jedem Fall gechippt sein.

Detaillierte Informationen zum gemeinsamen Verreisen finden Sie im Ratgeber „Reisen mit Hund”.

 

10. Sachkundenachweis

Ein Sachkundenachweis (auch häufig Hundeführerschein genannt) bescheinigt dem Hundehalter, dass er die nötigen Kenntnisse hat, um seinen Hund ohne Gefahr für andere Tiere oder Menschen zu halten. Für den Erhalt des Nachweises muss eine Sachkundeprüfung abgelegt werden. Inhalt und Umfang können je nach Bundesland und Wohnort unterschiedlich sein.

Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite zum Thema Hundeführerschein.

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