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Maulkorbpflicht

Einen bundesweiten Maulkorbzwang gibt es nicht. Bei der Maulkorbpflicht wird stattdessen zwischen ortsabhängigen und besonderen Regelungen für gefährliche Hunde unterschieden.

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Ortsabhängige Maulkorbpflicht

Eine allgemeine Maulkorbpflicht für alle Hunde gibt es in keinem deutschen Bundesland. Jede Gemeinde kann aber für bestimmte Orte in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Maulkorbpflicht erlassen. Häufig sind das beispielsweise Fußgängerzonen, Geschäfte oder öffentliche Versammlungen.

Einen bundeslandweiten Maulkorbzwang für alle Hunde gibt es bislang nur in Brandenburg. Dort müssen alle Hunde – unabhängig von ihrer Rasse – in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln einen Maulkorb tragen.

Besondere Regelungen für gefährliche Hunde

Als gefährlich eingestufte Hunde – die oft auch als Kampfhunde oder Listenhunde bezeichnet werden – müssen in fast allen deutschen Bundesländern in der Öffentlichkeit immer einen Maulkorb tragen. Nur in Bayern und Hessen gibt es keine bundeslandweit geltende Vorschrift für Hundehalter. In allen 16 Bundesländern können die einzelnen Kommunen zudem weiterführende Vorschriften erlassen.

Welche Hunderassen als gefährlich gelten, variiert von Bundesland zu Bundesland und ist im jeweiligen Hundegesetz festgehalten. Neben reinrassigen Hunden können auch Kreuzungen (Mischlinge) als gefährlich eingestuft werden.

Des Weiteren können Hunde in allen Bundesländern im Einzelfall auch – unabhängig von ihrer Rasse – als gefährlich eingestuft werden, wenn sie für Menschen oder andere Tiere eine Bedrohung darstellen. Kriterien für eine Einstufung als gefährlicher Hund sind beispielsweise:

  • wenn der Hund einen Menschen gebissen hat und dies nicht zur Abwehr einer Straftat diente
  • wenn der Hund ein anderes Tier angebissen hat, ohne vorher selbst von ihm attackiert worden zu sein
  • wenn der Hund sich übermäßig kampfbereit und angriffslustig verhält

Die Maulkorbpflicht für gefährliche Hunde gilt meist ab einem Alter von sechs Monaten. Im Einzelfall kann die örtliche Behörde eine Ausnahme von dieser Pflicht erteilen. Voraussetzung hierfür ist meist ein positiver Wesenstest. Die Bescheinigung der Befreiung von dem Maulkorbzwang muss – je nach Wohnort – immer mitgenommen und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Tipp: Über die an Ihrem Wohnort geltenden Maulkorb- und Anleinpflichten können Sie sich beispielsweise bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung beziehungsweise deren Internetauftritt informieren. Achten Sie darüber hinaus stets auf Schilder, die eine entsprechende Pflicht anzeigen. So vermeiden Sie ein Bußgeld.

 

Übrigens: Für als gefährlich geltende Hunde besteht in nahezu allen deutschen Bundesländern eine generelle Leinenpflicht im öffentlichen Raum. Eine Ausnahme bilden sogenannte Hundeauslaufzonen – dort können sich alle Hunde ohne Leine aufhalten. Damit der Leinenzwang entfällt, müssen gefährliche Hunde aber auch in diesen Bereichen einen Maulkorb tragen.

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