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Die einzigen deutschen Bundesländer, in denen es eine allgemeine Leinenpflicht gibt, sind Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.
Einige andere Bundesländer schreiben Haltern in ihrem jeweiligen Hundegesetz das Anleinen aller Hunde an bestimmten Orten vor. Dies ist der Fall in Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Schleswig-Holstein. Diese ortsabhängige Anleinpflicht gilt meist für:
Ausnahmen von der Anleinpflicht an den genannten Orten – zum Beispiel für Blindenführhunde – können Hundehaltern auf Antrag erteilt werden. Je nach Bundesland muss die entsprechende Genehmigung immer mitgenommen und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Brut- und Setzzeit:
Die einzelnen Kommunen können weitere Vorschriften zur Anleinpflicht für alle Hunde treffen. Beispielsweise kann während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit von Anfang April bis Mitte Juli Leinenzwang bestehen. Informieren Sie sich daher am besten, welche Regelungen an Ihrem Wohnort gelten. So kann unter anderem auch die erlaubte Länge der Leine für bestimmte Orte auf einen oder zwei Meter begrenzt sein. Eine Leinenpflicht gilt während der Brut- und Setzzeit in Bremen, Niedersachsen, im Saarland und in Sachsen-Anhalt.
Unabhängig von der Leinenpflicht kann – je nach Gemeinde – auch eine Maulkorbpflicht bestehen. Informieren Sie sich auch diesbezüglich über die Bestimmungen an Ihrem Wohnort.
In diesen Bundesländern gibt es keine allgemeinen Vorgaben zum Anleinen von Hunden: Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen.
Mehr zu den Regelungen der Leinenpflicht in den einzelnen Bundesländern erfahren Sie hier:
Hunde, die aufgrund ihrer Rasse oder ihres Verhaltens als gefährlich gelten (oft auch Kampfhunde genannt), müssen in nahezu allen deutschen Bundesländern – mit Ausnahme von Hessen und Bayern – im öffentlichen Raum stets angeleint sein. Davon ausgenommen sind in der Regel ausgewiesene Hunde-Freilaufflächen, sofern ein Maulkorb getragen wird. Eine Ausnahme von dieser Pflicht wird mitunter auch bei einer positiven Wesensprüfung erteilt. Darüber hinaus kann jede Gemeinde eigene Regelungen diesbezüglich festsetzen.
Je nach Bundesland und Kommune gibt es diese zusätzlichen Vorgaben zur Leinenpflicht für sogenannte gefährliche Hunde:
In Baden-Württemberg herrscht keine landesweite Leinenpflicht. Sie dürfen Ihren Hund demnach überall ohne Leine Gassi führen. Allerdings können Gemeinden selbst bestimmen, an welchen Orten ein Hund angeleint werden muss. So besteht zum Beispiel in Stuttgart, Mannheim und Karlsruhe an öffentlichen Orten, in Parks und Fußgängerzonen eine Leinenpflicht für Hunde.
Das Land Bayern verzichtet ebenfalls auf eine allgemeine Leinenpflicht, überlässt die Vorschriften aber den Gemeinden. Bei den zuständigen Ämtern können Sie sich informieren, ob und wo Sie Ihren Hund an der Leine führen müssen. Die Stadt München schreibt zum Beispiel eine Leinenpflicht für große Hunde in der Innenstadt, Fußgängerzonen und in der Nähe von Spielplätzen vor. Als “groß” zählen in Bayern alle Hunde ab einer Schulterhöhe von 50cm.
Berlin schreibt an allen öffentlichen Orten eine Leinenpflicht vor. Dabei darf die Leine in Fußgängerzonen und öffentlichen Verkehrsmitteln eine Länge von einem Meter nicht überschreiten. In öffentlichen Parks und Grünanlagen können Sie Ihren Hund an einer maximal zwei Meter langen Leine Gassi führen.
In Brandenburg herrscht im gesamten Bundesland eine allgemeine Leinenpflicht in Fußgängerzonen, bei öffentlichen Versammlungen, in Parks sowie auf Sport- und Campingplätzen. Die Leine darf eine Länge von zwei Metern nicht überschreiten.
Hunde müssen in Bremen während der sogenannten Brut- und Setzzeit vom 15. März bis zum 15. Juli in und außerhalb der Stadt an der Leine geführt werden. Zudem gilt die Leinenpflicht in Einkaufszentren, öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Versammlungen.
Hamburg verordnet eine allgemeine Leinenpflicht, weshalb Sie Ihren Hund in der gesamten Hansestadt an einer Leine führen müssen. Ausnahmen bilden speziell ausgewiesene Flächen, wie zum Beispiel Hundewiesen.
Hessen schreibt eine Leinenpflicht an bestimmten Orten vor. Bei öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen müssen Sie Ihren Hund an der Leine führen. Die Regelung gilt auch in Gaststätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Anders verhält es sich bei Parks und öffentlichen Grünflächen. An diesen Orten muss beschildert sein, ob die Leinenpflicht gilt oder nicht.
In Mecklenburg-Vorpommern herrscht im gesamten Bundesland eine allgemeine Leinenpflicht. Hunde dürfen bei Versammlungen, öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Wäldern nicht ohne Leine herumlaufen.
Niedersachsen schreibt eine Leinenpflicht nur während der Brut- und Setzzeit vor. Vom 1. April bis zum 15. Juli ist Ihr Hund an der Leine zu führen. Außerhalb der Schonzeit können Sie Ihren Hund frei neben sich herlaufen lassen.
Das Land Nordrhein-Westfalen schreibt strenge Regelungen für die Leinenpflicht vor. Nach dem Gesetz dürfen Hunde nur auf Waldwegen und ausgewiesenen Flächen ohne Leine herumlaufen.
In Rheinland-Pfalz gilt im gesamten Bundesland keine allgemeine Leinenpflicht. Innerhalb bebauter Ortschaften ist Ihr Liebling allerdings an der Leine zu führen. Zudem können die einzelnen Gemeinden Ausnahmeregelungen vorschreiben.
Im Saarland herrschen vergleichsweise lockere Regelungen. Die Leinenpflicht gilt im Wald vom 1. März bis zum 30. Juni zum Schutz brütender Vögel. Außerdem müssen Sie Ihren Hund in öffentlichen Verkehrsmitteln, Fußgängerzonen, Restaurants sowie Geschäften an die Leine nehmen.
Sachsen überlässt die Regelungen zur Leinenpflicht, wie Baden-Württemberg und Bayern, den Gemeinden. Die Vorschriften können sich daher von Stadt zu Stadt unterscheiden.
Außerhalb der Brut- und Setzzeit darf Ihr Hund frei mit Ihnen herumlaufen. Vom 1. März bis zum 15. Juli müssen Sie Ihren Hund allerdings im Wald und auf Feldwegen an der Leine führen. In einzelnen Gemeinden kann es zu Sonderregelungen kommen.
Das Land Schleswig-Holstein legt eine Leinenpflicht an bestimmten Orten fest. In Fußgängerzonen, an öffentlichen Orten mit vielen Menschen, auf Märkten, in Sportanlagen sowie in Parks und Grünanlagen dürfen Hunde nicht ohne Leine unterwegs sein. Die Pflicht gilt auch im öffentlichen Nahverkehr, auf Friedhöfen und Campingplätzen.
Im Bundesland Thüringen gilt eine Leinenpflicht für Hunde in den Wäldern. Weitere Vorschriften überlässt das Land den Kommunen und Gemeinden. Es ist daher ratsam, sich bei Unsicherheiten bei den zuständigen Ämtern zu informieren.
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