
Verstärkte Leinenpflicht für Hunde
Mit dem 1. April beginnt wieder die jährliche Brut- und Setzzeit. Hunde müssen in den kommenden Monaten deswegen verstärkt an der Leine geführt werden.
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mehr erfahrenDie einzigen beiden deutschen Bundesländer, in denen es eine allgemeine Leinenpflicht gibt, sind Hamburg und Berlin.
Einige andere Bundesländer schreiben Haltern in ihrem jeweiligen Hundegesetz das Anleinen aller Hunde an bestimmten Orten vor. Dies ist der Fall in Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, im Saarland und Schleswig-Holstein. Diese ortsabhängige Anleinpflicht gilt meist für:
Ausnahmen von der Anleinpflicht an den genannten Orten – zum Beispiel für Blindenführhunde – können Hundehaltern auf Antrag erteilt werden. Je nach Bundesland muss die entsprechende Genehmigung immer mitgenommen und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Wichtig: Die einzelnen Kommunen können weitere Vorschriften zur Anleinpflicht für alle Hunde treffen. Beispielsweise kann während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit von Anfang April bis Mitte Juli Leinenzwang bestehen. Informieren Sie sich daher am besten, welche Regelungen an Ihrem Wohnort gelten. So kann unter anderem auch die erlaubte Länge der Leine für bestimmte Orte auf einen oder zwei Meter begrenzt sein.
Unabhängig von der Leinenpflicht kann – je nach Gemeinde – auch eine Maulkorbpflicht bestehen. Informieren Sie sich auch diesbezüglich über die Bestimmungen an Ihrem Wohnort.
In diesen Bundesländern gibt es keine allgemeinen Vorgaben zum Anleinen von Hunden:
Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Hunde, die aufgrund ihrer Rasse oder ihres Verhaltens als gefährlich gelten (oft auch Kampfhunde genannt), müssen in nahezu allen deutschen Bundesländern – mit Ausnahme von Hessen und Bayern – im öffentlichen Raum stets angeleint sein. Davon ausgenommen sind in der Regel ausgewiesene Hunde-Freilaufflächen, sofern ein Maulkorb getragen wird. Eine Ausnahme von dieser Pflicht wird mitunter auch bei einer positiven Wesensprüfung erteilt. Darüber hinaus kann jede Gemeinde eigene Regelungen diesbezüglich festsetzen.
Je nach Bundesland und Kommune gibt es diese zusätzlichen Vorgaben zur Leinenpflicht für sogenannte gefährliche Hunde:
Mit dem 1. April beginnt wieder die jährliche Brut- und Setzzeit. Hunde müssen in den kommenden Monaten deswegen verstärkt an der Leine geführt werden.
Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden: Nicht angeleinte Hunde dürfen abgewehrt werden. Entstehen dabei Verletzungen, trägt der Hundehalter die Verantwortung.
Eine aktuelle Umfrage zeigt, welche Pflichten für Hundehalter die Deutschen befürworten.
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