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Leistet die Hundehaftpflicht, wenn mein Hund nicht angeleint war?

Ob die Hundehaftpflichtversicherung im Schadensfall auch dann leistet, wenn der Hund nicht vorschriftsmäßig angeleint war, hängt vom Anbieter und dem gewählten Tarif ab. Die meisten Tarife zahlen auch bei einem Schadensfall, wenn der Hund ohne Leine ausgeführt wurde.

Wenn Sie unseren Hundehaftpflicht-Vergleich nutzen, bekommen Sie über die Funktion „Details anzeigen“ einen schnellen Einblick darüber, ob der Versicherer leistet, wenn der Vierbeiner nicht angeleint war. Auch wenn diese Leistung besteht, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Hund ordnungsgemäß geführt wird. Die Leinen- und Maulkorbpflicht ist in den Landeshundegesetzen klar geregelt. Manche Hundegesetze schreiben sogar exakt vor, wie eine Leine beschaffen sein muss.

In der Regel müssen Hunde im öffentlichen Raum an der Leine geführt werden, etwa in Fußgängerzonen, bei öffentlichen Versammlungen oder in Parkanlagen. Wer gegen die Leinenpflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die den Hundehalter teuer zu stehen kommen kann. Anders als Vermögens-, Sach- und Personenschäden werden Bußgelder von der Hundehaftpflicht nicht übernommen.

Tipp: Über die Rechte und Pflichten der Hundehaltung informieren Sie sich am besten bei der zuständigen Kommunalbehörde. Dort erfahren Sie alles über die geltende Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde.

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