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Auslandskrankenversicherung

Eine Krankheit oder ein Unfall kann jederzeit auftreten – auch im lang ersehnten Urlaub. Das allein ist schon ärgerlich, doch noch unerfreulicher wird es, wenn die Behandlungskosten im Ausland oder gar ein Rücktransport ins Heimatland selbst finanziert werden müssen. Der Schutz der gesetzlichen Krankenkassen deckt die aufkommenden Kosten meist nicht vollständig ab und auch die private Krankenversicherung gilt im Ausland häufig nicht im gleichen Maße.Ein junges Paar mit Mund-Nase-Schutz vor dem Colosseum in Rom.

Eine Auslandskrankenversicherung schützt Reisende vor den hohen Kosten, die im Falle einer notwendigen Behandlung im Ausland anfallen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wann ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll?
  2. Leistungen der Auslandsreiseversicherung
  3. Ist die Erkrankung am Coronavirus mitversichert?
  4. Vertragslaufzeit: Einmalschutz oder Jahresschutz?
  5. Was kostet eine Auslandskrankenversicherung?
  6. Auslandskrankenversicherung bei Langzeitreisen
  7. Häufige Fragen

Wann ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll?

Eine Auslandskrankenversicherung lohnt sich im Grunde für jede Reise ins Ausland. Denn: Die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland sind häufig teurer als im Inland und schmerzen insbesondere dann, wenn sie aus eigener Tasche gestemmt werden müssen.

Abhängig vom Zielland kann es zudem sein, dass die medizinische Versorgung unter dem in Deutschland üblichen Standard liegt oder generell nicht ausreicht. Dann ist ein Krankenrücktransport nötig – und das kann richtig teuer werden.

Krankenrücktransport

Viele Versicherer leisten für einen Krankenrücktransport, wenn er als medizinisch sinnvoll erachtet wird. Dies ist der Fall, wenn im Reiseland keine adäquate Versorgung gewährleistet werden kann. Medizinisch sinnvoll beinhaltet aber auch, dass im gewohnten Umfeld des eigenen Wohnortes eine schnellere Genesung zu erwarten ist. Ein Rücktransport kann also auch dann als sinnvoll erachtet werden, wenn die medizinischen Standards des Urlaubslandes jenen in Deutschland entsprechen.

Es gibt jedoch auch Versicherer, die lediglich dann leisten, wenn ein Krankenrücktransport medizinisch notwendig ist. Das bedeutet, eine adäquate Behandlung am Urlaubsort wäre gar nicht möglich.

Da die Kosten für einen Krankenrücktransport sehr hoch sein können, sollten Kunden bei Vertragsabschluss darauf achten, dass ein Krankenrücktransport mitversichert ist.

Der Schutz der Krankenkassen – gesetzlich wie privat – gilt im Ausland oftmals nicht im selben Umfang wie in Deutschland.

  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Der Auslandsschutz der GKV ist stark begrenzt und beschränkt sich meist auf den Schengen-Raum. Die Höhe der Erstattungen orientiert sich zudem an den Leistungen, welche den Bürgern des Urlaubslandes durch die dortigen Krankenkassen im Regelfall zustehen. Für Behandlungen in Ländern außerhalb des Schengen-Raums werden grundsätzlich keine Kosten erstattet. Ebenso werden Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland im Normalfall nicht übernommen.
  • Private Krankenversicherung (PKV): Der Auslandsschutz der PKV geht meist über den der GKV hinaus, weist in der Regel jedoch ebenso Lücken auf. Abhängig von Reiseland und Reisedauer kann auch hier der Auslandsschutz nicht ausreichend sein. Privatversicherte sollten vor einer Reise daher einen Blick in ihren Vertrag werfen.

Nicht nur sinnvoll, sondern notwendig ist eine Auslandskrankenversicherung zudem in Ländern, in denen ein ausreichender Versicherungsschutz Voraussetzung für das Visum ist. Zu diesen Ländern zählen beispielsweise Russland, China, Kuba und der Iran. Bei geplanten längeren Aufenthalten, etwa Work & Travel Programme in den USA, Kanada, Australien und Neuseeland, ist eine Auslandskrankenversicherung Voraussetzung für den Visa-Antrag.

Leistungen der Auslandsreiseversicherung

Eine Auslandsreiseversicherung schließt die Lücken des privaten und gesetzlichen Krankenschutzes. Die folgenden Leistungen werden in der Regel von der Versicherung übernommen:

  • ambulante und stationäre Heilbehandlungen
  • medizinische Behandlungen bei Komplikationen in der Schwangerschaft
  • Kostenerstattung für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
  • Übernahme von Transportkosten (meist auch Krankenrücktransport)
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen

Umfangreiche Tarife übernehmen darüber hinaus auch:

  • Behandlungen durch Heilpraktiker
  • Bergungskosten,
  • Anreisekosten für Angehörige,
  • den Rücktransport von Gepäck sowie
  • Kosten für Prothesen und Herzschrittmacher, die auf der Reise erstmalig notwendig werden.

Leistung bei Reisewarnung

Einige Tarife leisten auch dann, wenn vor oder während der Reise eine Reisewarnung für Ihre Urlaubsregion ausgesprochen wird. Diese Tarife erkennen Sie am hellgrünen Hinweis „Trotz Reisewarnung abgesichert” im CHECK24 Online-Vergleich.

Nicht versichert sind hingegen bei fast allen Tarifen psychotherapeutische Behandlungen, Suchtkrankheiten, Brillen und Hörgeräte sowie Zahnbehandlungen, die nicht lediglich dem Stillen des Schmerzes dienen. Auch wenn eine Reise extra zum Zweck einer Behandlung im Ausland unternommen wird, fällt dies nicht unter den Leistungsschutz der Versicherung.

Ist die Erkrankung am Coronavirus mitversichert?

Ja, bei den meisten Versicherungen, die Sie im CHECK24-Online-Vergleich finden, ist die Infektion durch das Coronavirus mitversichert. Das bedeutet, wenn Sie sich im Urlaub mit COVID-19 infizieren, erkranken und behandelt werden müssen, sind Sie über die Auslandskrankenversicherung abgesichert.

Nicht versichert sind dabei Mehrkosten, die bei Quarantänemaßnahmen entstehen können, etwa für zusätzliche Hotelkosten bei einer notwendigen Reiseverlängerung.

Einige Tarife setzen zudem jedoch voraus, dass vor Reiseantritt keine Reisewarnung für Ihre Urlaubsregion bestand.

Corona Erkrankung abgesichert

Tarife, die auch eine Erkrankung am Coronavirus absichern, erkennen Sie am dunkelgrünen Hinweis „Corona Erkrankung abgesichert” im CHECK24-Vergleich.

Vertragslaufzeit: Einmalschutz oder Jahresschutz?

Bei der Auslandskrankenversicherung können Reisende die Dauer des Versicherungsschutzes selbst bestimmen. Es besteht die Möglichkeit, einen Einmalschutz oder einem Jahresschutz abzuschließen.

Der Einmalschutz ist bei kurzen Auslandsaufenthalten dabei die günstigste Option, sichert jedoch auch nur eine einmalige Reise ab.

Der Jahresschutz hingegen versichert direkt sämtliche Reisen, die innerhalb eines Jahres unternommen werden. Wer viel reist, muss sich mit einem Jahresvertrag somit keine Gedanken um seinen Versicherungsschutz im Ausland machen. Die Verträge für ein Jahr sind in der Regel preislich attraktiver gestaltet als Verträge mit Einmalschutz. Ein Jahresvertrag lohnt sich daher meist bereits ab zwei Reisen im Jahr. Bei einer langen und teuren Reise kann sich der Jahresschutz auch bereits ab einer Reise rentieren.

Was kostet eine Auslandskrankenversicherung?

Eine Auslandskrankenversicherung für eine einmalige Reise gibt es bei CHECK24 bereits ab 0,70 Euro. Ein Jahresvertrag ist ab 8,50 Euro zu haben. Die genauen Kosten für einen Vertrag hängen dabei von unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu zählen beispielsweise

  • die Anzahl der versicherten Personen (Single, Familie, Kinder),
  • die Vertragslaufzeit,
  • die Reiseregion (Europa oder weltweit),
  • der Gesamtpreis der gebuchten Reise,
  • die Dauer der Reise (Kurzzeit oder Langzeit) und
  • das Alter der ältesten Person.

Darüber hinaus haben auch die gewünschten Leistungen Einfluss auf den Preis. Tarife mit einem größeren Leistungsumfang sind in der Regel kostenintensiver als Tarife, die lediglich die notwendigsten Leistungen abdecken.

Die Auslandskrankenversicherung kann zudem mit verschiedenen weiteren Bausteinen der Reiseversicherung kombiniert werden, etwa mit der Reiserücktritts-, der Reiseabbruch- oder der Gepäckversicherung. Zusätzlich gewählte Bausteine können sich ebenfalls auf den Preis der Versicherung auswirken.

Was ist bei langfristigen Auslandsaufenthalten zu beachten?

Nicht nur für den Jahresurlaub kann eine Auslandskrankenversicherung notwendig sein – auch für längerfristige Auslandsaufenthalte ist der Versicherungsschutz dringend zu empfehlen und oftmals sogar Voraussetzung. Um langfristige Auslandsaufenthalte handelt es sich unter anderem beiEin Reisepass und ein Impfpass liegen auf einer Weltkarte.

  • AuPair-Aufenthalten,
  • Work and Travel-Programmen,
  • Auslandssemester,
  • Sprachreisen,
  • Arbeit als Gastwissenschaftler an ausländischen Universitäten,
  • Erwerbstätigkeit im Ausland und
  • Weltreisen oder Sabbaticals.

Bei solchen Langzeitaufenthalten im Ausland ist in jedem Fall die Versicherungsdauer zu beachten. Viele Tarife sichern lediglich Kurzzeitaufenthalte von bis zu zehn Wochen ab. Auch für gesetzlich Versicherte, die einen längeren Aufenthalt im europäischen Ausland planen, erlischt der Versicherungsschutz, wenn die Reise eine bestimmte Dauer überschreitet.

Wer aus beruflichen Gründen für eine längere Zeit ins Ausland geht, sollte sich ebenfalls vor Abreise um seine Krankenversicherung kümmern. Abhängig vom Zielland ist die Vorlage einer gültigen Krankenversicherung bereits Voraussetzung für den Visumsantrag. Bei CHECK24 können Langzeitreisen von bis zu 365 Tage am Stück versichert werden.

Kreditkarten und Automobilclubs

Viele Kreditkarten und Automobilclubs bieten ihren Kunden eine Auslandskrankenversicherung an, die in ihren Produkten enthalten ist. Diese Verträge weisen allerdings oft Lücken im Versicherungsschutz auf. Vor anstehenden Auslandsaufenthalten sollten Inhaber solcher Verträge prüfen, ob das Reiseland sowie die Reisedauer abgedeckt sind.

Häufige Fragen

  • Kann eine Auslandskrankenversicherung auch kurz vor Reisebeginn abgeschlossen werden?

    Ja, eine Auslandskrankenversicherung kann auch kurzfristig abgeschlossen werden. Sie können den Krankenschutz für das Ausland auch noch am Tag der Abreise abschließen. Wenn die Reise bereits angetreten wurde, ist ein Abschluss in der Regel gar nicht möglich.

    Viele Tarife bieten eine sofortige Bestätigung des Versicherungsschutzes an. Dann erhalten Sie noch am Tag des Abschlusses eine Bestätigung per E-Mail, welche auch den Versicherungsschein enthält.

  • 📜 Welche Unterlagen werden im Ernstfall benötigt?

    Sollte es im Urlaub oder während Ihres Auslandaufenthaltes dazu kommen, dass Sie von einem Arzt behandelt werden müssen, sollten Sie die folgenden Unterlagen parat haben:

    • Versicherungsschein
    • Notfallnummer der Versicherung

    Wichtig ist auch, dass Sie Rechnungen und Unterlagen durchgeführter Behandlungen sorgfältig aufbewahren, um sie nach der Rückkehr bei Ihrer Versicherung einzureichen.

  • 😷 Wie sind die Abläufe, wenn ich im Urlaub krank werde?

    Tritt der Ernstfall ein und sie werden auf einer Reise krank und benötigen ärztliche Behandlung, sollten Sie die folgenden Schritte berücksichtigen:

    • Arztsuche: Bei ernsten Symptomen sollte ein Arzt aufgesucht werden. Geeignete Ärzte werden von der deutschen Botschaft oder den Konsulaten empfohlen. Alternativ können Sie sich an Ihre Versicherung wenden und auch Hotels können dabei helfen, einen geeigneten Mediziner in der Nähe der Unterkunft zu finden.
    • Behandlung: Vor stationären Behandlungen sollten Versicherte Kontakt zu ihrer Versicherung aufnehmen – am besten über die von der Versicherung bereitgestellte Notfallnummer. Die Versicherung hilft dabei, Ärzte und Krankenhäuser zu finden, welche die Abrechnung für die Behandlung übernehmen, damit der Versicherte die Leistungen nicht vorerst selbst tragen muss.
    • Rechnung einreichen: Sämtliche Rechnungen und Unterlagen einer Behandlung sollen aufbewahrt und so schnell wie möglich im Original bei der Versicherung eingereicht werden. Die Versicherung kümmert sich dann um die Erstattung der Kosten.
  • 🌍 Für welche Länder gelten gesonderte Regelungen?

    Besonders für weit entfernte Länder können spezielle Regelungen gelten. Für Länder wie die USA, Kanada, China, Russland und Kuba ist eine gültige Auslandskrankenversicherung Voraussetzung für die Einreise.

    Für Reisen innerhalb Europas sind die Tarife der Auslandskrankenversicherung in der Regel günstiger. Bei Ländern außerhalb Europas unterscheidet der CHECK24-Vergleich zudem zwischen einem weltweiten Schutz und einem weltweiten Schutz außer den USA und Kanada, da medizinische Behandlungen in diesen beiden Ländern besonders teuer werden können.

  • 👪 Welche Personen sind im Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung eingeschlossen?

    Bei Abschluss eines Auslandskrankentarifs können Sie selbst auswählen, welche Personen der Versicherungsschutz einschließen soll. Sie können zwischen den Optionen Single, Single mit Kind, Paar und Familie wählen.

    • Single: Als Singles gelten Erwachsene oder Kinder, die allein reisen.
    • Single mit Kind: Familien, die aus einem Erwachsenen und mindestens einem Kind bestehen, werden als Single mit Kind bezeichnet.
    • Paar: Als Paar gelten zwei Personen, die zusammen reisen. Voraussetzung hierfür ist immer, dass beide Personen volljährig sind. Bei einigen Versicherern müssen die Versicherungsnehmer zudem in einer Partnerschaft oder Ehe leben und einen gemeinsamen Wohnsitz haben. Es gibt jedoch auch Tarife, bei denen diese Einschränkung nicht gilt. So können auch Freunde oder Bekannte, die zusammen reisen, eine gemeinsame Versicherung abschließen.
    • Familie: Zu einer Familie zählen ein oder zwei Erwachsene mit Kindern. Kinder können bis zu einem Höchstalter von 25 Jahren über einen Familientarif der Auslandskrankenversicherung mitversichert werden.

Passende Auslandskrankenversicherung bei CHECK24 finden

Bevor Sie eine Auslandskrankenversicherung abschließen, sollten Sie verschiedene Tarife miteinander vergleichen, um den passenden Versicherungsschutz für Ihre Bedürfnisse zu finden. Der Onlinevergleich von CHECK24 bietet Ihnen die Möglichkeit, eine passende und günstige Police zu finden.

Mit unserem Vergleichsrechner sparen Sie nicht nur Zeit und Geld, sondern können die einzelnen Versicherungstarife bequem von zuhause aus vergleichen. Unser Versicherungsvergleich ist dabei völlig kostenlos und unverbindlich.

Im Vergleich können Sie die Tarife zudem nach benötigten oder gewünschten Leistungen filtern – etwa ob eine Corona Infektion mitversichert ist oder ob ein Tarif auch Bergungskosten abdeckt. Sie sehen sofort, welche Leistungen ein Tarif enthält und bei welchen Leistungen sich die Anbieter unterscheiden.

Teilnehmende Versicherer

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 300 Tarifvarianten der Reiseversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 ("Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung") und Abs. 2 VVG ("Markt- und Informationsgrundlage") weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

Mit einer CHECK24 Reiseversicherung sichern Sie alle Ihre Reisen ab, egal ob Sie im Reisebüro, über CHECK24 oder selbstständig online gebucht haben.

CHECK24 ist Testsieger

Eine umfangreiche Konsumentenbefragung von FOCUS-MONEY in Zusammenarbeit mit ServiceValue hat ergeben: CHECK24 hat die kompetentesten digitalen Versicherungsberater! Insgesamt wurden bei der Befragung 1054 Anbieter aus 51 Branchen bezüglich ihrer Produkte und Dienstleistungen bewertet.

Quelle: 22/2020 – FOCUS-MONEY: CHECK24 überzeugt mit „Höchster Kompetenz”

 

So viel können Sie sparen

Günstigster Tarif
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Teuerster Tarif
17,00 €
16,30 €Gesamtersparnis (95%)

 

Eine Reisekrankenversicherung für eine Person unter 31 Jahren, im Einmalschutz und 1 Tag Reisedauer in Europa.

Günstigste Reiseversicherung: 0,70 € einmalig
Cherrisk, Reisekrankenversicherung

Teuerste Reiseversicherung: 17,00 € einmalig
mdt travel, Reisegepäck und Reisekranken

Quelle: CHECK24 Vergleichsrechner für Reiseversicherung, Stand 10/2022

Beispielrechnung: Reisekrankenversicherung für eine Person unter 31 Jahren, im Einmalschutz für eine Reisedauer von 1 Tag in Europa. Berechnung vom 01.10.2022.

Insgesamt können Sie bis zu 4 Bereiche versichern:

Single
Als Single gelten einzeln verreisende Erwachsene oder Kinder.

Paar
Bei einer Paarversicherung müssen beide Personen volljährig sein. Bei einigen Versicherungen müssen beide in einer Ehe oder Partnerschaft leben und einen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Familie
Als Familie gelten ein oder zwei Erwachsene mit Kindern bis zu einem Maximalalter von 25 Jahren.

Single mit Kind/ern
Als Single mit Kind/ern gelten Familien mit nur einem Erwachsenen.

Insgesamt können Sie bis zu 4 Bereiche versichern:

Single
Als Single gelten einzeln verreisende Erwachsene oder Kinder.

Paar
Bei einer Paarversicherung müssen beide Personen volljährig sein. Bei einigen Versicherungen müssen beide in einer Ehe oder Partnerschaft leben und einen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Familie
Als Familie gelten ein oder zwei Erwachsene mit Kindern bis zu einem Maximalalter von 25 Jahren.

Single mit Kind/ern
Als Single mit Kind/ern gelten Familien mit nur einem Erwachsenen.

Beispielrechnung: Reisekrankenversicherung für eine Person unter 31 Jahren, im Einmalschutz für eine Reisedauer von 1 Tag in Europa. Berechnung vom 01.10.2022.