Strom zu Börsenpreisen: Bei flexiblen Tarifen können Verbraucher von Preisschwankungen an der Strompreisbörse profitieren. Wenn das Angebot an der Börse höher als die Nachfrage ist, sind besonders niedrige Preise möglich.
Transparente Kosten: Die Abrechnung erfolgt bei flexiblen Tarifen stundengenau über einen intelligenten Stromzähler (Smart Meter). Zudem bekommen Verbraucher eine Übersicht mit den stündlichen Börsenpreisen. Alternativ kann ein flexibler Tarif auch ohne Smart Meter genutzt werden. Bei der Abrechnung werden dann durchschnittliche Beschaffungspreise verwendet.
Besonders attraktiv für Elektroautos: Mit Hilfe von intelligenten Wallboxen wird immer dann geladen, wenn die Strompreise niedrig sind. So können Verbraucher Kosten sparen.
Einfach wechseln: Flexible Tarife und Tarife mit kurzer Laufzeit haben eine Mindestlaufzeit von einem Monat mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen. Sollten Sie mit Ihrem Tarif nicht zufrieden sein, können Sie jederzeit erneut wechseln.
Da sich der Strompreis bei flexiblen Tarifen nach dem Börsen-Strompreis richtet und sich dieser täglich ändert, sind sowohl niedrige als auch höhere Preise möglich. Besonders während der Stromkrise im vergangenen Jahr sind die Preise stark angestiegen. Auch bei Tarifen mit kurzer Laufzeit können die Preise mit einem Vorlauf von vier Wochen jederzeit von Ihrem Anbieter angepasst werden. Dank der Strompreisbremse, die am 01.03.2022 eingeführt wird und rückwirkend auch für Januar und Februar gilt, sind Sie jedoch vor hohen Kosten geschützt.
Die Strompreisbremse von 40 ct/kWh auf 80 % des Vorjahresverbrauchs gilt auch für flexible Tarife & Tarife mit kurzer Laufzeit. Dies bietet Ihnen die Sicherheit, dass sie trotz möglicher steigender Preise an der Börse oder bei einer Preisanpassung Ihres Anbieters eine Preissicherheit haben. Darüber hinaus besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass die Einkaufspreise an der Börse fallen und somit sogar Preise von weniger als 40 ct/kWh bei Ihrem flexiblen Tarif möglich sind.