Wer seine aktuelle Stromrechnung mit den Vorjahresrechnungen vergleicht, wird wahrscheinlich feststellen, dass sich die Strompreise in Deutschland die letzten Jahren stetig erhöht haben - gerade, wenn man sich noch in der Grundversorgung befindet. Viele Verbraucher fragen sich, wie die hohen Strompreise und damit auch die hohen Stromkosten entstehen.
Wie hoch Ihre Stromkosten sind hängt von Ihrem Verbrauch und Ihrem Wohnort ab. Für einen Haushalt in 12359 Berlin sind im Januar 2021 folgende Strompreise pro Monat normal:
Personen im Haushalt |
Strompreis Grundversorgung | Strompreis des günstigsten Stromtarifs |
---|---|---|
1 Person | 40,79 € / Monat | 29,40 € / Monat |
2 Personen | 62,85 € / Monat | 45,12 € / Monat |
3 Personen | 84,91 € / Monat | 62,71 € / Monat |
4 Personen | 101,45 € / Monat | 79,20 € / Monat |
Für passende Tarife, die auf Ihren Verbrauch und Ihren Wohnort abgestimmt sind, machen Sie am besten einen Strompreisvergleich.
Mit einem Stromvergleich kostet eine kWh Strom deutlich weniger als in der Grundversorgung. In der folgenden Tabelle sind die durchschnittlichen Strompreise pro kWh in der Grundversorgung im Vergleich zu einem alternativen Anbieter für Januar 2021 aufgelistet:
Stromverbrauch in kWh pro Jahr |
Cent / kWh in der Grundversorgung* | Cent / kWh bei einem alternativem Anbieter* |
---|---|---|
1.500 kWh | 32,63 ct./kWh | 23,70 ct./kWh |
2.500 kWh | 30,17 ct./kWh | 21,66 ct./kWh |
3.500 kWh | 29,11 ct./kWh | 21,50 ct./kWh |
4.250 kWh | 28,65 ct./kWh | 22,36 ct./kWh |
Beim durchschnittlichen Strompreis pro kWh in Deutschland zeigen sich deutliche Preissteigerungen im Vergleich zum Vorjahr: Der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) berechnet jedes Jahr den durchschnittlichen kWh-Strompreis für Haushaltsstrom:
Jahr | Strompreis / kWh |
---|---|
2018 | 29,44 ct./kWh |
2019 | 30,46 ct./kWh |
Anfang 2020 | 31,37 ct./kWh |
Ende 2020/Anfang 2021 | 31,71 ct./kWh |
Der durchschnittliche kWh-Strompreis in Deutschland für Haushalte im Jahr 2021liegt aktuell bei 31,71 ct./kWh. Lesen Sie in unserem Ratgeber, was Sie mit 1 Kilowattstunde Strom alles machen können.
Der durchschnittliche Strompreis in Deutschland beträgt 2019 30,46 Cent pro Kilowattstunde und setzt sich aus vier Bestandteilen zusammen. Er besteht aus: staatlichen Abgaben, Steuern, Netzentgelten sowie Energiebeschaffung/ Vertrieb. Auf die drei erstgenannten hat der Versorger keinerlei Einfluss. Die Steuern sowie die Abgaben und Umlagen muss der Stromanbieter fix für jede verbrauchte Kilowattstunde abführen. Hierzu zählt die EEG-Umlage, die erhoben wird, um die umweltschonende Erzeugung von Strom zu fördern. Sie beträgt seit Januar 2018 6,79 Cent pro Kilowattstunde. Im Jahr 2019 sank die EEG-Umlage auf 6,41 Cent pro Kilowattstunde. Im Jahr 2020 steigt die EEG-Umlage von 6,41 Cent pro Kilowattstunde auf 6,76 Cent pro Kilowattstunde.
"Die erhöhten Netznutzungsentgelte und die steigende EEG-Umlage sind Gründe für neue Rekordstrompreise. Um die eigenen Stromkosten zu senken, sollten Verbraucher unbedingt selbst aktiv werden und ihren Anbieter wechseln."
– Lasse Schmid, Geschäftsführer Energie bei CHECK24
Ab 2021 sollen Verbraucher durch das Klimapaket des Bundsregierung entlastet werden: Die EEG Umlage soll dank der Einnahmen aus der höheren CO2-Bepreisung gesenkt werden.
"Ein Musterhaushalt, der 4.250 kWh im Jahr verbraucht, würde durch die geplante Senkung der EEG-Umlage um rund 63 Euro im Jahr entlastet. Für alle Privathaushalte in Deutschland summiert sich die Entlastung auf rund 1,9 Mrd. Euro."
– Lasse Schmid, Geschäftsführer Energie bei CHECK24
Neben der EEG-Umlage gibt es jedoch eine Reihe von weiteren Umlagen und Abgaben, etwa die Konzessionsabgabe, die die jeweilige Stadt oder Gemeinde erhält. Auch die Netzentgelte werden dem Stromanbieter vorgegeben. Sie werden von der Bundesnetzagentur geregelt und fließen an den Netzbetreiber für die Durchleitung von Strom im jeweiligen Netzgebiet.
Lediglich die Kosten für die Energieversorgung und den Vertrieb kann der Stromanbieter selbst beeinflussen – dies ist der Preisbestandteil, der die Höhe der eigenen Marge bestimmt. In günstigen Stromtarifen fällt der Anteil der Energiebeschaffung und des Vertriebs geringer aus, in teuren Tarifen, insbesondere der Grundversorgung, liegt dieser Kostenbestandteil höher.
Die Stromkosten für Haushaltskunden sind seit 2010 deutlich angestiegen, da Abgaben und Umlagen deutlich erhöht wurden. Zudem wurden einige neue Preisbestandteile eingeführt. Allein die EEG-Umlage wurde von 2,05 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2010 auf aktuell 6,41 Cent angehoben. Zu einem besonders hohen Anstieg kam es im Jahr 2013, als die EEG-Umlage von 3,59 Cent auf 5,28 Cent erhöht wurde. Im selben Jahr kam mit der Offshore-Haftungsumlage eine neue Umlage hinzu. Auch die durchschnittlichen Netzentgelte stiegen in diesem Jahr deutlich. So kam es zu Anfang 2013 zu einem regelrechten Preissprung bei den Stromkosten.
Zu einem Preissprung kam es 2019 zwar nicht, dennoch ist der durchschnittliche Strompreis im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Steuern, Umlagen und Abgaben machen mittlerweile über 50 Prozent unseres Strompreises aus. Preisanstiege im Bereich Energiebeschaffung und Vertrieb und eine Erhöhung der Steuern führen insgesamt zu einem leichten Anstieg des Strompreises. Wer vermeiden will, mehr für seinen Strom zu bezahlen, kommt nicht umhin, Strompreise zu vergleichen.
Negative Strompreise treten an der Strombörse auf, wenn ein Überangebot an Strom besteht, welches auf eine schwache Nachfrage trifft. Ursache hierfür sind beispielsweise unberechenbare Stromquellen, wie die erneuerbaren Energien, die von externen Faktoren abhängig sind. Kraftwerke sind ebenfalls unflexibel, da ein Herunterfahren und anschließendes Hochfahren hohe Kosten verursacht. Wird mehr Strom produziert als vom Netz aufgenommen werden kann, entstehen negative Strompreise, da sich andere Netzbetreiber aus dem Ausland für die Abnahme des überflüssigen Stroms bezahlen lassen.
Jeder Stromversorger muss Netzentgelt an den jeweiligen Netzbetreiber für Instandhaltung, Betrieb und den Ausbau des Stromnetzes entrichten. Die Höhe des Entgeltes wird durch die Bundesnetzagentur reguliert und jedes Jahr neu festgelegt. Der Ausbau der erneuerbaren Energien und die damit verbundene Erweiterung der Übertragungs- und Verteilnetze führen in vielen Regionen Deutschlands zu hohen Netznutzungskosten. Die Netzentgelte variieren je nach Versorgungsgebiet, unter anderem weil nicht jede Region gleich stark am Ausbau der Erneuerbaren beteiligt ist.
Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau der erneuerbaren Energien gefördert. So erhalten Stromproduzenten für jede Kilowattstunde Ökostrom, die sie ins Netz einspeisen, eine Einspeisevergütung vom Netzbetreiber. Die Netzbetreiber verkaufen den eingespeisten Ökostrom wiederum an der Strombörse. Die Differenz zwischen den niedrigen Börsenpreisen und der Einspeisevergütung wird dann auf die Stromkunden umgelegt.
Die Offshore-Haftungsumlage ist eine Art Risikoversicherung für die Netzbetreiber. Mit der Umlage werden eventuelle Mehrkosten, die durch den Ausbau der Offshore-Windkraft entstehen, gedeckt. Die Zusatzkosten für die Netzbetreiber ergeben sich unter anderem, wenn Offshore-Windparks verspätet ans Netz angeschlossen werden. Denn die Betreiber der Anlagen erhalten auch dann eine Vergütung, wenn ihr Strom nicht zum Verbraucher geleitet werden kann, da die Netze noch nicht ausgebaut sind.
Die Umlage nach §19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) wird auch Sonderkundenumlage genannt. Mit ihr werden Kosten ausgeglichen, die entstehen, wenn sich stromintensive Unternehmen von einem Teil der Netzentgelte befreien lassen. Diese Kosten werden auf die anderen Letztverbraucher umgelegt.
Die KWK-Umlage dient der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. Sie wird mittels eines Aufschlags auf die Netzentgelte erhoben.
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, das Energieversorgungsunternehmen an die jeweilige Stadt oder Kommunen zahlen. Dafür erhalten sie das Recht, öffentliche Straßen und Wege für das Verlegen und den Betrieb der Stromleitungen zu nutzen. Die Höhe der Konzessionsabgabe hängt von der Größe der Stadt bzw. Kommune ab.
Verbraucher zahlen mit der Stromrechnung für jede verbrauchte Kilowattstunde an elektrischer Energie eine Stromsteuer. Die Stromsteuer ist damit eine sogenannte Verbrauchssteuer, die 1999 durch das „Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform“ von der damaligen rot-grünen Bundesregierung neu eingeführt wurde. Sie ist auch unter der Bezeichnung „Ökosteuer“ bekannt und soll einen Anreiz zum Stromsparen bieten. Die Einnahmen fließen zum überwiegenden Teil in die Rentenkasse. Einige Unternehmen, die besonders viel Strom verbrauchen, zahlen weniger: Die reduzierten Steuersätze gelten unter anderem für den Fahrstrom von Bahnen sowie für das produzierende Gewerbe.
Die Mehrwertsteuer, auch Umsatzsteuer genannt, ist die wohl bekannteste Steuer hierzulande, da sie auf jedem Kassenbon und auf jeder Rechnung auftaucht. Wie dem Namen bereits zu entnehmen ist, wird diese Steuer auf den Mehrwert erhoben, der beim Verkauf von Waren oder Dienstleistungen entsteht. Händler und Dienstleister müssen diese an den Staat abführen und können die Summe anschließend auf den Kunden umlegen. Auch Stromanbieter sind folglich dazu verpflichtet, die aktuell anfallenden 19 Prozent des Strom-Warenwerts an Mehrwertsteuer an den Staat zu entrichten. Stromkunden bekommen die Bruttosumme für den verbrauchten Strom dann über die Stromrechnung ausgewiesen.
Stromanbieter können die Kosten, die sie für die Beschaffung der Strommengen für ihre Kunden benötigen, auf den Strompreis aufschlagen; ebenso die Kosten, die für den Vertrieb anfallen. Dieser Bestandteil des Strompreises ist der einzige, den die Versorger selbst festlegen können – er bestimmt daher über die mögliche Gewinnmarge. Günstige Stromanbieter halten diesen Anteil gering, während in teureren Tarifen der Teil für Beschaffung und Vertrieb von Strom höher angesetzt wird.
Die Strompreisentwicklung ist schwer vorherzusagen. Durch die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes will die Bundesregierung dem Anstieg der Strompreise Einhalt gewähren. Weiterhin steigen werden jedoch voraussichtlich die Netzentgelte, denn der Bau der Stromautobahnen von Nord nach Süd ist ein Milliardenprojekt, für das die Stromkunden mitbezahlen müssen.
Mit dem Strompreisvergleich können Sie ihre Stromkosten dauerhaft senken. Vergleichen Sie einfach die Strompreise in unserem Stromrechner. Geben Sie dafür Ihre Postleitzahl und den ungefähren Jahresverbrauch ein. Anschließend werden alle an Ihrem Wohnort verfügbaren Tarife übersichtlich angezeigt. Haben Sie einen Tarif mit einem günstigen Strompreis gefunden, können Sie direkt den Wechselantrag ausfüllen. Durch einen Anbieterwechsel können Sie mehrere hundert Euro im Jahr sparen.
Unsere automatischen Voreinstellungen helfen Ihnen dabei, verbraucherfreundliche Energietarife zu finden. So werden etwa Dauer der Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Zahlweise sowie Dauer und Umfang der Preisgarantien beim Strompreisvergleich berücksichtigt.
Natürlich können Sie die Einstellungen beim Strompreisvergleich an die eigenen Wünsche anpassen. Sie können zum Beispiel gezielt Strompreise von Ökostromanbietern vergleichen. Wählen Sie einfach den Menüpunkt Ökostromtarife, Sie erhalten dann nur verfügbare Tarife für Ökostrom. Mit der Wahl eines nachhaltigen Ökostromtarifs können Sie den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben. Der Preis für Ökostrom ist dabei heutzutage oftmals niedriger als für sogenannten grauen Strom.
Viele Anbieter erhöhen oder senken regelmäßig ihre Strompreise. Gerade zum Jahreswechsel kündigen viele Stromanbieter Preiserhöhungen an. Machen Sie einen Preisvergleich und wählen Sie Tarife mit einer Preisgarantie, um sich vor einer Erhöhung des Strompreises während der Vertragslaufzeit zu schützen.
Wenn staatliche Abgaben und Umlagen oder die Netzentgelte erhöht werden, legen die Stromanbieter diese oftmals auf die Verbraucher um. Für Stromkunden gilt zu beachten, dass nur bei Tarifen mit Preisgarantie die Erhöhung von staatlichen Abgaben oder Steuern keinen Einfluss auf den Strompreis hat. Tarife mit einer Preisfixierung schließen diese vom Stromanbieter selbst nicht beeinflussbaren Faktoren aus. Das heißt, wenn beispielsweise die EEG-Umlage steigt, erhöht sich in diesen Tarifen der Strompreis für die Kunden. In diesem Fall hat man jedoch ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht.
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Schnell |
Kostenlos Es fallen keine Kosten für den Stromvergleich oder den Versorgerwechsel an. |
Sicher Ihre Daten sind zu jeder Zeit sicher, da die Datensicherheit bei uns höchste Priorität hat. |
Je größer ein Haushalt ist, desto höher ist natürlich auch der Stromverbrauch. Dabei verbraucht jedoch jeder einzelne in einem Haushalt mit mehr Personen deutlich weniger als in einem Single-Haushalt. Während der Durchschnittsverbrauch in einem Ein-Personen-Haushalt zwischen 1.500 und 2.000 Kilowattstunden liegt, verbraucht ein Zwei-Personen-Haushalt im Schnitt 2.300 bis 3.500 Kilowattstunden jährlich. Der tatsächliche Verbrauch hängt von vielen Faktoren ab, etwa von Art und Alter der verwendeten Elektrogeräte. Auch unser Nutzerverhalten beeinflusst stark, wie hoch am Ende des Jahres unsere Stromrechnung ausfällt. Wessen Verbrauch deutlich über dem Durchschnitt liegt, hat in der Regel viel Potenzial, seinen Energieverbrauch zu senken und Strom zu sparen.
Haushaltsgröße | ø Stromverbrauch | zu hoher Verbrauch |
---|---|---|
1 Person | 1.500 - 2.000 | > 2.200 |
2 Personen | 2.000 - 2.800 | > 3.000 |
3 Personen | 2.800 - 4.000 | > 4.000 |
4 Personen | 4.000 - 4.500 | > 5.000 |
Testsieger Energievergleichsportale
Im aktuellen Test der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien hat der Strom- und Gasvergleich von CHECK24 bereits zum dritten Mal den ersten Platz belegt. In den Teilkategorien Nutzerfreundlichkeit und Kundendienst erreichte CHECK24 hierbei jeweils den Testsieg der untersuchten Vergleichsportale. Zudem wurden die Preise für Strom und Gas mit "sehr gut" bewertet.
Bestes Vergleichsportal 2018
In einer Kundenbefragung des Statistik-Portals Statista und TESTBILD hat CHECK24 in allen der abgefragten Kriterien „Benutzerfreundlichkeit“, „Beratung“, „Einsparpotenzial“ sowie „Anbieterauswahl“ für Strom & Gas den ersten Platz belegt.