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Das Wichtigste zu Strompreisen in Deutschland 2023
Die Strompreisbremse wird zum 01.03.2023 eingeführt und gilt rückwirkend auch für Januar und Februar.
Ein Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 5.000 kWh zahlt im Januar im Schnitt 2.113 Euro jährlich für Strom. Das entspricht einem durchschnittlichen Strompreis von 42,3 ct pro kWh.
Die extremen Strompreiserhöhungen haben vielfältige Gründe. Dazu zählen unter anderem ein gestiegener Stromverbrauch und steigendende Großhandelspreise sowie erhöhte CO2-Abgaben.
Personen im Haushalt |
Strompreis Grundversorgung | Strompreis des günstigsten Alternativanbieters |
---|---|---|
1 Person | 61,97 € / Monat | 58,48 € / Monat |
2 Personen | 96,47 € / Monat | 94,93 € / Monat |
3 Personen | 130,98 € / Monat | 128,73 € / Monat |
4 Personen | 156,86 € / Monat | 154,56 € / Monat |
Die Strompreisentwicklung ist schwer vorherzusagen. Einerseits will die Bundesregierung dem Anstieg der Strompreise durch die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Einhalt gewähren, andererseits werden jedoch voraussichtlich die Netzentgelte aufgrund von Großprojekten weiter steigen.
In der Vergangenheit sind die Stromkosten deutlich angestiegen, da Abgaben und Umlagen deutlich erhöht wurden. Diese machen zusammen mit den Steuern mittlerweile über 50 Prozent unseres Strompreises aus.
Der Strompreis setzt sich aus vier Bestandteilen zusammen. Dazu zählen staatliche Abgaben, Steuern, Netzentgelten sowie Energiebeschaffung/Vertrieb.
Auf die drei erstgenannten hat der Versorger keinerlei Einfluss. Lediglich die Kosten für die Energiebeschaffung und den Vertrieb kann der Stromanbieter selbst beeinflussen. Diese bestimmen die Höhe seiner Marge. In günstigen Stromtarifen fällt dieser Kostenbestandteil geringer aus, in teuren Tarifen, insbesondere der Grundversorgung, liegt dieser höher.
Jeder Stromversorger muss Netzentgelt an den jeweiligen Netzbetreiber für Instandhaltung, Betrieb und den Ausbau des Stromnetzes entrichten. Die Höhe des Entgeltes wird durch die Bundesnetzagentur reguliert und jedes Jahr neu festgelegt. Der Ausbau der erneuerbaren Energien und die damit verbundene Erweiterung der Übertragungs- und Verteilnetze führen in vielen Regionen Deutschlands zu hohen Netznutzungskosten. Die Netzentgelte variieren je nach Versorgungsgebiet, unter anderem weil nicht jede Region gleich stark am Ausbau der Erneuerbaren beteiligt ist.
Die Offshore-Haftungsumlage ist eine Art Risikoversicherung für die Netzbetreiber. Mit der Umlage werden eventuelle Mehrkosten, die durch den Ausbau der Offshore-Windkraft entstehen, gedeckt. Die Zusatzkosten für die Netzbetreiber ergeben sich unter anderem, wenn Offshore-Windparks verspätet ans Netz angeschlossen werden. Denn die Betreiber der Anlagen erhalten auch dann eine Vergütung, wenn ihr Strom nicht zum Verbraucher geleitet werden kann, da die Netze noch nicht ausgebaut sind.
Die Umlage nach §19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) wird auch Sonderkundenumlage genannt. Mit ihr werden Kosten ausgeglichen, die entstehen, wenn sich stromintensive Unternehmen von einem Teil der Netzentgelte befreien lassen. Diese Kosten werden auf die anderen Letztverbraucher umgelegt.
Die KWK-Umlage dient der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. Sie wird mittels eines Aufschlags auf die Netzentgelte erhoben.
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt, das Energieversorgungsunternehmen an die jeweilige Stadt oder Kommunen zahlen. Dafür erhalten sie das Recht, öffentliche Straßen und Wege für das Verlegen und den Betrieb der Stromleitungen zu nutzen. Die Höhe der Konzessionsabgabe hängt von der Größe der Stadt bzw. Kommune ab.
Verbraucher zahlen mit der Stromrechnung für jede verbrauchte Kilowattstunde an elektrischer Energie eine Stromsteuer. Die Stromsteuer ist damit eine sogenannte Verbrauchssteuer, die 1999 durch das „Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform“ von der damaligen rot-grünen Bundesregierung neu eingeführt wurde. Sie ist auch unter der Bezeichnung „Ökosteuer“ bekannt und soll einen Anreiz zum Stromsparen bieten. Die Einnahmen fließen zum überwiegenden Teil in die Rentenkasse. Einige Unternehmen, die besonders viel Strom verbrauchen, zahlen weniger: Die reduzierten Steuersätze gelten unter anderem für den Fahrstrom von Bahnen sowie für das produzierende Gewerbe.
Die Mehrwertsteuer, auch Umsatzsteuer genannt, ist die wohl bekannteste Steuer hierzulande, da sie auf jedem Kassenbon und auf jeder Rechnung auftaucht. Wie dem Namen bereits zu entnehmen ist, wird diese Steuer auf den Mehrwert erhoben, der beim Verkauf von Waren oder Dienstleistungen entsteht. Händler und Dienstleister müssen diese an den Staat abführen und können die Summe anschließend auf den Kunden umlegen. Auch Stromanbieter sind folglich dazu verpflichtet, die aktuell anfallenden 19 Prozent des Strom-Warenwerts an Mehrwertsteuer an den Staat zu entrichten. Stromkunden bekommen die Bruttosumme für den verbrauchten Strom dann über die Stromrechnung ausgewiesen.
Stromanbieter können die Kosten, die sie für die Beschaffung der Strommengen für ihre Kunden benötigen, auf den Strompreis aufschlagen; ebenso die Kosten, die für den Vertrieb anfallen. Dieser Bestandteil des Strompreises ist der einzige, den die Versorger selbst festlegen können – er bestimmt daher über die mögliche Gewinnmarge. Günstige Stromanbieter halten diesen Anteil gering, während in teureren Tarifen der Teil für Beschaffung und Vertrieb von Strom höher angesetzt wird.
Gerade zum Jahreswechsel kündigen viele Stromanbieter Preiserhöhungen an. Wenn staatliche Abgaben und Umlagen oder die Netzentgelte erhöht werden, legen die Stromanbieter diese oftmals auf die Verbraucher um. Nur bei Stromtarifen mit Preisgarantie hat die Erhöhung von staatlichen Abgaben oder Steuern keinen Einfluss auf den Strompreis. Tarife mit einer Preisfixierung hingegen schließen diese Faktoren nicht ein. In diesem Fall hat man jedoch ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht.
Wenn Sie sich in der Grundversorgung befinden, empfehlen wir abhängig von Ihrer Situation:
Falls Sie einen Tarif bei einem alternativen Anbieter haben, empfehlen wir Ihnen, die Preise zeitnah zu vergleichen und auch eventuelle Preiserhöhungen zu berücksichtigen. Unabhängig von der Vertragslaufzeit haben Sie bei einer Preiserhöhung immer ein Sonderkündigungsrecht.
Natürlich können Sie die Einstellungen beim Strompreisvergleich an die eigenen Wünsche anpassen. Sie können zum Beispiel gezielt Strompreise von Ökostromanbietern vergleichen. Wählen Sie dazu einfach den Menüpunkt Ökostromtarife. Der Preis für Ökostrom ist dabei heutzutage oftmals niedriger als für sogenannten grauen Strom und Sie können so den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben.
Tipps, wie Sie Ihren Stromverbrauch und damit Ihre Kosten senken können, finden Sie in unserem Energie-Ratgeber zum Thema Strom sparen.
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