Hallo, ich bin Ben, Ihr digitaler Energie-Experte. Sie können mich jederzeit erreichen.
Erfahren Sie alles rund um das Thema Stromanbieter kündigen: Was gibt es zu beachten und wie läuft die Kündigung ab? Müssen Sie selbst den Stromanbieter kündigen oder übernimmt der neue Stromanbieter die Kündigung für Sie? Falls Sie selbst kündigen möchten, nutzen Sie unseren digitalen Kündigungsservice:
In diesen Fällen sollten Sie selbst kündigen:
a) Wenn die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrags in weniger als 4 Wochen abläuft.
b) Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Strompreiserhöhung oder eines Umzugs Gebrauch machen.
Seit 01.03.2022 gilt: Neu abgeschlossene Verträge können nach der Erstvertragslaufzeit jederzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt maximal einen Monat. Sie können zudem den Vertrag bei der örtlichen Grundversorgung jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
a) Grundversorgungsvertrag
Falls Sie noch nie den Stromanbieter gewechselt haben, befinden Sie sich im sogenannten Grundversorgungsvertrag beim örtlichen Versorger. Die Kündigung beim Grundversorger ist gesetzlich geregelt: Sie können jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich kündigen.
Tipp: Sie müssen nicht selbst kündigen. Führen Sie den Stromvergleich durch und wechseln Sie den Stromanbieter. Ihr neuer Anbieter übernimmt die Kündigung für Sie.
b) Stromvertrag bei Alternativanbieter
Falls Sie Ihren Stromanbieter bereits gewechselt haben, gelten die jeweiligen Bedingungen Ihres Vertrags. Hier sollten Sie diese drei Dinge beachten:
Beispiel fristgerecht Stromanbieter kündigen: | |
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Lieferbeginn des alten Stromvertrags (Mindestvertragsdauer: 1 Jahr; Kündigungsfrist: 4 Wochen) |
10. Oktober 2022 |
Ende der Mindestvertragsdauer: | 09. Oktober 2023 |
Ende der Kündigungsfrist (Ende der Mindestvertragsdauer minus 4 Wochen) |
09. September 2023 |
Mit CHECK24 fristgerecht wechseln: (mind. 4 Wochen vor Ende der Kündigungsfrist) |
bis zum 09. September 2023 |
Lieferbeginn des neuen Stromvertrags: (am Folgetag nach Ende der Mindestvertragsdauer) |
10. Oktober 2023 |
Selbst kündigen – ja oder nein?
Kündigen Sie Ihren Vertrag bitte selbst, wenn
In allen anderen Fällen übernimmt Ihr neuer Versorger die Kündigung für Sie.
a) Strompreiserhöhung
b) Umzug
Nutzen Sie in beiden Fällen unseren digitalen Kündigungsservice. Auch eine Kündigung in Textform (E-Mail, Fax oder Post) an Ihrem Versorger ist möglich.
Seit Oktober 2016 können Stromkunden ihren Stromvertrag auch per E-Mail kündigen. Eine Unterschrift ist nicht mehr notwendig, um die Wirksamkeit der Kündigung sicherzustellen. Allerdings sollten Sie einige Dinge bei der Kündigung per E-Mail beachten:
Nach der Kündigung und beim Wechsel zum neuen Anbieter ist die Stromversorgung garantiert. Veränderungen an elektrischen Geräten und dem Stromzähler oder Arbeiten an der Stromleitung sind bei einem Anbieterwechsel nicht erforderlich. Auch das Risiko eines Stromausfalls erhöht sich nicht, denn Sie werden weiter aus dem gleichen Stromnetz beliefert. Sollte der neue Stromversorger ausfallen, muss sofort der örtliche Grundversorger einspringen und eine unterbrechungsfreie Stromversorgung sicherstellen.