Erfahren Sie alles rund um das Thema Stromanbieter kündigen: Was gibt es zu beachten und wie läuft die Kündigung ab? Müssen Sie selbst den Stromanbieter kündigen oder übernimmt der neue Stromanbieter die Kündigung für Sie?
In diesen Fällen sollten Sie selbst kündigen:
a) Wenn die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrags in weniger als 4 Wochen abläuft.
b) Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Strompreiserhöhung oder eines Umzugs Gebrauch machen.
Seit 01.03.2022 gilt: Neu abgeschlossene Verträge können nach der Erstvertragslaufzeit jederzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt maximal einen Monat. Sie können zudem den Vertrag bei der örtlichen Grundversorgung jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Hier erklären wir Ihnen, wie Sie fristgerecht bei Ihrem Stromanbieter kündigen. In diesem Beispiel hat ein Kunde im März 2020 einen Stromvertrag abgeschlossen, der eine Mindestvertragsdauer von einem Jahr und eine Kündigungsfrist von 6 Wochen vorschreibt. Die Frist für die Kündigung hängt vom Lieferbeginn – in diesem Beispiel der 10. Oktober 2021 – des Vertrags ab:
Fristgerecht Stromanbieter kündigen: | |
---|---|
Lieferbeginn des alten Stromvertrags (Mindestvertragsdauer: 1 Jahr; Kündigungsfrist: 6 Wochen) |
10. Oktober 2021 |
Ende der Mindestvertragsdauer: | 09. Oktober 2022 |
Ende der Kündigungsfrist (Ende der Mindestvertragsdauer minus 6 Wochen) |
28. August 2022 |
Mit CHECK24 fristgerecht wechseln: (mind. 4 Wochen vor Ende der Kündigungsfrist) |
bis zum 30. Juli 2022 |
Lieferbeginn des neuen Stromvertrags: (am Folgetag nach Ende der Mindestvertragsdauer) |
10. Oktober 2022 |
Für einen bequemen Wechsel wechselt der Kunde in diesem Beispiel bis zum 28. August 2022 mit CHECK24 den Stromanbieter. Als gewünschten Lieferbeginn gibt er den 10. Oktober 2022 an. CHECK24 kümmert sich um den Rest. Sollten Sie es nicht schaffen, vier Wochen vor Ende der Kündigungsfrist Stromanbieter zu wechseln, müssen Sie nach dem Wechsel beim alten Anbieter selbst kündigen.
Die genauen Bestimmungen und Fristen, wann und wie Sie Ihren Strom bei einem Umzug kündigen können, entnehmen Sie Ihrem Stromvertrag. Wenn Sie die Kündigungsfrist verpasst haben oder sich der Lieferbeginn des neuen Anbieters verzögert, übernimmt der Grundversorger die Belieferung mit Strom. Bei einem Stromwechsel haben Sie zu 100 Prozent Versorgungssicherheit.
Zu diesen Zeitpunkten ist eine Kündigung des Stromanbieters möglich:
Details zum Sonderkündigungsrecht und bestehenden Fristen finden Sie in Ihrem Stromvertrag.
Wenn Sie selbst bei Ihrem Stromanbieter kündigen müssen, können Sie dies mit den folgenden Vorlagen tun. Welche für Sie in Frage kommt, hängt von der Art der Kündigung ab.
Stromanbieter können bei erheblichen Zahlungsrückständen und nach entsprechenden Mahnungsschreiben die Kündigung aussprechen. In sehr seltenen Fällen muss der Stromversorger im Falle einer Insolvenzanmeldung den Stromvertrag kündigen. In diesem Fall müssen Sie keine Angst haben im Dunkeln zu sitzen – die örtliche Grundversorgung übernimmt vorübergehend automatisch die Stromversorgung. Sie können sich dann um einen neuen Stromanbieter kümmern, der die Belieferung zukünftig übernimmt.
Selbst kündigen – ja oder nein?
Kündigen Sie Ihren Vertrag bitte selbst, wenn
In allen anderen Fällen übernimmt Ihr neuer Versorger die Kündigung für Sie.
Wenn Ihr Stromanbieter eine Preiserhöhung ankündigt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt, sobald Ihnen Ihr Versorger die geplante Strompreiserhöhung schriftlich angekündigt hat. Wie lange Ihnen Ihr Anbieter das Kündigungsrecht einräumt, steht in der Regel ebenfalls in der schriftlichen Mitteilung. In den meisten Fällen gilt das Sonderkündigungsrecht zwei Wochen ab Ankündigung der Preiserhöhung. Die genauen Voraussetzungen und Fristen, zu denen Sie bei Preiserhöhungen Ihren Vertrag kündigen können, entnehmen Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Vertrags.
Bitte beachten Sie: Beim Sonderkündigungsrecht müssen Sie selbst kündigen. Sie müssen Ihre Kündigung in Textform an Ihren Versorger übersenden. Es reicht nicht aus, einen anderen Stromversorger mit der Kündigung zu beauftragen. Die Sonderkündigung kann per E-Mail, Fax oder Post erfolgen. Wichtig hierbei ist, dass Sie in Ihrer Kündigung auf Ihr Sonderkündigungsrecht verweisen.
Seit Oktober 2016 können Stromkunden ihren Stromvertrag auch per E-Mail kündigen. Eine Unterschrift ist nicht mehr notwendig, um die Wirksamkeit der Kündigung sicherzustellen. Allerdings sollten Sie einige Dinge bei der Kündigung per E-Mail beachten:
Bevor Sie Strom kündigen, sollten Sie online mit einem Stromvergleich einen neuen Stromtarif finden. Der Stromvergleichsrechner benötigt dafür lediglich Ihre Postleitzahl und Ihren Jahresverbrauch. Er zeigt sofort alle Tarife an, die am jeweiligen Ort verfügbar sind und stellt die Kosten transparent dar. Mit den praktischen Filtern können Sie beispielsweise nur Ökostrom anzeigen oder gewisse Vertragsbedingungen ausschließen.
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1. Daten eingeben |
2. Tarife vergleichen Neuen günstigen Stromanbieter nach eigenen Kriterien aus der Ergebnisliste auswählen. |
3. Online abschließen Der neue Anbieter kündigt bei Einhaltung der vierwöchigen Frist bei Ihrem Vorversorger. |
Nach der Kündigung und beim Wechsel zum neuen Anbieter ist die Stromversorgung garantiert. Veränderungen an elektrischen Geräten und dem Stromzähler oder Arbeiten an der Stromleitung sind bei einem Anbieterwechsel nicht erforderlich. Auch das Risiko eines Stromausfalls erhöht sich nicht, denn Sie werden weiter aus dem gleichen Stromnetz beliefert. Sollte der neue Stromversorger ausfallen, muss sofort der örtliche Grundversorger einspringen und eine unterbrechungsfreie Stromversorgung sicherstellen.
Seit 1. März 2022 gilt das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge. Für Strom- und Gasverträge, die seit 01. März neu abgeschlossen wurden, gelten geänderte Regelungen. So sind automatische Vertragsverlängerungen dann nur noch zulässig, wenn sich der Strom- oder Gasvertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden kann. Allgemein dürfen Kündigungsfristen maximal einen Monat betragen. Sie können Ihren Vertrag dann jederzeit, mit einer Frist von einem Monat, kündigen. So werden Sie besser vor überlangen Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen geschützt.
Beachten Sie, wenn Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag vor dem 1. März abgeschlossen haben, gelten weiterhin die alten Regelungen. Automatische Verlängerungen bis zu einem Jahr sind in diesem Fall noch zulässig. Eine rechtzeitige Kündigung, um eine automatische Verlängerung zu verhindern, ist notwendig.
Falls Sie sich noch in der örtlichen Grundversorgung befinden, zahlen Sie mit großer Sicherheit zu viel für Ihren Strom. Der Strompreisrechner zeigt Ihnen an, wie viel Sie durch einen Stromanbieterwechsel im Vergleich zur Grundversorgung einsparen. Sie können auch bei Ihrem örtlichen Versorger bleiben und lediglich zu einem anderen Tarif wechseln. Die meisten Stadtwerke bieten mittlerweile auch Ökostrom an, der günstiger ist als die Grundversorgung. Die Kündigungsfrist beträgt im Grundtarif übrigens allgemein nur zwei Wochen.