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Stromanbieter kündigen – Tipps für die Vertragsbeendigung

Erfahren Sie alles rund um das Thema Stromanbieter kündigen: Was gibt es zu beachten und wie läuft die Kündigung ab? Müssen Sie selbst den Stromanbieter kündigen oder übernimmt der neue Stromanbieter die Kündigung für Sie? Falls Sie selbst kündigen möchten, nutzen Sie unseren digitalen Kündigungsservice:

 

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Das Wichtigste zur Kündigung Ihres Stromanbieters

  1. Bei einem Stromanbieterwechsel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung für Sie.
  2. In diesen Fällen sollten Sie selbst kündigen: 

    a) Wenn die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrags in weniger als 4 Wochen abläuft.
    b) Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Strompreiserhöhung oder eines Umzugs Gebrauch machen.

  3. Seit 01.03.2022 gilt: Neu abgeschlossene Verträge können nach der Erstvertragslaufzeit jederzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt maximal einen Monat. Sie können zudem den Vertrag bei der örtlichen Grundversorgung jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

  4. Die Versorgungssicherheit ist auch bei einer Kündigung gewährleistet.

Aktuellen Stromanbieter kündigen, günstige Tarife vergleichen und zu neuem Anbieter wechseln

Stromanbieter kündigen: welche Fristen gelten?

a) Grundversorgungsvertrag

Falls Sie noch nie den Stromanbieter gewechselt haben, befinden Sie sich im sogenannten Grundversorgungsvertrag beim örtlichen Versorger. Die Kündigung beim Grundversorger ist gesetzlich geregelt: Sie können jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich kündigen.

Tipp: Sie müssen nicht selbst kündigen. Führen Sie den Stromvergleich durch und wechseln Sie den Stromanbieter. Ihr neuer Anbieter übernimmt die Kündigung für Sie.

b) Stromvertrag bei Alternativanbieter

Falls Sie Ihren Stromanbieter bereits gewechselt haben, gelten die jeweiligen Bedingungen Ihres Vertrags. Hier sollten Sie diese drei Dinge beachten:

  • Vertragslaufzeit (z. B. zwölf Monate)
  • Vertragsverlängerung (z. B. einen Monat)
  • Kündigungsfrist (z. B. sechs Wochen)

 

Beispiel fristgerecht Stromanbieter kündigen:
Lieferbeginn des alten Stromvertrags
(Mindestvertragsdauer: 1 Jahr; Kündigungsfrist: 6 Wochen)
05. Dezember 2023
Ende der Mindestvertragsdauer: 04. Dezember 2024
Ende der Kündigungsfrist
(Ende der Mindestvertragsdauer minus 6 Wochen)
23. Oktober 2024
Mit CHECK24 fristgerecht wechseln:
(mind. 4 Wochen vor Ende der Kündigungsfrist)
bis zum 24. September 2024
Lieferbeginn des neuen Stromvertrags:
(am Folgetag nach Ende der Mindestvertragsdauer)
05. Dezember 2024
Hier handelt es sich um ein Beispiel. Vertragsbedingungen können variieren. Für genaue Informationen lesen Sie die AGB Ihres Stromanbieters.
Checkliste zur Kündigung

Selbst kündigen – ja oder nein?

Kündigen Sie Ihren Vertrag bitte selbst, wenn

  • Sie in weniger als 4 Wochen gekündigt haben müssen (bei einem Vertrag mit mehr als drei Monaten Laufzeit).

Stromanbieter kündigen Kündigungsfrist

  • Sie ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung in Anspruch nehmen möchten.
  • Sie umziehen.

In allen anderen Fällen übernimmt Ihr neuer Versorger die Kündigung für Sie.

Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung und Umzug

a) Strompreiserhöhung

  • Wenn Ihr Stromanbieter eine Preiserhöhung ankündigt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
  • Dieses gilt ab schriftlicher Ankündigung der Strompreiserhöhung.
  • In den meisten Fällen gilt das Sonderkündigungsrecht zwei Wochen ab Ankündigung der Preiserhöhung.
  • Die genauen Voraussetzungen und Fristen entnehmen Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Vertrags.

b) Umzug

  • Dokumentieren Sie die Zählerstände an Ihrem alten und neuen Wohnort.
  • Wechseln Sie den Stromanbieter für Ihren neuen Wohnort.
  • Wählen Sie beim Stromwechsel bei Eingabe Ihrer Kontaktdaten unter "Adressdaten" Neueinzug aus.
  • Die genauen Bestimmungen und Fristen entnehmen Sie Ihrem Stromvertrag.

Nutzen Sie in beiden Fällen unseren digitalen Kündigungsservice. Auch eine Kündigung in Textform (E-Mail, Fax oder Post) an Ihrem Versorger ist möglich.

Kann man Strom per E-Mail kündigen?

Seit Oktober 2016 können Stromkunden ihren Stromvertrag auch per E-Mail kündigen. Eine Unterschrift ist nicht mehr notwendig, um die Wirksamkeit der Kündigung sicherzustellen. Allerdings sollten Sie einige Dinge bei der Kündigung per E-Mail beachten:

  • Es ist ratsam, die versendete E-Mail in Ihrem Postausgang zu speichern, um den Zeitpunkt der Kündigung nachweisen zu können.
  • Zudem sollten Sie sich die Kündigung vom Anbieter bestätigen lassen, indem sie in der E-Mail eine Bestätigung einfordern. (Falls der Stromanbieter dieser Aufforderung nicht nachkommt, empfiehlt es sich, die Kündigung doch noch postalisch per Einschreiben zu versenden.)

Nach der Kündigung: Unterbrechungsfreie Versorgung garantiert

Nach der Kündigung und beim Wechsel zum neuen Anbieter ist die Stromversorgung garantiert. Veränderungen an elektrischen Geräten und dem Stromzähler oder Arbeiten an der Stromleitung sind bei einem Anbieterwechsel nicht erforderlich. Auch das Risiko eines Stromausfalls erhöht sich nicht, denn Sie werden weiter aus dem gleichen Stromnetz beliefert. Sollte der neue Stromversorger ausfallen, muss sofort der örtliche Grundversorger einspringen und eine unterbrechungsfreie Stromversorgung sicherstellen.


Energieexpertin Sophia Waider
Sophia Waider
CHECK24 Energieexpertin
Letzte Änderung am 02.02.2024

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